Durchlauferhitzer erbringt nur lauwarmes Wasser, Vermieter glaubt mir nicht?

Hallo, ich bin neu hier und habe mich extra wegen meiner Angelegenheit hier angemeldet

Seit 09/2016 wohne ich nun mit meinem Freund in der aktuellen Wohnung. Wir hatten schon einige Problemchen mit unserem Vermieter, da dieser sagen wir mal freundlich ein Sparfuchs ist. Da gab es z.B. mal den Fall am Anfang, dass die Vormieter die Duschkabine komplett zerstört hinterlassen haben, wir dieses jedoch leider nicht bei der Besichtigung gesehen haben, da sie normal aussah. Sie ließ sich nicht mehr schließen, wollten demnach eine Neue haben und sollten dafür 500€ zahlen. Wenn nicht würden wir einen Duschvorhang erhalten, so im Wert von 20€. Was haben wir wohl genommen? Richtig, den Vorhang! Sauer werd

So naja nach einigen Monaten hier wohnen stellt sich mir immer mehr das Problem, dass unser Durchlauferhitzer (Stiebel Eltron, Thermo Control, vermutlich nicht mehr der Beste) selbst auf höchster Stufe nur noch lauwarmes Wasser produziert. Ich werde mal ein Bild der Einstellung anhängen. Ich habe schon weitere Reglerstellungen ausprobiert, doch das Wasser wird nicht mehr richtig heiß. Wir zahlen dafür natürlich extra Strom im Monat, aber dafür kann ich doch davon ausgehen, auch heißes Wasser zu haben ? Der DLH regelt alles Warmwasser bei uns, Bad und Küche. Das Wasser am Waschbecken ist aber wärmer als das in der Dusche und in der Badewanne. Laut Handbuch solle das Wasser bei der höchsten Einstellung so um die 60 Grad heiß sein, bei uns sind es aber vielleicht so gefühlte 25, was mir persönlich zum Duschen nicht reicht! Die erste Minute ist es auch schön warm, nicht mal heiß und dann gehts bergab und es pendelt sich auf lauwarm ein.

Das sehe ich nicht ein!

Ich habe heute dann den Vermieter angerufen, nach mehrmaligen Anrufen auch aus vorangegangenen Tagen ging er dann auch mal endlich dran und will wohl nächste Woche mal vorbeikommen und sich das angucken. Außerdem kommt er vorbei, weil wir Schimmel haben (hachja, Duschfugen porös, aber das ist eine andere Geschichte). Er schien mir das Ganze aber am Telefon alles nicht zu glauben und meinte "naja ob das nur lauwarm ist, werden wir ja dann sehen". Ich kann mir gut vorstellen, dass es für ihn nicht ein Problem darstellen wird und er dann meint nichts machen zu müssen. Er ließ immer schon nur schwer mit sich reden.

Meine Frage ist nun an euch, was ich machen kann, wenn er sich nicht dazu bereit erklärt mal einen Fachmann dafür ankommen zu lassen, um das zu untersuchen und evtl Reparaturen notwendig sind? Ich habe doch ein Recht auf warmes Wasser, gerade weil wir dieses per DLH und mehr Stromkosten zahlen Ich bin nicht im Mieterbund. Und wenn ich selbst einen Fachmann kommen lasse, darf ich den bezahlen, weil der Vermieter möchte, dass nur seine Fachmänner an die Wohnung dürfen und da etwas machen.

Ich will doch nur heißes Wasser zum Duschen und nicht dabei frieren Traurig

Bitte echt um Rat. Danke.

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Wohnung, Strom, Mieter, Vermieter, Rechte, Kosten, Durchlauferhitzer
Küchenbenutzung und Kochen nachts untersagt von Vermieterin/Mitbewohnerin - ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Hallo,

leider wusste ich vor Einzug in 2 Zimmer einer 4 Zimmer Wohnung Ende September zur Untermiete bei einer Frau nichts von deren schwerer Krankheit, Alkohol, Tabletten, Depressionen.

Sie schikaniert mich permanent, zerstört mein Hab und Gut, ich muss die Zimmer abschliessen um mich und mein Hab und Gut zu schützen, sie stellt Strom und Heizung ab, Herd war nachts schon ausgeschaltet, beleidigt mich permanent - alles was sie stört "werfe ich über den Balkon wenn Du das nicht sofort wegmachst", gesagt, getan, oder "in den Müll", weil ich für sie "'Müll" bin. Dieses alles für 480 Euro, sie selbst zahlt nur 330 Euro. "Wenn Du nicht in 10 Minuten das Bad geputzt hast, wird es abgeschlossen", wegen angeblicher kleiner Flecken auf dem Boden. Diese Frau ist absolut krank, sie liegt betrunken auf dem Boden. Aber sie ist körperlich robust und scheut keine Anwendung von Gewalt, um ihren Willen durchzusetzen. 1 Tag vor Weihnachten hat sie mein friedliches Teelicht auf dem Küchentisch in einem schönen Becher gewaltsam gegrapscht, mutwillig ausgeblasen und war dabei, es in den Müll zu schmeissen, als ich noch ergreifen konnte. Dieses ist ihre einzige Sprache. Jeglichen höheren Dialog lehnt sie ab, sie kann und will gar nicht lesen, verdreht Zahlen nach Belieben.

Ein besonderer Knackpunkt ist die Küche. Sie hat mir nur ein winziges kleines Schrankfach gegeben, in dem ich 1 Kochtopf, Teller, Messer und Gabel aufbewahren kann. Da ich wie viele nachts noch aktiv bin, gehe ich dort auch nachts hin, um mir noch etwas zum Essen zu bereiten. Sie kommt dann, stört mich, will mir das untersagen, weil "das Geklappere" angeblich ihren Schlaf stört. Die Küche hat leider keine Tür sondern ist offen zum Flur. Sie selbst geht aber immer noch nachts an den Kühlschrank. Dieses ist nichts als Schikane gegen mich. Der Herd wurde nachts schon ausgeschaltet, der Stecker meines Wasserkochers demonstrativ herausgezogen, damit ich alles aus der Küche entferne, da nach Ihrer Ansicht alle meine Sachen "stinken", ihre Zigarettenkippen und Weinflaschen natürlich gar nicht, ich habe nur ökologische Sachen, Lauchsuppen, etwas Brot und Butter. Mein Fahrrradkorb, mit dem ich Lebensmittel in die Wohnung trage, wurde ebenso demonstrativ von seinem Platz vor der Wohnungstür entfernt, ich kann ihn nicht mehr finden. Gestern, am letzten Tag des Jahres, waren um 16 Uhr beide Rolläden total heruntergezogen, die Küche war dunkel, und kalt, und wenn ich daran etwas ändere kommt nur die Drohung "dann werfe ich alle Deine Sachen über den Balkon". Wenn ich kurz einmal das Licht anlasse in der Küche wird es sofort ausgestellt, während sie selbst das volle Licht anlässt während sie bei offener Tür auf den Balkon geht, um ausgiebig zu rauchen.

Kann es mir untersagt werden, mir nachts in der Küche etwas zum Essen zu bereiten? Natürlich versuche ich, so leise wie möglich zu sein. Die Frau beruft sich auf "Nachtruhe" ab 22 Uhr.

Kann ich deswegen die Miete kürzen?

Danke für freundliche Antworten!

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Kann ich meinen Mitbewohner anzeigen?

Guten Tag zusammen,

vorab will ich klar stellen das ich nichts gegen Flüchtlige Asylanten etc habe

wir haben vor ca 1 Monat einen Asylanten in unsere Wg bekommen. Er stand auf einmal mit freunden in der Wg und wir dachten uns nur, was ist denn jetzt los. Der Vermieter stand noch unten vor der Tür. Wir wussten nicht wer er ist, was er macht etc. Ich frage mich bis heute ob es rechtens ist, einfach einen Flüchtling bei uns in die Wg zu stecken ohne uns bescheid bzw mit uns es zu besprechen. Schön und gut jetzt ist er da ist auch ein ordentlicher Mann. seine freundin wohnt auch hier ist aber nicht bei uns gemeldet. sie putzt alles und macht alles sauber. Leider hat sie auch die WG Waschmaschine und Spühlmaschine mit Spühlmittel statt Taps laufen lassen wollen und ging über. Naja englisch und deutsch konnten beide nicht also mit handzeichen es gedeutet und es funktionierte einigermaßen. Leider ging das einige zeit so, sodass es mir schon oben steht immer alles nochmal mit wasser durchzuspülen damit es nicht mehr schäumt. auch die WG sachen wie gardarobe und stehlampen warren auf einmal weg, nach absprache mit dem Vermieter ungf. 30 mal darum gebitttet stehen sie wieder an ihrem platz. So, als ich aber meine 2 Kunslederacken und eine Echtlederjacke mit der Hand im Waschraum gewaschen habe und sie zum trocknen über die Leine hing, ging ich mit meiner Mitbewohnerin zu meinen Eltern zum Besuch. Kein Mensch war sonst in der Wg außer der Flüchtling mit seiner Freundin. Als ich dann heimgekommen bin, sah ich das meine Jacken nicht mehr da hingen sondern sich im Trockner seit 2 Std mit der höchsten Temperatur befanden. Ich habe sie sofort rausgetan aber sie waren leider schon zerstört. Die Echtlederjacke Wert: (250€) war komplett kaputt, sodass ich sie mit meiner ganzen Wut beim Gassi gehen mit deem Hund gleich weggeschmissen habe in die Altkleidersamllung. Meine Kunstlederjacken haben lauter kleien aufplatzungen in Form von Rissen. Verformt und ausgeblichen sind sie auch. die Kunstmaßerung ist auch porös. sehen einfach nicht mehr gut aus aber für den Hundesport würden sie noch gehen also hab ich sie aufgehoben. Daraufhin habe ich meinen Vermieter damit informiert, erst meinte er. Echt nicht dein Ernst? ich dann doch und das ich sie gerne ersetzt hätte. Er dann, das er mit einem durch ihn bekanntn Dolmager mit ihnen spricht. Die aber sagen sie waren es nicht obwohl kein Mensch sonst da wäre und davor aber schon ähnliche sachen passert sind wie mit dem Spühlmittel. Kann ich irgendwie rechtlich da vorgehen. der Vermieter sagt nur, ich soll es ihm beweisen und das Flüchtlingspaar läugnet alles. Ich kann nicht mehr beweisen, das meine freundin und ich nicht da waren und die Asylanten aber da waren. nur wir haben den Schlüssel sonst keiner.

vorab schon mal Danke PS: sorry für Rechtsschreibfehler, Tastatur spinnt :D

Rechtsanwalt, Polizei, Anwalt, Vermieter, Anzeige, Eigentum, WG
Schimmel nach knappen 3 Wochen nach Einzug?

Unsere momentane Situation.
Wir sind seit 2 Monaten in eine 4.5 Zimmer Wohnung gezogen.
Nach 1 Woche stellte ich fest, das die eine Ecke im Schlafzimmer etwas schwarz wird (noch sehr sehr schwach und nicht störend). Nach knappen 3 wochen sah man es schon sehr gut. Auf das habe ich den Vermieter sofort informiert und fotos gemacht.
Er hat gemeint das könne ich mit Essig wegputzen, habe ich dann auch gemacht.
Der Schimmel kam wieder logischerweise.
Auf das hat er mir einen Mann geschickt der den Schimmel mit Schimmelgift entfernte und Farbe darüber gemalt hat. (Schimmel kam wieder). Ich habe seit der dritten Woche in dieser Wohnung 2 Luftentfeuchter aufgestellt und lüfte 3 mal 10 min täglich!
Im Mai 2016 hat der Vermieter neue Fenster dichte Fenster einbauen lassen und hat die Wände nicht isoliert.
(Vorher waren die Fenster nicht dicht (da alte Fenster)). Die Wohnung ist auch immer sehr kalt und wird nicht anständig geheizt, auf das habe ich Herrn ***** mehrmals aufmerksam gemacht. (Wir können nicht selber regulieren).
Wir erwarten im Februar unser erstes Kind und baten in daher den Vertrag auf Ende Dezember aufzulösen.
Womit er gemeint hat, ich verstehe Ihre Situation. Ich hatte mündlich kein gutes Gefühl und bat in mir das schriftlich zu geben.
Er hat es mir per Mail geschickt, aber formulierte es jedoch komisch. (plötzlich anders) Auf das habe ich Herrn ***** darauf aufmerksam gemacht und er hat gemeint das sei so für seine Versicherung.
Ein Gutachter kam vorbei und meinte um das verhindern zu können, hätte ich mindestens alle 2 stunden lüften müssen und das muss man ganz sicher nicht in einer gesunden normalen Wohnung (Es läge sehr wahrscheinlich an den neuen Fenster). Daher sehen wir uns ganz sicherlich nicht als schuldig.
Trotzdem um den genauen Grund zu suchen muss er mir nochmals einen Mann schicken, der das nochmals bestätigt.
Ich habe im mehrmals gesagt das ich in dem Fall eine neue Wohnung suche, dass er Bescheid weiss.
Schnell haben wir eine neue Wohnung gefunden und habe im vor dem Vertrag unterschreiben angerufen und nochmals gefragt, ob das jetzt gut ist ob ich unterschreiben kann.
Er sagte: ja, machen!
Gut, habe ich natürlich gemacht.
Er machte uns auf die nächste VOLLE miete aufmerksam.
Darauf habe ich ihn auf Mietreduktion und Schadenersatz aufmerksam gemacht. (Dies wollte ich gerne persönlich besprechen jedoch hat er immer abgeblockt). Und dass wir sonst die Miete auf ein seperates Konto einzahlen werden bis die Sache geregelt sei.
Auf das hat er sich meiner Meinung nach bedroht gefühlt, was nicht mein Ziel mit dieser Aussage war.
Seine Mail dann auf einmal: Das er im Moment keinen Grund sieht die Kündigung aufzulösen und die vollen Mieten bis März 2018 erwartet.
Was sollen wir tun?

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Kündigung, Schimmel, Baby, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, unterstellung
Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer doppelt berechnet, Vermieter schickt Schreiben ungelesen zurück?

Hallo,

ich habe schon längere Zeit mit meinem Vermieter. Auslöser war, dass meine Nebenkostenabrechnung im Juni bereits erstellt wurde, der Vermieter mir sie aber nicht aushändigen wollte, weil ich eine Rückzahlung von (lt. ihm) 280 €) bekommen hätte. Zwischenzeitlich flatterte eine nicht rechtswirksame Mieterhöhung (nicht fristgerecht, ohne Zustimmungsverlangen, ohne Angaben zu Mietspiegel,...) ins Haus. Da es hier "nur" um 30 € geht, zahle ich diese aktuell unter Vorbehalt. Eigentlich hoffte ich damit auf Ruhe. Nun habe ich endlich die Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 380 € erhalten. Diese enthält einen offensichtlichen Fehler. Obwohl die Grundsteuer schon in der Abrechnung aufgeführt wird (Betriebskosten), zieht er den Betrag in einem Anschreiben nochmal von einem Erstattungsbetrag ab. In der Abrechnung aufgeührt sind 75,93 €, händisch zieht er nochmal den Betrag von 75,52 € ab. Das war auch schon 2014 so, allerdings wurde da die Grundsteuer noch nicht in der Abrechnung aufgeführt. Nun habe ich dem Vermieter einen Brief geschrieben, dass ich diesen Betrag von 75,52 € von der Januarmietzahlung in Abzug bringen werde. Allerdings hat mir der Vermeiter diesen Brief nun wieder (wahrscheinlich) ungeöffnet in den Briefkasten geschmissen. Kann ich trotzdem den Betrag in Abzug bringen? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr, wieder auf mein Recht zu verzichten, wo ich dem Vermieter eigentlich mit meiner freiwillig erhöhten Mietzahlung entgegen komme.

Danke für hilfreiche Antworten!

Vermieter, Nebenkostenabrechnung
Spülmaschine kaputt - wer bezahlt Reparaturen oder Austausch?

Hallo, Ich habe ein Problem mit der Spülmaschine. Vor 4 Wochen bin ich in meine neue Wohnung gezogen und von Anfang an hat die Spülmaschine nicht funktioniert. Sie zog kein Wasser. Ein Elektriker kam, blieb auch extra lange, weil im Vertrag steht, dass bis zu 100 Euro für Kleinreperaturen zu zahlen sind. Das war ich aber nicht bereit zu zahlen, weil dieser Mangel schon von Anfang an bestand! Jetzt ist es aber so, dass das Geschirr ziemlich trüb/dreckig ist und selbst ein Topf mit Salz-Nudelwasser nicht sauber wird. Tabs, Klarpüler und Salz sind aufgefüllt, die Arme und das Sieb sauber. Ich habe dann einfach mal die Maschine aufgemacht und siehe da, sie wäscht kalt! Eiskalt. Der Vermieter meint, dass er keine Reperatur mehr bezahlt und ich mich um Ersatz kümmern soll. Es steht angeblich so im Vertrag. Nun ist natürlich die Frage, ob ich das muss. Die Spülmaschine ist im Mietvertrag aufgeführt. Die Einbauküche ist nicht mitvermietet, Reperaturen zahlt der Mieter komplett auf eigene Kosten. Allerdings ist bei einem Auszug alles in einem funktionsfähigen und unbeschädigten Zustand zu übergeben. Für mich ist die Spülmaschine nicht funktionsfähig. Es wurde gesagt, dass ich abwaschen oder zu Mutti gehen soll und da mein Geschirr waschen lassen soll. Außerdem wurde mir gesagt, dass die Spülmaschine Luxus ist, ein normaler Unterschrank wäre noch vorhanden und den könnte ich nehmen, um die Lücke in der Küche zu schließen. Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst im Januar. Liebe Grüße

Küche, Vermieter, Reparatur, Spülmaschine
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Kühlschrank kaputt - wer soll für Reparatur bzw. Ersatz bezahlen?

Mein Kühlschrank ist kaputt gegangen. In dem Vertrag steht nicht, dass ich eine Küche habe (obwohl Kühlschrank, Kochplatte und Mikrowelle vorhanden). Diese gehören mir jedoch nicht und sind von dem Vermieter mir zur Verfügung gestellt also werden als Mietsachen (meiner Meinung nach) betrachtet. In dem Vertrag gibt es eigentlich keine Liste mit Gegenständen bzw. Geräten (ich habe noch ein Stuhl, Tisch, Schrank und Bett mit Matratze - alles von dem Vermieter, ich habe mir nur einen zusätzlichen Stuhl gekauft), deshalb bin ich mir überhaupt nicht Sicher wie es rechtlich damit aussieht.

In dem Vertrag steht folgendes zum Thema Reparatur von Mietsachen:

Bagatellschäden/Kleinreparaturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf den Verschulden bis zu der nachfolgen angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas und Heiz- und Kocheinrichtungen sowie [...]. Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80 EUR, maximal 320 EUR zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt).

Kühlschrank ist (meiner Meinung nach) eine Kocheinrichtung. Das Ding ist uralt und hat vermutlich einfach die Seele ausgehaucht. Ich bin erstaunt, dass der KSchrank so lange funktioniert hat. Ich habe schnell online nachgeschaut und die Reparaturkosten gehen i.d.R. über die 100 EUR. Was muss ich jetzt tun? I.d.R. falls es mein Schuld wäre, dass der KSchrank kaputt gegangen ist, hätte ich diese Frage überhaupt nicht gestellt. Soll ich selbst einen Fachmann anrufen, so dass er sehen kann was da los ist oder muss der Vermieter das erledigen? Da es sich um einen Kühlschrank handelt, kann ich offensichtlich nicht wochenlang darauf warten (draußen ist momentan -7 Grad, also kann ich meine Sachen dort kurzfristig lagern, aber die Temperatur ist halt zu niedrig). Ein Kühlschrank zu kaufen ist auch jetzt finanziell nicht ganz optimal muss ich sagen. Ich plane bis spätestens Mitte nächstes Jahr die Wohnung (Zimmer + Bad) zu verlassen. :-/ Ich habe das Problem gleich am selben Tag meinem Vermieter mitgeteilt (Problem ist gestern Vormittag aufgetaucht und bis heute funktioniert der KSchrank nicht), aber wer was es wie lange der Typ brauchen wird um mir eine Antwort zu schicken bzw. ob er die Kosten übernehmen werde, sogar falls er das tun soll.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Vermieter im Recht balkon beschädigt seit einem jahr?

Ich wohne jetzt seit etwa einem Jahr hier mit meiner kleinen Tochter. Vor Einzug hieß es Balkon wird repariert und es wird sowieso renoviert 2016.

Ich habe am Balkon ein Glasdach, was an einer Stelle einen grossen Riss hat, kaputt ist,große Stelle.... und da kommt immer so viel Wasser durch das der halbe Balkon unter Wasser steht. Habe ihn mehrmals drauf aufmerksam gemacht im letzten Jahr das es auch sehr gefährlich ist wenn meine Tochter darunter läuft wenn das runter fällt, besonders wenn noch Gewicht drauf kommt durch Schnee das sehr gefährlich ist und er was machen muss. Sept.August hab ich wegen dem Wasser und auch wegen der Gefahr( jeder der das sah war entsetzt) die schon vorhandenen Markise unter dem Glasdach ausgefahren und nicht mehr reingeholt da so das Wasser zum Grossteil darüber ganz nach vorne läuft und nicht so viel nass ist. Und auch da so weniger Gefahr besteht wenn meine Kleine darunter ist.

Als er das dann sah meinte er ich soll bitte die wieder rein machen die geht ja kaputt sie würde schief hängen und das das teuer wird dann. Ich habe ihm ganz klar gesgat das ich das nicht tun werde,wäre mir zu gefährlich. Und ich bezahle ja auch für den Balkon,der groß ist mit, Ohne die Markise wäre er nicht nutzbar. Er sagte dann er überlegt sich was. Ist NICHT geschehen, erst als ich ihn nun anschrieb wegen einem anderen unerledigten Problem (gibt ein paar wo er nichts tut) sagte er nochmal ich soll sie auf machen. Wisch meinen Fragen aber eher aus nach Abhilfe. Es hieß dann (wie er vor einzug shcon sagte,) das das dach sowieso weg kommt weil ja oben an wohnung ein balkon dran kommt und das so lange offen bleibt.... nunja...muss ich doch nicht dennoch hinnehmen das ich bis dahin das loch akzeptiere!? Ausserdem meinte er ja im monat vom einzug schon das er das jetzt nicht extra machen lassen will weil ja eh renoviert wird(was ja nun ewig her is)

und wenn er dann tatsächlich irgendwann mal was macht muss ich das hinnehmen lange ohne dach leben zu müssen und auch das er da wahrscheinlich ja dann mir das ganze licht wegnimmt mit dem balkon oben drüber?! hab gelesen das es wenn der balkon 3 monate nicht nutzbar ist keine möglichkeit auf mietminderung gibt?! ich bezweifel das er das sschnell von statten gehen lässt.

übrigens ist KEIN abfluss am balkon, da ist drumherum direkt am boden aus fliessen so eine wand wie bei einem wintergarten mit glas und kein ablauf! das wasser sammelt sich immer und sickert dann langsam am rand irgendwie durch,wodurch auch moos wächst usw,,,,

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Balkon, Mieterbund, Mieterverein
GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?

Hallo. Vor ein paar Wochen war unsere TouchScreen Gegensprechanlage kaputt. Diese besteht aus einem viereckigen Gerät, welches oben den Bildschirm hat und unten einen Knopf zum Tür öffnen und ein Knopf für Sprechen und das Menü (letztere beiden sind ein und derselbe Knopf). Alles ging, außer das Menü. Es kam ein Elektriker zur Reparatur. Dieser meinte bei diesen Geräten sei es normal, dass da mal was defekt ist. Er tauscht es einfach aus und dann ist gut. Gesagt, getan. Nun kam die Rechnung und wir sollen über 600€ bezahlen weil es unsere schuld sei, wegen “starkem Druck“ von außen. Als wenn wir da gegen boxen würden!!! Wir haben einfach ganz normal auf die knöpfe getoucht und irgendwann ging halt die menüfunktion nicht mehr. Wir sehen also absolut nicht ein, da irgendwas zu bezahlen mal abgesehen davon dass die ganze Wohnung eh total billig verarbeitet ist (nach de ersten Nutzung nach schon der duschkopf ab, was natürlich auch unsere schuld war angeblich). Was kann man jetzt tun bzw. Wer muss das zahlen? Müssen die mir nicht erstmal beweisen das ich das war und was soll starker Druck denn sein? Dann müsste man ja irgendwelche Sitten Spuren entdecken können und dann wären sicher auch mehrere Funktionen kaputt. Mir wurde nur eine Rechnung vom elektriker geschickt. Ich bin da echt ratlos. Vor allem weiß ich auch nicht, was ich der Versicherung sagen soll.Die will sicherlich wissen wie das passiert ist und dafür weiß ich absolut keine Antwort, den wenn ich denen sage ich war es nicht zahlen die am Ende gar nichts. Deswegen scheue ich mich gerade diese zu benachrichtigen. Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer drauf, dass man sagen könnte man ist mit einem großen Paket dort rangekommen. (Wir wohnen in einer Mietwohnung übrigens)

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Technik, Elektronik, Versicherung, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Hausrat, Schaden, Sprechanlage
HILFE - Darf der Vermieter das?

Hallo, ich will die Sache kurz halten, und zwar geht es um folgendes. Vor 1 Jahr habe ich dem Vermieter gesagt er solle bitte unsere Fugen im Bad erneuern, weil sie dunkel geworden sind. Vermieter hatte den Verdacht auf einen Wasserrohrbruch. Vermieter hat einen Handwerker beauftragt 6 Fliesen abzuschlagen um die Wand zu analysieren. Es wurde nichts negatives Fedtgestellt. Nun habe ich als auch der Vermieter keine Ersatzfließen. Seit 1 Jahr sage ich dem Vermieter er soll den Schaden beheben, entweder alte Fliesen Sonderanfertigen oder das Bad neu fliesen. Ich bekomme nur Vorschläge wie : 1. MosaikSteine in das Loch, oder weiße Fliesen in das Loch oder ähnliche Fliesen in das Loch und das beste: komplett neue Fliesen aber gegen Mieterhöhung. Also nichts gescheites. Alles habe ich natürlich abgelehnt mit der Begründung, dass der Vermieter den Schaden verursacht hat und ich keine ähnliche Fliesen akzeptieren werde und erst recht keine Mieterhöhung. Der Vermieter versucht mir die ähnlichen Fliesen aber einzureden. Nun habe ich morgen dort nochmal ein Gespräch. Was sagt ihr habe ich das Recht, dass Sie entweder A das Bad so machen wie es war mit einer Sonderanfertigung oder B. alle Fliesen neu legen? Oder muss ich das hinnehmen ähnliche Fliesen zu akzeptieren? In meinen Augen sieht das nach Betrug aus. Es wird etwas vorgegaukelt von einem Wasserschaden und dann wird das nur gegen Mieterhöhung komplett neu gefliest. Ich weiß es soll keine Rechtsgrundlage hier darstellen möchte nur wissen was ihr darüber denkt und was man sagen könnte? Vielen Dank schonmal im voraus :)

Badezimmer, Betrug, Fliesen, Mietrecht, Vermieter, Sanieren
Angst vor Vermieter als alleine wohnende Studentin?

Hallo, Ich bin leider sehr verzweifelt und bitte um ernst gemeinte Ratschläge. Ich schildere erst einmal meine Situation: Ich bin 18 und wohne aufgrund meines Studiums alleine in Düsseldorf (musste eine private Wohnung suchen da es wohl im Studentenwohnheim zur zeit keine Plätze gibt). Am Anfang lief alles super doch jetzt habe ich total Angst vor meinem Vermieter. Ich wohne in der 3. Etage mein Vermieter in der 2. und in der 1. wohnt seine Alzheimer kranke Mutter mit einer Pflegerin. Nun höre ich aber des öfteren wie er seine Mutter anschreit und generell sehr laut und aggressiv rumbrüllt und ich vermute auch, dass er sie ab und zu schlägt. Die wurde auch einmal von der Pflegerin bestätigt. Sie hat meiner Mutter erzählt, dass mein Vermieter die erkrankte Frau schlägt und die Pflegerin nicht rechtzeitig bezahlen würde. Nun fühl ich mich extrem unsicher in meiner Wohnung. Habe vor sofort auszuziehen zu meinen Eltern(die in nähe Dortmund wohnen) und Anfang Dezember die Wohnung zu kündigen. Nun muss ich aber weitere 3 Monate Miete zahlen, habe keine Unterkunft in Düsseldorf und trau mich nicht zur Polizei zu gehen damit die arme Frau Hilfe bekommt. Habe es meinen Eltern erzählt und wir suchen alle eine Lösung. Wir denken nicht, dass die Pflegerin zu uns halten wird und hätten also keine Beweise. Falls jemand bis hierhin gelesen hat danke ich euch und bitte um Hilfe!

Kündigung, Miete, Düsseldorf, Vermieter, häusliche Gewalt, Ruhestörung
Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

Guten Abend liebe community,

Ich habe leider ein großes Problem und zwar sind meine Freundin und ich (beide 18)vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Bei der Übergabe der Wohnung waren wir beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls schlecht informiert und sind zu blauäugig gewesen.
An dem Tag waren unsere Vormieter, deren Vater  und wir beide anwesend.
Einen gröberen Schaden und zwar ein Loch in der Wand haben wir vermerkt.
Dann ist uns auch aufgefallen dass alle Türen und Türrahmen schon auffällig stark abgenutzt waren sowie die Tür zwischen Küche und Wohnzimmer fehlt worauf hin unsere Vormieter und deren Vater meinten, dass dies schon bei deren Einzug zu sehen war und dass das natürlich unter die Zuständigkeit des Vermieters fällt und dass wir uns bei diesem einfach melden sollen und dieser die Mängel beseitigen lassen wird.
So unerfahren und dumm wir auch waren haben wir dies natürlich geglaubt und haben zugestimmt, sowie unsere Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt.

Als wir am übernächsten Tag bei unserer Hausverwaltung erschienen sind, wurde uns mitgeteilt dass wir jeden Mangel auf jeden Fall notieren sollen, auch wenn es uns noch so klein erscheint (da gibt es sehr viele) und dass solche Mängel von dem Vormieter beseitigt werden müssen.
Außerdem wurde uns ein neues Übergabeprotokoll gegeben und gesagt dass wir diese Mängel natürlich noch mal nach tragen können.
( Der Vermieter hat nur den Durchdruck des Übergabeprotokolls, Original befindet sich nach wie vor bei uns)

Der Vermieter hat gesagt, dass er sich bei unserem Vormieter melden wird und dass diese sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Nun haben wir heute nach einigen Wochen warten eine sehr lange E-Mail gekriegt in der unsere Vormieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Übergabeprotokoll mit Einstimmung beider Parteien unterschrieben wurde und das  wir gesagt hätten, dass alles in Ordnung wäre.

Jetzt wissen wir, dass es sehr dumm von uns  war dies so leichtfertig zu glauben und einfach zu unterschreiben, dennoch möchte ich euch jetzt gerne um Rat fragen, wie es rechtlich für uns aussieht.
Können wir trotzdem auf Beseitigung der Mängel bestehen, auch wenn wir diese sozusagen nachgetragen haben, denn ich meine es sind nur zwei Tage vergangen und das Original Übergabeprotokoll befindet sich ja nach wie vor in unserem Besitz,  auch der Vermieter hat grünes Licht fürs nachtragen der Mängel gegeben.

Es war dumm für von uns das wissen wir jetzt im Nachhinein auch aber wenn unser Nachmieter jetzt auf Beseitigung dieser Mängel bestehen würde könnten wir uns dieses einfach nicht leisten da wir mit unseren eingeschränkten Budget auch so über die Runden kommen.

Für eure Antworten bedanken wir uns schon mal herzlichen Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Übergabeprotokoll
Vermieter gibt Handwerker Schlüssel ohne den Mieter zu informieren?

Hallo Auszug ist in 10 Tagen. Ich bin seit 4 Wochen nicht mehr in der Wohnung und wollte gestern die Wohnung renovieren.

Als ich gestern in meine Wohnung kam war das Badezimmer komplett rausgerissen worden. Fließen, Dusche Becken Boden alles raus. Auf dem Balkon standen 15 gefüllte große Eimer mit Schutt. Die Wohnung war komplett verstaubt.

Kurz nach meiner Ankunft kam ein Nachbar mit Schlüssel in meine Wohnung, ich fragte ihn was er hier mache. Er habe den Schlüssel vom VM bekommen und ob ich denn der Nachmieter bin? Danach merkte er dass ich angepisst bin und ging.

Wie kann es sein dass der VM einfach so einen Handwerker in meine Bude schicken darf? Wir haben trotz staub gestrichen und unser Zeug gemacht.

Ich finde es schon eine unverschämtheit sowas. Wieso muss ich auch Strom für die schweren Maschienen und Wasser für den Beton zahlen?

Ich vermute aufgrund des Arbeitsvortschritts dass der Hadnwerker dort schon mehrere Tage tätig ist.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich vermute mindestens einen Hausfriedensbruch. Und da ich denke dass es sich um Schwarzarbeit handelt bin ich sicher dass auch die Strom und Wasserkostenabrechnung hier nicht berücksichtigt wird.

Gruss

MHH

Nachtrag am 28.1.2017
die Sache ist folgendermaßen ausgegangen. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet dieser hat einen freundlichen Brief an den Vermieter geschrieben. Den Vermieter anzuzeigen wegen Hausfriedensbruch ist leider fruchtlos, den Schwarzarbeiter anzuzeigen hätte eine Möglichkeit sein können. Ich habe vom Vermieter die Miete ab dem Zeitraum ab dem ich nachweisen konnte dass er in der Wohnung war (und ich gehe davon aus das waschen einige Tage früher) die Miete zurückverlangen können in diesem Fall waren es 50 %, des weiteren habe ich alle Anwaltskosten zurückverlangt. Der Vermieter war in seinen Briefen an meinen Anwalt extrem unfreundlich, hat die Sache in allen Belangen falsch dargestellt (zum Beispiel hat er behauptet ich hätte gewusst dass er in die Wohnung geht) zum anderen hat er eine kleine Drohung ausgesprochen „man sieht sich immer zweimal im Leben „. Ich muss ehrlich sagen ich hätte lieber auf die erstattete Miete verzichtet wenn es erfolgreich gewesen wäre ihn vor Gericht zu zerren. Aber wieso ist im Leben man hat viel zu tun und vielleicht gibt es Besseres als vor dem Gericht unseren. Vielleicht hat der Vermieter aber recht und man sieht sich wirklich zweimal im Leben, da freue ich mich jetzt schon.

Vermieter, Handwerker, Hausfriedensbruch
Strom anmeldung bei Erstbezug?

Hallo Leute,

Ich habe schon mal ein Thread mit diesem Thema aufgemacht, aber jetzt bin ich langsam am Verzweifeln. Das Thema ist ich ziehe in den nächsten Wochen in eine Erstbezugswohnung ein, bin schon seit einigen Wochen da drinnen am Werken. Letzte Woche kam mein Vermieter und hat mir einen Wisch vom Stromversorger in die Hand gedrückt mit einer kleinen Summe, ist kein Problem weil ich eben da drinnen rum Werken tu und ich auch Strom verbrauche. Als ich daheim war hab ich mir den Zettel mal genau angeschaut und da steht auf der Ersten Seite das der Vermieter der Vertragspartner ist und auf der Zweiten Seite ist ein Punkt wo Steht (Zahlungspflichtiger) Kontoinhaber, was ausgefüllt werden muss. Name, Str, Bank und so weiter..Ich habe ihn drauf angesprochen das er da als Vertragspartner da drinnen steht, er hat dann gemeint dies sei normal weil er der Vermieter ist und die Anmeldung von mir erfolgt dann durch den ausgefüllten bereich von mir bei Zahlungspflichtiger. Skeptisch bin ich dann geworden weil ich da kein Geburtsdatum eintragen muss oder so. So hab ich dann beim Netzbetreiber angerufen und anscheinend hatten die im Kundenservice keine Lust zu Telefonieren und wollten mich nicht Verstehen und haben gesagt Sie sind in der Pflicht sich anzumelden. Na sowas aber auch, hätte ich nicht gedacht. Meine Vermutung ist das eben durch den Stromverbrauch eine Grundversorgung zustande gekommen ist mit dem Vermieter, das er aber anscheinend nicht Versteht. Jetzt habe ich die schnauze voll und würde mich einfach selber irgendwo anmelden. Würde das gehen, weil ja eben schon ein Grundversorgungsvertrag besteht mit dem Vermieter. Würde das Funktionieren, ich meine wegen Doppelbelegung oder so ähnliches. Ist meine erste eigene Wohnung und ich bin da leider etwas unerfahren.

Strom, Vermieter
Vermieter trödelt mit der Reparaturen in der Wohnung und Garten. Was tun?

Hallo zusammen, ich brauche Rat wie wir mit unserem Vermieter endlich eine Lösung finden. Vor dem Einzug in die Wohnung hat uns Vermieter MÜNDLICH(war blöd vor uns das zu akzeptieren) versprochen den Gartenzaun mit der Gartentür zu ersetzen. Die alten waren instabil und auch alt. Nach ein Paar Monaten und vielen Diskussionen haben wir den Zaun gekriegt, die Gartentür will der Vermieter aber nicht ersetzen, da dort eine neue Befestigung an der Garage machen soll, damit die zum Zaun passende Gartentür gut hält. Er ist gegen diese Befestigung, da sie vermutlich eineт Riss an der Garagenwand verursachen kann. Somit haben wir jetzt eine alte unschöne Gartentür, die seit kurzem noch dazu klemmt, quietscht und lässt sich schwer ein und aufsperren. Ich nutze sie jeden Tag auch jetzt und muss mich jeden Tag ärgern. Wir haben selbst sie vor ein Paar Monaten repariert aber es hilft nur sie zu ersetzten. Türreparatur bringt aber nur eine kurzfristige Lösung und auch das kann er schon seit Wochen nicht organisieren. Zusätzlich hat er uns versprochen den Elektrokamin In der Wohnung zu reparieren und auf diese Reparatur warten wir nun seit 6 Monaten und jetzt im Herbst hätten wir sehr gern den Kamin benutzt. Zahlreiche Telefonate und Gespräche bringen nichts. Er trödelt, hat viele Ausreden, dass die anderen schuld sind(Handwerker hat keine Zeit; er kann Elektriker nicht erreichen usw.), warum alles noch nicht geregelt ist. Auch andere Angelegenheiten werden von ihm immer super kompliziert, lang und nach unzähligen Telefonaten geregelt. Können wir mit der Kürzung der Miete ihn "drohen", oder selbständig die Reparaturen veranlassen und die Kosten von der Miete abziehen? Oder wie können wir endlich diese Reparaturen erledigt bekommen? Weiter zu diskutieren mit ihm hilft nicht und wir haben keine Nerven mehr dazu. Ich freue mich auf ihre Ratschläge. VG

Wohnung, Miete, Mietminderung, Vermieter, Reparatur
Muss der Vermieter den Garten machen?

Hallo,

ich habe zum 01.10.16 ein Haus mit Garten gemietet. Das Haus ist neu renoviert, der Garten aber im verwilderten Zustand.

Da ich die Gartenarbeit total unterschätzt habe, habe ich damals gesagt, dass ich mich um den Garten kümmere. Ich habe die Hecken geschnitten und da schon festgestellt, dass ich Grünabschnitte habe, die ca. 5 LKWs füllen. Der Vermieter hat den Abfall dann weggefahren auf seine Kosten. Bei mir kam aber die Erkenntnis, dass ich den Garten in dem jetzigen Zustand, nicht alleine packe (Rasen, Bäume...).

Der Rasen ist auch mit einem Rasenmäher oder einer Sense nicht mehr zu mähen. Am Telefon meinte der Vermieter noch, dass er das dann macht.

Heute hatten wir ein persönliches Gespräch, jetzt heißt es nur noch, dass er mir das nötige Gartengerät im Frühjahr zur Verfügung stellt und die Abfälle wieder wegfährt.

So nun zur Frage, da ich mich ziemlich ärgere. Als Vermieter wäre man doch eigentlich verpflichtet, das Grundstück im einwandfreien Zustand zu vermieten, oder? Gibt es dazu ein paar Paragraphen o.ä.?

Klar, haben wir erstmal was anderes vereinbart. Wie rechtsbindend sind solche mündlichen Vereinbarungen?

Sollte mir der Vermieter z.b. finanziell noch entgegen kommen. Man muss schließlich bedenken, dass richtige Gärtner für das Machen des Gartens ca 6000 Euro holen würden. Wenn er es seine Handwerker hätte machen lassen, hätte er immerhin ihren Stundenlohn gezahlt. Und wie gesagt, er müsste doch eigentlich verpflichtet gewesen sein, sich um den Garten zu kümmern. Und die Kosten für die Grünentsorgung hätte er so oder so auch gehabt.

Nur im Heckenschneiden steckt eine Arbeit von 30 Stunden.

Hoffe, es kann mir jemand helfen. LG

Garten, Mieter, Vermieter
Nach Räumung meiner Wohnung Vermieter gibt persönliche Sachen nicht raus , Hilfe?

Hallo Leute , Ich brauche dringen eure Hilfe zu einem Thema. Habe eine Wohnung gemietet ca. 6 Monate . Kaution und Miete wurden immer pünktlich bezahlt. Dann kam es zu einer auseinander Setzung mit dem Vermieter. Darauf hin nahm er meine Schlüssel weg und verwies mich sofort der Wohnung. War so lange bei einem Freund. Nach mehrmaligem Versuchen wieder in die Wohnung zu kommen ist dies auch gescheitert. Ich also zu meinem Anwalt der hat ihm ein Brief geschrieben das ich auch Ausziehe und meine Sachen haben möchte , sprach er zu. 2 Termine gab es schon immer wurde dies vom Vermieter verschoben da er nicht anwesend sei da er ja die Schlüssel habe. Dann gab es eine Zusage. Ich mit helfen dort hin , meine Wohnung war halb leer. Persönliche Gegenstände wie Anziehsachen , Schuhe ect waren weg! Ich stand also vor einem halb leeren Kleiderschrank. Jemand war auch in der Wohnung da alles verschoben und verstellt war. Sogar meine Lampen die an der Decke hingen waren weg. Nach dem einpacken meiner persönlichen Gegenstände fing ich an meine Möbel raus zu tragen mit meinen helfen . Das verwies er mir und wurde handgreiflich und beleidigte mich aufs übelste. Ich Rufte sofort die Polizei . Die Polizei konnte mir aber nicht helfen da es ein Zivilrecht ist und ich konnte mit einem leeren Anhänger wieder fahren . Dort befand sich ein komplettes Schlafzimmer , eine komplett eingerichtete Küche wie Wohnzimmer und Kommoden . Nichts konnte ich mitnehmen habe aber für alles eine Rechnung. Könnt ihr mich aufklären ob er damit durch kommt ? Ach ja dann sagte er vor der Polizei (was absolut nicht zutrifft) ich hätte 2 mieten offen bei ihm , und er deswegen meine Sachen einbehalte. Ich bin total verzweifelt da ich für meine persönlichen Sachen keine Beweise habe . Bitte helft mir !!

Danke an jeden schon mal im vorraus :)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Hausfriedensbruch
Kein Festnetz in der Wohnung, Mietminderungs Grund?

Hallo schönen guten Abend ich bin neu hier und habe Gleich vollgendes grosses problem. Ich bin in meine erste Wohung mit meiner Freundin gezogen. mein Mieter hatte mir vorab aber nicht gesagt das in dieser Wohnung kein Festnetzanschluss (im Umkehrschluss auch kein Internet) liegt. es ist ein Fünf Parteien Haus. Telekom hatte zwar gesagt das 50k vorhanden ist aber nicht das speziel in meiner Wohnung keine Leitung liegt. Ich finde es eine Frechheit das der Vermieter auf meine Aussage, leider kein unitymedia vorhanden aber dafür Telekom, nicht erzählt hat das in der Wohnung keine Leitung liegt oder es mir von sich aus gesagt hat. Sonst hätte ich mir natürlich eine andere Wohnung gesucht. Ich hatte heute die vormieterin angesprochen da die Telekom bei mir nachgefragt hatte ob ich wüsste wo die Vormieterin vorher ihren Vertrag hatte da die Telekom keine Leitung freischalten könne. Sie sagte mir, sie hätte nie(vermieter wurde aber in Kenntnis gesetzt) da keine Leitung vorhanden war, sie auch nicht 3 Monate warten wollte das die Telekom eine Leitung legt und sie selber ihr Handy immer benutzt hatte. Für mich ist das betrug und der fahrlässige Handel mit Unwahrheiten. Da man natürlich davon ausgeht, wenn alle anderen einen Anschluss haben aber für die fünfte Partei nicht und das verheimlicht wird. Komischer Weise hängt eine Telefondose in dieser Wohnung. Was kann ich Machen? Mieter ist erst nächste Woche wieder im Land. Miete hab ich natürlich schon überwiesen... Würde mich über eure Antworten freuen. Liebe Grüsse

Wohnung, Miete, Betrug, Mieter, Mietminderung, Vermieter
Rechte als Mieter in WG-Zimmer (Besucher, Vertrag nur per Mail abgeschlossen)?

Hallo Community,

ich wohne seit einigen Monaten in einem Zweck-WG-Zimmer mit befristeten Mietverhältnis. Es ist dort so geregelt, dass der Vermieter selbst nicht in der WG wohnt jedoch immer wieder vorbeikommt um die Zimmer und Bäder zu reinigen. Da meine Freundin einige 100 km weit entfernt wohnt und aktuell etwas mehr Zeit hat als ich kommt sie mich seit 4 Wochen des öfteren besuchen für 3-5 Tage pro Woche. Somit ist sie nicht nonstop hier. Nun hat er bei den letzten "Reinigungen" gesehen, dass sie in meinem Zimmer ist. Jetzt wurde ich von ihm mündlich abgemahnt, dass der Mietvertrag ja nur für eine Person gelte und nicht für ein "Ehepaar". Das wir nicht verheiratet sind, sei mal dahin gestellt. Ich solle nun die Dauer/Besuche "reduzieren". Ich muss dazu sagen, dass wir keinen Lärm machen und unseren Verbrauch auf das mindeste reduzieren.

Meine Frage an euch ist jetzt: Hat der Vermieter das Recht mir vorzuschreiben, wer mich wann wie lange besucht? Es ist ja nicht so, dass sie wirklich ständig hier ist sondern auch mit Unterbrechung. Hinzu kommt, dass ich keinen wirklichen Mietvertrag unterschrieben habe, sondern der Vermieter mir vor dem Einzug das Zimmer per Mail zugesagt hat ohne digitale Signatur oder Austausch von Unterschriften.

Ich freue mich über etwas Rat in dieser Hinsicht, da ich aktuell etwas verwirrt :-)

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Besucher, Freundin, WG, befristeter Mietvertrag
Wie schnell sollte die heizung einen raum heizen können?

Hallo,

wir haben ein problem mit der heizung in unserer Wohnung- wir sind der meinung das die zeitweise nicht richtig funktioniert- bzw. dort heizzeiten einprogrammiert wurden die gegen jedliche vernünftige einstellung sprechen-

wir wohnen im 3og altbau die beiden wohnungen unter sind leider schon langer nicht mehr bewohnt. im haus sind momentan nur 4 wohnungen vermietet ( 2x 3raum/ 2x einraumwohnung im DG) manchmel funktioniert die heizung nicht- da vermutlich irgendwann mal heizzeiten einprogrammiert wurden in denen die heizung nicht geht - eigentlich immer dan wenn man es braucht... gestern ging sie zw 17:45 und 18:45 nicht (das heißt man sitzt ca 1 stunde im kalten wenn man gerade dann nachhause kommt) es sind über den tag offenbar mehrere solche heizlöcher vorhanden, die auch tag und wochenweise variieren und da es ein altbau ist und nicht sonderlich isoliert- heizen wir nur wenn wir zuhause sind- da es einfach zu schnell auskühlt.

wir haben das letztes jahr schonmal gemeldet und es soll auch was passiert sein aber irgendwie ist es immer noch nicht richtig- habe heute 17:00 die heizung angemacht bei einer raumtemperatur von 16,4 grad -jetzt 20:00 sind gerade mal 19 grad ... es heißt also verdammt langsam - oder erwarte ich zuviel?

ich kann mich doch nicht die ganze zeit neben die heizung setzten um herauszufinden wann die geht und wann nicht- bisher hat es uns nicht so arg gestörrt aber wir erwarten im januar unser erstes Kind und da muss die heizung ja funktionieren...

Was sollten wir tun?

LG

Temperatur, Vermieter, Heizung

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