Seit dem 01.06.2009 wohnen wir zur Miete in einer 3 Zimmer Wohnung. Durch den Tod unseres Vermieters wurde seine Tochter zur neuen Hausbesitzerin. Nun hat sie uns einen neuen Mietvertrag, verbunden mit einer Mieterhöhung vorgelegt, der auf den 01.09.2017 datiert ist.Folgende Frage: Ist es in Ordnung, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, oder handelt es sich lediglich um eine Vertragsänderung? Ändern sich also unsere Rechte als Mieter ( Kündigungsschutz, etc. ), wenn wir den neuen Mietvertrag unterschreiben und somit erst ab den 01.09.2017 als Neumieter gelten?