undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer

guten tag an euch alle, ich komme heute mit einem etwas kompliziertem anliegen zu euch und brauche eure kompetente hilfe:

mein freund ist lkw-fahrer und arbeitet bei einer sehr großen spedition, die niederlassungen in BARBY, RHEINE (hauptsitz) und KREFELD hat. im arbeitsvertrag ist als arbeitgeber die niederlassung in BARBY genannt (ca. 180 km von berlin). trotzdem hat er mit dieser niederlassung nie etwas zu tun. sein abfahrts- und ankunftspunkt ist GROßBEEREN bei berlin - ca. 35 km von zu hause. hier hat er auch seinen pkw stehen. doch in den seltensten fällen kann er mit dem lkw nach großbeeren - hauptsächlich wird er nach RHEINE (ca. 500 km von berlin) geschickt nach seinen touren und muß von dort auch wieder los.

lt. vertrag hat mein freund eine 48-stunden-woche und die sind mit folgenden zeiten festgehalten: arbeitsbeginn sonntag 22:00 uhr/arbeitsschluß samstag 06:00uhr. daß diese 48 stunden immer oft sehr weit überschritten werden (die gesetzlichen arbeits- und lenkzeiten werden aber eingehalten), brauche ich ja nicht zu erwähnen - ist in diesem beruf ja nichts neues. ein regelmäßiger ausgleich für die mehrstunden findet kaum statt, obwohl auch gesetzlich geregelt.

das nächste problem ist folgendes: wenn er z.b. freitags nach RHEINE muß (manchmal auch KREFELD und das ist noch weiter weg von berlin) und den lkw abstellt, um 16:00 feierabend hat, muß er dort meistens noch bis ca. 20:00 uhr warten, um dann noch mit anderen kollegen mit dem hauseigenen shuttle nach GROSSBEEREN/bei berlin zu fahren, gehen ca. 5 stunden fahrtzeit drauf - wenn sie noch über BARBY fahren müssen um noch kollegen einzuladen, sind das dann mind. 6 stunden an fahrzeit. und für die rückfahrt gilt ja das gleiche: abfahrt mit shuttle von großbeeren nach rheine (evtl. auch wieder über barby) zwischen 5 und 6 stunden fahrt.

nun komme ich zu den eigentlichen fragen:

  1. sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?

  2. ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?

  3. werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?

ich weiß, das klingt alles sehr wirr ... aber vielleicht ist ja jemand unter euch, der auch im güterverkehr arbeitet oder gearbeitet hat und evtl. versteht, was ich hier gechrieben habe. es wäre super, wenn ihr meine fragen beantworten könntet. ihr könnt auch ruhig nachfragen, vielleicht kann ich dann auch gezielter antworten.

vielen dank erstmal :-)

Auto, Urlaub, Arbeitszeit, LKW

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