folgender Sachverhalt

Im Rahmen des Auszuges eines Mieters wurden 3 Schäden an der Wohnung festgestellt. Bei Übergabe haben sich Mieter und Vermieter darauf geeinigt (per Übergabeprotokoll), dass der Mieter bei der Beseitigung der Schäden zu x % beteiligt wird.

Die Schäden wurden durch Fachfirma im Auftrag des Vermieters beseitigt.

Mieter hat die Schäden seiner Haftpflichtversicherung als Mietsachschaden gemeldet.

Zur Regulierung fordert die Versicherung Informationen von Vermieter an (Alter/Wert/etc.), diese Auskunft verweigert der Vermieter und fordert parallel von Mieter den Anteil an der Schadensbeseitigung.

Meine Fragen: Darf der Vermieter die Auskunft ggü. der Versicherung verweigern? Welche Möglichkeiten hat der Mieter um den Schaden von seiner Versicherung reguliert zu bekommen?

Vielen Dank vorab