Vorsätzliche Sachbeschädigung der Wohnung?

Guten Abend,

Mein Vermieter und ich sind im kleinen Rechtsstreit.

Unzwar ist der Vermieter, ohne einen Anruf oder einen Brief, in meine Wohnung gegangen und hat das Schloss ausgetauscht.

Ein Nachbar beschwerte sich beim Vermieter, weil das Wasser in der Toilette durchgehen lief. Spülung War defekt. Gab aber kein Rohrbruch.

Ich muss zugeben, dass meine Wohnung gut vermüllt war.

Als ich ihn Anrief und ihn zu rede stellen wollte warum er das Schloß ausgetauscht hat, meinte er dass meine Wohnung schrecklich aussieht.

(Trotzdem kein Grund Hausfriedensbruch zu begehen und das Schloss auszutauschen)

Daraufhin habe ich einen Fachanwälte für Mietrechte eingeschaltet. Der Anwalt hat einen Brief aufgesetzt, dass ich bis zum 28.2 ausziehen möchte und 500€ Schmerzensgeld wegen Erniedrigung, weil der Vermieter die anderen Mieter die Wohnung sehen ließ.

Nun habe ich heute 22.02 eine SMS von meinem Vermieter bekommen , dass ich die Schlüssel sofort abgeben muss, sonst droht eine Anzeige und er sowieso eine Anzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung einklagen will.

Es ist eine möbelisierte Wohnung, die möbelisierung aber nicht im Mietvertrag steht.

Meine Frage: 

-Wie wäre der korrekte nächste Schritt?

-Was ist mit der vorsätzlichen Sachbeschädigung? Beweispflicht? Wenn ja reichen Fotos,bevor ich eingezogen bin?

-Muss die möbelisierte Wohnung im Mietvertrag stehen?

Recht, Mietrecht, Vermieter
Vermieter vertuschte scheinbar den Schimmel, was kann ich machen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen, und zwar bin ich im Juli 2015 in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Nach einiger Zeit bemerkte ich aber das ich in dieser Wohnung ständig krank war und ziemliche Probleme mit der Luft bekam. Da ich Stauballergiker bin, dachte ich, es käme von den Schränken, daher ging ich hin und zog diese nach vorne um auch hinter den Schränken mal alles aus sauber zu machen. Hinter meinem Schrank war die ganze Wand pech schwarz. Daraufhin hab ich meinen damaligen Vermieter kontaktiert und bat ihn mal vorbei zu kommen. Darauf erhielt ich die Antwort das er nächste Woche vorbei käme und sich das mal anschaut. Daraufhin habe ich mir für die kommende Woche frei genommen, damit ich auf jeden Fall zu Hause bin. Es kam nur nie jemand. Auch nach weiteren nachfragen wurde ich immer betröstet. Irgendwann als ich es dann garnicht mehr in der Wohnung ausgehalten habe, bin ich zusammen mit meinen Tieren zu meinem Freund gezogen, habe die Wohnung aber vorerst behalten, da ich nicht wusste wohin mit meinen Möbeln. Mein Freund hatte zu dem Zeitpunkt eine voll eingerichtete Studenten Wohnung (35m2) und selbst kaum noch platz. Jetzt haben mein Freund und ich im Juli 2017 endlich eine neue gemeinsame große Wohnung gefunden, und ich bin aus meiner Alten Wohnung ausgezogen. Aber ich habe bis heute keine Kaution, geschweige denn eine Nebenkostenabrechnung (Habe ein halbes Jahr gezahlt aber nichts verbraucht) Die Krönung des ganzen war, das mein ehem. Vermieter neue Mieter in diese Wohnung einziehen ließ. Und zu uns sagte wir sollen den Schimmel einfach überstreichen.. Durch mein Vormieter erfuhr ich das der Schimmel schon dort war, bevor ich einzog

Hat jemand ein Rat für mich, was ich tun könnte?

Fühle mich sehr über den Tisch gezogen

Kann man auch im Nachhinein noch zum Mieterschutzbund gehen?

Besteht evtl die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?

Vorsicht, die Bilder sind Beispielbilder!!! Kommt aber sehr genau hin ;)

Bild zum Beitrag
Miete, Schimmel, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung
Schäden an der Tapete, kann mein Vermieter Schadensersatz verlangen?

Hallo!

ich bin heute aus einem Personalwohnheim eines Krankenhauses (kirchlicher Träger) ausgezogen. Dabei haben sich 3 Probleme ergeben.

1.Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?

2.Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden. Ich hab die Löcher probiert zu flicken und habe die Klebereste entfernt und Überstrichen. Die Stellen sind bei genauem Hinsehen immernoch ersichtlich. Meine Vermieterin meinte daraufhin dass ich für den Schaden an der Tapete aufkommen muss (d.h. Renovierung zahlen), da im Mietvertrag steht: „Der Mieter haftet für Schäden,die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- & Anzeigepflicht entstanden ist.“ Auf diversen Internetseiten habe ich nun gelesen, dass ich nicht verpflichtet bin für die Renovierung aufzukommen. Die Wand unter der Tapete wurde nicht beschädigt!

3.ich habe das Appartment Besenrein übergeben. Im Bad und in der Küche war natürlich Kalk, sowie Staub in den Schränken und auf den Möbeln. Die Vermieterin hat mir daraufhin unterbreitet, dass das Appartment Grundgereinigt werden müsse. Dafür wird eine Reinigungsfirma vom Krankenhaus beauftragt. Ich soll für die Kosten die dabei anfallen, aufkommen. Meine Schlüsselkaution von 50€ habe ich nicht wiederbekommen, da das anscheinend damit verrechnet wird.

Im Mietvertrag steht dazu:

„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben. Vermieter und Mieter vereinbaren, die Räume vor Übergabe gemeinsam abzunehmen.

Werden bei der Rückgabe der Mietsache Schäden oder Mängel festgestellt, die der Mieter zu vertreten hat , oder wird das Appartment nicht sauber zurückgegeben, so erfolgt die Beseitigung der Mängel oder Reinigung auf Kosten des Mieters.“

Ich werde eine Rechnung erhalten, mit der Auflistung der anfallenden Kosten.

Ist diese Klausel wirksam oder würde ich die Kosten zu unrecht tragen?

Danke schonmal im Voraus!

Recht, Mietrecht, Vermieter, Auszug, Renovierungskosten
Mischbatterie kaputt? Was könnte es sein?

seit Herbst kommt aus meiner Dusche abwechselnd kaltes Wasser obwohl ich auf Warm gestellt habe. Das geschieht in Intervallen. Immer wenn die Gastherme zündet (Warmwasseraufbereitung) wird das Wasser immer kälter und dann muss ich die Dusche abstellen und aus dem Wasserhahn an der Mischbatterie kommt dann wieder warmes Wasser (halt die gewünschte Temperatur)

Mit den Wasserhahn hatte ich bisher keine Probleme. Aber beim Duschen bzw Haare waschen schaltet es immer auf kalt und wird langsam wenn überhaupt mal warm.

Im Dezember habe ich vom Klempner eine neue Mischbatterie eingebaut bekommen. So weit so gut. Das ging ein paar Wochen gut dann ging es wieder los. Und ich stehe nicht gerade auf Wechselduschen.

Heute war eine andere Klempnerfirma da um es sich anzuschauen. Mein VM hat sich wohl gedacht, daß es sich ein Unabhängiger Klempner anschaut. Der sagte nur "kann man nix machen, ist halt so" "bei Anderen ist das auch so". Hab mich ein wenig veräppelt gefühlt dabei wohne ich schon über 12 Jahre in der Wohnung. Ich muss es ja wohl besser wissen seit wann das so ist

lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es überhaupt da eine Möglichkeit da was zu machen? Es ging ja bis zum letzten Herbst.

Und mit einem "Geht nicht" gebe ich mich nicht zufrieden.

Habt Ihr ne Idee was das sein könnte?

LIebe Grüße und danke im Voraus fürs Lesen

Dusche, Wasserhahn, Vermieter, Klempner, Sanitär, Mischbatterie, Warmwasser
Schimmel - Wer bezahlt Entfernung (Vermieter oder Mieter)?

Mir ist bewusst, dass solche Sachen von Fall zu Fall entschieden werden. Wir haben unserer Vermietung den Schaden gemeldet. Es gab bei uns eine Wohnraumklimamessung über 2 Wochen und es wurde angefangen den Schimmel jetzt zu entfernen (Fensterlaibung, Fensterdichtungen, Tapeten & kleine Teile der Innenraumfassaden). Die Ergebnisse der Messung liegen uns leider nicht vor und müssten wir noch bei der Vermietung anfragen. Achja: prinzipiell sind nur Außenwände betroffen!

Ich habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, weswegen ich mich schon erkundigt habe (online) über mögliche Gründe für Schimmel. Zum einen haben wir alte Fenster und der Bau ist prinzipiell aus den 60er/70ern (aka schlecht gedämmt). Ich bin dann darauf gestoßen, dass auch durch Risse in der Fassade, vermehrt Feuchtigkeit eindringen kann und somit die Wände feucht werden.

Daraufhin habe ich mir die Fassade (außen) um die Fenster angeguckt und entsprechend viele (alte) Risse, teilweise kleine Löcher und schlechte Ausbesserungsversuche gefunden. Reicht das im Zweifel aus, um die Kosten komplett von der Vermietung übernehmen zu lassen und weiterführend eine Fassadenerneuerung einzufordern (damit der Schimmel nicht immer wiederkommt!)?

Ich stelle auch noch ein paar Bilder ein, damit Ihr die Lage als Laien & Experten besser einschätzen könnt.

Vielen Dank im voraus für entsprechende Antworten! :)

Bild zum Beitrag
Wohnung, Schimmel, Vermieter, Fassade, Mieterrecht, Schimmelbefall
Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler, Vermieterrecht, Vermieterwechsel, Zwischenmiete
Wandfliese in der Küche abgefallen. Trägt Mieter oder Vermieter die Reperaturkosten?

Am Wochende habe ich meine Küche abgebaut. Zwischen der Arbeitsplatte und den Wandfliesen war Silikon angebracht, damit keine Feuchtigkeit von der Arbeitsplatte hinter die Küchenschränke kommt.

Beim Abbauen der Arbeitsplatte ist eine Wandfliese abgefallen, da diese am Silikon hängen geblieben ist und offensichtlich der Fliesenkleber nachgelassen hat.

Mein Vermieter ist der Meinung ich müsste die Kosten für eine neue Fliese tragen (wenn es den Fliesentyp überhaupt noch gibt).

Ich sehe das aber nicht ein. Unser Haus hat ein Schimmelproblem und es ist vertraglich betont, Schimmelbildung u.a. durch richtiges Lüften zu vermeiden. Mit dem Anbringen des Silikons bin ich meiner vertraglichen Pflicht nachgekommen, Schimmelbildung zu vermeiden.

Dass beim Abbauen der Küche die Fliese am Silikon hängen bleibt und nicht an der Wand, sollte eigentlich nicht passieren, wenn die Fliese ordnungsgemäß angebracht ist. Und wie ich wüsste nicht, wie ich das Silikon hätte anders entfernen sollen.

Auch sind die Bodenfliesen in der Küche gesprungen und gebrochen, da diese nicht fachgerecht verlegt worden sind. So könnte es nicht fernliegend sein, dass auch die Wandfliesen nicht fachgerecht angebracht worden sind.

Ferner worden die gebrochen Bodenfliesen nicht ersetzt bzw. überhaupt wieder geklebt und einfach locker auf den Boden raufgelegt. Warum ich da für eine Wandfliese zahlen soll, leuchtet mir nicht ein.

Kann mein Vermieter von mir die Kosten einer neuen Fliese samt Einbau bzw. wenn es den Fliesentyp nicht mehr gar die Kosten einer Neuverfliesung von mir verlangen?



Mieter, Fliesen, Recht, Mietrecht, Vermieter, Schaden, Kostenfrage, Mietschaden
Gleich 2 Probleme auf einmal.. Stress mit Hausmeister und Vermieter was nun?

Hallo ihr Lieben,

Ich schildere mal kurz die Situation. Wir wohnen nun seit 4 Jahren in einer Wohnung zur Miete. Es hieß damals, das der Vermieter erst in 10 Jahren oder länger in Rente gehen würde und wir solange auch da wohnen bleiben dürften. Nun der Schock kurz vor Weihnachten. Er will uns raushaben weil er die Wohnung verkaufen will um sich eine neue Wohnung zu kaufen und dann dort in Ruhe die Rente genießen kann. Der Mieterbund ist auch schon eingeschaltet. Bis jetzt lief alles ruhig ab ..aber.. seit neuestem werden bei uns massiv Fehler gesucht um uns rauszuekeln. Der Hausmeister klebte an die Heckscheibe unseres Autos Müll, schrieb uns später einen Zettel das wir den doch richtig entsorgen sollen. Beim rasenmähen schreit er vom balkon runter wir würden das nicht richtig machen..und das Kabel müssen wir auch richtig ausrollen.., etwas später kam ein Brief von der Hausverwaltung, der er immer alles hinter unserem Rücken erzählt. Wir sollten darauf die Hecke abreißen.. Sie wäre anscheindend kaputt(war sie aber nicht) und dem Baum stutzen, weil er 30cm zu lang ist.. alles haben wir erledigt. Danach kam die Anschuldigung wir hätten das Gitter im falschen Mülleimer entsorgt, was ja von meinem Meerschweinchenkäfig stammen würde.. angeblich.. doch all diese Sachen waren nicht von uns. Unser Rolladen ist kaputt gegangen an einem SO. Den Mangel haben wir MO beim Vermieter bekannt gegeben. Nun ruft der Idiot uns hinterher im Treppenhaus, was damit passiert ist, warum wir das nicht gemeldet hätten. Kurz dazu: den kann er von seinem Stockwerk aus gar nicht Sehen, somit müsste er den Nachbar gebeten haben im Garten schauen zu dürfen. Wie gesagt.. es wird nach Mängeln gesucht. Das "Gespräch"war gestern Abend. Der Mangel ist seit über einer Woche bekannt beim Vermieter. Jetzt hat er heute dort angerufen beim Vermieter und die riefen hier alle 5 min aufm Telefon an. Zumal jetzt der Verkauf der wohnung gar nicht schnell genug gehen kann. Im Treppenhaus hängen ständig Zettel von ihm, mit seinen Meinungen drauf Bsp " Schande, brotlaibe verschimmeln im Bio, woanders haben Menschen nichts zu essen" und die Tonnen schliesst er immer mit einer Kette + schloss ab, sodass wir den Müll manchmal auf der Terrasse lagern müssen. Auch da gab's einen Zettel, das Mäuse und Ratten eklig sind. Das ist doch nicht mehr normal.

Wie seht ihr das?

Wie ist das, wenn der Vermieter dann einfach unangemeldet vor der Tür steht?

Wohnung, Recht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausmeister, Hausverwaltung, Mieterrecht
Verzweiflung durch 8 Monate alten Shiba Inu?

Ich habe mich hier angemeldet da ich verzweifelt bin!

Haku war so süß, niedlich, lieb und unkompliziert als Welpe!
Mit 8 Wochen kam er zu mir, war innerhalb kurzer Zeit stubenrein, konnte mit 14 Wochen schon sitzt, Platz und seinen Namen. Und er konnte mit 5 Monaten sogar schon 3-4 Stunden alleine bleiben.
Wir waren von Anfang an in Welpenstunden zum Spielen und waren auch in der hundeschule.

Er war verträglich und mochte jeden.

Nun greift er jeden Hund draußen an, lässt meist keine fremden Personen an mich ran.
Zuhause lässt er kaum noch jemanden außer mir in die Wohnung.
Er reagiert aggressiv, stellt die Haare auf, fletscht die Zähne, knurrt und beißt wenn man versucht ihn zu Maßregeln.

Seit einigen Wochen kann er auch nicht mehr alleine bleiben.
Es hat angefangen damit das er überall hin gemacht hat und nun hat er heute das komplette Sofa auseinander genommen!

Er hat ein Loch rein gefressen und es regelrecht ausgenommen!

Zudem hat er mehrere Türen durch kratzen stark beschädigt.

Ich bin fertig mit den Nerven und heule nun seit 2 Stunden nur noch da ich nicht weiß was nun los ist! Es ist zu viel für mich.
Aber ich liebe ihn so sehr.

Was kann oder soll ich tun? Muss ich ihn abgeben?

Und wie soll ich dem Vermieter die zerstörten Türen erklären? Ich will in der Wohnung bleiben ... Er hatte einem Hund eh nur nach langer bitte zugestimmt und das nichts passieren wird!

Hund, Recht, Vermieter, Shiba Inu, weinen, Welpen, shiba
Hundehaltung in Mietwohnung, wie Vermieter überzeugen?

Hallo Ihr Lieben :),

ich bin vor kurzem mit meiner Freundin zusammen gezogen. Sie hat vorher bei ihrer Mutter gewohnt und ist mit Tieren aufgewachsen. Besonders ihr Hund fehlt ihr und da wir weiter weg wohnen, kann sie ihn nicht auch mal eben besuchen. Sie ist psychisch erkrankt, hat Borderline, ritzt sich regelmäßig und hat ab und an auch Selbstmordgedanken. Wir sind auf der Warteliste für eine Tagesklinik, da sie auf keinen Fall nochmal stationär möchte.

Ich denke, dass ihr ein neuer Hund sehr guttun würde. Sie da etwas rausholen kann und ihr einen neuen Sinn schenken kann, da der Hund sie natürlich braucht. Wir haben viel darüber geredet und ich weiß, dass sie sich einen Berner Sennenhund wünscht. Früher ist sie so viel draußen in der Natur gewesen mit dem Hund ihrer Mutter. Heute kriege ich sie zu kaum etwas motiviert. Außerdem hat sie angst vor dem Alleinsein, z.B. wenn ich arbeiten muss. Sie kann aufgrund ihrer Verfassung bis auf weiteres nicht arbeiten. Ich und auch einige Leute mit denen ich gesprochen habe und die meine Partnerin kennen, denken dass es gut wäre ihr eine Aufgabe zu geben. Etwas worum sie sich kümmern kann, was sie liebt und ihr dankbar ist. Das Problem ist nur der Vermieter. Er ist prinzipiell gegen die Haltung von Tieren die größer sind als ein Hamster. Obwohl im Mietvertrag nur steht, dass die Haltung von größeren Tieren mit ihm abgesprochen werden muss. Seine Größte Angst ist, dass das Tier Schäden in der Wohnung anrichtet und er auf den Kosten sitzen bleibt.

Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben, wie ich ihn überzeugen kann? Ich bin dankbar für jeden Ratschlag. Ich hatte überlegt, vielleicht ein Schreiben aufzusetzten, dass wir für alle eventuell enstehende Schäden aufkommen. Und abgesehen davon gibt es für Hunde ja eine Haftpflichtversicherung. Was meint ihr dazu? :)

LG

Max

Hund, Haustiere, Mietwohnung, Vermieter
Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?

Hallo,

also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.

Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.

Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.

Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.

So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.

Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)

So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?

Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.

Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.

So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Lg

Bild zum Beitrag
Miete, Mieter, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Heizung im Haus defekt. Vermieter und Handwerker sind stur. was können wir tun?

Hallo zusammen,

vorab bereits Verzeihung für den langen Post.

Wir sind leider mittlerweile ziemlich verzweifelt und wissen nicht weiter.

Wir sind im März zur Miete in ein kleines Häuschen in München gezogen. Vermieter sind ein älteres Ehepaar.

Im April wurde es unerwartet etwas kälter, daher versuchten wir im Schlafzimmer zu heizen.

Leider war die Heizung defekt und wir informierten unsere Vermieter hierüber.

Unsere Vermieter haben offenbar einen festen Handwerker / Installateur. Dieser war leider zu dieser Zeit nicht verfügbar, weshalb sie eine externe Firma beauftragten.

Diese kamen prompt und stellten fest, dass offenbar Rohre gereinigt werden müssten, da diese verstopft sind und somit kein heißes Wasser die Heizung im Obergeschoss erreicht.

Soweit so gut. Leider kam von unseren Vermietern niemals ein Auftrag über die Reinigung der Rohre.

Da es die darauffolgenden Tage wesentlich wärmer wurde, haben auch wir das Thema vergessen.

Da es nun seit Mitte Oktober wieder richtig kalt ist, versuchen wir selbstverständlich zu heizen. In unserem Schlafzimmer leider vergebens.

Daher informierten wir unsere Vermieter erneut. Diese gaben ihrem festen Handwerker den Auftrag sich bei uns zu melden und einen Termin zu verienbaren.

Nach ca 1,5 Wochen meldete sich noch niemand bei uns, weshalb ich mich wieder bei unseren Vermietern meldete.

Kurze Zeit später erhielt ich eine SMS mit einem festen Zeitpunkt.

Der Handwerk kam, sah sich das Problem an, schraubte 1-2 Stunden am Heizkessel herum und fuhr wieder.

Die Heizung wurde für 5 Minuten warm und ging anschließend wieder aus.

Also informierten wir nochmals unsere Vermieter, welche erneut den selben Handwerk informierten.

Als nach einer erneuten Woche wieder keine Zeichen vom Handwerker kam, informierten wir unsere Vermieter erneut.

Es kam wieder eine SMS mit den Worten „Ich komme morgen um 8 Uhr“, was uns zeitlich auch sehr gut passte.

Am nächsten Morgen um 07.45 Uhr bekamen wir eine SMS mit dem Inhalt „Ich komme zwischen 8 und 9“. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass wir um 9 Uhr das Haus verlassen müssen antwortete dieser nur „dann Schlüssel hinterlegen“. Da wir selbstverständlich keine Fremden unbeobachtet in unser Haus lassen möchten, nahm sich jemand von uns erneut Urlaub und blieb den restlichen Tag deshalb Zuhause.

Als der Handwerk schließlich um 09.55 Uhr kam, tauschte dieser anschließend 1-2 Teile an der Zentralheizung im Keller aus und verließ das Haus um 13 Uhr. Bei diesem mal ist ihm aufgefallen, dass es offenbar an verstopften Rohren liegen könnte. Er wies uns ebenfalls darauf hin, dass er in ein paar Stunden erneut zurück zur Reparatur käme.

Leider tauchte er ohne ein Wort nicht mehr auf. Auf unsere Anrufe und SMS hat er nicht reagiert.

Am nächsten Morgen kam eine SMS mit dem Wortlaut „Wenn Sie mir den Schlüssel hinterlegen kommt ich heute nochmal ansonste nexte Woche“.

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizung
Darf der Vermieter einen Winterdienst plötzlich auf die Mieter umlegen?

Hallo zusammen!

Seit meinem Einzug hier vor über 5 Jahren, verhält es sich mit dem Winterdienst So, dass der Vermieter einen Winterdienst ordert, der Kostentechnisch dann jedes Jahr bei der Jahresendabrechnung auf die Mieter umgelagert wird. So weit so gut.

Seit gestern Abend haben wir nun - neben einem Sack Streusalz - jeder einen Brief im Kasten, in dem steht, dass für dieses Jahr kein Winterdienst gefunden wurde und der Räum und Streudienst somit auf die Mieter umgelagert wird. Anbei ein Plan, wer wann damit dran ist.

Es handelt sich hier um fünf Häuser mit je sechs Parteien.

Im Plan inbegriffen sind leerstehende Wohnungen, eine Rentnerin die schon seit 1 1/2 Jahren in einem Pflegeheim ist (sie konnte sich aber noch nicht von ihrer Wohnung trennen, weil sie hofft, wieder nach Hause zu kommen), ein 87 jähriges Pärchen von denen sie durch Chemo sehr gekennzeichnet ist und er durch Dialyse sehr geschwächt ist und viele, viele alleinstehende Witwen, die froh sind, wenn sie ihren Müll alleine raus bekommen.

Der Rest geht arbeiten. Einige - wie ich - in wechselnden Schichten.

Nun habe ich heute morgen mit meinem Küchenbesen (wir haben ja garkein Arbeitsmaterial!) den Eingang und Gehweg gefegt, weil die leerstehende Wohnung unter mir dran wäre - ich aber auch die Gefahr nicht eingehen will, dass das sehr kranke Pärchen neben mir dahingehend etwas tut oder gar fällt.

Die Frage nach diesem Roman: Darf der Vermieter dies ohne Ankündigung - so plötzlich - mit dem Wissen, dass kein Arbeitsmaterial außer diesem einen Sack Salz vorhanden ist?

Wie soll und kann es funktionieren, wenn in diesem Plan alle mit inbegriffen sind (selbst nicht vorhandene Mieter), vor allem die, die gar nicht können?

Mag übertrieben klingen, aber als Beispiel nehme ich mal nur das Haus, in dem ich wohne: Das kranke Pärchen, eine Seniorin im Pflegeheim, eine leerstehende Wohnung, ein Single - ambulante Pflege im Schichtdienst, ein Ehepaar mit Kind - er Schichtdienst, sie Masseurin und ich Schichtdienst in der Gastronomie - auch Wochenende und Feiertage.

So ungefähr sieht es auch in den anderen 4 Häusern aus.

Wie soll man hier dieser plötzlichen Verpflichtung nachkommen? Ist dies alles so zulässig?

Recht, Vermieter, Winterdienst
Neue WG-Mitbewohnerin hat fast täglich abends Besuch, nimmt zur Nachtruhe-Zeit keine Rücksicht erwartet aber morgens Rücksicht. Wie vorgehen?

Ich bin Mitbewohner und Eigentümer und somit auch Vermieter der Wohnung.

Wie bereits in der Frage beschrieben:

  • fast täglich (90% abends, 1-4 Personen) Besuch, bis spät abends oder mit Übernachtung
  • keine Rücksicht wegen Lautstärke ab 22 Uhr bis 6 Uhr (Gesetzliche Nachtruhe)
  • Sie kam einmal um 7 Uhr morgens gleich raus und hat sich beschwert, dass sie wach geworden ist und hat gemeint ob wir leiser sein können (Frühstück
  • Im Umkehrschluss macht sie Musik an, wenn sie aufsteht und lässt alle Türen offen, redet im normalen Lautstärke (was spät abends, nachts wenig von Empathie zeugt)
  • Lässt meine Nachricht unkommentiert stehen (hatte ich ihr geschrieben, da wir uns nicht gesehen hatten an dem Tag), dass ich gern ab 22 Uhr Rücksicht wegen Lautstärke hätte

Summa Summarum:

  • Sie erwartet Empathie der Mitbewohner
  • Aber wenn sie wach ist oder was tut, Besuch hat, fehlt ihr jegliche Empathie
  • Sie wohnt erst seit 3 Monaten hier

Genau das stört mich an ihr, und es verwandelt mich unterbewusst zum „morgen“-Terrorist der sich genau so wie sie abends verhält was die Lautstärke betrifft.

Meine Herangehensweise wäre:

  • Sie unter vier Augen drauf aufmerksam zu machen, da ich berufstätig (seit 1 Monat erst) bin und Sie anscheinend ein sehr lockeres Studentenleben gerade führt.
  • Vielleicht das mit dem Besuch als Kritik-Punkt auszulassen?
  • Ich will eine Lösung finden, die worst-case Lösung wäre Eigenbedarf auf Basis geänderte Umstände
  • Ich will vermeiden, dass eine schlechte Atmosphäre entsteht (sehr wahrscheinlich wenn ich den Joker - Eigenbedarf zücke, falls es sich nicht bessert)

Habt ihr Tipps? Ideen? Ich komme teilweise echt gerädert auf die Arbeit, bin in der Probezeit und wenn wegen dieser Erschöpfung ich meinen Job verliere wäre das fatal..

Ergänzungen:

- Nachtruhe von 22 bis 8 Uhr steht im Mietvertrag

Vermieter, Lärm, Eigentumswohnung, Nachtruhe, Unruhe, WG, Besuch, mitbewohner
Besichtigung einer Mietwohnung bei Tageslicht anfordern?

Hallo zusammen,

eine Freundin ist gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Sie hatte einen Besichtigungstermin einer Wohnung mit mehreren "zukünftigen Mietern". Am selben Abend hat sie noch eine Zusage für die Wohnung erhalten. Sie möchte jedoch einen zweiten Termin machen, da sie wissen möchte wie viel Tageslicht in die Räume fällt. Weil man dies nicht sehen konnte, da die Besichtigung im Dunkeln stattfand. Der Vermieter fand das überhaupt nicht gut und wollte eigentlich direkt am nächsten Tag den Vertrag unterschrieben haben. Und fragte ob das nicht auf den Bildern ausreichend zu sehen wäre und ob die Besichtigung am vorherigen Abend nicht ausgereicht hätte. Das ihm das eigentlich zu Umständlich sei (zum Glück wohnt er nicht km weit weg, das wäre ja doch aufwendig) etc. Meiner Meinung nach ziemlich unfreundlich. Findet ihr die Reaktion des Mieters auch so komisch wie ich? Ich meine ich möchte ja möglich vernünftige Leute in meiner Wohnung haben und wenn ich die im Dunkeln besichtige, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass evtl. Nachfragen zu einer 2. Besichtigung kommen? Am Ende des Gesprächs hat er zwar die 2. Besichtigung zugesagt. Aber schreckt sowas nicht den Mieter ab? Wie seht ihr das? Würde euch das abschrecken? Man möchte sich ja auch möglichst gut mit dem Vermieter verstehen? Oder könnt ihr mir evtl. auch Gründe nennen warum er sich so verhält?

Ich brauch dazu mal ein paar Meinungen :D Danke schon mal :)

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, ausziehen, Meinung, Wohnungsbesichtigung
Wohnungsgeberbestätigung Frist wegen Vermieter abgelaufen!?

Ich musste mich beim Rathaus anmelden und habe dafür zwei Wochen Zeit gehabt. Letzte Woche habe ich direkt angefangen mich darum zu kümmern und am Donnerstag meinem Vermieter eine Email geschickt mit einer PDF Datei der Wohnungsgeberbestätigung. Ich habe gewartet, es gab keine Reaktion. Am Wochenende habe ich ihm geschrieben, dass ich nur noch eine Woche Zeit habe und es am Anfang der Woche abgegeben möchte. Die Reaktion seinerseits war "Okay, ich habe die Email erhalten." Dies hat er erst am Montag geschrieben, ist also am Wochenende (absichtlich?) nicht auf Whatsapp online gekommen.

Ich dachte mir aber trotzdem weil ich nett bin "Naja, vielleicht ja er Stress" und habe ihm paar Tage Zeit gelassen. Am Mittwochabend hatte ich so langsam Paranoia, dass es nichts wird und habe ihm am Donnerstag, früh morgens, geschrieben, dass er dies bitte bearbeiten soll damit ich es morgen (also am Freitag noch) abgeben kann. Auch dieses Mal hat er die Nachricht erst spät abends (gegen 20 Uhr) gelesen aber keine Reaktion von sich gegeben.

Mit anderen Worten: Ich werde eventuell eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erhalten und das obwohl ich mich bemüht habe. Wieso überhaupt dieses, bei allem Respekt, sinnlose Gesetz. Kann man so ein Papier nicht leichter fälschen? Wieso reicht nicht einfach der Mietvertrag als Bestätigung! Das regt mich gerade so auf, wieso wird man als Vermieter in Deutschland in dieser Angelegenheit so abhängig vom Vermieter gemacht und noch wichtiger, kann ich den Vermieter dafür irgendwie belangen? Und wenn ja, bei wem? Mieterschutz? Verbraucherschutz?

Wohnung, Mieter, Vermieter, Mietvertrag, Anzeige, Mieterschutz, Rathaus, Wohnungsgeberbestätigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter