Darf sein Vermieter mich rauswerfen?

Hallo, ich hab folgendes Problem: Bin damals in die Wohnung meines Mannes zugezogen und da er starker Alkoholiker ist, pack ich es nicht mehr und will aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, auch wenn ich nicht im Mietvertrag stehe, weiss ich doch, dass es , solange wir verheiratet sind und ich noch keine Wohnung gefunden habe, unsere gemeinsame Ehewohnung rechtlich gesehen ist. Allerdings sehen wir beide von einer Scheidung ab, da wir uns schliesslich immer noch lieben und nur zusammen wohnen können wir halt nicht, solange er sich keine richtige Hilfe sucht, allerdings habe ich es so eingerichtet, dass wir eine getrennte Haushaltsfuehrung haben ... Jedenfalls wirft er mich wenn er stark auf Alk ist gelegentlich nachts aus der Wohnung, mit der Begruendung, dass er nur im Mietvertrag steht und meistens schlafe ich dann bei Freunden, bis er seinen Rausch ausgeschlafen hat und ich komme auch deshalb, weil ich eben nicht weiss wohin bis ich endlich was habe und ich weiss, dass ich ja auch das Recht auf die Bude habe.. Jedenfalls droht er mir nun neuerdings, wenn er wieder stark alkoholisiert ist,dass er seinem Vermieter Bescheid geben will, der wird mich dann eben rauswerfen, da ich ja nicht im Mietvertrag stehe und der Vermieter angeblich nichts von mir wuesste... Jetzt meine Frage : Darf mich sein Vermieter rauswerfen, obwohl wir verheiratet sind und selbst wenn, wie lange könnte ich es rechtlich klagenmässig herauszögern noch dort zu wohnen Ich weiss wirklich gerade nicht wohin, obwohl ich schon verzweifelt seit Monaten nichts anderes tue als nach Wohnungen zu suchen, aber wir haben gerade grosse Wohnungsnot in der Stadt und als Frau fuehle ich mich nicht sehr wohl, einen auf obdachlos zu machen... Bitte um Ratschläge!

Rechtsanwalt, Trennung, Vermieter, Obdachlosigkeit
Auf Betrug reingefallen (LEG und Unitymedia)?

Also heute kam ein Typ vorbei und sagte er wäre vom LEG (Gegend von Dortmund, so Unna,Holzwickede, usw..) als von meinem Vermieter und meinte das bei Unitymedia das Fernsehen im Juni 2017 auf analog gestellt wird. Er hat Fernsehleitungen und anderes überprüft. Ach was ich noch am Anfang vergessen habe zu sagen das er meinte das wir ein Anschreiben wohl deswegen gekriegt haben, jedoch kann ich mich an kein erinnern aber bin mir nicht sicher , bin im Haushalt nicht für sowas zuständig. Auf jeden Fall hat er nach IBAN verlangt und meine Oma die schlecht Deutsch kann hat natürlich eine gegeben und auch unterschrieben. Dieser Typ meinte dann ja das es eine Gebühr von 10€ sein müsste und ansonsten würden wir als LEG Mieter den Receiver für diese "Umstellung" umsonst kriegen. Was mir Sorgen machen ist ob nicht meine Oma auf einen Betrüger reingefallen ist den er hat keine Daten von sich gelassen was mich auch etwas gewundert hat und meinte es kommt alles per Post. ach normalerweise hängt ja auch ein Aushänger das jemand ja vorbeikommt oder so und das LEG Mieter ja sowieso mit Unitymedia zu tun haben, müssten sie dann nicht auch die Kontodaten schon haben? Also sieht das für euch nach einem Betrug aus und wenn ja was sollte man tun. Für mich hört sich das etwas verdächtig an aber auch anderer seit auch nicht. Und falls es Betrug sein sollte was sollte man machen?

PS: Ich hatte das so vor das ich die die benötigten 10€ auf dem Konto lasse und das restliche Geld erstmals abhebe. Wenn ich ja Konto sperren lassen würde könnte ja bei mir z.B. die Versicherung nicht mehr abbuchen und ich hätte ja auch kein zugriff auf mein auf dem Konto gebliebenes Geld. Dann würde ich im Kontoauszug denn wie man weiß lassen sich Betrüger nicht wirklich viel Zeit zum Abbuchen gucken ob es tatsächlich LEG oder Unitymedia abgebucht hat und gegebenes Falls dann die Lastschrift bzw. das Konto sperren lassen, jedoch würde der Vertrag ja trotzdem bestehen und da dieser Typ keine Daten hinterlassen hat

Was noch vielleicht wichtig wäre, wir als LEG -Mieter sind ja schon kunden bei Unitymedia, man könnte ja den Vertrag oder was auch immer sie unterschrieben hat binnen 14 wiederrufen aber da der Typ keine daten hinterlassen hat, wie geht es dann?

Betrug, Vermieter, Vertrag, Abzocker, IBAN, Konto, legen, Unitymedia
Lohnt sich eine teure Duschkabine in einer Mietwohnung?

Ich wohne seit knapp einundhalb Jahren in einer neuen Mietwohnung, Neubau, Baujahr 2015. Der Vermieter hatte im Bad allerdings nur eine Duschbrause installiert, jedoch ohne Duschkabine, also ohne Glaswände etc. Der Vermieter würde sich mit 300€ beteiligen, sofern ich eine Duschkabine einbauen möchte. Beim Einzug dachte ich, dass ich vielleicht doch ohne Glaswände zurecht komme, doch mittlerweise nervt es mich, weil ich ständig die Kalkrückstände wegwischen muss

Seit einer Woche habe ich mich im Baumarkt mal umgeschaut. Wenn man was einigermaßen qualitatives haben möchte, fängt die Rechnung bei ca. 750€ erst an inklusiv Einbauservice. Da wäre ich dann mit 450€ Selbstbeteiligung dabei. Für was hochwertiges und "Gscheits" müsste ich sogar über 1000€ zahlen. Wenn es meine Eigentumswohnung wäre, würde ich die teure Duschkabine nehmen. Aber ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht, hängt von meinem Job ab. Falls ich in 1-2 Jahren ausziehe, sehe ich das Geld vermutlich nie wieder...

Frage: Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine Duschkabine abkauft ? (Ähnlich wie bei einer Küche?) Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen. Dann müsste ich aber die Fliesen neu verlegen, weil man sonst die Löcher sieht. Darf der Vermieter das auf mich kostenmäßig abwälzen ? Falls die Löcher nur in die Fugen zwischen den Fliesen gehen, müsste man dann trotzdem neu verfliesen ?

Was würdet ihr tun an meiner Stelle ?

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Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?

Hallo allerseits, ich habe ein Anliegen.. ich wohne in einer Wohnung in die ich im September mit meinem Freund eingezogen bin, eine große 3 Zimmer Wohnung. Nun ist er ausgezogen und hat eine eigene Wohnung, wir haben gemerkt das das zusammen wohnen nicht klappt. Meine Eltern haben mich jetzt einige Monate groß unterstützt und seinen Mietanteil gezahlt, weil ich erst diesen Monat mit der Ausbildung fertig werde. Ich bin dann Erzieherin und werde wahrscheinlich erst ab September oder später 40 Stunden haben, zur Zeit sieht es danach aus, dass ich erst mal nur 25 Stunden bekomme. Meine Eltern wollen mich weiterhin etwas unterstützen, jedoch nicht mehr so arg, wie bisher, was ich natürlich nachvollziehen kann. Ich kann mir jedoch die Wohnung und mein Leben dann nicht mehr leisten, leider. Die Wohnung ist an sich nun auch zu groß für mich und meine beiden Katzen..

Die Wohnungen in meiner Stadt sind generell sehr teuer und ich habe mit dem Vermieter geredet, er schlägt vor, dass wir zur Not einen Aufhebungsvertrag machen und er Nachmieter sucht, ich solange die Miete dann noch bezahle. Am Montag habe ich noch mal einen Termin bei ihm und wir besprechen das ganze. Wenn ich ihm nun sage "Ja suchen sie sich bitte Nachmieter" dann muss ich auch auf Wohnungssuche gehen. Wenn ich nun aber bspw zum 1.8 eine Wohnung hätte und er erst zum 1.9 einen Nachmieter, dann müsste ich ja doppelt Miete bezahlen, also beide Wohnungen.... Oder? Und wenn ich erst zum 1.9 eine neue Wohnung hätte und er schon zum 1.8 neue Mieter, was passiert dann? Darf ich noch in der Wohnung bleiben?

Alles doof gerade :( bitte keine negativen Kommentare, ich bitte nur um ernsthaft Hilfe und Tipps.

Wohnung, Miete, wohnen, Gehalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Nachmieter
Durchlauferhitzer Energieschaden Forderung gegen den Vermieter Durchsetzen?

Wir haben Probleme mit unserem Durchlauferhitzer bzw. mit dem Stromverbrauch. Anliegenden Text habe ich als Brief an unseren Vermieter gesendet. Der bestreitet die Sachlage und vor allem sei er nicht Verantwortlich. Er weist alles zurück und wir sollen die Dummen sein. Habe ich Recht?

Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund der Wasserleitungssituation (kein bzw. nicht genügend Warmwasser) und dem damit in Zusammenhang stehenden Erhöhten Stromverbrauch haben Sie im Jahre 2014 die Fa. Gas und Wasser mit dem Austausch des Durchlauferhitzers beauftragt. Bedauerlicher Weise sank der Stromverbrauch nicht sondern Erhöhte sich sogar noch extrem. Alle in den 2 Jahren Durchgeführten Ermittlungen (Zählerprüfung durch RWE, Messung jedes einzelnen Stromverbrauchers, Stromcheck Energieberatung) führten immer wieder auf den Durchlauferhitzer zurück, dies wurde Ihnen unzählige Male mitgeteilt, Sie konnten sich das nicht vorstellen. Mittlerweile hat Ihre Rechnungsprüfung ergeben dass nicht ein Energiesparender Vollelektronischer Durchlauferhitzer wie mit uns Abgesprochen und durch Sie beauftragt verbaut wurde, sondern ein lt. eigener Auskunft des Herrn Gaswasser seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Massiven Stromverbrauchs Verbotener alter Hydraulischer Durchlauferhitzer. Diesseits ist dadurch ein Energieschaden i.H.v. 2370,23 € incl. Anschaffungspreis neuer Durchlauferhitzer entstanden. Der Beweis der Ursächlichkeit ist erbracht, der Tägliche Durchschnittsverbrauch lag während der Zeit des Hydraulischen Durchlauferhitzers bei 24,77 KWh/Tag und ist seit Verbauung eines Vollelektronischen Durchlauferhitzers auf 14,6 KWh/Tag gesunken, auch der Überdurchschnittlich Hohe Wasserverbrauch hat sich Merkbar Reduziert, und das unter dem Aspekt das Aufgrund des Wasserschadens und der damit verbundenen Baustelle in dieser Zeit Täglich gewischt werden musste. Dies ist eine Absenkung um 41,06 % (Ersparnis über 100€ Mtl.) und entspricht bzw. übertrifft den Ihnen mitgeteilten und vom Hersteller ausgewiesenen Werten. Da mittlerweile drei Wochen seid unserem Gespräch vergangen sind und wir diesbezüglich nicht wie Abgesprochen über das Ergebnis der Ansprache Ihrerseits ggü. Herrn Gaswasser von Ihnen unterrichtet wurden möchten wir auf diesem Wege um Sachstandsmitteilung bitten, insbesondere da Sie selber ja im ersten Augenschein evtl. betrogen wurden. Ob Täuschung Ihrerseits da Sie annahmen ein elektrischer Durchlauferhitzer der EnEG/EnGV Referenzgruppe
Ob Marode Nädelöhrleitungen Ursächlich waren oder ein Mangel des Gerätes, der bereits mit Schreiben vom 26.03.2017 bezifferte Energieschaden i.H.v.2370,23 € ist entstanden. Sie sind zur Rücksichtnahme auf unsere Rechtsgüter als Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag i. S. v. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet. Die Montage des DHH 21 S sowie/oder ein Mangel des Gerätes verstößt Eklatant gg. § 241 Abs. 2 BGB. Der Verstoß gg. § 241 Abs. 2 BGB löst Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB aus.

Stimmt das? Bitte Quellen nennen

Schadensersatz, Strom, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Durchlauferhitzer
Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel
Kann mein Vermieter meinen Fingerabdruck verlangen?

Mietrecht Schweiz:

Meine Vermieter haben eine neue Haustüre eingebaut. Diese kann über einen Fingerabdruckscanner, eine Fern-Bedienung oder den Schlüssel geöffnet werden. Leider funktioniert der Schlüssel häufig nicht und es kam dazu, dass ich das Haus nicht betreten konnte. Eine Fernbedienung hatte ich dann für wenige Tage. Die Vermieter sagen nun es ist zu gefährlich, dass ich die Fernbedienung habe - denn sollte ich sie verlieren, muss ich eine neue Haustüre bezahlen. Nun möchten sie meinen Fingerabdruck.

Ich bin kein Freund von der Idee, ihnen meinen Fingerabdruck zum öffnen der Haustüre zu geben. Ich finde der Fingerabdruck ist etwas sehr privates - den ich nicht unbedingt vergeben möchte. Dass das Schloss nicht immer funktioniert stört sie nicht - sie sagen dann muss ich eben den Fingerabdruck angeben.

Wie kann für diese Problem eine Lösung gefunden werden? Muss ich meinen Fingerabdruck abgeben, wenn ich in das Haus möchte?

Eine weitere Frage ist: Sie fangen mich für all diese Belange fast täglich im Flur ab. Das sehe ich als Einschränkung meiner Privatsphäre. Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt - ich muss allerdings noch drei Monate mit ihnen auskommen. Allerdings wird das Verhältnis mit all diesen Faktoren immer störender und unangenehmer. Auch haben sie einen Schlüssel zu meiner Wohnung, was ja rechtlich nicht in Ordnung wäre. Ob sie sie betreten wenn ich nicht da bin, kann ich nicht sagen - allerdings habe ich kein großes Vertrauen in sie. Auch haben sie mir zu Beginn des Jahres Besuch verboten: "wenn sie besuch haben möchten, müssen sie sich was anderes suchen" - Dies geschah als meine Schwester mit ihren 2 Kindern für 3 Tage zu Besuch war.

Kann ich auf dieser Grundlage irgendwie ein Sonderkündigungsrecht wirksam machen und bereits früher ausziehen? Ich fühle mich mittlerweile sehr unwohl in dieser Wohnung und möchte nur noch weg dort. Für mich persönlich ist dieser Ort mittlerweile die Hölle geworden. Leider ist eine doppelte Miete für 3 Monate keine option. Auch Nachmieter möchten sie voraussichtlich nicht - eventuell würde ihre Tochter einen Monat eher die Wohnung wollen. 

Vielen Dank für die Antworten.

Kündigung, Wohnung, Schweiz, Mietrecht, Vermieter, Fingerabdruck
Wohnungssuche: Darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen?

Hallo,

Es geht um folgendes: Nun ich bin seit einiger Zeit auf der Wohnungssuche. Das Problem ist, dass ich durch eine schwere psychische Erkrankung nicht arbeiten gehen kann und daher auf Sozialhilfe angewiesen bin. Dementsprechend würde ich vom Sozialamt auch die Wohnung in einer angemessenen Höhe finanziert bekommen. Nach langem Suchen, hatte ich nun endlich eine passende Wohnung gefunden. Es lief auch alles perfekt. Wir standen mit der Immobilien-Firma super in Kontakt, sie wussten von meiner Lage, mir gefiel die Wohnung, ich habe meine Selbstauskunft eingereicht und das Sozialamt hat die Wohnung zugesichert und am nächsten Tag wollte ich den Mietvertrag unterschreiben. An diesem Tag wurden wir plötzlich angerufen und es hieß man hätte doch schon jemand anderes gefunden... obwohl sogar schon die Bestätigung vom Sozialamt an die Immobilienfirma gefaxt wurde.

Nun meine eigentliche Frage: Die Wohnung ist immer noch ausgestellt. (okay erst 1 Tag her) Aber mal so rein spekulativ gedacht. Mal angenommen die Wohnung ist noch nach sagen wir 2 Wochen drin und man bekommt raus, dass die Wohnung doch noch zur Verfügung steht, kann man dann annehmen, dass es andere Gründe gibt wieso ich abgelehnt wurde und darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen bzw. einen falschen Grund angeben? (Rechtens gesehen/ moralisch finde ich das unter aller Sau...) Und kann man auf den wahren Grund bestehen?

LG

Wohnung, Recht, Vermieter, Diskriminierung, Wohnungssuche
Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?

Hallo zusammen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus, was die Rechtssprechung angeht, also:

2002 sind wir mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern in eine 4 Zimmer Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche gezogen. Ein Jahr später kam noch ein weiteres Kind hinzu und wir waren zu sechst. So weit so gut.

Nun bin ich vor einigen Jahren zum Studieren in eine andere Stadt gezogen und wollte jetzt wieder zu meiner Familie zurückziehen. Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, um mich anzumelden. Daraufhin meldete ich mich beim Vermieter und bekam prompt ein Schreiben, dass die Wohnung doch jetzt schon überbelegt sei und meine Aufnahme verweigert wird.

Ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist und habe mich im Vorfeld im Internet informiert und auch einige Gerichtsbeschlüsse zu dem Thema gefunden. Demnach benötigt ein Erwachsener wohl eine Wohnfläche von etwa 10 m² und pro Zimmer können bis zu zwei Personen wohnen.

Dann habe ich mich nochmals persönlich im Büro des Vermieters gemeldet , weil ich annahm, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Denn ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Wie gesagt: in unserem Fall ohne mich 5 Personen auf 90 m² sind 18 m² pro Person.

Im Büro des Vermieters wurde mir gesagt, es handele sich nicht um ein Missverständnis und die Wohnung sei nun mal überbelegt.

Ich sprach an, dass es bis jetzt keine Probleme gegeben hatte und wir schon damals zu fünft aus einer kleineren Wohnung des gleichen Vermieters in eben diese größere Wohnung eingezogen sind. Warum wird genau jetzt behauptet, dass die Wohnung überbelegt wäre und warum kündigt uns der Vermieter nicht, wenn er denkt er wäre im Recht. Auch auf die oben genannten Gerichtsbeschlüsse wies ich hin.

Die Punkte, die ich ansprach, wurden ignoriert, runtergespielt. Es liege im Ermessen des Vermieters dies zu entscheiden und sie würden eine 3 Zimmer Wohnung ja auch nicht an eine 4 köpfige Familie vermieten. Die Kinder seien ja jetzt keine Kinder mehr und benötigten mehr Wohnraum. Pro Person müsse man ein Zimmer haben.

Außerdem sagte mir die Sachbearbeiterin des Vermieters, ich könne ohne weiteres bei meiner Familie wohnen solange keine Probleme entstehen. Das hat mich dann schon etwas verdutzt, erst zu behaupten die Wohnung wäre überbelegt, aber im gleichen Atemzug zu sagen ich könne dort wohnen. Wozu gibt es denn dann das Meldegesetz?

Wenn ich dort wohnen kann, warum wird mir dann die Aufnahme in die Wohnung verweigert? Und natürlich kommt es zu Problemen wenn ich mich beim Amt nicht anmelden kann und ohne Wohnort oder gültigen Perso dastehe. Auch diese Äußerungen wurden von ihr nicht wahrgenommen und sie werde das nicht mit mir ausdiskutieren.

Zum Schluss sagte ich, dass wir uns dann wohl vor Gericht sehen würden.

Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist im Recht? Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Familie, wohnen, Mietrecht, Vermieter, Meldegesetz
Hallo, Wer muss für die Grundstücksabgrenzung zahlen und die Koniferenhecke bzw. gleichwertigen Ersatz (Sichtschutz) stellen? Mieter oder Vermieter?

Wir sind im Sommer letzten Jahres in eine DHH eingezogen - zur Miete. Die zur Straße hin ausgerichtete gepflasterte Terrasse ist mit Koniferen umpflanzt. Die Konifere auf der Ecke war bis auf ein kleines schwarzes, vergammeltes Etwas heruntergeschrumpelt. Lange sagte der Vermieter, das würden sie noch machen, aber als wir dann drin waren - Pustekuchen. Wir also zum Baumarkt, Erde und Konifere gekauft (150 Euro los). Vermieter sagt: Mietersache. So, nun ist der Winter vorbei und 4 von 7 Koniferen sind braun und gammeln, auch die von uns neu gepflanzte. Vermieter ist dazu nicht zu sprechen. Eine dreizeilige Mailantwort sagt nur: Mietersache. Ohne die Koniferen, die jetzt schon total durchlässig sind, weil gammelig, teilweise blätterlos und schmal, besteht keine Grundstücksabgrenzung zum Bürgersteig und zur seitlichen Zuwegung zu den Nachbarhäusern, d.h. jeder kann aufs Grundstück, ob Hund ob Mensch, geklaut wurde auch schon was, Hundehäufchen, etc.. Neue Koniferen pflanzen macht laut den Gärtnern des Vermieters, die einmal im Monat hier rumturnen für die Aussenanlagen keinen Sinn, weil es ein Pilz sein könnte, der sich durch die ganze Hecke zieht, wenn jetzt nichts geschieht. Als Laien sind wir natürlich überfordert, ein Gutachten würde mehrere 100 Euro kosten, haben wir auch schon erfragt. Nun könnte man die Koniferen natürlich wegnehmen und Pallisaden hinstellen, aber: Wir müssten alles zahlen, auch den Gärtner, der überhaupt mal die Koniferen da rausbuddelt und: es wäre ja eine große Veränderung der Mietsache, die wir u.E.n. nicht zu zahlen und vorzunehmen haben, weil es sich um die Aussenabgrenzung des Grundstücks handelt. Kennt sich damit jemand aus, hatte Ähnliches mit seinem Vermieter zu klären, oder weiß, wie da die Rechtslage ist? Auch Botaniker sind willkommen mit Infos und Tipps, was man da vielleicht noch retten kann. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben, jeder kann aufs Grundstück! Danke in jedem Fall für Info und Rat.

Garten, Vermieter, Rechte
Darf die Heizung einfach Nachts abgestellt werden?

Der Vermieter kam auf den schmalen Trichter, die Heizung Nachts auszuschalten. Nur, wenn es richtig kalt ist, bleibt die Heizung komplett Nachts an. Sind es aber Nachts, bzw. späten Abend nur 4 oder 5 Grad, wird pünktlich um 23:00 Uhr die Heizung ausgeschaltet. Und wird um 05:00 Uhr wieder angestellt. Am Wochenende ist es immer um 23:53 Uhr. Und da geht die Heizung dann um 06:00 Uhr an. Und am Sonntag sogar erst um 07:00 Uhr! Ich finde das nicht so wirklich klasse. Da ich der Meinung bin, dass sich die Räume sehr schnell abkühlen, obwohl das Fenster geschlossen ist und die Tür ebenfalls. Es kam auch einmal vor, wo es in der Nacht von 5 Grad radikal runtergegangen ist auf 2 Grad. Und die Heizung blieb einfach aus! Mich stört es schon ein bisschen. Da ich einfach eine Frostbeule bin... ich verstehe den Sinn dahinter sowieso nicht... angeblich wird die Heizung Nachts abgestellt, da die Heizungsanlage zu alt wäre. Finde ich persönlich eine dumme Ausrede. Eine weitere Ausrede wäre auch, dass man so an Heizkosten spart. Aha alles klar! Sparen tut man ja nicht wirklich, wenn die Heizung morgens um 06:00 Uhr angeht und dann erstmal voll heiß wird und durchpowert, weil die Räume so kalt geworden sind. Und die Heizung wurde nicht heruntergeregelt. Herunterregeln heißt für mich aber, dass die Wärme in der Heizung EIN BISSCHEN reduziert wird! Aber die Heizung trotzdem noch an bleibt. Und bei mir geht die Heizung um 23:00 Uhr direkt aus! Die gibt keinen Mucks mehr von sich! Man kann am Heizkörper drehen, wie man lustig ist! Nichts passiert! Und wenn man um 04:00 Uhr morgens die Heizung anfassen tut, dann ist die KALT! Als hätte sie man (logischer Weise) ausgestellt. Ich wollte wissen, ob der Vermieter das so machen darf, wenn am späten Abend die Außentemperatur bei 4 oder 5 Grad Plus liegt. Ich finde das, wie gesagt, nicht so klasse. Es sind schließlich MEINE Heizkosten, also möchte ich auch so heizen, wie ICH will! Und nicht, wie das mein Vermieter möchte! Ist das so rechtens? Oder könnte ich dagegen etwas machen? Meine Freundinnen meinten, dass das so rechtens ist, wie der Vermieter das macht. Wenn es Nachts unter 4 oder 5 Grad ist, dass die Heizung komplett Nachts an bleibt, und wenn es Nachts um die 4 oder 5 Grad Plus sind, dass die Heizung sich dann um 23:00 Uhr ausstellt und dann morgens wieder um 05:00 Uhr angeht. Deswegen wollte ich hier einfach mal fragen, ob das alles so rechtens ist, was mein Vermieter mit der Heizung macht

Wohnung, Vermieter, Heizung, nachts
Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Meine Partnerin wohnt seit Februar in einer Mietswohnung. Die Vermieter wohnen direkt gegenüber. Meine Partnerin und ich wohnen ca. 45 km auseinander. Sie hat einen Job im Schichtdienst, weshalb es ihr nicht so oft möglich ist, zu mir zu kommen. Daher halte ich mich ca. 4-5 Tage die Woche bei ihr auf. Mein Aufenthalt findet nicht an konkreten Tagen statt, sondern je nachdem, wie es eben so passt. Ansonsten bin ich auch mal einige Tage mehr bei mir oder wir sind beide bei mir. Anschließend halten wir uns wieder einige Tage bei ihr auf. Wie man das eben so macht als Paar.

Jetzt haben ihre Vermieter sie gestern darauf angesprochen, "wer denn dieser Besuch immer sei". Sie wollten dabei wissen wie ich heiße, wer ich bin und wo ich wohne. Außerdem behaupteten sie, ich würde bei meiner Partnerin fest wohnen und das würde sich auf die Betriebskosten auswirken. Meine Partnerin teilte ihnen mit, dass ich nicht dort wohne, was sie allerdings nicht glaubten. Es kam einem vor, als würden sie protokollieren, wann ich ein und aus gehe, da sie auch am Abend vor dem Gespräch penetrant anschellten, als ich alleine bei ihr zu Hause war (sie kam erst zwei Stunden später nach Hause). Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet, da ich wie gesagt allein war und es bereits 19 Uhr war.

Außerdem beschwerten die Vermieter sich, dass meine Freundin mir einen Wohnungsschlüssel übergeben hat, sodass ich mich teilweise auch alleine in ihrer Wohnung aufhalte, wenn sie z.B. Nachtdienst hat, oder nach dem Spätdienst erst Abends nach Hause kommt.

Auf die Frage meiner Freundin, was die Vermieter jetzt vorschlagen, antworteten diese, dass ich entweder bei ihr offiziell einziehen soll, oder die Besuche müssten ab jetzt ausbleiben.

Meine Fragen:

  • Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?
  • Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?
  • Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?
  • Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.
  • Zählt meine Nutzung ihrer Wohnung bereits als "Gebrauchsüberlassung an Dritte" ?

Ich habe weder Möbel von mir in ihrer Wohnung noch sonst irgendwas. Immer wenn ich komme, bringe ich lediglich meine Studienunterlagen mit, um bei ihr zu lernen und eine Sporttasche mit Kleidung für die Tage, bei denen ich bei ihr bin.

  • Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!

MfG

Allgemeinwissen, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, Jura
Ist es Hausfriedensbruch, wenn mein Vermieter oder ein Handwerker, den er beauftragt hat, meinen Balkon betritt?

Hallo, ich habe leider einen neuen Vermieter, der seit ca. 9 Monaten versucht, mich aus meiner Wohnung rauszumobben (ich wohne seit 27 Jahren in dieser Wohnung). Er macht alles erdenkliche, um mich zu ärgern. Er muss demnächst die Fassade und meinen Balkon reparieren. Es waren schon drei Handwerker hier, um die Fassade und den Balkon anzuschauen, und ich vermute, dass die Arbeiten bald beginnen werden. Der Vermieter sagt mir aber nicht, wann die Arbeiten an der Fassade beginnen. Ich befürchte, dass die Arbeiten ohne Vorwarnung beginnen werden, da ich das bei früheren Vermietern schon erlebt habe, so dass plötzlich Handwerker auf meinem Vordach standen und durch mein Wohnzimmer schauten. Oder dass ohne Vorwarnung der Baum im Garten vor meinem Küchenfenster gefällt wurde!

Meine Frage ist: Wäre das Hausfriedensbruch, wenn ich von der Arbeit nach Hause kommen würde und es würden Handwerker auf meinem Balkon stehen und arbeiten (der Balkon hat eine Tür und ein Fenster, durch die man direkt in beide Schlafzimmer schauen kann)?

Und falls er so eine Aktion macht, um mich zu ärgern, kann ich die Polizei wegen Hausfriedenbruch verständigen?

Muss der Vermieter nicht Baumaßnahmen, die mich erheblich betreffen, im voraus ankündigen? Dies wurde in der Vergangenheit leider niemals gemacht...

Danke im voraus für die Antwort!

Vermieter, Hausfriedensbruch
Was tun, wenn ein Vermieter immer wieder unangemeldet vorbeikommt und sogar an die Türe hämmert, obwohl wir ihn schriftl gebeten haben, einen Termin zu machen?

Hallo, wir haben leider einen vermeintlich sehr korrekten Vermieter, der von sich glaubt, dass alles was er macht in Ordnung ist, und alles was er als falsch sieht immer die schlußendliche Wahrheit ist. Mietrecht ist egal.

Wir haben einen Konflikt wegen zweier Nebenkostenabrechnung bei denen nach Erstellung rauskam, dass er im DG Räumlichkeiten hat, die er beheizt, aber diese Kosten auf die 2 Hausparteien abwälzt genauso wie alle anderen Kosten der Nebenkostenabrechnung. Wir haben seinem Anwalt die Sachlage geschildert und er hat zugegeben, dass all die monierten FEhler FEhler sind und wir werden jetzt bald eine neue NKAbr. erhalten.

Aufgrund dieses Vorfalls (Wir reden hier über einen Schaden von 1.400 € in 18 Monaten) möchten wir mit diesem Herrn persönlich nichts mehr zu tun haben, er soll sich schriftlich an uns wenden, wenn er was will. Dies wurde seinem Anwalt auch schriftlich freundlich deutlich und eindeutig mitgeteilt. Da wir uns gerade selbständig machen, sind wir sehr beschäftigt, unsere Tage sind über Wochen hin völlig mit Terminen ausgeplant.

Trotz der o.g. Aufforderung stand der Herr gestern wieder vor unserer Wohnungstür, und läutet drei Mal und hat dann die Frechheit auch noch gegen unsere Tür zu hämmern. Ich bin gerade mitten als Dozent in einem 2.500 € Webinar und meine Frau macht die Assistenz.

Es ist für uns extrem belastend, wenn da in so einer Veranstaltung so eine Störung reinkommt - Wir werden bezahlt dafür, dass wir dieses Webinar halten und der meint da einfach reinplatzen zu können. Ich kann doch nicht mein WEbinar unterbrechen, bloß weil der alte Herr meint, er sei Lehensherr und seine "Leibeigenen" seien ja da.

Wir haben keine Ahnung, was wir da tun können, wir haben es doch schriftlich ganz klar dargelegt. Hat hier jemand vielleicht eine pragmatische Idee? Es geht nicht darum, das irgendwie rechtlich zu lösen, es geht darum eine Lösung zu finden, dass er es nicht mehr tut oder tun will.

Vielen Dank fürs Eindenken in diesen doch etwas komplexen Sachverhalt! E.

Mieter, Vermieter
Mieterhöhung wg. Modernisierung kurz nach einzug rechtens??

Hallo!

ich bin vor nicht mal 3 Monaten in meine jetzige Wohnung umgezogen. Alles ist bestens, aber heute wurde mir vom Vermieter per Mail mitgeteilt, dass auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde, dass im ganzen Mehrfamilienhaus nach und nach die Holzfenster gegen Kunststofffenster (inkl. Isolierverglasung und Rollläden) ausgetauscht werden - demnächst würden Handwerker sich wg. dem Ausmessen und Austausch bei mir melden... Am Telefon teilte mir der Vermieter durch die Blume mit, dass die "Planung" wg. den Fenstern wohl schon länger besteht und es auch schon im November/Dezember - also VOR meinem Einzug - beschlossen wurde. Nur habe ich heute zum ersten mal davon gehört.

Mein Vermieter hat zwar nichts von einer Mieterhöhung wg. Moderisierung gesagt aber dies kann ja theoretisch noch kommen... Wie ist das denn: a) Kann mein Vermieter bereits nach 3-4 Monaten die Miete theoretisch einfach so erhöhen nur weil ihm kurz nach meinem Einzug "einfällt" dass so eine Modernisierung ja bei der Eigentümerversammlung beschlossen wurde? Wie gesagt hatte ich bisher noch keiné Kenntnis darüber. b) Und bis wann muss mein Vermieter die eventl. Mieterhöhung wg, Modernisierung denn geltend gemacht haben? c) kann ich eventl. Mietentschädigung verlanden, wenn die "Modernisierungsmaßnahmen" zeitlich mehrere Tage in Anspruch nehmen? Immerhin kann ich dann ggf. gewisse Räumlichkeiten vielleicht nicht nutzen (z.B. muss das Bett, das unter dem Fenster steht) auseinander gebaut werden - einfach "wegschieben" geht aus Platzgründen nicht).

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter

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