Nachtschicht und Urlaub wie ist das geregelt
Hallo liebe Gemeinde, ich bräuchte mal einen Rat von Euch. Mein freund arbeitet in einer Firma wo er nur Nachtschichten arbeitet von 22 bis 6 Uhr. Urlaub ist bei uns immer son kleines streit Thema , da wir nicht wissen wie wir das Einreichen sollen. Wenn mein Freund sag ich mal von heute den 13.4.15 bis einschließlich 19.4.15 Urlaub haben möchte, muss er da in der Nacht von 12 auf den 13 arbeiten gehen obwohl sein erster Urlaubstag der 14 ist ? oder ist der Letzte Arbeitstag die Nacht zum 13 ? das ist so kompliziert und die Firma meinte das er an seinen ersten Urlaubstag aus der Nachtschicht kommt das ist normal, wo ich aber denke, warum muss er an seinen Urlaubstag arbeiten. Kennt ihr Euch damit aus oder hat einer das auch so ? würde mich über jede Antwort freuen und dankbar. LG
5 Antworten
Die Regelung ist Sache der Firma. Bei uns ist der "Tagwechsel" morgens um 6Uhr. Heißt wenn ich ab dem 13.04 Urlaub habe, muss ich vom 12 auf den 13 noch arbeiten. Beim letzten Tag verhält es sich dann so, das der 19.04 komplett frei ist, und ich am 20. abends wieder zur Nachtschicht muss. Das Regelt aber jede Firma anders, wie das jetzt da ist kann ich nicht sagen. Das sollte er aber ja wissen, oder über Kollegen, Personalabteilung oder Betriebsrat in erfahrung bringen können.
''...und die Firma meinte das er an seinen ersten Urlaubstag aus der Nachtschicht kommt das ist normal''. Und was willst du jetzt von uns? Wir machen doch die Regeln nicht. Er muss es schon so machen, wie die Firma es sagt. So ist es übrigens auch korrekt.
ne das kann nicht korrekt sein, wenn er 5 tage Urlaub hat und davon 2 tage noch arbeiten muss ist es nicht in Ordnung. Wenn er einen Tag frei haben möchte, da muss er zwei Urlaubstage Opfern und das ist nicht richtig.
Also mal ganz ehrlich. Manche Antworten sind mehr als Haare sträubend. Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz und ein Arbeitszeitgesetz. Da ist es ganz klar geregelt. Die Aussage das ist Sache der Firma ist Quatsch. Lest einfach §3 Bundesurlaubsgesetz. Da steht ganz klar, dass der Anspruch auf Werktage ausgelegt ist. Arbeitet man nun von Abends bis morgens sind dies bekanntlich nicht ein sondern zwei Tage. Einen Urlaubstag allerdings in Stunden auszudrücken ist nicht möglich.
Er fängt am 13ten an zu arbeiten und arbeitet dann in den 14ten rein somit wäre der erste Urlaubstag der 13te. Nimmt er jetzt einen Tag Urlaub müsste er wieder am 14ten Abends raus.
Das ist glaube ich, nicht geregelt. In meiner ersten Firma galt der Tag nach Mitternacht als Urlaubsbeginn. In meiner jetzigen Firma gilt der Tag des Urlaubsbeginns der Tag, an dem die Nachtschicht begonnen hat.
Er soll mal seine Kollegen fragen.