undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer
guten tag an euch alle, ich komme heute mit einem etwas kompliziertem anliegen zu euch und brauche eure kompetente hilfe:
mein freund ist lkw-fahrer und arbeitet bei einer sehr großen spedition, die niederlassungen in BARBY, RHEINE (hauptsitz) und KREFELD hat. im arbeitsvertrag ist als arbeitgeber die niederlassung in BARBY genannt (ca. 180 km von berlin). trotzdem hat er mit dieser niederlassung nie etwas zu tun. sein abfahrts- und ankunftspunkt ist GROßBEEREN bei berlin - ca. 35 km von zu hause. hier hat er auch seinen pkw stehen. doch in den seltensten fällen kann er mit dem lkw nach großbeeren - hauptsächlich wird er nach RHEINE (ca. 500 km von berlin) geschickt nach seinen touren und muß von dort auch wieder los.
lt. vertrag hat mein freund eine 48-stunden-woche und die sind mit folgenden zeiten festgehalten: arbeitsbeginn sonntag 22:00 uhr/arbeitsschluß samstag 06:00uhr. daß diese 48 stunden immer oft sehr weit überschritten werden (die gesetzlichen arbeits- und lenkzeiten werden aber eingehalten), brauche ich ja nicht zu erwähnen - ist in diesem beruf ja nichts neues. ein regelmäßiger ausgleich für die mehrstunden findet kaum statt, obwohl auch gesetzlich geregelt.
das nächste problem ist folgendes: wenn er z.b. freitags nach RHEINE muß (manchmal auch KREFELD und das ist noch weiter weg von berlin) und den lkw abstellt, um 16:00 feierabend hat, muß er dort meistens noch bis ca. 20:00 uhr warten, um dann noch mit anderen kollegen mit dem hauseigenen shuttle nach GROSSBEEREN/bei berlin zu fahren, gehen ca. 5 stunden fahrtzeit drauf - wenn sie noch über BARBY fahren müssen um noch kollegen einzuladen, sind das dann mind. 6 stunden an fahrzeit. und für die rückfahrt gilt ja das gleiche: abfahrt mit shuttle von großbeeren nach rheine (evtl. auch wieder über barby) zwischen 5 und 6 stunden fahrt.
nun komme ich zu den eigentlichen fragen:
-
sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?
-
ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?
-
werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?
ich weiß, das klingt alles sehr wirr ... aber vielleicht ist ja jemand unter euch, der auch im güterverkehr arbeitet oder gearbeitet hat und evtl. versteht, was ich hier gechrieben habe. es wäre super, wenn ihr meine fragen beantworten könntet. ihr könnt auch ruhig nachfragen, vielleicht kann ich dann auch gezielter antworten.
vielen dank erstmal :-)
2 Antworten
Hallo,
zu deinen Fragen. 1.sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?
Generell geht das Arbeitszeitgesetz von 48h wöchentlicher Höchstarbeitszeit aus. Eine Woche gilt von Montag 00:00Uhr bis Sonntag 24:00Uhr. Da das Gesetz maximal 8h werktäglich sagt sind wir Automatisch bei einer 6 Tage Woche. Die tägliche Arbeitszeit kann aber auch auf 10h werktäglich verlängert werden wenn im Durchschnitt von 4 Monaten oder 16 Wochen nicht mehr als 48h wöchentlich gearbeitet wird.
Bedeutet: wenn dein Freund in der einen Woche 50h hat und in der anderen Woche 46h wäre der Ausgleich schon geschehen. § 3 Arbeitszeitgesetz §21a Arbeitszeitgesetz
2.ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?
Ja denn der Jahresurlaub beträgt mindestens 24 Werktage und da der Samstag ein Werktag ist zählt er auch mit dazu.
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
§3 Bundesurlaubsgesetz
3.werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?
VO(EG)561/2006
Art. 9 Abs.3 Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen.
Zur Info: Der Geltungsbereich umfasst Fahrzeuge die zur Güterbeförderung eingesetzt werden und über 3,5t wiegen. Der Pkw fällt also nicht dort rein. Wenn dein Freund also mit einem PKW zu seinem LKW fährt der sich nicht am Wohnort oder der Betriebsstätte wo dein Freund normalerweise zugeordnet ist befindet dann ist das Arbeitszeit und dies ist auch Theoretisch(macht natürlich keiner):) im Digitalen Tacho nachzutragen.
vielen dank! sehr ausführlich und kompetent beantwortet! :)
Ich empfehle dir die im Netz zur Verfügung stehenden Lenk- und Ruhezeitverordnung für LKW-Fahrer. Dort kannst du auch nachlesen, wie und welche Zeiten neben den reinen Fahrzeiten angerechnet werden. Insbesondere Anfahrtszeiten, Beladezeiten, Zeiten der Überprüfung vor, während und nach einer Fahrt, fahrerfremde Beschäftigungen usw. Das würde zu weit führen, das alles hier zu rezitieren. Und wann und wieviel Ruhezeiten nach wieviel Lenkzeit eingehalten werden muss, und wann diese unterbrochen werden darf.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das ganze Werk recht unübersichtlich ist, und die Arbeitgeber wissen, dass sich kaum ein Fahrer wirklich mit seinen Rechten daraus auskennen.
ich danke dir für deine sehr schnelle antwort. du hast vollkommen recht, daß dieses werk total unübersichtlich ist. doch zu den 3 fragen, die ich gestellt habe, die konnte ich bis jetzt noch nichts finden. ich habe schon einen viereckigen kopf vom suchen :-(