Kann die Kindesmutter den Umgangskontakt zum Vater einfach so verweigern?

Mein Freund ist von seiner Exfrau geschieden.Sie haben eine gemeinsame Tochter (10 Jahre alt),welche bei der Kindesmutter lebt. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. Am Anfang klappten die Umgangskontakte super, bis die KM einen neuen Mann kennen lernte. Die KM verweigerte seit dem die Besuchskontakte u versuchte alles, um den Vater "aus den Weg zu räumen"! Damals (da war das Kind 3 Jahre alt) beschuldigte sie den KV der sexuellen Vergewaltigung. Das Kind musste zur gynakologischen Untersuchung, wobei NICHTS festgestellt wurde. Es folgten X Gerichtsverhandlungen, psychologische Gutachten des Kindes u festgelegten Umgangsregelungen. Trotzdem verweigerte sie den Vater den Umgang. Es folgten wieder Gerichtsverhandlungen. Die Urteile interessierten der KM allerdings kaum. Bestraft wurde sie dazu nie. Der letzte Gerichtstermin ergab, dass die KM und der KV Gespräche bei einer Familienberatungsstelle machen mussten. Der zuständige Psychologe hat es (nachdem schon 2 Jahre vergangen waren) es geschafft, dass die Umganskontakte langsam wieder zu Stande kamen. Seit dem klappte der Umgang ganz gut. Jedes zweite Wochenende und einmal in der Woche kam das Kind zu uns. Mit mir verstand sie sich auch von Anfang an super. Seit dem das Kind in der 3. Klasse ist, kamen immer wieder Probleme auf: die KM gab den KV keine schulischen Auskünfte mehr, Elternsprechtage wurden verschwiegen, gesundheitliche Probleme des Kindes wurden nicht angesprochen, Umganszeiten wurden von der KM nicht eingehalten oder Termine so gelegt, dass die Umgangszeit verkürzt oder umgeplant werden mussten. Die KM macht was sie will. Bei Gesprächen, das Problem zu lösen, blockt sie entweder komplett ab oder meint, dass sie als Mutter am Besten wüsste, was für das Kind gut wäre. Das Kind erzählte uns immer wieder, dass sie oftmals (aus Seitens der KM) meinen Freund und mich anlügen müsste, "da sonst das Kind vom Jugendamt bei der Mutter weggeholt würde"! Schlechte Noten werden verschwiegen, ....! Die Umgangskontakte klappten, trotz dieser Probleme gut. Jetzt sind mein Freund und ich am Bauen und es ist ein eigenes Zimmer für das Kind geplant (bislang war unsere Mietswohnung sehr eng und das Kind musste auf einer Matratze schlafen). Die KM verkündigte per Schreiben ihres Rechtsanwaltes plötzlich (ohne erkannbaren Grund), dass ihrer Seitens aus die Umgangskontakte bis auf weiteres nicht mehr statt finden! Der KV würde sich öfter anangemessen verhalten (wüssten nicht, wo oder wann er sich so verhalten hätte) und er würde sich übertrieben um die schulischen Angelegenheiten kümmern. Der KV hat sich öfter schulische Auskünfte direkt vom Klassenlehrer geholt, da die Infoweitergabe der KM nicht klappt. Die KM wurde aber darüber informiert, wobei sie ihr Verhalten trotzdem nicht änderte. Der KV hat seine Tochter jetzt 8 Wochen nicht gesehen und wir warten auf einen Gerichtstermin! Wieso kann die KM dem KV einfach so das Kind vorenthalten? Wo sind die Rechte des KV?

Umgangsrecht
Unterstützung bei den Kosten fürs Umgangsrecht?

Hallo,

ich habe eine Tochter, die 270 Kilometer entfernt bei ihrer Mutter wohnt. Ich habe nur das Umgangsrecht, kein Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht (hatte sie direkt nach der Geburt klever geregelt, ich war blind vor Liebe). Naja, nun ist es so, dass ich seit kurzem wieder berufstätig bin, allerdings nicht das Gelbe vom Ei verdiene (Zeitarbeit). Die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht trug bisher immer das Jobcenter, auch Verpflegungsgeld erhielt ich, da die Kleine jeden Monat 1 Woche lang bei mir war.

Meine Frage lautet jetzt: Kann ich mit Unterstützung bezüglich der Kosten für die Fahrten rechnen und/oder mit Verpflegungskosten, wenn die Kurze bei mir ist? Entweder von der Mutter oder von einer Einrichtung wie dem Jugendamt oder dergleichen?

Die Mutter bezieht derzeit noch UVG, da ich von meinem Niedriglohn leider keinen Unterhalt zahlen kann. Darüber hinaus natürlich auch Kindergeld. Ich hab jetzt nicht die Absicht, ihr da was streitig zu machen, aber als Vater steht einem ja mittlerweile mehr zu. Ich will keine Kohle abstauben, aber jeden Monat 100 € Spritkosten sind schon extrem, dafür verdiene ich halt nicht genug, da lass ich die Sache mit der Verpflegung jetzt mal außen vor, das mache ich schon irgendwie.

Ich bin für jeden Rat und jede Hilfestellung dankbar, verzichte aber schon im Vorfeld auf altkluge, nicht hilfreiche und total bescheuerte Kommentare wie "Such dir bessere Arbeit" oder "Das Geld der Mutter hat dich nicht zu jucken" oder sonst was....

Umgangsrecht, Sorgerecht
Ist irgendwo festgelegt, was die Mutter des Kindes zum "Vaterwochenende mitgeben muss?

Hallo, ich habe eine kurze Frage/ein kleines Problem. Meine Tochter wohnt nicht bei mir und meiner Freundin, sondern bei ihrer Mutter. Sie ist jedoch jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag früh bei uns, manchmal auch in der Woche, wenn ihre Mutter Spätschicht hat. Als sie das letzte Mal bei uns war, hat meine Freundin ihr Ohrstecker von sich ausgeliehen, weil die Kleine die unbedingt am Montag zur Schule tragen wollte, mit der Bitte, diese beim nächsten Mal wieder mitzubringen. Heute nach der Schule kommt die Kleine wieder zu uns, ihre Mutter rief mich heute morgen vollkommen erbost an, weil meine Tochter ihr gesagt hat, dass sie die Ohrstecker wieder mitbbringen sollte. Wahrscheinlich ging die Mutter davon aus, dass es sich dabei um ein Geschenk und keine Leihgabe handelte, ich weiß es nicht genau - ich kam ja auch nicht zu Wort.

Das Gespräch (oder eher der Monolog meiner Exfreundin) endete mit der Aussage, dass wir uns bis Freitag (da ist die Kleine dann wieder bei uns) mal besser Klamotten zulegen sollen, denn sie würde von nun an keine mehr (außer jene, die die Kleine anhat) mitgeben.

Ich zahle natürlich meinen Unterhalt (und natürlich auch pünktlich), nehme mich von nichts aus, auch wenn es (rein rechtlich gesehen) nicht in meinen Bereich fällt: Kosten für Einschulung/Schulbedarf? Geburtstag? Geschenke, wenn sie zum Geburtstag eingeladen ist? Ein neues Fahrrad? Überall bezahle ich zusätzlich die Hälfte (wenn ich es nicht ganz übernehme), aber irgendwo bin ich es Leid, der Prellball der Launen der KM zu sein: Sie entscheidet, ob meine Tochter bei mir ist oder es ihr nicht passt, auch wenn "mein" Wochenende ist, etc. Mir stellt sich nun die Frage: Ist irgendwo festgelegt, was die KM (oder der KV, falls das Kind da wohnt) für das Betreuungswochenende mitzugeben hat?

Ich will hier keinen Shitstorm auslösen, dass es ja nicht das Problem sein sollte, dann einfach Klamotten zu kaufen. Es geht mir einfach an die Substanz, immer auf den "Guten Willen" der Mutter eingehen zu müssen und davon abhängig zu sein.

Umgangsrecht, Unterhalt
Wollte mal wissen was ich an Umgangszeiten festlegen lassen kann?

Also habe bisher immer wieder Probleme, das Umgangzeiten nicht statt finden. Habe deshalb auch ein gerichtliches Verfahren gestartet. Trotzdem hat sich der Richter nicht darauf eingelassen was festzulegen. Immer wieder kam es dazu, das Besuchswochenende ich unser Kind nicht bekamm. Ferienreglungen, Feiertage etc. sah sie nicht ein. Jedoch jammert sie heult dann wie auch vor Gericht herum ich würde das Kind nicht holen. Hatte auch schon bei der Polizei angerufen um festhalten zu lassen, das ich hier war um unsert gemeinsames Kind abzuholen. Aber die sagen da machen sie nix. Sie hat halt dermassen vor gericht rumgeheult ich würde das Kind gar nicht holen wollen, das der Richter sagte er lege hier keine Reglung fest sie wäre ja einsichtig. Ich solle mich an die Zeiten halten und sie wäre ja auch bereit mir das kind ferien etc zu geben. Eine Reglung macht er hier nicht. Das sollen wir unter uns regeln. Natürlich klappt hier rein nichts jetzt. Wollte jetzt wieder daher mir wieder neue Hilfe über Anwalt einholen. Das Amtsgericht bewilligt nur keinen neuen Beratungshilfeschein, da ich ja erst vor kurzem einen hatte. Auch über das Jugendamt ist nix zu klären. Werde nun aber auch meinen Anwalt wechseln. Auch wenn dieser mehrmals darauf hinwies das man sich nicht an Umgangsreglungen hält. Was die Vergangenheit bewies ist Jugendamt und Richter einer anderen Meinung gewesen. Denk eventuell damit auch an Medien zu gehen, weil die Ämter machen scheinbar nichts weil ihr alles geglaubt wird. Ich hätte zwar drauf bestehen könne laut Richter das was festgelegt wird, dann wären aber keine  Verfahrenskostenhilfe übernommen worden.

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Familienrecht, Kindeswohl, Umgang
Enkeling in Pflegefamilie - Rechte von Oma und Opa nach Gerichtsbeschluss?

Hallo, leider muss ich noch einmal mit dem gleichen Thema an Euch wenden. Als Erstes muss ich meine voran gegangene Einschätzung über unsere „Schwiegertochter“ korrigieren. Sie war auf Grund einer schizophrenen Krankheit nicht wirklich in der Lage die Rolle der Mama auszufüllen. Sie ist aber in Behandlung und auf dem Weg die Krankheit in den Griff zu bekommen. Dies belegt auch ein Gutachten, welches im Auftrag des Familiengerichtes erstellt wurde. Leider sind den Eltern per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht und weitere „Bestimmungsrechte“ entzogen worden und unsere Enkelin soll in eine Dauerpflegefamilie untergebracht werden. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt. Das JA gewährt uns zur Zeit alle 2 Monate Umgangskontakt zu unserer Enkelin. Allerdings sind das jeweils nur zwei Stunden und unter ständiger Begleitung und Überwachung. Die Besuche erfolgen stets im Tierpark und verlaufen zwischen Großeltern und Enkelin sehr harmonisch. Wir sehen keinen Grund warum immer eine Mitarbeiterin des JA und ein Mitglied der Pflegefamilie überwachend anwesend sein müssen. Hier nun stellt sich die Frage: Was können wir tun um unsere Enkelin unbegleitet zu sehen oder haben wir auch das Recht unsere Enkelin länger z. B. übers Wochenende oder für die Urlaubszeit vom Jugendamt zu fordern?? Man fühlt sich so hilfslos?

Umgangsrecht, Großeltern, Jugendamt, Pflegefamilie
Kind will nach Aufenthalt beim Vater nicht zurück zur Mutter?

Hallo, ich bin etwas verzweifelt und Wende mich jetzt an euch alle, in der Hoffnung ihr könnt mir einen Tipp geben. Mein Sohn fast DREI Jahre ist ein Trennungskind seit zwei Jahren, weil der Vater gewalttätig war. Vor dem FamilienGericht wurde entschieden das er seinen Vater (Kind gegenüber nicht gewalttätig geworden) trotz Vorfälle regelmäßig sehen darf da sonst eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Aller zwei Wochen übers WE und eine Übernachtung unter der Woche sind vom Gericht als Umgang festgelegt wurden. Mein Sohn und ich haben ein sehr innigen Verhältnis solang der Vater oder dessen Schwiegermutter nicht zur Übergabe kommen. Denn bei der Abgabe ist er entweder emotional stumm oder freut sich auf die beiden je nach dem ob Oma oder Vater kommen. Beim bringen will er lieber bei den beiden bleiben und fängt schonmal an zu weinen und sagt das er lieber zum Vater will. Was mir das Herz zerreißt da ich ja weiss wie der Mensch war zu uns allen. Mein Sohn hat bei uns ein sehr geregeltes Leben mit viel Spaß und einer großen Portion liebe was er auch immer genießt. Das Verhältnis zu seinen Bruder ist innig und zu meinem neuen Lebensgefährten auch. An was könnte es denn liegen das er nie zurück zu uns will? Ist der Wechsel zu oft? Oder wird er sogar manipuliert? Merkt er die Spannung zwischen dem Kindesvater und mir?  Bitte helft mir ich hab Angst mein Kind irgendwann zu verlieren. 

Umgangsrecht
Umgangsrecht für den Vater nach Hausfriedensbruch, Androhung von Gewalt, Beleidigung?

Folgendes kurz zusammen gefasst: Vater zahlt schon seit Jahren nicht den Mindestunterhalt, nach Rückfrage nach dem aktuellen Gehalt, bringt er seinen Sohn am Sonntag abend vom Vaterwochenende zurück, sagt er müsse was mit meinen neuen Partner klären, stürmt einfach in unsere Wohnung (Hausfriedensbruch) und droht meinen Partner mit Schlägen und beleidigt ihn, Auslöser war wahrscheinlich die Nachfrage nach den Gehaltsnachweis, der Vater des Kindes geht davon aus, dass mein neuer Partner mich dazu angestiftet hat. Sohn kriegt alles mit, wir haben mit Müh und Not den Vater aus unserer Wohnung bekommen. Der Sohn möchte nach diesen Vorfall nicht mehr zum Vater. Der Sozialarbeiter vom Gericht sagt mir ich müsse als Mutter auf den Vater zu gehen, da ich sonst auch das Sorgerecht verlieren kann, obwohl der Vater Hausfriedensbruch, meinen Partner mit Schlägen gedroht und ihn beleidigt hat. Ich habe selber Angst vor den Vater jetzt. Der Sozialarbeiter vom Gericht sagt, ich müsse als Mutter jetzt auf ihn zugehen, der Sohn möchte aber nicht mehr zum Vater (9 Jahre). Der Sozialarbeiter vom Gericht sagt, dass interessiert das Gericht noch nicht und ich würde selber Teile des Sorgerechtes verlieren, wenn ich nicht auf den Vater zu gehe. Fakt ist nur nach de Situation habe ich ein ganz mulmiges Gefühl mein Kind zum Vater zu geben oder die Übergabe zu machen, da ich nicht weis ob der Vater noch mal austickt. Kann mir jemand helfen oder hatte jemand ein ähnliches Problem. Anwalt habe ich schon. Es kam auch raus, dass der Vater mich mit seinem Gehalt belogen hat und deutlich mehr über den Mindestunterhalt bezahlen muss, obwohl er in der Vergangenheit noch nicht mal den Mindestunterhalt voll bezahlt hat. Vater hat jetzt Partner auch noch wegen Beleidigung angezeigt, gegen meinen Partner, nachdem ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei gestellt habe. Der Sohn möchte gar nicht mehr zum Vater, hatte eine einstwillige Verfügung zeitlich begrenzt, dass der Sohn nach diesen Vorfall mit dem Vater nicht in den Urlaub fahren mußte, jetzt heißt es ich muss als Mutter auf den Vater zu gehen, da ich sonst mein eigenes Sorgerecht gefährde, wie sind eure Meinungen / bzw. Erfahrungen dazu. Frage ist an dieser Stelle muss der Kind weiter den Vater sehen, Frage ist auch, was mache ich als Mutter, wenn das Kind (9 Jahre) keine Lust hat und mit Weglaufen droht etc. wenn es zum Vater muss, der Sozialarbeiter vom Gericht aber sagt, dass interessiert nicht und man mußte dann mal schauen?!

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sorgerecht umgangsrecht Exfrau versucht mit lügen mir den Umgang mit meinem Sohn zu unterbinden?

Folgender Fall, meine Exfrau und ich haben uns vor knapp zwei Wochen endgültig getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn (6jahre), hab ihn letzten Samstag das letzte Mal gesehen für 10 Minuten. Das Treffen fand im Garten der exschwiegermutter statt. Meine exschwiegermutter griff mich verbal massiv an, ich bin ruhig geblieben und ich ging mit meiner Exfrau vor das Haus um mich von meinem Sohn zu verabschieden, als ich mit der Exfrau noch kurz reden wollte, ist ihre Mutter komplett durchgedreht und schrie mich im Beisein von meinem Sohn an, der daraufhin in Tränen ausbrach!Bin dann zu meinem Vater ins Auto gestiegen und bin mit ihm weg gefahren um die Situation zu entspannen. Versuche mit meiner Exfrau den Umgang zu regeln ( Jugendamt wollte vermitteln) scheiterten, Antrag für alleinigen Umgang bei Gericht gestellt. Exfrau lässt mich nicht mit meinem Sohn telefonieren. Ich bin über die ganze Zeit besonnen geblieben und ich möchte im Sinne meines Kindes handeln. Mein Sohn möchte nicht zu mir, da es ihm nach seiner Aussage sehr gut geht wo er ist und er hätte Angst vor mir! Ich hab ihm nie einen Grund gegeben Angst zu haben, bin weder gewalttätig noch aggressiv. Ich weiß das er unter Einfluss von Oma und Mutter steht. Ich habe heute einen Brief von ihrem Anwalt bekommen. Zitate: " unsere Mandantin hat Ihnen zu keinem Zeitpunkt den Umgang mit Ihrem Sohn verwehrt, lediglich hat sie aus verständlichen Gründen mitgeteilt, dass derzeit kein unbegleiteter Umgang möglich ist!" Angebot der Exfrau: das ich meinen Sohn bei ihrer Mutter im Haus besuchen kann in Anwesenheit der beiden, diesen Vorschlag hab ich nach den Vorkommnissen des letzten Samstag natürlich abgelehnt. Einen anderen Vorschlag hat sie mir nicht angeboten.Weiteres Zitat aus dem anwaltsschreiben:"sie haben unsere Mandantin in jüngster Zeit massiv bedroht wobei auch Kind  diese Bedrohungen mit erlebt hat Kind hat derzeit Angst alleine zu Ihnen zu kommen deshalb hat unsere Mandantin verständlicherweise mitgeteilt hat dass ein Umgang zu nächst nur in ihrem Beisein möglich ist." Ich habe sie nie bedroht!Habe ihr diese Woche lediglich nach ihrem Angebot Kind bei Ihnen zu besuchen erklärt, dass ich Antrag bei Gericht für Umgang mit meinem Sohn stellen werde, da sie absolut nicht mit sich reden lässt was den Umgang betrifft.Es wurde auch keine Anzeige ihrerseits gestellt, was sie mitsicherheit getan hätte wenn ich sie bedroht hätte. Weiteres Zitat:"vor diesem Hintergrund steht es ihnen frei einen Umgangskontakt mit unserer Mandantschaft zu vereinbaren jedoch muss klar gestellt sein dass sie sich in jeder Weise von Bedrohung gegenüber unserer mandantin.ihrVerhalten gibt Anlass sie auf Unterlassung und auf Gewalt Schutz rechtlicher Maßnahmen Anspruch zu nehmen. Im Sinne des gemeinsamen Kindes wird unsere Mandantschaft dies zurückstellen wobei bei der nächsten bedrohung oder sonstigen nächsten Fehlverhalten von Ihnen gws Antrag zu stellen. Sie wollen auch prüfen asr zu beantragen.

Umgangsrecht, Sorgerecht
Falsche Behauptungen der Mutter!?

Hallo zusammen,

ich habe seit gestern abend ein Problem, und bin auch recht perplex deswegen.

Ich bin alleinerziehender vater einer 3Jährigen Tochter,. Mutter und ich teilen uns das Sorgerecht, aber der gewöhnliche Aufenthaltsort ist bei mir!

Gestern rief die Mutter an, und behauptete das ich das Kind schlagen würde---was definitiv nicht stimmt---sie würde die Kleine erstmal behalten, bis ein Gerichtsbeschluss feststeht, wie es weiter gehen soll. Dazu gibt es keinen Antrag!? Ich sagte ihr, das dies überhaupt nicht stimme, und das sie sich bitte an die Regeln halten solle...morgen ist auch wieder Kita! Wir sind leider nicht zu einer Übereinkunft in Ruhe gekommen, ich hatte vorgeschlagen, das sie dann noch eine Nacht da bleiben könne, damit in dieser angespannten Situation keine Unruhe aufkommt. Habe mich dann mit meiner Familienhilfe in Verbindung gesetzt, die gott sei dank auch morgen dann kommt. Damit wir nochmal darüber reden können.

sumasumarum....ich mache mir jetzt große Sorgen!!! Ich muss anscheinend, ab jetzt damit rechnen, das irgendwelche Behauptungen aufgestellt werden, die gar nicht stimmen.....ich habe große Angst, das ich bei einigen Behauptungen die vielleicht noch kommen mögen, ich vielleicht nicht das Gegenteil beweisen kann??? Die Kleine hat mit mir ein stabiles...sicheres Umfeld...sie geht in die ganztagskita, ich arbeiten.

Ist es besser, das ich langsam damit anfangen sollte mich mit einem Anwalt zu bewaffnen?

Leider ist die Mutter krank...alkohol & Depressionen..und schnell wechselnde Meinungen.

Ich mache mir wirklich große Sorgen!!!

Wäre dankbar für jeden nützlichen Rat!!! Gruss

Umgangsrecht, Sorgerecht
Die Kindesmutter erschwert den Umgang. Welche Modelle zum Umgang gibt es?

Vorneweg zuerst die Familienverhältnisse: Mein Lebensgefährte ist seit Mai diesen Jahres geschieden. Trennung war vor knapp 3 Jahren. Er hat zwei Kinder aus der Ehe (3+4) Die Geburt des jüngsten Kindes lag schon in der Trennungszeit. (Seine Frau zog zu ihrem neuen Freund)Die Scheidung und Kommunikation mit der Kindesmutter ist sehr schwierig, sie möchte keinen persönlichen Kontakt, der Austausch darf ausschließlich auf E-Mail Ebene stattfinden

Ich mag seine Kinder und wir kommen wirklich gut aus. Die Beziehung zu meinen Kindern ist super, sie verstehen sich wirklich blendend.

Unser Problem ist folgendes: Sie gibt schon immer die Kinderwochenenden vor. Also das sieht so aus: Montag kommt irgendwann im Laufe des Tages eine Nachricht wann er die Kinder holen darf. Entweder den großen aus dem KiGa (der kleine geht noch nicht in den KiGa) oder von zuhause. Ich bin in der Regel nur dabei wenn wir von dort aus gleich zu einem Ausflug starten oder baden gehen.

Am Anfang unserer Beziehung bestand die Kindesmutter auf ein Treffen mit mir, weil sie gerne wissen wollte bei wem ihre Kinder sind. Für mich als Mutter war das verständlich und ich fuhr mit, stieg aus und stellte mich vor. Es war zwar nicht die überschwingliche Freude, aber für unsere Konstellation völlig in Ordnung.

Jetzt ist es so das mein Lebensgefährte im Schichtdienst arbeitet (auch schon während ihrer Ehe) er hat wirklich ganz selten ein komplettes Wochenende frei.

Das erste Problem ist, dass er den großen von Freitag bis Sonntag Abend holen darf, den kleinen aber nur freitags und nur 4 Stunden. Sie wohnt 50km weg. Für die Kinder ist das sehr schade, sie verbringen sehr viel zeit im Auto und wir versuchen freitags immer einen Ausflug in der Nähe zu unternehmen. Da ich auch berufstätig bin und meine Kinder ihr Papawochenende haben bin ich da nicht immer dabei. Die Fahrt zu uns nach Hause dauert einfach eine Stunde dauert. Außerdem dürfen die Zwerge ihren Papa auch mal alleine genießen.

Seine Zwerge dürfen nicht mit mir allein bleiben, weshalb das von ihr jetzt so geregelt wurde das er den großen vor der Arbeit zurück bringen muss, weshalb er manchmal nur eine Nacht da sein kann.

Ich versuche sie zu verstehen, es ist auch eigentlich nicht direkt meine Baustelle. Aber ich sehe wie mein Lebensgefährte leider. Er schläft schlecht, sagt öfter im Schlaf die Namen seiner Kinder...

Der Abschied ist so traurig, weinen, schreien, betteln... Sie weinen die Fahrt, bis sie vor Erschöpfung einschlafen. Beim aufwachen Krallen sie sich fest....

Welche Möglichkeiten zum regeln mit dem Umgang haben wir? Darf ich die Kinder holen? Dürfen sie mit mir allein bleiben? Wieviel Kontakt muss/darf/soll zwischen den Eltern sein?

Umgangsrecht, Sorgerecht
Meine Tochter (6 Jahre) möchte nicht mehr zum Vater! Muss ich sie abgeben wenn das Umgangsrecht nicht geregelt ist?

Mein Ex hat unserer Tochter innerhalb von 1 Jahr 3 Freundinnen vorgestellt. Ich weiss das ich da nichts machen kann aber jetzt hat er Freundin Nr.4 und die hat einen Sohn von 2 Jahren und meine Tochter hat absolut keine Lust mehr zu ihrem Papa zu fahren weil immer die Freundin mit dem kind bei ihm ist und sie ihren Papa alleine sehen möchte. Ich muss dazu sagen das er sie im monat nur 2 Nächte hat und immer schon nachmittags zurück bringt . Meine Tochter hat ihm das die tage schon am Telefon gesagt aber mein ex nimmt sich davon leider nichts an. Er ist der Meinung das ich sie aufhetzen würde weil ich ihm das Glück nicht gönne, was totaler Schwachsinn ist, weil ich seit 1,5 jahren glücklich in einer Beziehung bin und jetzt auch schwanger. Am letzten Papa Wochenende ist es total eskaliert, er hatte nebenbei schon an der Haustüre beim übergeben des Kindes erwähnt, daß sie bei der Freundin übernachten an dem Wochenende worauf meine Tochter sofort gesagt hat sie möchte das nicht. Habe sie dann schnell zurück in die Wohnung gebracht und mein ex hat versucht sie am Bein aus der Wohnung zu ziehen. Ich habe dann die Polizei angerufen die ihn nach einer Stunde Randale vor der Tür weg geschickt hat. Das Jugendamt versuche ich seit Wochen zu erreichen aber bisher vergebens, entweder ist der zuständige im Urlaub oder eine bandansage geht dran. Muss ich meine Tochter jetzt am nächsten Wochenende abgeben? Sie hat schon richtig angst vor dem Wochenende.

Umgangsrecht, alleinerziehend
Nicht betreuender Elternteil, muss ich meine Adresse dem betreuendem Elternteil mitteilen?

Situation: Kind lebt beim KV - eigentlich vorübergehend was sich leider seit 2 Jahren zieht. Umgang wird alle 14 Tage von Fr-So gepflegt. Ich zog zum 15.4. um zu meinem neuen Partner - Mein Kind kannte die Umgebung schon da wir alle Umgänge seit Februar dort hatten und nicht bei meiner alten Adresse. Ich hab der Unterhaltsvorschusskasse und dem Jugendamt meine neue Adresse mitgeteilt - wie man es eben muss. Mein Ex - KV will meine neue Adresse haben - muss ich sie ihm geben? Bzw bin ich verpflichtet? - Denn: Während meinem Umgang kann ich mit dem Kind hinfahren wo ich will, deshalb versteh ich seine Auffuhr nicht wieso er mich jetzt damit so nervt denn davor hat es ihn auch nicht Interessiert wo ich mit dem Kind bin. Wie sieht es damit aus das er dem Umgang komplett aussetzen will bis er meine Adresse erpresst hat? Ich mein, das Kind hat ein Recht auf Umgang und beide Elternteile eine Pflicht dem Umgang zu ermöglichen.

Grund dafür warum ich ihm meine Adresse nicht geben möchte ist einfach - ich war letztes Jahr mit einem anderen Mann zusammen, doch das funktionierte nicht und er belästigte mich aufs übelste. Er suchte dann den Kontakt zum KV um mich fertig zumachen das ich mein Kind nie wieder seh. Da die beiden sehr wahrscheinlich noch Kontakt haben und ich "näher" an diesem Mann dran wohne (wir waren 150km auseinander, jetzt nur noch 30min mit der Bahn was ihn dazu verleiten könnte wieder Kontakt aufzubauen bzw wieder zu belästigen) kann ich mir nicht sicher sein das die Adresse nicht weitergegeben wird.

Gleiches auch mit meiner Mutter bei der ich ausgezogen bin - diese bombadiert einen mit briefen, Bildern und Anschuldigungen zu sobald sie die Adresse hat. Da traue ich dem KV auch nicht über den Weg.

Generell vertraue ich dem KV soweit das seine Familie sich soweit gut ums Kind kümmert - dennoch bei solchen Dingen kann und werde ich ihm nie wieder vertrauen. 

Bitte keine Antworten von wegen ja der Vater will wissen wo sein Kind während dem Umgang ist o.ä. das juckt ihn keinen mm. Zudem würde er meine Adresse weiter geben - genauso mit meiner Handynummer, Email etc. Er hat bisher alles weiter gegeben ohne zu fragen weshalb ich so Vorsichtig bin. 

Umgangsrecht, Eltern, Adresse
Kann Jugendamt das Kind wegnehmen, allein aus den Grund, dass der Prozess zum Umgangsrecht sich über 3 Jahre hinzieht?

Meine Freundin und ich brauchen bitte dringend Hilfe.

Meine Freundin hat einen 5-jährigen Sohn und ist seit ihrer Geburt alleinerziehend (ich kenne sie seit 1,5 Jahren). Sie hat das alleinige Sorgerecht. Mit den leiblichen Vater (hat KEIN Umgangsrecht) hat sie nichts zu tun und will es auch nicht. Sie hatte nur 2x Kontakt mit ihm gehabt. Seit vor der Geburt hat sie keinen Kontakt mehr mit ihm. Er wollte das Kind nie haben, hat sich nie für seinen Sohn interessiert und hat nie den Kontakt gesucht. Er ist Ausländer und hat nur deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung, weil er in Deutschland geringverdienend ist (stockt mit Harz 4 auf). Er zahlt kein Unterhalt und will es auch nicht (das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss). Er versucht tatsächlich vorhandene Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit zu verstecken, damit er nicht zahlen muss.

Im Juli 2013 gab es eine Gesetzesänderung zur "Stärkung" der Väterrechte. Erst dann hat er sich gemeldet und forderte mit seiner Anwältin sein Umgangsrecht und gleichzeitig Sorgerecht ein. Sie will auf KEINEN Fall, dass er das Umgangsrecht bekommt, denn sie hat panische Angst, ihren Sohn auch nur eine Stunde alleine mit ihn zu lassen. Die Angst ist nicht unbegründet, denn er wolle sich an ihr rechen. Er habe ihr mündlich gesagt, dass er ihr Leben zerstören und ihr ihr Kind wegnehmen möchte.

Es begann ein gerichtlicher Prozess, den sie zu verhindern und zu verzögern versuchte. Der Vater hat nur auf Aufforderung des Gerichtes sein Kind 2x lieblos geschrieben. 2015 bis Anfang 2016 musste sie mit ihren Sohn alle 2 Wochen zum Eltern-Kind-Zentrum gehen, bei welchen das Kind an den Vater herangeführt werden soll. Anfang 2016 wurde dies durch die Kinderpsychologin, welche das Vorgehen betreut hat, aufgrund von Aussichtslosigkeit abgebrochen (Kind hat sich geweht, geschrien und will von dem Mann nichts). Der Vater soll auch nur gelangweilt dagesessen haben. Dann hat das Gericht eine Umgangspflegerin angeordnet, welche die Aufgabe hatte, das Kind nach dem Kindergarten abzuholen und zu dem Vater zu bringen. Dies ist auch gescheitert, da das Kind geschrien und sich mit aller Kraft gewehrt hat, mitzukommen. Meine Freundin hat sich von der Kinderärztin und einer Kinderpsychologin bestätigen lassen, dass das alles NICHT zum Wohle des Kindes wäre. Doch der Richter will dieses Gutachten nicht akzeptieren, sondern nur das negative Gutachten der Kinderpsychologin aus dem EKZ.

Jetzt kam Post vom Gericht, wo gedroht wird, dass das Jugendamt ihr das Kind wegnehmen soll. Ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit könne sie zwar beantragen, doch der Richter meint, dass es sowieso negativ ausfällt, alleine weile der Prozess schon 3 Jahre dauert.

Ist der Richter damit nicht befangen, wenn er sich schon vorher eine Meinung bildet?

Wie kann man das Schlimmste verhindern? Kann man irgenwas tun? Ist das zum Wohle des Kindes?? Kann man gegen Richter auf Befangenheit klagen oder gegen das Jugendamt

Umgangsrecht, Kindeswohl
Was tun wenn die ex-freundin den Umgang mit unserem gemeinsamen Kind verweigert?

Hallo , wir brauchen dringend hilfe. Mein Freund hat ein gemeinsames Kind mit seiner ex-freundin. Abgesprochen war das der kleine jeden Dienstag, Donnerstag & jeden zweiten Samstag mit Übernachtung kommt. Jetzt fragt sie aber desöffteren ob sie ihn auch an anderen Tagen bringen kann , leider geht das nicht immer , da wir beide Arbeiten & auch mal Sachen zu erledigen haben. Nur jedes mal wenn es nicht so klappt wie sie möchte , droht sie damit den kleinen gar nicht mehr zu bringen. Die Zeiten sind nur mündlich abgesprochen, auf Papier bringen möchte sie das nicht. Wahrscheinlich weil sie sich selber nicht an die Zeiten hällt. Jedes mal wenn der kleine hier ist & abgesprochen ist wann sie ihn wieder abholen soll kommt sie Stunden später. Auf gut deutsch gesagt , macht sie was sie will. Das Kind ist nichtmal 2 Jahre & sie holt ihn unter der Woche meistens erst um 10 , halb 11 ab. Jedes Gespräch das wir mit ihr versuchen zu führen , endet im Streit & Chaos , weil sie nunmal immer droht das Kind nicht mehr zu bringen. Wir gehen jetzt auch zum Jugendamt, allerdings dauert das ja meistens ziemlich lange bis da alles geregelt ist. Das wollen wir dem Kind nicht gerne antun da er sehr Papa-fixiert ist. Hat jemand einen guten Rat oder Erfahrungen mit diesem Problem. Was genau können wir tun & welche rechte hat mein freund überhaupt. Danke im voraus.

Umgangsrecht, Jugendamt
Muss ich ,meinem Sohn Kleidung kaufen, wenn er mich besucht?

Meine Ex-Frau bekommt von mir monatlich 346 Euro Unterhalt + ca 190 Euro Kindergeld (insg.536 Euro) für meinen 8 jährigen Sohn. Meine Ex Frau geht Vollzeit arbeiten und verdient ca. 2200 Euro im Monat. Dazu hat sie einen Nebenjob wo sie sich ein Taschengeld dazu verdient. Weiter lebt sie in einem eheliechem Verhältnis mit ihrem Freund. Der bringt auch nochmal ca. 2500 Euro nach Hause. Alle leben unter einem Dach! Ich hole meinen Sohn ab, so oft ich kann und ich fahre eine Strecke von (eine Fahrt) 15 Km. Er bleibt meisten mind. 4 Tage bei mir in der Woche. Ich hole ihn aus der Schule und bringe (15Km) in die Schule. Urlaube werden von mir mit meinem Sohn selbst finanziert. Er hat ein eigenes Zimmer ( für eine größer Whonung, drei statt zwei Zimmer =mehr Miete und Nebekosten) bei mir und verbraucht natürlcih auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc. Weiter bezahle ich GERNE alle aktivitäten in der Freizeit für mich und meinen Sohn. Wenn mal was fehlt in der Schule oder mal Medikamente oder Hygieneartikel gekauft werden müssen zahle ich das auch. Bis hier hin juckt mich das alles nicht. Ich mache es gerne für meinen Sohn. Obwohl ich manchmal an eine gerechte finanzielle Aufteilung zweifel. Aber jetzt dreht sie wieder am Rad und behauptet aus eine Meinungsverschiedenheit heraus, dass ich jetzt auch die Kleidung, die er bei mir trägt, selbst besorgen und bezahlen soll. Ich bin ratlos! Was kann ich tun? Stimmt das? Geht das einfach so?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Familienrecht, Jugendamt, Kindergeld
Wer trägt die Kosten für Kleidung, Creme, etc., wenn das Kind beim Vater ist?

Hallo,

im Internet findet man immer wieder Meinungen, aber wenig, womit man aussagekräftig argumentieren kann, deshalb meine Frage.

Meine Tochter lebt bei mir und ist an zwei Tagen in der Woche, sowie ein Wochenende im Monat bei ihrem Vater zu Besuch. Ich bekomme daher auch Unterhalt für sie von ihm. In letzter Zeit häufen sich, die Forderungen seitens des Kindsvater, er bräuchte neue Strumpfhosen, Hosen, ich solle die Creme für ihre Neurodermitis bezahlen, die er ihr drauf schmieren soll und alles was im Kindergarten anfällt (inkl. Laternenstab). Das sind immer kleine Beträge, die auch häufiger mal an ihn heran getragen werden und der er dann an mich weiterleitet... nicht viel... aber es läppert sich eben. Auch die neuen Hausschuhe, weil ihre zu klein wären, solle ich ihr bitte beim nächsten mal mitgeben. Und er hätte gerne zwei neue Schlafanzüge.

Er glaubt, dass alles wäre von den 250 Euro Unterhalt auch weiter kein Problem, bei mir kommen da so langsam Zweifel auf, ob das alles so richtig ist. Immerhin stellt er kein Kinderzimmer, ich aber schon. Wir müssen wegen jedem Stück diskutieren und ich hätte daher gerne mal die Information, was der Gesetzgeber sich bei der Unterhaltsberechnung eigentlich gedacht hat. Langsam habe ich nämlich das Gefühl, dass es ihm Spaß macht, mich wegen neuen Sachen anzuhauen.

Also, was ist im Unterhalt enthalten? Man darf ja nicht vergessen, dass das halbe Kindergeld zu Gunsten des Vaters vom Unterhalt abgezogen wird. Ich habe kein Problem damit, ihr Sachen mitzugeben, aber langsam glaube ich, er hortet dort Klamotten von ihr und da wir unsere Tochter meist über den Kindergarten tauschen, kann ich ihr keine riesen Reisetasche packen. Ich muss zur Zeit Kleidung für den Kindergarten (3 Garnituren), Kleidung für ihn und Kleidung für ihr Zuhause stellen... das artet immer mehr aus.. Wie haltet ihr das?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt
Leiblicher Vater will halbes Sorgerecht. Obwohl er keinen Unterhalt zahlt. Was kann man da machen?

Es geht darum, dass der leibliche Vater von meinem 7-jährigen Stiefsohn das halbe Sorgerecht haben will, obwohl er seit mehreren Jahren schon keinen Unterhalt mehr zahlt. Seit dem Zeitpunkt als er nicht mehr zahlte sprang das Jugendamt ein und zahlte uns den Mindestsatz. Bis zur Hochzeit der leiblichen Mutter mit mir. In mehreren Gerichtsverfahren (sogar beim Oberlandesgericht) hat das Jugendamt das Geld, das wir als Unterhalt von dem Amt bekamen zurück verlangt. Aber mit Einspruch von seiner Anwältin. Zeitgleich tut das Jugendamt verhandeln mit dem Vater und seiner Anwältin, dass der Unterhalt wenigstens jetzt gezahlt wird. Er weigert sich weiter. Seiner Ansicht nach ist dies nicht möglich, da er zur Zeit keinen Job hat und er mit den Kosten für den Lebensunterhalt (Auto, Miete, Lebensmittel etc.) es nicht schafft zu zahlen. Der Junge sieht seinen Vater jedes zweite Wochenende mit Übernachtung von Samstag auf Sonntag. Er freut sich aber jedes mal wenn er wieder bei uns ist. Fühlt sich also nicht so wohl. Der Vater wohnt auch 100 Kilometer weit weg. Der Junge ist nicht sehr begeistert über die lange Fahrtzeit. Jetzt will der Vater auf einmal das halbe Sorgerecht. Zur Zeit hat nur meine Frau das Sorgerecht. Was können wir das machen?? Sind etwas verzweifelt. Danke für jeden Rat.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Gericht, Jugendamt, Stiefsohn
Gerichtsschreiben Betreff elterliche Sorge

Guten Tag,

ich habe vom Gericht einen Brief erhalten wo der Betreff "elterliche Sorge" zu lesen ist. In den vorherigen Briefen war der Betreff immer "umgang" Meine Frage ist, ob es um das gemeinsame Sorgerecht oder alleine Sorgerecht geht? Zu meiner Geschichte: ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Partnerin getrennt ( wir waren nicht verheiratet) die, seit ich eine neue Beziehung eingegangen bin vor ca. 6 monate, mir die Kinder nicht mehr zeigt. Ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in Guten zueinigen, ist aber leider nicht möglich, da sie mich zusehr hasst und ich aus diesem Grund den Weg zum Gericht gesucht hab. Befor ich eine Beziehung eingegangen bin konnte ich meine Kinder normal sehen Übernachtungen haben.

Auch stattgefunden der Richter hatte Umgangstermine festgelegt wo sie und unsere Kinder nicht erschienen ist (Krankmeldung) in den vorherigen Verhandlungen stand immer betreffend "umgang mit..." jetzt steht betreffend "elterliche sorge"? Ich hoffe, ihr könnt meine oben beschriebene Frage beantworten. Vielen Dank.

P.s.: Ich entschuldige mich für die Schreibfehler

Den Umgangsantrag habe ich gestellt und bei dem letzten Gerichtstermin war der Richter nicht gut auf meiner Ex zu sprechen, da sie mehrmals den Richter angelogen hat und für die Kids keinen Kindergartenplatz hat  Umgang wurde mir zu gesprochen. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht hatte ich gestellt, meine Frage war, ob es um das gemeinsame Sorgerecht geht oder alleinige, weil (wie oben beschrieben) war der Richter nicht gut auf sie zu sprechen. Achja, wollte nochmal fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, da sie Bullumie hat und die Kinder bei ihren Eltern abschiebt und 5 mal im Jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren, dass ich die Kinder nicht sehe und Umgang mit ihnen hab. Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Gericht
Beratungshilfeschein - Anwalt macht nichts - Wie kann man den Anwalt wechseln?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage an euch.

Person a und Person b haben 2 Kinder, ein Kind lebt bei Person a und eins bei Person , nun streiten sich Person A und B wegen ein Kind. Person a möchte das 2 te Kind wieder bei sich haben, Gutachterin sagte zur Person A, machen sie aus dem SO ein UG, Person A fragte dann wie das gehen soll. Gutachterin kann einfac, machen sie eine Vereinbarung fertig. Vereinbarung würde so aussehen das Person a es wünscht das dass Kind bei Person b wohnt so lange es das Kind möchte und Person a möchte regelmäßigen Kontakt begleitet durch die Familienhilfe.

Nun wurde im Beisein der Familienhilfe beim Anwalt angerufen und um ein Termin gebeten der wurde durch denn Rechtsanwalt abgelehnt, mit der Begründung kostensparen auch ruft der Anwalt nie zurück und auch bei der ersten Verhandlung saß er nur da ohne was zu machen.

Auch sollte Person a 2 Stellungen schreiben, eine wurde dann zum Anwalt von Person b geschickt und das war es dann.

Das jetzt 6 Monate her, das Telefonat war gestern..

Kann Person A dem Anwalt das Mandat entziehen und sich einen neuen Berstungsschein holen oder läuft das unter Prozesskostenhilfe? Da das Vertrauensverhältnis zwischen Person a und dem Anwalt gestört ist weil es ja für Person a um einiges geht und es ja kein Kindergeburtstag ist, sondern darum geht ein Kind zu verlieren.

Der gleiche Anwalt hatte Person c ( Ehemann von Person a) beraten wegen einem nicht fertiges Tattoo obwohl die ganze Summe Bereiches bezahlt wurde, auch da hat der Anwalt nur ein Brief geschrieben und mehr nicht.

Beschwerde bei der Anwaltskammer, möglich und was bringt das????

Kinder, Umgangsrecht, Rechtsanwalt, Sorgerecht, Gericht, Beratungsschein, Familienhilfe
Was kann man gegen eine Bedrohung und Verfolgung durch den Ex-Partner machen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich einer Freundin von mir. Ihr Ex macht richtig viel Stress, zahlt kein Geld für den Sohn und, wenn er ihn sehen will, dann kommt er immer mit jemandem, der am Steuer sitzt, da er selbst immer alkoholisiert ist (6-10 Flaschen Bier am Tag sind laut seiner Aussage normal).

Jetzt hat meine Freundin einen neuen Partner gefunden, den sie auch heiraten möchte. Der Ex drohte daraufhin jemanden zu anheuern, um ihren Freund "auszuschalten"....

Zum Reden kommt der Ex nie allein. Entweder mit 2 vollen Autos oder zumindest 2-3 Personen kommen immer mit.

Er sucht sie auch in ihrer Arbeit auf. Sie hat mitlerweile schon Angst von ihrer Arbeit bis zum Auto (ca 50 meter) alleine zu gehen. Sie ist schon richtig am Ende mit ihren Nerven...

Ich habe vorgeschlagen, dass sie eine Anzeige wegen Bedrohung und Stalking erstatten soll, aber sie hat Angst.

Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?

Ich kann natürlich als Zeuge aussagen, da ich einige Zeit mit ihm befreundet war und alle Drohungen mitbekommen habe.

Jetzt habe ich aufnehmen können (Audio), wie er sich geäußert hat, dass er einiges an Geld ausgeben kann um den Neuen "weg zu schaffen". Das ist aber leider auf russisch...

Kann ich diese Aufnahme auch als Beweis dazu legen? Ist eine Anzeige da überhaupt sinnvoll? Danke

Umgangsrecht, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Anzeige, bedrohung, Drohung, Nötigung, Stalking, Straftat
Wie soll man sich gegenüber dem uneinsichtigen und drohenden Kindsvater verhalten?

Liebe Gemeinde, wir haben ein Problem bei dem es Hilfe eines Kundigen bedarf...

Meine Freundin hat ein Kind (4 Jahre) mit ihrem Ex-Ehemann, die Scheidung ist nun fast komplett vollzogen und es fehlt eigentlich nur noch die Zustellung der Scheidungsurkunde.

Es gibt Uneinigkeiten was den Umgang mit dem Kind angeht, wir (also ich und meine Freundin) wollen wirklich das beste für das Kind, wir stellen uns nicht gegen den Vater des Kindes, wir haben ihm nur aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes gewisse Regeln aufgestellt an die er sich halten sollte um das körperliche und geistige Wohl des Kindes nicht zu gefährden (das Kind leidet unter sehr häufig auftauchenden Fieberkrämpfen und dadurch hat sich ein gewisser Entwicklungsrückstand gezeigt, der sich vor allem auf die Sprache und das Verhalten des Kindes auswirkt, dazu sei noch gesagt das der Vater wirklich nicht weiß und auch nicht versteht was mit seinem Kind gesundheitlichen los ist). Diese Regeln müssen eingehalten werden, damit das Kind sich so normal wie nur eben geht entwickeln kann. Der Vater hält sich nicht an diese Regeln und will sich auch nicht sagen lassen, er fordert den Umgang mit seinem Kind. Regelmäßig hat er dann gezeigt das er nicht in der Lage ist sich vernünftig um das Kind zu kümmern, er wäscht das Kind nicht, Kleidung wird nicht gewechselt, auf die Ernährung wird nicht wirklich geachtet, ob oder was das Kind isst, mitgegebene Kleidung verschwindet "spurlos". Gummibärchen und Eis sind eigentlich immer drin was das Kind dann zuhause auch verlangt, regelmäßig. Dinge die Zuhause funktionierten, klappen nicht mehr wenn das Kind bei dem Vater war, egal wie lange. Toilettengang, Essverhalten, Schlafen gehen, auf die einfachsten Dinge hören, die Liste ist recht lang.... Nachdem dann meine Freundin sagte das sie das so nicht mehr zulässt und das er sich etwas überlegen müsse was er anders bzw besser machen kann, ist er zum Jugendamt gegangen und hat dort behauptet das wir bzw sie ihm das Kind vorenthält und den Kontakt verweigert, da wurde sie natürlich auch eingeladen und hat dort all diese Punkte vorgetragen, das Jugendamt konnte bzw kann da "wohl" nicht viel tun, das Jugendamt hat dann meine Freundin an eine Kinder- und Jugendberatungsstelle verwiesen, an diesen Terminen muss auch der Vater des Kindes teilnehmen, er wurde auf die Situation deutlich hingewiesen das er nicht machen kann was er will, er gelobte Besserung und der erste Termin ging vorbei... Es wurden gewisse Dinge festgelegt, z.B. das er sein Kind alle 2 Wochen (unter Berücksichtigung seiner Arbeitszeit, Schichtarbeiter) abholen darf/soll und das Kind dann auch über Nacht bleibt, das die beiden jeden Sonntag telefonieren (d.h. das ihm gesagt wurde das er dann anrufen soll, zwischen 1800 und 1900).

Umgangsrecht, Sorgerecht, Anwalt, Familienrecht, Scheidung, Arbeitsamt, Drohung, Hartz IV, Jugendamt
Gerichtliche Umgangsregelung gültig während KITA-Ferien, wenn es noch keine Ferienregelung gibt?

Liebe Community,

ich hoffe Ihr könnt mir in der im Betreff (Titel) benannten Frage eine Antwort geben.

Zur Situation: Ich bin Vater eines 3 1/2-jährigen Sohnes und nach vorheriger Umgangsverweigerung habe ich vor Gericht einen Eilantrag auf Umgangsregelung gestellt (wurde mir auch zugebilligt). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Jeden Dienstag auf Mittwoch und alle 2 Wochen am Wochenende von Freitag bis Montag morgen. Dieses ist gerichtlich nun festgelegt und im Falle des Zuwiederhandelns oder Nichtbeachtung auch vollstreckbar (Ordnungsgeld bis 15.000 Euro).

Nun ist die KITA vom 17.07. - 11.08. geschlossen (Ferien). Eine Ferienregelung wurde im Umgangsverfahren damals nicht getroffen. Jegliche Versuche eine gemeinschaftliche Lösung zwischen Ihr und mir für die o.g. Zeit zu finden und einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt haben nichts geholfen. Durch ein Anwaltsschreiben von Ihrer Anwältin wurde mir mitgeteilt, dass Sie sich jetzt Urlaub genommen hat und den kleinen Racker für 3 Wochen lang einfach behält und der Umgangskontakt nicht durchführbar ist (ausfällt). Erst wieder am 11.08. (Dienstag). In der Zeit hätte ich Ihn eigentlich jeden Dienstag und sogar 2 Wochenenden gehabt und fallen in diese Zeit. War leider vergeblich bei Ihr zu Hause um den Umgang war zu nehmen (Niemand da). Auf Nachrichten, SMS, Anrufe kommt weder eine Rückmeldung noch ein Rückruf, etc. !!!

Jetzt zu meinen zwei präzisen Fragen:

1) Gilt die gerichtliche Umgangsregelung in der o.g. Zeit, da es ja keine Ferienregelung gibt ?

2) Was kann ich jetzt tun und macht ein Ordnungsgeldantrag Sinn ?

PS: Ich will auch nur noch einmal darauf hinweisen, dass ich nicht der Mensch bin alles immer sofort per Gericht, etc. zu klären. Eine normale Einigung aussergerichtlich war noch zu keinem Zeitpunkt mit der Kindsmutter möglich. Sie handelt irgendwie immer gerade so wie Ihr es passt und die GEMEINSAME Sorge wird leider nur einseitig durchgeführt.

Ich hoffe auf vernünftige und hilfreiche schnellstmögliche Antworten von Euch. Vielen Dank im Voraus ...

Gruß MrX2003

Kinder, Umgangsrecht, Ferien, Kindertagesstätte, Umgangsregelung
Kindsvater macht mir das Leben schwer. Verlangt ständig sonder Besuchstage, obwohl alles geregelt wurde. Wie kann ich dem Ganzen Einhalt gebieten?

Habe mit meinem ehemaligen Partner eine 3 jährige Tochter. Wir waren nicht verheiratet und haben das geteilte sorgerecht.

Die Trennung erfolgte letztes jahr mit einer absoluten Katastrophe...Er stalkte mich und benutzte die Wochenenden an denen die kleine dort war um mich an die 100 mal an zu rufen und sogar im (hörbaren) Beisein der Tochter um mich aufs übelste zu beschimpfen und zu bedrohen. Es folgte per Amtsgericht eine Verfügung gegen ihn für 3 Monate und meine Anwältin bestimmte auf Grund des bedrohlichen Verhaltens seiner Seits den Umgang auf aller 2 wochen. Er konnte Veto einlegen und tat es nicht...

Das ist ein jahr her und das stalken hörte auf...Ich wollte für meine Tochter ein entspanntes Umfeld schaffen und lockerte den Umgang etwas. Also statt Freitag bis Sonntag, in Ausnahme Fällen Donnerstag bis Sonntag.

Fakt ist, ich habe mir damit ein Ei gelegt. Jeden Montag werde ich mit SMS belästigt. Er erfindet Geschichten um mich an das Handy zu bekommen. Ich könnte so viele Punkte aufzählen wo er mich attackiert, versucht zu erpressen und droht sogar meinem verlobten (mein verlobter bat ihn sachlich die SMS Belästigung zu unterlassen. Darauf kamen Beschimpfungen und der Satz "du lernst mich richtig kennen").

Letzte Woche gab ich ihn die Gelegenheit sie Mittwoch abend (an ihrem Geburtstag) zu holen und 2 tage mit ihr in der neuen kita die Eingewöhnung zu machen. Damit er sieht wie es ihr dort ergeht....Er gab sie Sonntag ab.bombardierte mich wieder Montag mit lügen per SMS. Um ein Gespräch zu erzwingen.

Und jetzt möchte er sie diese Woche in der schließzeit wieder gleich das Kind Mittwoch holen. Als ich meinte das ich das nicht möchte und ein 3 jähriges Kind keine Puppe ist und höflich die frage verneinte. Wurde mir sofort eröffnet von seiner Mutter das ein Anwalt bereits konsultiert wurde.

Ich würde nie den Kontakt unterbinden oder sogar verringern....Mein Ziel ist eine konstante im Umgang ohne beschimpft oder belogen zu werden. Alle Fortschritte werden mit SMS lügen und Beschimpfungen zunichte gemacht. Ich mache ständig Zugeständnisse um Spannungen zu lösen....Nichts hilft.

Er versucht sogar mir beim Arzt hinterher zu telefonieren wenn ich beim Arzt mit dem Kind war (sie hatte schnupfen und ich wollte für fragen ob der häufige schnupfen normal sei)....

Kann ich den Umgang gerichtlich regeln lassen? Wie kann ich endlich Ruhe in die sache bekommen? Hat jemand Erfahrung?

Ich will kein Streit mehr aber er ist wie ein Kleinkind wenn er ohne nach zu denken etwas fordert und ich es verneine (wollte sie in ihrer Eingewöhnung 1 Woche heraus nehmen weil er Urlaub hat).

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Vater
Wann Umgangsausschluss?

Hallo! Meine Tochter ist 2 ½, lebt bei mir und ich hab das alleinige. Ich habe es den Vater von Anfang an ermöglicht die kleine 1 mal die Woche zu sehen, bis er betrunken kam. Ich hab weiter Umgänge vorerst verweigert und mich parallel ans Jugendamt gewendet. Letzten Endes standen wir vor Gericht und für ihn gab es kontrollierten Umgang. Die Umgänge liefen, dich den dazugehörigen Elterngesprächen hat er sich verweigert. Weiter hat er sich an die Auflage, mich außerhalb des kontrollierten Umganges nicht zu kontaktieren etliche male nicht gehalten. Das ging soweit, das die stelle, die die Umgänge gemacht hat alles abgebrochen hat. Ein paar Tage nachdem das abgebrochen wurde bin ich Auf ihn zu, um zu versuchen mich mit ihn Allein zu einigen,damit die kleine Kontakt zu ihm hat. Wir haben regeln aufgestellt. Zwei davon: kein Alkohol, regelmäßige elterngespräche. Nach nur fünf Monaten kam er erneut betrunken, hat zwischendurch grundlos Umgänge über SMS abgesagt, und die elterngespräche nach zwei Gesprächen grundlos abgebrochen. Er will Probleme vor der kleinen klären, erzählt ihr,das sie nicht Mama sondern mich beim Vornamen nennen soll. Er macht was und wann er will, nimmt auf die kleine keine Rücksicht, lässt mich nicht in Ruhe und hält sich nicht an absprachen. Ich weiss nicht was ich noch machen soll und möchte wissen ob dies Grund genug wäre Umgangsausschluss zu beantragen?

Umgangsrecht, Umgang
Umgangsrecht - Wo beginnt der Umgang und wo endet er?

Die Mutter ist mit dem Kind in ein Haus, welches über eine befahrbare Auffahrt von der Anliegerstraße erreichbar ist, gezogen. Es gibt kein Tor, Zaun o.ä. Einfriedung. Haustür und Klingel sind von der Straße (Grundstücksgrenze) nicht einsehbar und liegen weit auf dem Grundstück. Der Vater muss laut Gerichtsbeschluß das Kind alle 14 Tage von der Mutter am Freitag 18 Uhr holen und am Sonntag 18 Uhr zurückbringen.

Das Elternverhältnis ist katastrophal. Gespräche nicht möglich, diverse gerichtliche Auseinandersetzungen seit Jahren. Das vom Vater zur Hilfe gerufene Jugendamt hat aufgegeben.

Um jegliche Konfrontationen bei Übergabe des Kindes zu verhindern (die Mutter schreckt weder vor verbalen Attacken noch körperlichen Übergriffen zurück), nimmt der Vater immer einen Zeugen mit, ausschließlich dem Kind gut vertraute Personen. Dies dämmte in der Vergangenheit die Eskalationen vor dem Kind einigermaßen ein.

Nach dem Umzug erteilt die Mutter allen Begleitpersonen (ohne Namen zu nennen, das schriftliche Verbot, das Grundstück bei Übergabe des Kindes zu betreten. Das Schreiben ist an den Rechtsbeistand des Kindesvaters gerichtet.

Muss der Vater bei Übernahme / Übergabe des Kindes das Grundstück nun allein betreten oder kann er verlangen, dass die Mutter das Kind zur festgelegten Zeit zur Grundstücksgrenze bringt? Er würde die Mutter dann anrufen wenn er da ist, dass sie das Kind dann übergibt. So müsste er das Grundstück nicht betreten um an die Klingel zu gelangen.

Der Vater möchte verhindern, dass die Kindesmutter Situationen schafft, in denen er mit ihr allein ist. Bereits in der Verganghenheit gab es immer wieder Versuche den Vater unter Vorwänden ( Belange der Kinder, Unterschriften, angebliche wichtige Gespräche) in die Wohnung zu locken. Vorschläge diese Dinge in der Öffentlichkeit (Kaffee, Restaurant, Jugendamt zu klären, wurden abgelehnt) Auf Grund der vielen Versuche den Kindesvater privat wie beruflich zu diskreditieren, offenen Provokationen und Drohungen befürchtet der Vater, da er der Kindesmutter körperlich überlegen ist, neue "Einfälle" (sie läuft gegen die Wand und sagt dann der Exmann habe sie verletzt oder sowas).

Könnte mir dazu jemand mit fundiertem Wissen helfen? Das wäre wirklich lieb. Danke!

Umgangsrecht, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Umgang
kann ich das umgangsrecht ändern?

Guten Morgen . Es geht darum das mein Sohn 8 Jahre je nach Absprache bei seinem Vater ist .gestern musste ich arbeiten und da hab ich mit dem Vater meines Sohnes ausgemacht das er sein Kind von Mittwoch auf Donnerstag behält . Und mein ex hält sich an keine Regel , gestern war mein Sohn lange wach weil die das Fußballspiel sehen wollten und das Spiel geht bis 23 Uhr . Ich hab angerufen und ihn darauf aufmerksam gemacht das , das nicht geht und er seine Bett geht Zeiten hat . Da er das Spiel bei seinem Opa schaute ,haben sich alle gegen mich gesetzt (Vater Oma Opa) am Telefon hörte ich nur im Hintergrund ,, die alte spinnt" , ich musste Diskussion führen . Er sagte das es egal ist weil mein Sohn heute ein Termin beim Arzt hat und hätte eh ausschlafen könne. Aber darum geht es nicht , mein Sohn kann machen bei seinem Vater was er will , ist bis 12 Uhr wach und kennt keine Regeln . Meine Frage ist das wir uns mündlich einigten das der Umgang mit seinem Vater nach Absprache ist . Ich will das nicht mehr und will das auf alle 14 Tage ändern . Heißt von Freitag bis Sonntag 18 Uhr .

Gegen ein bisschen länger wachbleiben spricht nix dagegen , aber in meine Augen muss man es nicht übertrieben Werden .

Ich hab meinen Sohn sehr oft in der Woche sehr müde und gereizt abgeholt wenn er einen Tag vorher bei seinem Vater übernachtet hat , und mein Kind ist 8 und hat eine umgangsart mir gegenüber einen Respektlosen Blick und Wortwahl , die gleiche Art die mein ex hat mit gegenüber .

Ps haben geteiltes Sorgerecht Sorry für komplizierte Scheiben hat die Nacht kaum geschlafen. L.g

Umgangsrecht, ändern
Wie bindend ist eine gerichtliche Vereinbarung/Umgangsregelung?

Hallo, Ich habe da eine kurze Frage: Seid 11 Jahren bin ich getrennt und geschieden. Aus dieser Ehe gibt es meinen Sohn, jetzt 12 Jahre. Seid 2007 gibt es eine gerichtlich festgelegte Elternvereinbarung über den Umgang: alle 14 Tage am Wochenende und jeden Mittwoch Nachmittag. Leider waren mein Ex-Mann und ich uns nie grün, schon immer hat er versucht meinen Sohn auf seine Seite zu ziehen und ihn dazu zu bewegen zu ihm zu ziehen. Jetzt wo mein Sohn stark pupertiert kam es fast tgl. Zu Streitigkeiten zwischen mir und meinem Sohn, immerzu mit den Äußerungen, dass es bei mir doof sei und er zum Vater geht. Vor lauter Wut und Druck habe ich dann gesagt, er sollte doch zu seinem Vater gehen. Das war im Januar. Jetzt ist es drei Monate her, und ich bin mit der Regelung absolut nicht einverstanden. Ich entfremde mich zusehends von meinem Sohn und mein Ex macht mich weiterhin extrem schlecht bei meinem Jungen. Jetzt ist mein Ziel sich so zu einigen, dass alle Beteiligten zufrieden sind, beispielsweise bei einem Wechselmodel, Montags-Donnerstags bei Mama, rest der Woche bei Papa. Für mich sinnig, weil ich am Wochenende sowieso meistens arbeite. Dies lehnt der Vater ab, mit der Begründung, das unser Sohn dass nicht möchte, er möchte ganz beim Vater wohnen, weil die Mama immer nur Stress macht. Jetzt meine Frage: In wie weit ist die gerichtliche Vereinbarung bindet? Kann ich darauf bestehen, das mein Sohn wieder nach Hause muss, bis eine erneute gerichtliche Entscheidung da ist? Gespräche mit dem Jugendamt sind geführt, dort lehnt er meine Vorschläge wehement ab. Vielen dank für eure Unterstützung :-)

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Bis zu welcher Uhrzeit kann ein Vater sein Kind abholen?

Laut Gericht, ist der KV berechtigt und verpflichtet sein Kind alle 2 Wochenenden zu holen. Leider steht darin nichts von der zeitlichen Begrenzung BIS WANN er sein Kind abholen darf.

Die Situation: Der Vater lebt in Neumünster. Fährt also ca 365 Km. Es kommt leider ständig vor, dass er erst gegen 22:30Uhr (erst gestern wieder) hier aufkreuzt. Dann ist er erst zwischen 1-2 Uhr in der Nacht in Neumünster mit dem kleinen (5Jahre alt)

Die Bitte , bis 19, spätestens 20 Uhr hier zu sein, wurde ignoriert. Der Hinweis, er könne ihn dann doch Samstag früh abholen, wird abgeblockt.

Das schlimme ist, dass er LKW Fahrer ist. Er fährt also viel. Nach der Arbeit kommt er dann die Strecke nach Berlin und fährt nochmals nach Neumünster. Das diese Situation Gefahren mit sich bringt, schmettert er ab. Das ist eine Tortur , jedes Mal aufs Neue für den kleinen. Und der KV überschätzt sich sehr gern. Mein Vater(Polizist) erklärte mir, dass ich als Mama da eine Grenze setzen kann. Bis 19 (höchstens 20Uhr, ansonsten Samstags ab 7 Uhr) , da es um das Wohlergehen vom gemeinsamen Kind geht. Der KV ist aber auch Sorgeberechtigt und hat geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht(Lebensmittelpunkt liegt bei mir) und sieht das gar nicht ein. Ich weiß nicht mehr weiter. Das der KV abgehauen ist, lag in seiner Entscheidung(neue Freundin,Schulden hier ect....) Nun lebt er seit nem Jahr wieder allein und er erzählt seit dem auch immer , dass er wieder nach Berlin kommt. Aber es ist bisher noch nichts passiert.

Ich habe viel Verständnis. Aber ich muss vor allen an den kleinen denken. Es ist doch nicht gesund, wenn er jedes Mal diese Tortur mitmacht. WAS kann ich verantworten? Was darf ich zwecks Abholzeiten überhaupt? Ich hasse diese Situation. Denn jedes Mal, wenn ich anderer Meinung bin im Sinne vom Kind, werd ich angegriffen verbal. Dabei versuch ich das auch schon immer so zu erklären, damit er es auch versteht. IM SINNE FÜRS KIND!

Das kennen bestimmt viele hier. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Tut mir leid,für den langen Text. Aber ich bin echt ratlos

Umgangsrecht, Kindeswohl
große Probleme mit dem jugendamt!

ICh habe ein recht schweres Thema,

ich bin in einer Beziehung mit meiner freundin die Bipolar hat.Ich habe sie damals kennen gelernt als ich ein bekannten im BKH besucht habe. Nach Iihrem Aufentalt im BKH haben sie meine Freundin in eine Wg der Diakonie Augsburg gesteckt, wo esdarum gehen soll Leute wieder auf zu Bauen eigendlich. Leider ist es ganz anders als erwartet. Sie Wohnt da mit echt nicht einfachen Meschen drinne die Wirklich krank sie und hilfe brauchen. Sie wurde damals Aus dem BKH endlassen weil sie stabiel ist und es Ihr wieder gut geht. Da es in der WG das total falsche Konzept für Sie ist und Sie sich da echt nicht wohl fühlt will Sie da ausziehen was Sie auch jeder zeit freiwelig darf. Jetzt kommen wir zu dem Problem!!! Das Problem ist das dabei das leider das Jugendamt die finger mit drinne hat da Sie 2 Kinder hat und die momentan bei der Schwegerin und bei der Ex- Schiegermutter leben. Das jugendamt meint zu ihr wenn sie da auszieht kommen Ihre Kinder ins Heim und Sie siht die nie wieder. Was eine echt krasse aussage ist. Jetzt hat sie die sorge das Sie da Wohnen bleiebn muss 2 bis 3 Jahre wie das Jugendamt meinte. Was ihr aberecht nicht gut tut und Sie immer mehr wieder kaput macht. Wie sollte man da am bessten vorgehen und wie kann man da gegen das Jugendamt vorgehen und können die das überhaupt so einfach? Ich wollte mich hier informieren bevor ich zum anwalt gehe und da ein haufen Geld lasse.

Ich danke jetzt schon mal für eure antworten !

Kinder, Umgangsrecht, wohnen, Sorgerecht, Recht, Familienrecht, Bipolar, Jugendamt, Kinderwunsch
Richter manipuliert Begleiteten Umgang mit Kind durch Urteil!

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein?!

Ich habe ein 2 Jähriges Kind und war vor Gericht um Begleiteten Umgang zu erstreiten. Ich habe mein Kind nich nie gesehen, da meine Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach der geburt untergetaucht war. Vor Gericht erklärte ich dem Richter, dass ich aus Beruflichen Gründen Samstags keine Zeit habe für Begleiteten Umgang. Da meine Ex Arbeitlos ist und sonst keine Verpflichtungen hat, könnte sie ja von Montags bis Freitags mein Kind zum Kinderschutzbund bringen, die den Umgang ermöglichen.

Jetzt bekam ich das Urteil und das hat mich aus den Socken gehauen. Ich bekomme 2 Wochen SAMSTAGS für 1 std. Begleieten Umgang. Somit hat der Richter mit absicht dafür gesorgt, dass es zum Umgang nicht kommen kann. Auch der Kinderschutzbund ist Sauer geworden, nachdem ich ihnen das Urteil zeigte. Sie meinte, es wäre unmöglich eine Bindung aufzubauen für ein 2 Jähriges Kind , wenn es mich als Vater alle 2 Wochen für 1std. sieht.

Meine Anwalt, will nun Berufung einlegen gegen das Urteil, mehr aber nicht!

Ich kann den Richter aber nicht davon kommen lassen damit. Ich möchte gegen ihn vor Gericht ziehen oder zumindest einen Strafantrag stellen.

Gibt es da irgend eine Form von Straftat die er begangen hat? Es ist ja eindeutig, dass er manipulativ gehandelt hat, in dem er dem Umgang auf Samstags gelegt hat, da ich keine Zeit habe an dem Tag.

Vielen Dank im vorraus

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Rechtsanwalt, Erziehung, Frauen, Beziehung, Anwalt, Familienrecht, Vater, Gesetz, Gericht, alleinerziehend, Amt, Beamte, Familiengericht, Jugendamt, Jugendschutz, Mama, Papa, Sohn, Tochter
Das Jugendamt hat meine Kinder in die Obhut genommen, dürfen Sie mir den Umgang verweigern?

Meine Freundin und Mama meiner 3 Töchter wurde vor 5 Monaten per Gerichtsbeschluss in einer Mutter-Kind-Einrichtung eingewiesen. Der Kontakt zu den Kindern und meiner Frau wurde seit Anfang des Jahres öftermal gestört kam aber in letzter Zeit min. 2 am Wochenende zustande.

Heute der Anruf meiner Freudin, sie nehmen uns die Kinder weg. +

Bin dann sofort zu denen ins Heim gefahren (60km) da standen Sie schon Jugendamt , die großen Kinder 2,5&1,5 liefen sofort zu mir und klammerten sich in meinem Armen.. Nach Anfrage was diese Ganze Sache hier soll, hieß es die Maßnahme sei hiermit beendet und die Kinder kommen ikurzfristig in eine Pflegefamile ohne Erklärung oder Sonstiges. Dann musste ich meine Babys der Frau vom JA hergeben..Mit Polizeischutz abtrtansportiert.. unfassbar das mir meine Kinder einfach so weggenommen werden können, alleine nur weil ich keine Sorgerecht habe? Diese aber mit der Mama beantragen wollte und der Termin ein Tag vorher vom Jugendamt durch entziehung der persönlichen Sorge unterbunden wurde.. (pychische vernachlässigung wurde uns bzw meiner frau zur last gelegt. akute kindeswohlgefährdung )

Jugendhilfe sieht also so aus das man die kinder aus der familllie reisst mit der mutter in ein Heim steckt um dann die Kinder ganz aus der Familie zu entziehen (obwohl es ja sowieso schon alleinerziehend heisst laut heim) ?

Alles was ich mir wünsche das meine Kinder nicht so sehr weinen und im herzen schmerzen erleiden müssen... * i love you my babies...

Kinder, Mutter, Umgangsrecht, Vater, Inobhutnahme, Jugendamt
Verfahrenskosten, wer zahlt die eigentlich?

Guten Abend,

Ich bin geschieden. Vor etwa 4 Jahren nahm ich meine heute 10 jährige Tochter zu mir. Dies geschah aus gesundheitlichen Gründen der Mutter. Die Mutter ist Alkoholikerin. Ein Gericht sprach mir das Kind zu. Vereinbart wurde der Verbleib des Kindes bei mir zumindest bis zum Abschluss der 4. Klasse.

In den letzten Jahren hat die Mutter eine Alkoholtherapie absolviert. Trocken geworden ist sie nie. Die Situation verschlechterte sich zusehends, oftmals war die Mutter an den Umgangswochenenden betrunken. Die Situation eskalierte. Ich schrieb das Gericht an. Eine neue Umgangsregelung solle gefunden werden. Zudem wünschte ich den Verbleib des Kindes nach Abschluss der 4. Klasse geregelt zu haben.

Bei der 1. Anhörung vor Gericht erschien die Mutter samt Anwalt. Sie bestreitet jeglichen Alkoholkonsum. Meiner Tochter wurde ein Verfahrensbeistand zugeordnet. Beide Parteien wurden vom Verfahrensbeistand besucht und befragt. Morgen soll der abschließende Gerichtstermin stattfinden. Eventuell muss ein Gutachten erstellt werden, falls wir uns immer noch nicht einigen können. Wir sind nicht sonderlich wohlhabend. Meine Frage zu diesen Thema: Welche Kosten für das Gerichtsverfahren und den Verfahrensbeistand werden hier auf mich zukommen? Werde ich die Kosten für das familienpsychologische Gutachten tragen müssen? Der Mutter wurde Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Liebe Grüße, Stefan

Umgangsrecht, Familienrecht, Gerichtskosten, Verfahrenskosten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Umgangsrecht