BHKW im Keller als Mieter - Probleme (Hitze/Lärm)?

Hi Leute, ich wohne in der 2 Etage eines Miethauses (3 Mehrfamilienhäuser nebeneinander), wobei sich im Keller unter meinem Zimmer seit einiger Zeit ein BHKW befindet welches die 3 Häuser versorgt (denke mal so 18 Parteien ca). Dieses war lange aus, wurde jetzt jedoch angeschaltet.

Man hört 24/7 dieses Brummen im gesamten Haus, besonders wenn man genau drüber wohnt. Das BHKW wurde damals und wird auch heute nicht zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet. Den Lärm (im Keller selbst habe ich Laienhaft mit dem Handy ca 75 dB gemessen) hört man also immer, besonders wenn man schlafen will und keine sonstigen Geräusche um sich hat. Die Schlafqualität leidet extrem.

Zu den Geräuschen kommt jedoch auch noch die Hitze.... selbst wenns draußen 10 Grad sind und ich alle Fenster weit offen hab, ist es bei mir noch warm. Die Mieter in der 1 Etage, also direkt über dem BHKW (mit kleinem Kind) werden es noch viel schlimmer haben.

Meine Frage:

Was kann man als Mieter tun? Es würde vermutlich für alle Mieter reichen, wenn man die Anlage Abends ab 22 Uhr ausstellt und dann erst um 7/8 Uhr morgens wieder einschaltet. Dies sollte automatisch und ohne großen Aufwand möglich sein.

Wie kann man den Mieter dazu bringen, dies umzusetzen?

Wir haben leider nicht grad den besten Vermieter...

Mietminderung? Ausziehen ist aktuell leider keine Option, beruflich aber auch finanziell (wir wohnen fast 10 Jahre in der Wohnung und zahlen gefühlt nur die Hälfte der neuen Mieter, Stadt halt).

Danke schon mal an alle Beantworter ;D

Mietrecht, Vermieter, Lärm, Heizung, Wärme, mieten
Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

Hallo mit einander,

erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.

Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.

Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.

Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen  die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer. 

Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.

Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.

Da er ja angeblich nicht schuldig sei.

ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.

Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.

Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?

EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.

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Untermieter in WG hat sich mit einer latenten Tuberkulose angesteckt, Sonderkündigungsrecht/Hilfe bei rauswurf?

Guten Tag,

wir sind 3 Leute in der WG und seit 4 Wochen lebt ein Untermieter in unserer WG. Ich bin auch Untermieter und mein bester Kumpel ist Hauptmieter.

folgende Situation: vor 5 Wochen hat sich dieser Untermieter mit Tuberkulose angesteckt, es wurde ihm 2-mal Blut vom Gesundheitsamt abgenommen und 2-mal war dieser positiv. Er bekommt auch bald Antibiotika.

Da es für mich und meinen besten Kumpel wie ein tickende Zeitbombe ist, bis die noch nicht offene/nicht ansteckende Tuberkulose zu einer offenen/ansteckenden Tuberkulose wird, wollen wir ihn eigentlich so schnell wie möglich aus unserer Wohnung haben.

Meine Hauptfragen: Kann man ihn aus irgendwelchen Sondergründen/rechtlichen Gründen früher als die 6 Monate Kündigungsfrist aus dem unmöbliert vermieteten WG-Zimmer herausbekommen?

---------------------------------------------- Zusatzinfo ---------------------------------------------

  • Er ist kein deutscher Staatsbürger, sondern ein asiatischer internationaler Student, der nur eine Aufenthaltsgenehmigung wegen des Studiums bekommen hat.
  • im Vertraulichen Gespräch hat er meinem Mitbewohner mitgeteilt, dass er eigentlich keine Lust für das Studium hat und eigentlich nur wegen der verpflichtenden Wehrpflicht in seinem Land nach Deutschland zum Studieren gekommen ist.
  • er verstößt des Öfteren gegen die unterschriebene Hausordnung, wie z.B. Lärm nach 22 Uhr (saugen, lautes trampeln/Treppen hochgehen)
  • er hustet sehr sehr oft und hält ziemlich oft, trotz mehrfachem hinweisen, keine Hand vor den Mund. Er hustet somit auf gemeinsam genutzte Gegenstände in der Küche/Toilette/Sprechanlage und Co.
  • er kann sehr schlecht Deutsch und macht sich auch keine Mühe Sprachkurse zu belegen oder eigenständig Deutsch zu lernen. Er versteht uns deshalb oftmals schlecht und vergisst auch sehr oft gesagte Dinge (die wir ihm oft 5-mal erklären).

Klar, es wirkt evtl. etwas unmenschlich einfach einen Menschen aus der Wohnung/WG-Zimmer heraus zu werfen, aber wenn man bedenkt, wie kritisch es für uns wird, wenn die Tuberkulose ausbricht und er uns auch ansteckt, ist das schon verständlich.

Für Leute die etwas gegen das Herauswerfen haben: Stellt euch mal vor, wenn ihr auf einmal Tuberkulose bekommt und ihr zu jeder Zeit eure Familie (die man später hat) bzw. eure Liebenden (wie Mutter/Vater/Schwester/Frau/Kinder) auch mit Tuberkulose anstecken könnt!

Für hilfreiche Antworten bin ich euch wirklich sehr sehr Dankbar!

Gesundheit, Rechtsanwalt, Mietrecht, Krankheit, Vermieter, Rechte, Tuberkulose
Immobilienbetrug melden?

Ich bin momentan auf der Suche nach einer Wohnung bla bla bla... man kommt nicht drumherum das die E-mail verkauft wird oder bei Betrügern landet, das ist mir bewusst.

Nun ist es bereits das zweite Mal das mich jemand mit der selben Masche anschreibt. Ich soll mich bei einer Webseite anmelden bla bla Sie sind im Ausland bla bla und Kaution wird zuerst gezahlt... das übliche eben.

Meine Frage ist jetzt aber ob ich diese Personen bei der Kripo melden kann? Die Bilder die ich zur Wohnung bekam kann man nachweislich über Google einem Hotel in Dubai zuteilen. Ich würde es ja über das Internetportal melden, allerdings ist keine Verlinkung vorhanden - Mit anderen Worten es kommt aus dem Nichts eine E-Mail die behauptet ich hätte mich auf das Angebot gemeldet. Ohne Verlinkung oder einem Anhaltspunkt von welcher Seite es stammen könnte.

Zwar falle ich nicht auf so etwas rein, allerdings kann es durchaus vorkommen das es andere gibt die dem zum Opfer fallen - weswegen ich diese Person melden möchte damit sie kein Erfolg mehr damit hat. Ich möchte zumindest die Mails und den Beweis der falschen Bilder weiterleiten können, damit das gestoppt wird. Nur weiß ich nicht ob ich mich da bei der Kripo melden sollte oder mich an einen anderen Bezirk wenden muss.

Danke jetzt schon für eure Antworten und eure Hilfe! Und alle die, die dass lesen und dabei sind eine Wohnung zu suchen: Bilder immer bei Google einfügen und Prüfen und niemals die Kaution im "Vorschuss" zahlen. :)

Wohnung, Betrug, Polizei, Mieter, Vermieter, Immobilien, Kriminalpolizei, Kripo, scamming
Auszug: Für welche Schäden muss ich haften?

Nochmal eine Frage zum Auszug aus einer Mietwohnung. 

Wir hatten jetzt die Wohnungsübergabe. Die Vermieterin hat folgendes beanstandet: 

  1. Wohnung wäre nicht ordentlich genug gestichen und der gelb gestrichene Flur passt ihr nicht (das bleibt auch so, da wir keine Klausel dazu im Mietvertrag haben und bei Einzug und vor Auzug nur das gestrichen haben, was wirklich nötig war.) 
  2. Eine kleine Macke in der Wohnungstür(ca 1,5 cm lang, Bleistiftstrich dick) Dafür soll nun ein Schreiner kommen und das ausbessern. 
  3. Die Zimmertüren waren nicht sauber genug und sollen nochmal mit Politur geputzt werden. 
  4. Farbspritzer auf einer Fußleiste (werde ich heute noch beseitigen) 
  5. Die Wände im Hausflur und das Treppengeländer wurden angeblich NUR von uns beschädigt. (Vor 3 Monaten ist eine neue Mieterin eingezogen und etwa seit dem renovieren die Nachbarn gegenüber. Es sind alle paar Tage fremde Handwerker im Haus oder es werden Möbel durchs Treppenhaus getragen) Die Vermieter wohnen weiter weg und sind max. 2 mal im Jahr im Haus. 
  6. Der Toilettendeckel war bei Einzug neu und weist nun Gebrauchsspuren auf. Er soll ersetzt werden. 

Ich glaube, das wars soweit.

 Bis auf Punkt 1 ist alles im Übergabeprotokoll vermerkt. Um Punkt 4 kümmere ich mich heute. 

Auf was muss ich mich einstellen? Was kann mir die Vermieterin vom Rest noch in Rechnung stellen? 

Sry, wegen dem langen Text...

Miete, Mietwohnung, Recht, Kaution, Vermieter, Übergabe
Wer übernimmt die Kosten für einen beschädigten WC-Deckel - Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr Lieben. Mein Freund und ich wohnen seit knapp drei Jahren in der Wohnung und nun ist der WC-Deckel beschädigt. Wenn man die Brille komplett öffnet, sieht man quer rechts und links Risse, die sich immer mehr ausbreiten, sprich sie ziehen sich nach oben. Entstanden ist das durch das ständige zufallen des WC-Deckels. Dieser war so doof angebracht, dass der Deckel immer von selber zugeknallt ist. Wir haben versucht immer darauf zu achten, dass das nicht passiert, aber wenn man Gäste hat, ist man ja nicht dabei und somit ist der Deckel öfter entsprechend zugeknallt.

Wir haben natürlich die Situation unserem Vermieter erzählt und er hat den Deckel so angebracht, dass dieser nicht mehr so runterknallt. Doch war es schon zu spät... er hat schon einen Riss bekommen. Wir (auch unsere Vermieter) dass es noch nicht so schlimm ist.. somit haben wir dann mit Absprache natürlich nichts unternommen. Jetzt müssen wir allerdings was machen!

Wir wollen diesen natürlich ersetzen. Ein Gespräch mit den Vermietern hat schon stattgefunden. Ich würde das Thema nicht ansprechen, wenn es irgendein WC-Deckel ist. Dieser Deckel kostet mir mal eben ca. 70 €. Und ja, nur der Deckel. Unser Vermieter hat ein WC im Bad angebracht, wo ich echt staune, dass ein Deckel so viel kosten kann. :/

Wer muss die Kosten übernehmen und wenn ich diese bezahlen muss, kann ich das über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen? Ich weiß, dass ich einen Grund angeben muss, aber was sagt man denn da am Besten?

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich danke euch schon mal! :)

Viele Grüße

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Vermieter, Rechte, Toilette, Kosten, Haftpflichtversicherung, Haftung
Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?

Folgender Sachverhalt:

Habe eine Wohnung gekündigt und nun war die Übergabe mit der Hausverwaltung.

Da ich zum besagten Termin keine Zeit hatte, habe ich einen Bekannten geschickt.

Alle Mängel die aufgeführt wurden waren der Hausverwaltung bekannt.

Fehlende Balkontür xD aus der Schiene gerissen und diese Schiene war so alt, dass die nicht mehr gab. (4 Monate ohne Balkontür gelebt ;) ) hinter diesen Mängel hat die Hausverwaltung (bekannt) geschrieben.

Es folgen fehlende Fußleisten im Wohnzimmer und eine wacklige Steckdose. War schon seit dem Einzug so gewesen, aber wurden mit aufgeschrieben.

Deswegen Rollladen im Schlafzimmer defekt. Lassen sich nicht ganz öffnen. Wurde vor über 2 Jahren gemeldet, mehrmals nachgehakt, aber bis auf dem Hausmeister kam nie jemand dafür raus. Nur dieser Mängel wurde auch aufgeschrieben, aber bei allen wurde kein (bekannt) wie bei der Tür hinter gesetzt.

Da jemand für mich eingesprungen ist bei der Übergabe und diese Person nachgefragt hatte hieß es, dass man sich darüber keine Sorgen machen muss.  Hat dann unterschrieben und Joah.

Bisher hab ich nur das Übergabeprotokoll als Mail erhalten, aber nun habe ich die Befürchtung, dass sie mir die Fußleisten, Rollladen etc. erhängen möchten, weil dort kein (bekannt) hinter steht?

Da es meine erste Übergabe war bin ich leider mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber welchen Sinn hat es sonst bei einer defekten Balkontür (bekannt) in Klammern zu setzen und bei den anderen Mängel nicht? 🤔

Vielleicht hat ja jemand ein Rat oder mehr Ahnung vom ganzen. Ich wäre dankbar.

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Mieter will mir einen fachmännischen Elektrozaun auf Wiese verbieten?

Wir als Vermieter wollen für unsere Hasen auf unserem Grundstück einen fachmännischen Elektrozaun (Hütezaun) für unsere Hasen auf der Wiese setzen. Er dient zur Abwehr gegen fremde Tiere. Die Wiese wird komplett eingezäunt. Er meinte, das wäre gesetzlich nicht möglich. Er wird aber mit Schildern zusätzlich gesichert. Kinder können nicht lesen. Ich verwies auf die Aufsichtspflicht. Er will damit weiter gehen. Laut seinem Mietvertrag steht nur der Punkt .. Gemeinschaftseinrichtung unter Beachtung der Hausordnung Garten/Gartenanteil nutzen. Nichts weiter. In der Hausordnung selbst wird nicht auf die Gartennutzung eingegangen. Der Garten selbst befindet sich neben dem Haus, die Wiese ist durch unsere Garage Sitzecke und Einfahrt getrennt. Zählt nun die Wiese als Garten oder nicht? Kann mir ein Mieter solch einen Zaun verbieten, weil seine Enkel eventuell mal zum Spielen auf der kleinen Wiese wollen, oder kann ich dieses untersagen, denn die darauf befindliche Schaukel ist unser Privates, welche wir wegen Nichtnutzung abbauen werden. Oder wäre es ratsam den Passus aus dem Mietvertrag durch Kündigung entfernen zu lassen? Ich bin zur Zeit ratlos. In meinen Augen ist die angrenzende Sitzecke unser Privateigentum, die im Mietvertrag nicht zur Nutzung enthalten ist, sowie die angrenzende Wiese. Der Garten ist links vom Haus, die Wiese hinter dem Haus. Ich könnte einiges an Rat gebrauchen.

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Vermieterin tankt kein Heizöl besteht aber auf volle Miete. Ist das richtig?

Also ich wohne mit meinem Freund seit Anfang des Jahres bei meinen Eltern im Haus ( das Haus besteht aus 2 Wohnungen, wir wohnen in der unteren davon) Meine Mutter ist also meine Vermieterin. Im Mietvertrag haben wir ausgemacht dass wir 250 Kaltmiete zahlen und 150 Euro Nebenkosten. Bis ungefähr März diesen Jahres ging alles gut. Wir hatten eine warme Wohnung und meine Mutter hat die volle Miete erhalten bis im März dann das Heizöl leer ging, ich arbeitslos und schwanger geworden bin und keinerlei Einkommen mehr hatte. Also musste mein Freund mich mitversorgen von seinem Geld. Ich habe meiner Mutter dann gesagt dass wir nurnoch die halbe Miete zahlen können da wir sonst hinten wie vorne im Monat nicht rumkommen. Wir leben seit März ohne heißes Wasser und Heizung, müssen unser Wasser mit Töpfen warm machen, meine Eltern ebenfalls. Es gibt immer wieder Stress weil wir doch jetzt Geld bei holen sollen damit Heizöl getankt werden kann. Meine Mutter sagt immer wir haben kein Heizöl weil sie seit März keine volle Miete bekommt. Meine Frage ist jetzt aber wieso soll ich die volle Miete zahlen wenn ich in einer kalten Bude sitze? Sie hat ja immerhin 200 Euro von 400 euro Miete jeden Monat bekommen also haben wir doch fast die Kaltmiete bezahlt. Sie verlangt aber von mir dass ich die Mietrückstände seit März an Sie zurück zahle? Aber wieso? Ich musste doch die ganzen Monate im kalten sitzen? Wieso dann die volle Miete bekommen? Wäre das nicht Abzocke?

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Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Soll wir ehrlich sein und dem Vermieter von meiner Schwangerschaft berichten?

Hallo, einige von euch wissen wahrscheinlich selbst wie schwer es ist schwanger/mit Kind eine Wohnung zu finden. Mein Freund und ich werden andauernd nur abgelehnt wenn wir von meiner Schwangerschaft und der Notlage berichten. Wir hatten bis jetzt nur 2x die Chance eine Wohnung zu besichtigen, der Vermieter/Markler wusste vorher noch nichts von der Schwangerschaft. Da die Miete vom Jobcenter übernommen wird, finden wir für den vorgegebenen Preis meistens nur 2 Zimmer Wohnungen, Größe ist mehr als ausreichend! Für meinen Freund und mich wäre es kein Problem dem Kind später unser Schlafzimmer zu überlassen. Jedenfalls, meinte die Vermieterin bei der ersten Wohnung gleich, dass das nicht geht und dass sie langfristige Mieter sucht. Bei der zweiten Wohnung, haben wir nicht sofort von der Schwangerschaft berichtet aber dummerweise stand es auf dem Zettel für den Mietbescheid vom Jobcenter, den ich ihm unüberlegt in die Hand gedrückt habe. Morgen und am Samstag haben wir jeweils zwei neue Besichtigungstermine. Wir bereiten uns gut vor, nehmen ein Bewerbungsschreiben, Mieterselbstauskunft, Lohnabrechnungen, usw. mit. So sammeln wir sicher Pluspunkte. Nun wissen wir nicht ob wir dem Vermieter von der Schwangerschaft berichten sollen oder nicht. 1. Steht in meinem ALG2 Bescheid, dass ich schwanger bin 2. In der Mieterselbstauskunft steht "die wohung wird für ____ Personen benötigt".. soll ich reinschreiben für 2 Personen? Bis jetzt sind wir ja noch zu zweit, Baby kommt Anfang Dezember. Oder gleich für 3 Personen? 3. Man sieht meinen Bauch (25 SSW)

Wir hoffen trotz den vielen Absagen immer noch auf einen Vermieter mit Herz für Kinder... Sollen wir direkt ehrlich sein? Ich hab das Gefühl dass wir sowieso nicht drum rum kommen. Oder soll wir es vertuschen? Es ist echt eine Notlage, ich kann nicht mit Kind in einem 12 qm Kinderzimmer wohnen bleiben!

Bitte keine Vorurteile oder ähnliches, ich habe es eh schon schwer genug, danke.

Wohnung, Miete, Schwangerschaft, Mietrecht, Vermieter, Jobcenter
Was darf mein Vermieter, darf er mich dermaßen Maßregeln?

Mein Vermieter ist ein besonderer Mensch........besonders nervig, penetrantisch und cholerisch.

Er nimmt sich vieles heraus von dem ich weiß das er es eigentlich nicht darf. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Es geht bei ihm sehr häufig um das Thema putzen, ich bin sehr ordentlich, für diesen Menschen, nicht genug. (Rentner, mit viel Freizeit)

So hat er mal morgens bei mir in aller frühe geklingelt wegen einen Blatt was an meiner nassen Tür klebte (es hat geregnet) und meinte er will einen Putzdienst bestellen, wenn ich diese Verschmutzung nicht sofort entfernen würde (Morgens um 8 Uhr....an einem Samstag) Natürlich hätte ich diesen dann auch zu bezahlen....(wurde nie ausgeführt, habe das Blatt, am selben Tag entfernt)

Nun musste er wegen einen Dachschaden (in der Wohnung) meine geheiligten Hallen betreten. Er entdeckte doch tatsächlich etwas Staub auf meinen sonst blanken Boden und meinte, er dürfte Kontrollieren das ich Putze, alle vier Wochen würde er kommen wollen....

Er schreit dann immer sehr laut, redet von Verwahrlosung und was ich mir einbilden würde, auch geladene Gäste, die mich verteidigen pöbelt er an. Sogar den Finger hat er mir Wortwörtlich in die Brust gestoßen. Von anderen Mietern weiß ich das er auch in die Wohnungen geht, oder es zumindest versucht.

Ich weiß das er das NICHT darf, eigentlich. Ich weiß auch das er bei weitem übertreibt. Aber ich habe meine Kaution noch nicht ab bezahlt, da er diese am Anfang nicht einfordern wollte ("Das klären, wir später, machen sie sich mal keinen Kopf"<---seine Worte) Nun möchte er sie (nach ZWEI Jahren), Ich habe durch dem Schaden im Dach eine Wand die komplett nass ist und anfängt zu schimmeln, Es stinkt, ich muss das Fenster offen halten, dadurch ist es sau kalt. Ich denke mal deswegen will er die Kaution...seine Versicherung kommt auch noch zu mir, die müssen ein Gerät aufstellen, den Strom dafür muss er zahlen.

Nun ist meine Frage, darf er dies aufgrund dessen doch?

Miete, Recht, Vermieter, Hausrecht
Wasserhahn und Steckdosen seit Einzug undicht/defekt?

Guten Abend,

ich bin letzten November in meine sehr renovierungsbeduerftige Einzimmerwohnung gezogen. Es war so schwer eine Wohnung zu finden und ich habe unbedingt eine gebraucht. Ich kann von Glueck reden und bin dem Vermieter vorab dankbar dafuer dass er diese mir gegeben hat. Die Wohnung ist halt sehr .... schlimm. Der Wasserhahn in der Küche und einige Steckdosen im Flur und Zimmer funktionieren seit dem Einzug nicht richtig. Meine Vormieter haben den Vermieter auch darauf angesprochen. (es gibt keine Hausverwaltung fuer uns da er son Privatmieter ist. Es gibt ne alte Dame im Haus die wir bei Prpblemen fragen koennen aber sie kann nix reparieren) Der hat diese damals aber nicht repariert und ich wollte nicht schon von Anfang an noergeln als ich eingezogen bin. Hab ich jetzt gemacht aber er sagt ich solle die Dame fragen da er nicht in DE ist. Sie kann nicht helfen. Aber nun halt ichs echt nicht aus. Ich kann nicht richtig Staubsaugen wegen der Steckdosen und das Tropfen des Wasserhahnes stoert mich so sehr. Der Gasherd geht nicht richtig an & die Therme geht in unregelmaessigen Abständen an. Das macht mir Angst. Muss er sich denn nicht darum kümmern? Muss er denn nicht jemanden schicken der das macht? Oder muss ich das alles auf meine Kosten machen? ich bin recht jung und kenn mich mit sowas nicht aus. Das ist meine erste eigene Wohnung. Was kann ich tun? Bitte helft mir

Wohnung, Miete, Wasserhahn, Mieter, Vermieter, Reparatur, defekt, Steckdose
Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?

Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus

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Darf der Vermieter die Kaution an das Jobcenter zurückzahlen?

Hallo, es geht um meine Mietwohnung die ich ende 2012 verlassen habe. Damals habe ich vom Jobcenter die Kaution erstattet bekommen. Mir wurde damals per Mail mitgeteilt, dass die Gesobau die Kaution direkt an das Jobcenter überweist. Worauf ich natürlich gleich ärger machte und sagte, dass ich der Vertragspartner bin und nicht das Jobcenter . Daraufhin ist auch nicht viel passiert sie blieben dabei. Danach war ich etwa 3 Jahre in der Türkei und hatte letztes Jahr schon versucht nochmal per Mail bei denen nachzufragen was mit der Kaution nun ist, weil ich plötzlich einen Brief vom Jobcenter Inkasso hatte worin die mich bitten die Kaution zurück zu zahlen zzgl. Mahngebühren . Nun sagt mir die Gesobau es sei wohl verjährt weil mich damals niemand erreichen konnte, keine Adresse konnten die rausfinden nichts (weil ich natürlich hier abgemeldet war da ich in der Türkei war) jedoch wussten die, dass sie mich per email erreichen können, da der Kontakt immer über email ging . Die Mails habe ich alle noch, auch die worin zu lesen ist, dass die die Kaution an das Jobcenter überweisen.

  1. Frage : Dürfen die die Kaution einfach an das Jobcenter zurück überweisen obwohl ich der Vertragspartner bin ? Ich mein, es ist ja meine Sache ob ich ein Darlehensvertrag mit dem Jobcenter habe und nicht deren Sache.

  2. Frage: Klar mehr als 3 Jahre sind um aber habe ich da jetzt keine Chance? Ich mein in meinen Augen ist das Betrug. Die haben mich glauben lassen, das Geld sei an das Jobcenter gegangen nun hat es niemand bekommen.

Liebe Grüße und Danke schonmal für die hilfreichen Tipps ..

Kaution, Vermieter, Jobcenter

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