Jalousien defekt, wer zahlt, Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

Es gibt oft eine "Kleinreparaturklausel" in Mietverträgen. Gut möglich dass diese hier greift.

Da gibt es einige Fragen bzw. einiges zu beachten, einfach dem Mieter das Aufdrücken geht nicht.

1. Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

2. Ob der Schaden unter die Klausel fällt hängt davon ab, was genau defekt ist.

3. Falls es eine wirksame Klausel gibt und die Sache zu Kleinreparaturen zählt hängt es dann noch vom Rechnungsbetrag ab. Ist er höher als im Mietvertrag vereinbart muss Vermieter zahlen , ansonsten zahlt dann der Mieter.


Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 14:06

Oke danke für die Info.

Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 12:22

Der Mietvertag ist vom Jahr 2000, 2010 hat meine Mutter mir die Wohnung abgetreten, also ich hab keinen neuen Mietvertrag bekommen.

Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 12:18

Habe gerade den Mietvertrag durchgesehen. Ich habe nichts mit Kleinreparaturklausel oder ähnliches gefunden. Der Vermieter hat mir aber mal den Boiler bezahlt. Und bei den Jalouasien meinte er, dass er es nur zu tragen hätte wenn ein neuer Mieter einziehen würde. Also sprich bei Mieterwechsel.

albatros  25.06.2017, 13:46
@Baumi1231992

Eindeutig (wenn kein Eigenverschulden) muss der Vermieter die Kosten tragen. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Forder den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung von max. drei Wochen auf,  den Mangel zu beseitigen. Kündige dabei schon an, dass du bei Verfristung selbst einen Fachmann mit der Reparatur beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. So steht's im Gesetz.

Das Argument des Vermieters ist  für die Katz.

 

johnnymcmuff  25.06.2017, 14:24
@Baumi1231992

Und bei den Jalouasien meinte er, dass er es nur zu tragen hätte wenn ein neuer Mieter einziehen würde. Also sprich bei Mieterwechsel.

Da irrt der Vermieter, alles was bei Einzug in der Wohnung ist, gilt als mitvermietet und weil es keine Klausel gibt, muss der Vermieter die Reparaturen bezahlen.

Du hast ein Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und dass die Sachen funktionieren.

Auch hier fehlen die wichtigsten Details !

Überlegt doch vorher mal, wie ein Außenstehender auf diese Frage antworten

soll, wenn keine Einzelheiten bekannt gegeben werden ?


TrudiMeier  25.06.2017, 14:21

Stimme dir zu. Wenn die Rollade kaputt ist, ist das Vermietersache. Wenn aber nur der Rolladengurt kaputt ist, kann es unter Kleinreparturen fallen (falls im Mietvertrag geregelt), da dieser dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist.

Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 14:08

Normaler verschleiß, sind auch schon 20-25 jahre alt und da wird alles spröde

Kuestenflieger  25.06.2017, 13:07

abgerissen oder normaler verschleiß ?

Der Eigentümer der Wohnung....(kann es auch steuerlich absetzen)


johnnymcmuff  25.06.2017, 11:37

Nicht unbedingt, wenn hier eine Kleinreparturklausel greift, dann kommt es auf den Rechnungsbetrag an.

Was genau ist denn kaputt? Ist es nur der Gurt kann es sein das Du die Kosten tragen mußt.

Gibt es eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

Wenn ja bitte mal den Wortlaut posten.


Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 14:07

Danke für die Info

Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 12:22

Der Mietvertag ist vom Jahr 2000, 2010 hat meine Mutter mir die Wohnung abgetreten, also ich hab keinen neuen Mietvertrag bekommen.

Baumi1231992 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 12:20

Habe nichts gefunden im Mietvertrag mit Reparaturklausel oder ähnliches. Bei 2 Fenstern ist die Zugschnur komplett gerissen, also kannst sie gar nicht mehr richtig hochziehen und bei den anderen 2 gehört nur die Schnur am untersten Teil befestigt, das herunterhängt. Der Vermieter hat mir aber vor einem Jahr den defekten Boiler ersetzt. Zu den Jalouasien sagte er, dass er die nur reparieren muss wenn ein Mieterwechsel stattfindet.

anitari  25.06.2017, 12:25
@Baumi1231992

Zu den Jalouasien sagte er, dass er die nur reparieren muss wenn ein Mieterwechsel stattfindet.

Quatsch. Der Vermieter muß die Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses in gebrauchsfähigem Zustand erhalten oder wenn nötig versetzen.

Steht im Vertrag tatsächlich nicht zu Kleinreparaturen muß er auch die defekten Rollogurte auf seine Kosten ersetzen.