Etsy - Gewerbeanmeldung nach 410€?

Ich würde gerne bei Etsy einen Shop eröffnen und etwas aus meinen Hobby-Kreationen anbieten. Beispielsweise Gestricktes oder Schmuck wie Armbänder. Ich habe mich nun etwas durch die Sache mit der Gewerbeanmeldung gelesen und habe zu folgenden Regelungen Fragen:

a) Wenn man nicht mehr als 410€ im Jahr verdient, muss man kein Gewerbe anmelden.

b) Man kann das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Wochen anmelden.

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Frage 1: Gilt die 410€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?

Frage 2: Ich möchte wirklich nichts professionelles aufbauen und hohe Gewinne erzielen, sondern nur hin und wieder ein paar Dinge aus meinem Hobby anbieten und anderen eine Freude bereiten. Daher kann es gut sein, dass ich unter der 410€-Grenze bleibe. Angenommen ich bleibe 2 Jahre unter dieser Grenze, verkaufe aber dann ab dem dritten Jahr mehr. Dann sind die 60 Wochen seit Start des Shops schon vorbei. Muss ich den Shop dann schließen und einen neuen erstellen, nachdem ich das Gewerbe angemeldet habe?

Frage 3: Gilt die 410€-Grenze nur für dieses Gewerbe oder allgemein für jeglichen selbstständigen Verdienst? Also wenn ich beispielsweise später ein anderes Gewerbe anmelde, aus einer komplett anderen Kategorie (sagen wir mal eine IT Firma). Gilt die 410€-Grenze für meinen Hobby-Shop immernoch?

Online-Shop, Steuererklärung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuerrecht, Etsy
Darf der Vermieter defekte Fahrräder entsorgen?

Beim Auszug ist mir aufgefallen, dass mein MountainBike (welches zwar defekte Reifen hatte aber ansonsten noch einwandfrei und somit auch angekettet im Fahrradraum stand) fehlte. Ich habe den Vermieter darauf angesprochen und dieser meinte, dass er alle in irgendeiner Weise beschädigte und vermeintlich herrenlose Fahrräder entsorgt hätte. Er hätte 3 Wochen lang Zettel an die Fahrräder gehängt und kurzzeitig auch an das Müll-Häuschen. Da ich das Fahrrad die letzten Monate nicht brauchte (sitze daheim an der Thesis) habe ich mich natürlich auch nicht um eine Reparatur der Reifen gekümmert und habe auch den Zettel am Fahrrad nicht gesehen weil man ja nicht einfach in das Fahrrad-Häuschen läuft ohne das Fahrrad nutzen zu wollen. Ausserdem kann es auch sein, dass ich sogar die 3 Wochen gar nicht daheim war, da ich aufgrund der Thesis zu Konferenzen in ganz Deutschland gereist bin.

Nun denke ich, dass er Diebstahl begonnen hat, da es mein Eigentum ist und ich das Fahrrad ordnungsgemäß im nutzbaren Fahrrad-Häuschen angekettet hatte. Ich habe ja trotz defekten Reifen das Recht, mein Fahrrad vor Diebstahl zu schützen.

Nun finde ich im Internet leider keine klare Aussage, oft ist die Rede von funktionstüchtigen Rädern, da ist es klar dass die nicht entsorgt werden dürfen. Falls meine Vermutung stimmt, dass er das nicht durfte und ich Schadensersatz verlangen kann, bitte ich um Verlinkung einer Site, in der etwas zu meinem Fall steht, das ich ihm als Beweis (ohne einen Anwalt bemühen zu müssen) zusenden kann. Ein Artikel reicht vollkommen, nur Foren-Beiträge sind wohl etwas zu wage um meine Forderung glaubwürdig zu machen.

Danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten!

Fahrrad, Mieter, Recht, Vermieter, Rechte, entsorgen, Rechtschreibung
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