AU bei plötzlichem Krankenhausaufenthalt?
Guten Tag,
nach Vertrag und Gesetz muss ich nach spätestens 3 Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheininung / Krankschreibung beim Arbeitgeber vorlegen.
Wie verhält sich dies, wenn ein unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt dazwischen kommt ? Es wurde von einigen behauptet, dass dieser das ganze aufschieben würde und man erst nach Ende des Aufenthaltes etwas vorlegen müsse davon finde ich aber nichts in den Gesetzen.
Beispiel: Am 03.07. komme ich nach Facharztuntersuchung ins Krankenhaus und melde dies ohne weiteren Beleg an den Arbeitgeber.
Am 04.07. werde ich operiert. Am 06.07. müsste ich vertragsgerecht meine AU eingereicht haben.
am 13.07. werde ich entlassen. Erst dann gibt es eine weitere Meldung, wie lange ich vorraussichtlich ausfalle. Am 14.07. kommt die AU beim Arbeitgeber an.
Ist das rechtlich korrekt ??