Umgangsrecht. Was muss ich dulden?

Ich bin von meinem Mann endlich geschieden. Wir haben eine 4-jährige Tochter, die bisher fast jedes Wochenende bei im übernachtet hat. Allerdings nur, weil sie ihn so mag, gut finde ich es nicht. Aber ich will ihr ja eigentlich nicht den Vater nehmen.

Das Problem ist, das es bei ihm drunter und drüber geht, er raucht in der Wohnung und stiftet sie an, mich zu belügen was das angeht. Sie stinkt jedesmal wie ne Kneipe, wenn sie von ihm kommt, selbst wenn er sie vorher noch gebadet hat! Die Wohnung ist dreckig, sie hat in ihrem zimmer nen Fernseher der den ganzen Tag läuft. Sie bekommt ständig fast Food zu essen und kann eigentlich alles machen was sie will.

Und ich muss das dann ausbaden. Um Erziehung und Förderung kümmert er sich kein Stück. Wenn er sie zurückbringt sagt sie oft, sie will nicht zur Mama und ich bin böse. Weil sie nicht begreift, was richtig bzw besser ist. Klar, mir würde es auch da besser gefallen wo ich der Chef bin.

Aber so kann es nicht weitergehen.

Deshalb meine Frage: Was steht meinem Ex an Umgang zu? Soweit ich weiss, 2x Mal im Monat Besuch, ohne Übernachtung!?

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und alles bisher aussergerichtlich geregelt.

Zu meinem neuen Partner hat sie ein super Verhältnis, nennt ihn sogar auf eigenen Wunsch "Papa". Wir wollen eigentlich auch irgendwann mal heiraten, unter der Vorraussetzung, das meine Tochter seinen Namen annehmen kann. Aber da sehe ich, dank meines Ex, leider schwarz,

Umgangsrecht, Sorgerecht, Scheidung, Jugendamt, Kindeswohl
Warum kommt man mit Lügen beim Jugendamt weiter, warum wird nichts überprüft?

Hallo, meine Tochter lebt in Trennung und die Kinder beim Vater, da meine Tochter am Anfang bei mir lebte, bis sie eine Wohnung hatte. Das ganze war von der Familie ihres Mannes von langer Hand geplant. Von Anfang an erzählte ihr Mann Lügen über sie und unsere Familie. Der Mann trennte sich von ihr da sie sich eine Arbeit suchen wollte( er ist auch arbeitslos) Er verweigert ihr öfters die Kinder, obwohl dies vom Gericht geregelt ist. Mit den schlimmsten Beschuldigungen. Erst wären keine Betten für die Kinder da gewesen, dann würden die Kinder von uns geschlagen und die Kinder würden hier verwahrlosen usw. Konnte alles widerlegt werden. Auch wurde meine Tochter und ihr Freund unter Zeugen von der Familie (Schwägerin und ihr Lebensgefährte und eine Freundin von ihr) verbal und körperlich angegriffen. Es war eine Freundin meiner Tochter dabei und es wurden Tonbandaufnahmen im Auto gemacht. Man kann hören, wie meine Tochter sehr böse beleidigt wurde. Die Freundin der Schwägerin schlug ihr den Kofferraumdeckel auf den Kopf, schlug ihr auf den Kopf und versetzte ihr noch einen Stoß. Leider gab es dafür keine Zeugen, da die Personen im Auto abgelenkt waren durch den Freund der Schwägerin, der versuchte den Freund meiner Tochter aus dem Auto zu ziehen. Das ganze geschah vor den verängstigten Kindern. Es wurde auch Anzeige erstattet und die Aufnahmen der Polizei vorgelegt. Drei Tage später kam von einer Urlaubsvertretung des Rechtsanwaltes von meinem Schwiegersohn ein Schreiben, meine Tochter hätte dies ( schlimmsten Beleidigen ) alles auf der Straße laut auf der Straße herum geschrien. Immer wieder konnten die Lügen widerlegt werden und er verweigert ihr nun für das vom Gericht geregelt Wochenende wiedermal die Kinder. Obwohl das Ordnungsgeld in solch einem Falle schon festgelegt wurde. Nun unternimmt das Jugendamt nichts, man erreicht die zuständige Mitarbeiterin nicht und sie ruft auch nicht zurück und auf Emails wird nicht geantwortet. Ansonsten heißt es von ihr nur" Es steht Aussage gegen Aussage, wenden Sie sich ans Gericht" Nun ist die Frau in Urlaub und eine Vertretung gibt es nicht. Über die Notrufnummer erreicht man nichts. Die Rechtsanwältin unternimmt nur etwas wenn ein Beratungsschein gebracht wird aber das Gericht aber verweigert meiner Tochter den Beratungsschein, damit die Rechtsanwältin gegen das Jugendamt vorgehen kann. Nun wissen wir nicht mehr weiter, denn die Beschuldigungen werden immer dreister. Man muss aber auch dazu sagen, wir glauben nicht dass die Kinder vom Vater misshandelt werden.

Gibt es noch Wege, die meine Tochter unternehmen kann, damit sie zu ihrem Recht kommt auch gegen das Jugendamt?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Scheidung, Jugendamt
Gemeinsame Sorge als Vater! Darf ich meinen Sohn am Geburtstag besuchen?

Ich habe das gemeinsame Sorgerecht und die Mutter ist nicht bereit den geregelten Umgang durchzuführen beziehungsweise anzupassen. Sie lässt alles laufen und fängt jetzt sogar an gegen mich beim Jugendamt dreckige Wäsche zu waschen. Z.B nach 7 Umgängen sagt Sie auf einmal das ich die Kinder nicht Versorgen kann ! Beim letzten Umgang war Sie sogar mit dabei. Sie hat mir am dritten Geburtstag noch nicht mal erlaubt dem Jungen ein Geschenk zu geben. Ich hätte das Wochenende nach dem Geburtstag geregelten Umgang gehabt und Sie sagt meine beiden Kinder hätten Grippe und ich würde als Ersatz das nächste Wochenende also vor Weihnachten den Umgang nachholen können. Nur das Jugendamt das neu zuständig ist nach Umzug in einen anderen Landkreis hat mir mitgeteilt das Sie aufeinmal betreuten Umgang möchte. Das ist doch klarer Entzug meiner Kinder - selbst am Geburtstag und Weihnachten redet Sie nicht über entsprechende Zeit die ich meine Kinder sehen kann. Entweder Sie ist dumm oder Sie hat massive Probleme mit der Paarebene und der Elternebene. Das habe ich Ihr gesagt. Als Vater in gemeinsamer Sorge lasse ich mir das so nicht gefallen. Ich werde jetzt wieder beim Jugendamt im ersten Elterngespräch massiv meine Umgang einfordern. Meine Kinder sind kein Spielzeug das habe ich dem Jugendamt als Vater auch so mitgeteilt. Sie hat noch drei grosse Hunde in einer 95 m" Wohnung wobei die Hunde sich im Wohnzimmer aufhalten wo Sie in der 3 Zimmerwohnung auch schläft. Meine beiden Kinder habe ein Zimmer und Ihr Sohn der bereits in Obhut war ein eigenens Zimmer. Sie bezieht ALG II besitzt ein Auto und die drei Hunde ! Aber mir den Umgang verweigern mit Atesten vom Arzt so fängt es an - dann noch betreuten Umgang beim Jugendamt fordern und wenn das Jugendamt auffordert meine Kinder in den Kindergarten zu geben mit 3 und 1 Jahr damit Sie mit 31 ohne Ausbildung mal ARBEITEN gehen kann. Da ist sie dann auf einmal chronisch krank und hat Morbus Addison was niemals als chronische Krankheit anerkannt wurde. Auch ihre 10 jährige Tochter lebt seit 8 Jahren bei Ihrer Mutter in Obhut ! Sie zerstört Kinderleben und zieht ihre Tiere den Kindern vor. Was für ein Problem hat Sie ? Ich habe Ihr geraten keinen Zickenterror zu verantstalten sonst werde ich den Umgang so weit einklagen das Sie jeden Tag unterwegs ist ! Mir kann man im Bezug auf meine Kinder nichts nachweisen sagt das Jugendamt im Gegenteil die Bindung zu den Kindern ist sehr gut und ich bemühe mich mit dem Jugendamt immer in Kontakt zu bleiben.

Umgangsrecht, Kindesentzug
'Vater' kommt einfach nach 4 Jahren an & möchte Kind sehen.....

hallo ihr lieben :)

mein sohn ist jetzt 4-jahre alt.. seit 3.5 jahren sind mein ex & ich getrennt... seitdem hat er sich nicht gekümmert... nichtmal an weihnachten ostern oder geburtstagen angerufen.. ich bin ihm so hinterhergelaufen weil ich unbedingt wollte das er sich kümmert ... vor 3 jahren bin ich dann mit dem kleinen zu seiner mutter gefahren & sie hat ihn dann auch herbestellt ..naja wirklich interesse hat er nicht gezeigt...er war die meiste zeit bei seinem bruder im zimmer.... er hat den kleinen danach noch 1-mal gesehen & dann wieder ueberhaupt nichts mehr.... ich bin jetzt seit knapp 3 jahren mit meinem freund zusammen & seit der kleine reden kann sagt er zu ihm papa.. jetzt wo der kleine 4.5 jahre alt ist... KOMMT ER AN & sagt mir das er den kleinen sehen will.. nein FALSCH er hat seine freundin vorgeschickt... -.-* vor einiger zeit hat sie mir 'gedroht' das die beiden irgendwann den kleinen zu sich holen .. haha naja dazu muss man nichts sagen :) sie kümmert sich nichteinmal um ihr eigenes kind.. ich habe heute beim jugendamt angerufen & sie sagte mir das wir zum jugendamt müssen & abklaeren muessen wann er den kleinen sieht & das er halt erstmal nur mit einer sozialarbeiterin besuchszeit hat... ich möchte das aber nicht.... der hat sich seitdem der mit seiner neuen freundin zusammen ist so zum nachteil verändert... hat mit drogen zu tun usw.... vorallem koennen die beiden diese 4 jahre doch garnicht mehr aufholen... er kann doch nicht nach der ganzen zeit ankommen und sagen 'hallo ich bin dein papa' er hat ja schon seinen papa.... kann ich da nicht irgendwas machen? hat jemand von euch erfahrungen damit gemacht ?

Kinder, Umgangsrecht, Ex
Sexuelle Belästigung bei meiner Tochter. Was soll/kann oder muss ich tun?

Hallo,

ich weiß nicht so recht, wie ich nun reagieren soll und muss erstmal die Vorgeschichte schreiben.

Als ich mich von meinem Mann trennte war meine Tochter 7 Jahre alt. Sie ging regelmäßig zu ihm und freute sich auch immer darauf. Irgendwann fing sie allerdings an seltener hinzugehen, da war sie 10 Jahre alt. Mit 11 Jahren bekam sie dann aber Panik, wenn sie mit ihrem Vater mit sollte und ich fragte sie, was denn passiert sei. Damals meinte sie alles mögliche, weshalb sie nicht hin möchte. Also z. B. er zieht das Kind seiner Freundin vor, oder sie soll nur an dem We kommen, wenn die Freundin nicht kommt .. oder er macht mir nur Vorwürfe ect.

Ich sollte öfter bei den Telefonaten lauschen und erlebte diese Vorwürfe selbst und tat das damit ab. Ich versuchte zu vermitteln, gab dem Vater Tipps und Ratschläge, was er besser machen könnte. Ich konnte machen was ich wollte, sie wollte absolut nicht dahin und andere Gründe sagte sie nicht. Also sahen sich meine Tochter und ihr Vater ca. 2 Jahre nicht mehr, bis vor kurzem, da ich seine Einverständniserklärung bezüglich Namensänderung ('Wunsch meiner Tochter) brauchte. Da trafen wir uns alle drei beim Standesamt. Mir war ganz anders, als ich seinen Blick sah. 'Er sah sie nicht an, wie ein Vater seine Tochter, sondern wie ein Fremder eine für sich interessante Frau anschaut. Meiner Tochter war das auch äußerst unangenehm und rutschte auf ihrem Stuhl hin und her und wisch mir nicht von der Seite, sie klebte förmlich an mir. Ich redete mir ein, dass dies deshalb wäre, weil er sie ja nun 2 Jahre nicht gesehen hätte.

Das war die Vorgeschichte.

Heute ist meine Tochter 13 Jahre alt und wird im Dezember 14. Jahre. Ich meinte zu ihr, ich muss ihren Vater aber anschreiben und sein Einverständis einholen (bezüglich Schule), denn er hat ja auch das Sorgerecht. Sie sah mich erschrocken an und fragte, warum das denn sein müsse, weil der dann wieder anfängt sie zu nerven und das er einfach nur ecklig und ein Pädo sei.... daraufhin bin ich hellhörig geworden und fragte, wie sie das meinte.

Sie erzählte dann, dass er damals ständig beim Essen auf ihre Brüste starrte und meinte "Boa hast du dicke T...", er kam wohl auch öfter ins Badezimmer wenn sie duschte. Sie bat ihn rauszugehen und er meinte wohl "nein, ich kann dir schon nichts abgucken".Er kam wohl immer rein und suchte wohl irgendwas oder musste aufs Klo, sodass gezwungen war dabei zu bleiben, was sie ecklig fand. Zusätzlich habe er beim Autofahren seine Hand wohl zu weit oben auf den Oberschenkel gelegt und sie auch nicht weiter runter genommen, nachdem sie ihn darum gebeten hat. Mehr war wohl nicht. Ihr war es super peinlich, darum sagte sie die ganze Zeit nichts.

Er versucht immer wieder irgendeinen Kontakt zu ihr zu bekommen, welchen Sie abwimmelt. Aber ich muss ja dennoch ständig um Einverständniserklärungen bitten, wenn was ist und dann will er meist gleich wieder mit ihr reden oder sie sehen. Was soll/kann ich nun tun.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Sexuelle Belästigung
Nach dem Umgang ... Was muss ich der Kindesmutter mitteilen

Hallo Community.

Echt erschreckend, was die Kindesmutter wissen will. Ich habe aller 2 Tage Umgang mit unserer Tochter (2) Kindesmutter hat ABR und Gesundheitsfürsorge (Richterin hat null Ahnung, gegen Vater)

Jetzt ist es so, dass die Kindesmutter ein Umgangsheft (so ein Rotz) mitgibt, indem ich schreibe, wann die Kleine gegessen hat, ob sie Schnupfen, Durchfall, etc. hat.

Ich habe ihr gesagt, dass sie es selber sehen kann, was die Kleine hat, ich teile nicht jeden Furz mit, das ist ja schon Kontrolle. Die KM meinte aber, das Jugendamt hätte auch gemeint, dass ich es müsste. Komisch, dass mir kein Jugendamt darüber was erzählt hat.

Jedenfalls fühle ich mich in meinem Umgangsrecht stark eingeschränkt. Hinzu kommt noch, dass die KM irgendwelchen Blödsinn dem Jugendamt erzählt, dass wir nicht kommunizieren können, um mich schlecht zu machen, damit sie den Rest des Sorgerechts auch noch bekommt.

Die KM leidet auch nachweislich an psychischen Krankheiten und ihre Verhalten interessieren die Richterin aber nicht, auch nicht ihre Stimmungsschwankungen, die mit ihrer Krankheit zusammen hängen, sie meinte nur, 1 Mal im Monat hätte sie das auch. Hier kommt man sich total verarscht vor! Die Sache wird einfach nicht ernst genommen.

Auch dass die Kindesmutter ständige Kontaktdaten von Leuten, wo ich mit der Kleinen übernachte, haben will, macht die Sache auch nicht leichter. Gebe ich ihr keine Daten, verbietet sie es, dass die Kleine nicht mehr bei mir übernachtet oder ich für 2-3 Tage wegfahren kann (die Übernachtung ist NICHT gerichtlich vereinbart) Dann kommt die Aussage, solange die Kleine noch nicht sprechen kann, wird sie nicht bei mir schlafen. Ein Kind mit 2 Jahren, was entwicklungsverzögernd ist, ist ja wohl die Höhe, zumal die Kleine schon öfters bei mir geschlafen hatte.

Meine Frage ist, wie weit darf die KM gehen. Denn es ist so, sage ich ihr nix, rennt sie direkt aufs Jugendamt und das macht die Sache beim Gericht natürlich so schön, dass es aussieht, als kämen wir nicht zurecht.

Worüber muss ich die KM informieren? Denn sie sagt mir auch nix, was bei ihr passiert.

Kinder, Umgangsrecht, Familienrecht
Großeltern - Umgangsrecht zum Kindswohl bei psychisch kranker Kindsmutter?

Wer das Glück hat sein kleines Enkelkind kurz zu sehen oder mit ihm zu spielen - der weiß nie was Morgen ist! - Trotz psychiatrischer Beobachtung der kranken jungen Kindsmutter (Magersucht, Angstneurose usw. ) denn, wenn diese "Frau Krankheit " so oft ihre schlechten Stunden hat, bekommen Großeltern das Kind nicht zu sehen, da es z.B. "schlafen muss, damit es Hunger bekommt" Sie kann es auch nicht ertragen, wenn Großmutter mit dem Kind lacht, und das Kind lacht zu gerne! Eine Freundin, die ab und zu gängig ist, darf das Kleinkind auch auf den Arm nehmen und mit ihr richtig lachen und spielen, ohne - dass es heißt- das Kind soll keine Babysprache lernen, oder, das Kind soll auf den Boden krabbeln, sonst gewöhnt es sich an das "Herumtragen" und es kommt auch nicht ins Elternbett zum kuscheln, es muss alleine in seinen verdunkelten Zimmer, mit dem Einschlaftuch auf dem Gesicht pünktliche Schlafzeiten einhalten. Wenn die Großeltern bei einem kurzen Besuch am Abend mit dem Kleinkind nach draußen in den Garten gehen möchten, wird ihr das verboten, weil das Kind angeblich geschwitzt hätte, und sich verkühlen könnte. Das Kind darf nur in wenigen Fällen mit dem Vater einkaufen fahren, muss aber in vorgeschriebener Zeit zurück sein, und darf niemand anders besuchen. Isolation! denn das Kind hat von der Natur noch keine ganze Stunde gesehen. Die junge Familie 20 bis 24 Jahre alt hatte sich aufgrund Nachbarschafts-Gerede beim Jugendamt gemeldet und für die psych. kranke junge Mutter um Hilfe gebeten. Sie bekam wöchentlich einmal Besuch von einem psychiatrischen sozialen Dienst, man half ihr bei Terminen für Psychologenbesuche, bei denen sie immer etwas auszusetzen hatte, war in einer psych. Klinik mit dem Kleinkind, ließ sich nach 24 Stunden vom Ehemann abholen, sie gehört doch nicht in die Psychiatrie! - und das Jugendamt betreut sie weiter. Nachdem sich die Großeltern beim Jugendamt erkundigten, mussten sie sich mit der Antwort begnügen: Sie sollten die Familie doch einfach in Ruhe lassen. Scheinbar hat das Jugendamt keine richtige Einsicht über die tatsächliche Krankheit der jungen Mutter. (Ihre eigene Mutter war auch lange Jahre in psychiatischer Behandlung, wobei die damals neunjährige Tochter ins Heim kam, und nach langer Verhandlung der Vater das alleinige Sorgerecht bekam).

Der junge Ehemann und Vater des kleinen Sechsmonate alten Kindes ist der jungen Ehefrau total unterworfen und macht was sie anordnet, im häuslichen Bereich springt er nach ihrer Anordnung, er kocht sich sein Essen selbst -und die Hauskatzen, welche vor der Geburt angeschafft wurden, müssen draußen den ganzen Tag und Wetter verweilen, bis die Ehefrau im Bett ist. Außerhalb, wenn der junge abgemagerte Mann einmal seine Eltern besuchen darf, zeigt er sich von einer total genervten Seite, und klagt über die Verhältnisse, er ist aber nicht fähig, trotz ihrer Krankheit auf den Tisch zu schlagen und sagen, wer der Mann im Hause ist. Welche Rechte haben dann die Großeltern?

Umgangsrecht, Familie, Psyche
Vater meines Sohnes zieht weg... ohne Angaben beim Jugendamt etc zu machen!

Jetzt ist es soweit... der Vater meines Sohnes (2) zieht um. Und das, ohne ein Wort darüber zu verlieren! Es ist ihm vor ein paar Tagen wohl eher rausgerutscht, als er mir zu verstehen gab, dass er ab nächstem Monat nicht mehr in unserer Stadt wohnen wird und wie ich mir das dann mit dem Umgangsrecht vorstelle da er schließlich nicht 2x die Woche 4 stunden mit dem Zug hin und her fahren könne um seinen Sohn zu sehen.

Seit Monaten versuchen wir eine Einigung in Sachen Umgangsrecht zu finden (eine außergerichtliche Vereinbarung, wobei er mir vor einigen Wochen dann doch ne Anwältin auf den Hals gehetzt hat). Ständig waren ihm meine Vorschläge nicht gut genug, wenn ich gesagt hab 1-2 mal in der woche und jedes 2. Wochenende mit übernachtung, dazu an den 2. hohen feiertagen wäre absolut ok für mich und etwas, was ein gericht in etwa genauso entscheiden würde, wenn er es wirklich drauf anlegt mich vor gericht zu zerren. aber er musste ständig irgendwelche belanglosen dinge bemäkeln, dass er seinen Sohn z.b. ne halbe stunde früher oder später an bestimmten tagen will. ständig erfindet er solche nichtigkeiten, nur damit er meinen vorschlägen nicht zustimmen muss und die "verhandlungen" unnötig in die länge ziehen kann. Ich frag mich, wozu das ganze, wenn er von anfang an vorhatte, so weit weg zu ziehen, dass allenfalls (!!!) nur noch ein umgang alle zwei wochenenden (mit übernachtung) realistisch wird! Allerdings verschweigt er mir seine neue adresse, meint auch, dass er das ganze ohne zustimmung des jugendamtes einfach machen könne. Er meint überdies, dass er mit seinem Sohn hingehen kann wohin er will, dass er ihn schlafen lassen kann wo er will und sonst noch so einige dinge machen kann, die mich alle nix angehen (ich zitiere)

deine Verantwortung unserem Sohn gegenüber endet an deiner Wohnungstür zum Zeitpunkt der Übergabe, alles was danach passiert oder auch nicht hat dich nicht zu interessieren.>

Wir haben zwar das gemeinsame Sorgerecht (leider, es gibt nix, was ich mehr bereue!!!!), aber das berechtig ihn nicht, tun und lassen zu können, was er will... ich muss mich ja schließlich auch an gewisse spielregeln und gesetze halten, und ich dürfte so ohne weiteres schließlich auch nicht einfach so die stadt für immer verlassen.

Kann ich rechtlich irgendwie gegen ihn vorgehen? Unsere Betreuerin beim Jugendamt ist jedenfalls keine Hilfe für mich, sie lächelt immer nur grenzdebil, zuckt mit den schultern und meint, das sei halt so, ich müsse damit leben!

Danke schonmal für eure Antworten

Umgangsrecht, Jugendamt
Was passiert wenn Kindsvater nicht auf Schreiben vom Jugendamt reagiert?

Hallo, ich habe ein Problem mit dem KV meiner 3 jährigen Tochter. Er kümmert sich so gut wie gar nicht um sie und wenn dann so wie er gerade lust hat, im moment gar nicht. Es geht jetzt alles übers Jugendamt. (Unterhaltsvorschuss, Unterhaltstitel und Beistandschaft) Er wurde von mir aufgefordert per Einschreiben das er bis zum genannten zeitpunkt zeit hat den Unterhalt für Sep´12 zu zahlen, KEINE REAKTION. Er wurde von mir per Einschreiben aufgefortert bis zum genannten zeitpunkt einige Unterlagen an mich auszuhändigen die ich für´s Jugendamt brauche, KEINE REAKTION. Jetzt wird er vom Jugendamt angeschrieben in beiden Fällen. Wir haben beide das Sorgerecht. Laut Jugendamt kann ich ihn nicht dazu zwingen sich alle 14 Tage um seine Tochter zu kümmern, darf ihm das aber auch nicht verweigern. Da er mich sonst vors Amtsgericht ziehen kann wenn ich ihm den Umgang gänzlich untersage.

Ich möchte meine kleine Maus einfach schützen damit sie nicht so hin und her gerissen wird. Sie fragt immer wieder nach ihrem Vater und immer muss ich mir was einfallen lassen, um sie nicht zu kränken. :(

Jetzt meine Fragen: Was passiert wenn er auch da nicht reagiert, wenn das Jugendamt ihn anschreibt? Wie oft schreibt ihn das Jugendamt an? Muss er das Umgangsrecht warnehmen? Was kann ich noch tun, damit er sich um seine Tochter kümmert? Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht? Ist es vielleicht Ratsam einen Anwalt hinzu zu ziehen?

Ich danke euch schon mal für Eure Antworten. Gruß IchBins1980

Umgangsrecht, Keine Reaktion
Würdet ihr den Betrug melden?

Folgender Fall: Paar mit drei Kindern trennt sich und die drei gemeinsamen Kinder bleiben bei der Mutter. Beide beantragen Hartz IV. Die Mutter erhält für die Kinder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Beides wird als Einkommen auch eingerechnet.

Nun zum Vater. Er versucht die angefangene Selbstständigkeit weiter auszubauen und erhält dazu ergänzend Hartz IV.

Nun gibt es aber eine Umgangsvereinbarung, in der der Vater jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien seine drei Kinder zu sich nimmt. Da er selber nicht genug Geld hat, um drei Kinder gerecht zu ernähren usw. hat er die Mutter um Unterstützung gebeten. Diese weigerte sich, zum Teil verständlich, zum Teil nur zum Kopfschütteln mit den Worten: Ich zahl dir doch nicht deine Ausflüge. Durch Zufall kam durch einen Link heraus, das der Vater ja beim JobCenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen kann. Was er dann zumindestens für die Ferien tat. Nun haben sich die Lebensumstände weiter verändert und er ist trotz EInkommenssteigerung weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen. Da er noch einen genehmigten Umzug hatte, ist er in ein neues JC gekommen. Dort stellte er schon beim Erstantrag den ANtrag auf Meraufwand. Nach langem Hin und Her- fehlende Unterlagen, Unterschrift der Mutter- eidesstaatliche Erklärung des Vaters- endlich bearbeitet. Dabei forderte ihn sein JobCenter dazu auf, diesen Antrag auf Mehraufwand dem zuständigen JobCenter der Kindsmutter als Sozialbetrug zu melden.

Wie würdet ihr reagieren? Er hat es leider nicht schriftlich. Ihm ist auch bewusst, dass diese Meldung in ihre Akte kommt und er dann wieder Stress hat. Schliesslich wird ihr ja dann das Geld abgezogen. Sie wird wieder mit Entzug der Kinder drohen und es auch versuchen durchzusetzen. Ich weiss, das das ALG II nict viel ist udn man meist den Cent zweimal umdrehen muss, allerdings sind die Kinder auch nachweislich beim Kindsvater, der selber manchmal nicht weiss, wie er das schaffen soll. Ist das in euren Augen Sozialbetrug der Mutter?

Umgangsrecht, Unterhalt, ALG II, Hartz IV, Sozialbetrug
Umgangsrecht mit Tochter 15 Jahre?

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen? Mein Mann hat aus der ersten Beziehung (waren nicht verheiratet) eine Tochter (15 Jahre alt). Seid dem 1. Lebensjahr hatte er keinen Kontakt zu Ihr, aber er hat immer Unterhalt gezahlt! Die Mutter (nicht verheiratet und in keiner feste Partnerschaft) hat das alleinige Sorgerecht und hat den Kontakt von Anfang an unterbunden! Mein Mann möchte auch heute noch nichts mit der Mutter zu tun haben! Jetzt hat seine Tochter sich bei uns gemeldet und möchte uns kennenlernen. Wir haben eine gemeinsame Tochter (10 Jahre) und wir alle freuen uns sehr darüber, dass Sie den Kontakt sucht. Wir schreiben viel über Mail miteinander. Die Mutter weiß nichts davon, da sie den Kontakt immer noch unterbinden möchte! Die Sehnsucht, sich endlich kennenzulernen wird immer größer, aber wir möchten nichts hinter dem Rücken der Mutter machen. Seine Tochter traut sich nicht Ihrer Mutter die Wahrheit zu sagen, da Sie Angst hat, das die Mutter alles dagegensetzt um uns nicht kennenzulernen! Meine Fragen: 1. Welches Recht hat das Kind, wenn Sie Ihren Vater kennenlernen möchte? 2. Welche Rechte hat Ihr Vater? 2. Kann die Mutter durch das alleinige Sorgerecht den Kontakt weiter unterbinden? 3. Welches Recht hat meine Tochter? Sie möchten sich beide unbedingt treffen! 4. Machen wir uns Strafbar, wenn wir uns heimlich mit Ihr treffen? Danke für Eure Antworten....

Umgangsrecht, Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht/Vater vorbestraft

Hallo ich würde gern meine "Geschichte" schildern und hoffe auf klärende antworten. Ich bin seid 2 Jahren geschieden und habe 2 Kinder(6 Jahre, 4jahre)mit einem Exmann.

Kurz nachdem ich mich getrannt hatte und mit den Kindern allein wohnte kam es zu folgender Situation: Nachdem die Kinder von ihrem Vater wieder zuhause waren und spielten , kam mein Sohn(damals 3 1/2 Jahre alt) zu mir ins wohnzimmer und zeigte mir was er gebastelte hatte mit den worten" Guck mal mama , wenn wir das verkaufen dann haben wir auch viel geld." Auf nachfrage wo er das gesehen hat sagte er " Beim Papa" Er hatte ein paar kleine weiße legosteine in eine Plastikfolie gewickelt. Ich fragte bei meinem Ex mann nach was das soll und das es unverantwortlich sei mit drogen rum zu machen während die Kinder bei ihm sind. Daraufhin bekam ich zur Antwort" Ich hab ihm gesgat das er im Wohnzimmer bleiben soll , wenn er mir immer hinterher läuft kann ich da auch nix für. Ich sagte ihm das ich es nicht will das soetwas passiert wenn die Kinder da sind. Er versprach mir dies zu unterlassen. Jetzt ist vor einem Jahr während die Kinder bei ihm waren eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm durchgeführt worden wo Kokain und Anabolika gefunden wurden. es kam zur Gerichtsverhandung und er wurde verurteilt zu 2 Jahren Bewährung. Es sind noch viele andere Dinge vorgefallen die ich immer hin genommen habe weil ich alles im guten klären wollte. Jetzt hat er zu guter letz meinen neuen Freund angezeigt wegen vorsätzlicher Körperverletzung( er habe meine Tochter geschlagen)..Was absoluter quatsch ist!!! Meine Geduld und Gutmütigkeit sind am Ende und ich möchte das alleinige Sorgerecht beantragen weil ich nicht gleube das er sein leben im Griff hat und Angst das wieder Drogen in der Wohnung lagern. Was ist wenn meine Kinder die finden und für Bonbons halten..Er hatte mir damals versprochen das zu unterlassen und sich nicht dran gehalten. Wie soll ich ihm da jetzt noch Vertrauen schenken... nun meine Frage : Reicht das aus um das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Muss ich ihm die Kinder mit geben?

Umgangsrecht, Sorgerecht
Umgangsrecht für Kinder nach Umzug der weiter weg ist? Expartner ändert es dann doch selbstständig

Folgender Fall : Ein sehr guter Kumpel von mir teilt sich das Sorgerecht seiner zwei Kinder mit seiner Ex-Frau . Beide Kinder im Kindergartenalter. Er hat durch die Arbeit meist seine Kinder nur am Wochenende und sie dafür in der Woche. Dies weiß auch das zuständige Jugendamt ( oder was dafür zuständig ist ). Meines Erachtens kümmern sich beide gleich gut um die Kinder. Beide wieder mit neuen Partnern zusammen und alle am Arbeiten. Da der Vater ein sehr guter Kumpel ist von mir möchte ich ihm natürlich immer mit guten Rat zur Seite stehen da ich ihn schon seit der Grundschule kenne doch selber habe ich keine Kinder und kenne mich mit Folgender Materie nicht aus : Die Ex-Frau noch in Deutschland lebend genau wie er,möchte demnächst nach Bayern ziehen. Allerdings möchte sie die Kinder mitnehmen. Kann sie es so einfach? Denn dadurch ändert sie doch selbstständig von sich aus das umgangsrecht was einmal festgelegt worden ist. Mein Bekannter hat echt schiss seine eigenen Kinder zu verlieren. Er sagte wenn es dann sein muß Kämpft er um das alleinige Sorgerecht ,was er aber nicht machen möchte.  Er hat Bedenken was passiert wenn sie dann da wohnen: Wie oft kann ich dahin fahren?( sei es finanziell oder Urlaubstechnisch ) Wie oft kann ich mit ihnen telefonieren? Was sagen dann irgendwann die Kinder? Wie ist das mit betreutes Fahren in der Bahn? Usw.... Da er mich um Rat gefragt hat da ich auch der Pate bin ich aber davon keine Ahnung habe! Wollte ich mal hier fragen. Welche generellen  Regel gibt es wenn ein Partner so weit weg zieht ? Wie sieht es für die Kinder aus? Würde mich freuen wenn hier Experten drauf Antworten könnten!  Oder irgendjemand der z.b. als Anwalt arbeitet oder beim Jugendamt ist. Vielleicht gibt es hier ja auch einige die es selbst mal durchmachen mussten. Sonst bitte nicht antworten! Ich bitte um Verständnis . Mein Kumpel fragt zwar noch selbst beim Jugendamt nach aber ich finde man sollte sich überall mal informieren damit man alles ausschöpfen kann zumal wenn es um sowas wichtiges ist. Wie gesagt welche Regelungen gibt es dann? 

Kinder, Umgangsrecht, Umzug, Sorgerecht, Jugendamt
Gemeinsames Sorgerecht / Wegzug Mutter mit Kind

Hi,

ich stelle diese Frage hier weil ich im Web eine Vielzahl widersprüchlicher Meinungen gelesen habe, auch über "Recht haben und Recht kriegen".

Wir sind geschieden, haben ein gemeinsames Kind im Kindergartenalter, ich habe Umgangsrecht und gemeinsames Sorgerecht.

Sie will nun nach der Trennung in die vierte Wohnung in fünf Jahren ziehen. Vorher war es innerhalb des Stadtgebietes und nun weiter weg, was heißt jedes Wochenende 200 km gesamt fahren für mich.

Das ist aber gar nicht das Hauptproblem. Der Kleine hat im jetzigen Kindergarten Freundschaften geschlossen und erzählt mir jedes Wochenende davon.

Sie will in die neue Stadt wegen einer Arbeit ziehen. Sie interessiert sich für unseres Sohnes Belange überhaupt nicht.

Sie kommt aus dem Ausland und hat nichts kapiert was die Gerichtsbeschlüsse angeht.

1) Wer trägt meine Fahrtkosten?

2) Wie kann ich sie belangen weil sie gegen Recht und Gerichtsbeschluss verstösst?

Ich weiß auch dass ich wieder zum Jugendamt und letztendlich zum Gericht muss um meine Belange durchzusetzen.

Wenn ich zum Anwalt gehe, dann ist das Ende vom Lied dass ich wieder einen Berg Schulden habe und Probleme den abzubezahlen. Nur weil sie wieder hirnlos in der Weltgeschichte agiert und von Vater Staat alles bezahlt bekommt. Tut mir leid für den Ausdruck, aber es ist wirklich so.

Da sie dieser Tag schon eine Wohnung besichtigt, ist wohl Eile geboten. Soll ich zum Jugendamt gehen? Ich weiß dass dann wieder ein Riesenkrach aufkommt, bei dem ICH an allem Schuld bin. Auch wenn sie hier keine Arbeit findet.

Als ich neulich ihre Absichten erfuhr, habe ich ihr meine Bedenken geäußert und dass ich dagegen bin. Keine Antwort und mein Bauchgefühl sagt mit dass sie das nicht interessiert.

"Nach mir die Sintflut", ihr Lebensmotto. Seltsamerweise sind bei ihr soziale Kontakte nach einer Weile immer aus dubiosen Gründen in die Brüche gegangen. Ich werde heute noch von ehemaligen Freunden und Bekannten in der Stadt angesprochen, was den mit ihr los sei.

Gruß

Thorsten

Umgangsrecht, Umzug, Scheidung, gemeinsames-sorgerecht, Jugendamt
Umgangsrecht durch falsches ärztliches Attest verhindert um nicht zahlen zu müssen?

Mein Lebensgefährte hat 2 Kinder, das Umgangsrecht ist gerichtlich so geregelt, dass die Kinder alle 2 Wochen das Wochenende bei uns verbringen. Vor einiger Zeit meldete die Mutter der Kindsmutter an, dass sie mit dem Kleinen (4 Jahre) in Urlaub fahren werde. Punkt. Ein Wochenende, dass er und sein Bruder bei uns verbringen sollten. Der Kindsvater müsse das ohne wiederrede akzeptieren. Punkt. Das hat mein Lebensgefährte natürlich nicht gemacht und hat seiner Ex damit gedroht, dass sie das Strafgeld in Höhe von 3000€ zahlen müsse, wenn der Kleine nicht zum verabredeten Zeitpunkt am verabredeten Ort ist. Dieses Strafgeld soll immer bei Vergehen gegen diesen richterlichen Beschluss (egal von welcher Seite ausgehend) gezahlt werden und eigentlich wollten wir davon auch nicht Gebrauch machen. Fakt: Beide Kinder kamen nicht, da sie auf einmal plötzlich krank waren (Aussage der Kindsmutter), ein entsprechendes Attest erhielten wir am Montag darauf. Aber: Der kleine erzählte, er war mit seiner Oma bei seiner Tante, krank und beim Arzt war er lange nicht mehr. Der große (7 Jahre) erzählte, sein Bruder war mit Oma verreist zur Tante, er war, obwohl es ihm nicht 100%-ig gut ging, den Tag in der Schule und und beim Arzt sind sie nicht gewesen - Die Aussagen kamen unabhängig voneinander. D.h. doch, dass der Arzt ein fälschliches Attest ausgestellt hat. Meine Frage: Inwieweit kann man gegen derartiges Verhalten vorgehen oder dem Arzt mal den Kopf waschen, damit etwas derartiges nicht mehr passiert? Hat er nicht dadurch zu einer Straftat (weiß nicht, ob man das so nennen kann) beigetragen? Es ist ja nun wirklich überhaupt kein Problem, wenn die Kinder in Urlaub fahen, aber das auf diese Weise zu machen, wo beide Elternteile noch das Sorgerecht besitzen ist echt (nett ausgedrückt) unter aller Sau. Wir wissen langsam nicht mehr weiter, weil wir uns nicht auf dieses Niveau herablassen wollen, und dieses nicht das einzige Beispiel der Art ist, sie denkt sich ständig etwas neues aus...Freu mich auf nützliche Tipps, wie man sich bei so etwas am besten verhalten sollte. LG

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Eltern, Arzt
Mein erstes Mal-Schrecklich

Hallo,

ich (16) hatte nie vor, mir hier Hilfe zu suchen aber ich weiß einfach nicht wo ich mir sonst Hilfe suchen soll. Ich weiß dass manche es unmöglich finden was ich hier reinschreibe. Trotzdem hoffe ich dass mir jemand helfen kann.

Ich habe heute mit meinen Freundinnen über Jungs liebe erstes mal etc geredet. Wir haben uns alle gegenseitig gefragt ob wir schon unser erstes mal hatten und ich beantworte diese frage immer mit nein, obwohl ichs schon hatte. Ich hasse es zu lügen aber ich möchte nicht dass jemand es erfährt. Bei den Thema muss ich mir oft die Tränen verdrücken denn mein erstes mal war schrecklich.

Ich war damals mit einen jungen 2 Wochen zusammen. Wir haben uns getroffen - bei ihm. Wir waren alleine. Wir lagen auf seinem Bett und alles war schön. Wir haben rumgemacht was mir auch gefallen hat. Bis er dann unter mein Top ging. Ich wollte das nicht und das habe ich auch deutlich gesagt aber er... er hat es nicht gelassen. Er wurde irgendwie auch aggressiv. Wisst ihr eigentlich wie schlimm das ist sich an jedes kleinste detail zu erinnern? Er war viel zu stark sodass ich mich nicht wehren konnte. Er hat mich vergewaltigt. Das will ich die ganze Zeit sagen. Und das nicht gerade zärtlich im Gegenteil.. noch nie hatte ich solche schmerzen. mir ist das ganz schön unangenehm das so öffentlich zu schreiben.. das ganze ist jetzt ca ein Jahr her .. niemand weiß davon.

Ich möchte nie wieder Sex habe. Nie wieder. Mein erstes mal war mit 15 (!!!) ungewollt, unvorstellbar schmerzhaft und das schlimmste war mir in meinem leben und ich werde das niemals vergessen können. Damals war ich natürlich ..ja schon fast psychisch gestört sozusagen aber heute habe ich mich etwas erholt sozusagen.

Bitte sagt wir war ich machen soll. Ich darf es niemandem erzählen .. sagt er also ja ich halte mich daran. Ich weiß ich erzähle es gerade euch aber das wird niemals rauskommen. Bitte sagt mir war ich machen soll.

Ich würde gerne gerne mal von euch Jungs eine Meinung hören.. seid ihr eigentlich alle solche Schweine? Oder gibt es auch normale ? Sorry aber ich glaube daran kaum..

Freizeit, Leben, Männer, Umgangsrecht, Angst, Beziehung, Sex, Psychologie, Geschlechtsverkehr, Öffentlichkeit, schrecklich
Mein 16 jähriges Kind möchte zu mir ziehen

Hallo, ich habe folgendes "Problem" und würde mich über Antworten freuen...

Also, ich habe drei Kinder im Alter von 9, 14 und 16 Jahren. Alle drei leben bei der Kindesmutter, von der ich seit 4 Jahren geschieden bin. Ich wohne aus beruflichen Gründen ca. 500 Km von meinen Kindern entfernt. Ich musste mir damals ein Umgangsrecht und das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich erkämpfen und es wurde gerichtlich der Unterhalt für die Kinder geregelt, bzw. festgelegt. Alles in Allem war es keine wirklich schöne Trennung und wie man an den genannten Verfahren erkennen kann, wurde seitens der Kindesmutter mit unfairen (aber leider legalen) Mitteln gekämpft. Nun ist es so, dass mein ältestes Kind zu mir ziehen möchte.

Was muss ich jetzt beachten, bzw. einleiten?

  1. Es ist gemäß Umgangsrecht geregelt wann und wie oft ich meine Kleinen sehen "darf / kann". Abgesehen davon, dass sich meine Kleinen noch nie an dieses Umgangsrecht gehalten haben (sie kommen dann zu mir, wenn sie es möchten und davon hält sie auch kein Umgangsrecht ab), ist es ja trotz alle dem ein gerichtlicher Beschluss, der auch JETZT noch bestand hat. Muss ich jetzt Verbindung mit dem Gericht aufnehmen, damit das Umgangsrecht aufgehoben wird? Kann / darf mein ältestes Kind einfach so zu mir ziehen, wenn die Kindesmutter ggf. absolut dagegen ist? Was muss ich da beachten?

  2. Ich zahle gemäß Gerichtsbeschluss einen Betrag X Kindesunterhalt an die Kindesmutter. Leider musste es per Gericht festgelegt werden, da damals utopische Summen seitens der Gegenpartei gefordert wurden... Jetzt würde ja der Kindesunterhalt für mein ältestes Kind wegfallen, da dieses ja zu mir ziehen mag. Da es über den Unterhalt einen gerichtlichen Beschluss gibt, kann / darf ich ja nicht einfach weniger zahlen... Was muss ich da beachten? Ich habe jetzt schon von einigen Seiten gehört, dass wenn es dumm für mich läuft, dass obwohl mein ältestes Kind bei mir lebt, ich trotzdem weiter den vollen Unterhalt an die Kindesmutter zahlen muss. Ist das so richtig?

Für Antworten, Tipps, Hilfestellungen, Links, usw. wäre ich sehr dankbar.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Aufenthaltbestimmungsrecht
Muss ich dem Vater mein 9 monate altes Kind stundenweise mitgeben?

Nach der Geburt meiner Kleinen bat der Vater darum die erste Zeit mit bei uns zu sein, um uns unterstützen zu können. Drei monate war er dann bei uns, nur gekümmert hat er sich nicht um die Kleine. Er steckte ihr nur den Schnuller in Mund wenn sie Hunger hatte, wenn die Windel voll war sagte er: hier mama mach mal!, wenn er die fläschchen zubereiten sollte, waren sie so heiss das ich mir sogar den mund verbrannte, sagte ich ihm dies, ging er in die küche und schüttete einfach kaltes leitungswasser ins fläschchen. Er führte sich regelmäßig auf, wenn ich Kontakt zu anderen Männern hatte, (wir sind seit september 2010 getrennt), kam nur mit schlechter laune an, was die kleine mitbekam und nur noch am weinen war, und deswegen schmiss ich ihn dann nach drei monaten raus da es einfach unerträglich war. Von da an bot ich ihm an, er könne die Kleine einmal die woche besuchen kommen, entweder mit ihr spazieren gehen oder bei mir in der wohnung. Er ging mit ihr spazieren, die Kleine kam mir oftmals sehr verstört wieder zurück, (schrie nur noch). Die Fläschchen die ich ihm schon fertig mitgab, waren unberührt, obwohl die Kleine in der Zeit ihr Fläschchen gebraucht hätte. Nachdem ich mir dies 4 mal angesehen hatte, wollte ich ihm die Kleine nicht mehr mitgeben, da ich wusste das er sich null kümmert. Daraufhin drohte er mir mit dem Anwalt, ich könne dies nicht machen es sei auch sein Kind. Ich sagte zu ihm dann lass es über deinen Anwalt klären, die Türe bleibt heute zu für dich. 2 Tage später hatte ich einen Brief von seinem Anwalt. Ich übergab es meiner Anwältin und sie schrieb ihn an, er könne die Kleine bei mir in der Wohnung sehen, wo er erst mal beweisen müsse, das er mit der Kleinen klar kommt. Damit war er nicht einverstanden. 20 Wochen hat er sich nicht gemeldet sondern mich nur in meiner Nachbarschaft schlecht gemacht. Die kleine war ihm in dieser ganzen Zeit egal, er rief nicht mal an um nach ihr zu fragen. Alle Vorschläge von mir lehnte er ab. Er wollte die Kleine stundenweise mitnehmen. Dann ließ er sich auf den Vorschlag ein, er könne kommen und meine Hebamme solle ihm die Säuglingspflege zeigen. 2 mal war er da, für jeweils 1 1/2 Std. Danach forderte er wieder die Kleine mitnehmen zu dürfen für 3 std. die Woche. Ich sagte ihm das ginge so nicht, er hat sich schließlich 5 Monate überhaupt nicht gemeldet, die Kleine hätte keinen Bezug zu ihm und er solle solange den Umgang in meiner Wohnung wahrnehmen, bis alles wieder in Ordnung ist. Das will er immer noch nicht. Die Besuche mit meiner Hebamme sind jetzt fast 2 Wochen her, seitdem hat er sich wieder nicht gemeldet. Dennoch fordert er (nun will er vor gericht), das er die kleine pro wochen 3 std. mitbekommt. Meine Frage nun: Kennt sich jemand damit aus? Wie würde ein Gericht in so einem Fall entscheiden? Ich hab grad nur ein bisschen Angst, da mir das JA mitteilte dass das Gericht sehr wahrscheinlich zugunsten von ihm entscheiden wird. Ich steh total in einer Zwickmühle...

Umgangsrecht, Baby
Unterhaltszahlungen kommen unregelmäßig - was kann ich tun?

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (14 und 16 Jahre). Mein Ex-Mann der zwischenzeitlich wieder geheiratet hat zahlte bisher 350.- EUR pro Kind im Monat. So wurde dies bei der Scheidung festgelegt. Nun ist es jedoch seit etwa einem Jahr so, dass er einen Monat zahlt, den anderen wieder nicht. Immer wenn ich ihm mit Pfändung drohe (ich habe einen Unterhaltstitel) überweist er. Inzwischen fehlen mir bereits drei Monate Unterhaltszahlung. Als ich ihm nun drohte deshalb zum Anwalt zu gehen lachte er nur und sagte, dass er mir das Geld in diesen Monaten doch bar gegeben habe. Was definitiv nicht stimmt. Des Weiteren habe er seine Kinder bereits seit zwei Jahren nicht mehr gesehen und ist deshalb auch nicht bereit jeden Monat voll zu zahlen. Ich sollte doch froh sein, überhaupt gelegentlich Geld zu sehen. Ich bin jetzt wirklich verunsichert. Es stimmt leider, dass er die letzten zwei Jahre seine Kinder nicht mehr gesehen hat, denn die Kinder wollten seit der Heirat meines Mannes nicht mehr zu ihm. Er hat zwar immer den Kontakt zu den Kindern gesucht (Anrufe und Geschenke zum Geburtstag und Weihnachten, etc.), aber die Kinder haben immer abgeblockt und ich wollte sie nicht dazu zwingen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich in der Nähe von Frankfurt am Main lebe und mein Ex-Mann in Berlin wohnt. Daher konnte er natürlich die Kinder auch nicht jedes zweite Wochenende besuchen. Aufgrund der Gesamtsituation bin ich mir nun einfach nicht sicher was ich machen soll? Sollte ich vielleicht wirklich einfach froh darüber sein, wenn ich überhaupt Unterhalt bekomme aufgrund der fehlenden Umgangsmöglichkeit mit den Kindern? Falls ich die ausstehenden Zahlungen doch einklage, habe ich überhaupt Chancen, wenn er behauptet mir das Geld bar gezahlt zu haben? Und kann ich die fehlenden Monate Juni 2011, Oktober 2011 und Februar 2012 noch rückwirkend geltend machen?

Ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar. Viele liebe Grüße,

Astrid

Umgangsrecht, Unterhalt, Scheidung
Brief vom Jugendamt, wie soll ich damit umgehen?

Also; Ich habe mich vor 11 Monaten von meinem Ex-Freund getrennt, nun ist unsere Tochter 4 ½ Monate alt. Er war bei der Geburt dabei, war am Anfang alles schön und gut, nur dann fing alles an. Erst taucht er einfach mal ohne zu fragen, ob ich Zeit habe oder nicht immer wieder wann er mal Bock hat bei mir auf und das jeden Tag, (ich lasse jetzt mal aus, was er sich alles erlaubt hat wie zB. Wenn er mal was falsch gemacht hatte und ich ihm gesagt habe: ‘‘Mach das nicht so, sie mag das nicht, und es ist auch nicht gut für sie. ‘‘, hieß es jedes Mal: „Du hast mir nichts vorzuschreiben, meine Schwester macht das auch so. ‘‘) Die ersten paar Wochen war er jeden Tag da, die Kleine hat bei ihm immer wie am Spieß geschrien, (was sich bis zu seinem letzten Besuch nicht geändert hatte) dann kam er auf einmal nur 1 mal die Woche, wenn überhaupt, und nun… Er war das letzte Mal hier zwischen dem 20 und 26 November 2011, hat in der Zeit nicht gefragt wie es der Kleinen geht, hat nicht gefragt, ob sie was braucht, kam einfach gar nichts von ihm, außer ein paar Tage vor oder nach Weihnachten, da hat er mich angeschrieben und gefragt wann er der Kleinen das Geschenk vorbei bringen kann, meinte ich das er es noch am selben Tag machen könne, allerding hieß es sofort:‘‘ Nö, muss ich erst kaufen, dann komme ich halt einfach.‘‘ Seit der Nachricht habe ich von ihm bis heute nichts mehr gehört, es gab auch kein Geschenk und einfach nichts. Ich habe nur immer wieder von mehreren Menschen gesagt gekriegt, dass er überall rumerzählen würde, dass ich es ihm verboten hätte die Kleine zu sehen (wobei es gar nicht stimmt).

Gestern habe ich einen Brief vom Jugendamt gekriegt, es hieß, dass ich möglichst dahin gehen soll, zur Reglung des Umgangs- und Sorgerechts und das mein Ex auch da sein würde.

Nun habe ich Angst, dass er dem Jugendamt irgendwas erzählt hat, was gar nicht stimmt und ich die Kleine entweder ihm abgeben soll, oder er sie zu sich für ein paar Tage nehmen darf, da habe ich aber wirklich was gegen, denn bei denen zu Hause sieht es aus wie im Schweinestahl und dazu noch mit 5 Hunden.

Meine Fragen: Was soll ich tun? Wird er sie zu sich nehmen dürfen, wobei sie gar nicht weiß wer er ist und was er von ihr will, und dazu keine Ahnung hat wie man mit Kindern umgehen soll? Er hat kein Sorgerecht, wenn er es haben will, darf ich dann bestimmt ober es vorerst nicht kriegen soll?

Ich habe wirklich Angst vr dem Termin :/ !

Umgangsrecht, Sorgerecht, Eltern, alleinerziehend, Jugendamt
Elterngespräch beim Jugendamt ohne Gründe zu kennen?

Hi,

wie bereits erwähnt änderte meine Ex ihr Verhalten ab November schlagartig nachdem sie ein Gespräch beim Jugendamt hatte. Im Nov. 2011 erfuhr ich auch dass es Ende Januar 2012 einen Termin zu einem gemeinsamen Elterngespräch geben soll.

Beinahe 3 Monate später??? Hä???

Nun: Meine Ex war auf einmal total nett, ich erhielt SMS'en obwohl ich zuvor 5 Jahre lang nicht einmal die Tel-Nr. hatte da ich wie viele Väter auf einmal ein Stalker war (Grundprogamm .... bei Entfremdung). Mich hat ihr Verhalten nach all den Lügen, Anzeigen etc. sehr verwundert aber jeder kriegt ne zweite Chance.

Nun holte ich heute Morgen meine Tochter ab und erhielt einen Wisch dass das Elterngespräch am 26.01. stattfinden soll. Ich fragte beim Jugendamt nach dem Grund und er wollte mir nichts sagen. Die letzten Elterngespräche waren jedoch so dass man mich lediglich auflaufen lies um dann vor Gericht von Unfähigkeit reden zu können.

Mich hat die Mutter bisher nicht direkt nach Dingen gefragt und somit denke ich dass es auch keine Grundlage für ein Elterngespräch geben kann. Weiterhin kann man mit mir über alles reden.

Es ist auch so dass unsere Tochter im Mai 2012 6 Jahre alt wird und dann eigentlich dass erste Mal bei mir übernachten sollte was sie auch möchte. Heute erzählte mir unsere Tochter jedoch dass die Mutter dies nicht möchte DA ---AUFGEPASST!!--- ich nicht so viel wie der Stiefvater mit ihr schmusen würde. Geil, was???

Nun schickte ich meiner Ex heute ne SMS dass ich an einem Elterngespräch erst nach einem direkten Kommunikationsversuch teilnehmen werde und sie nun die Möglichkeit hat zu beweisen dass ihr Sinneswandel der letzten Wochen authentisch ist. Als ich unsere Tochter heute wieder brachte war sie nicht so gut gelaunt.

Was meint ihr??? Wollen die mir ne Falle stellen und mich zu überrollen damit wann wieder alles hinauszögert und ich wieder einmal der Dumme bin und meine Tochter vielleicht nie bei mir übernachten darf????

Umgangsrecht, Jugendamt, Elterngespräch
Sohn (fast 4) will nicht zum Vater

Hallo! Brauche dringend einen guten Rat.. Das macht mich so fertig :o(( Bin seit ca. einem jahr von meinem Mann, dem Vater meines Sohnes getrennt und habe einen neuen Partner mit dem wir auch zusammen wohnen. Mein Sohn ist sehr gern mit ihm zusammen und er kümmert sich rührend. Der Kleine will am liebsten bei uns sein. Er gibt immer Theater, wenn er mal zu den Omas soll (nur wenn es bei uns wirklich mal nicht anders geht, ist er da) und seit kurzem mag er auch nicht mehr zu Papa. Er weint bei den Omas und bei Papa neuerdings auch. Will am liebsten bei uns sein. Der Vater hatte ihn im letzten Jahr im Schnitt mal alle vier bis sechs Wochen so für ca. 3 Tage. Geht arbeitsbedingt nicht anders. Also keine feste Regelung möglich, alle 14 tage oder so. Nun ist der Papa aber der Meinung er nimmt ihn so alle zwei Wochen in letzter Zeit wegen Weihnachten und Urlaub und so und der Kleine will nicht, was er ihm auch klar am Telefon sagt. Er meint aber er MUSS, es ist sein Sohn und wir entscheiden ohne ihn zu fragen. er redet ihm auch ein, dass ich mit neuem allein sein will. Habe dem Kleinen gesagt, es ist nicht so und er kann gern bei uns bleiben aber wenn er möchte auch zu Papa. Er wehrt sich aber total gegen Papa und dieser will sein Umgangsrecht erzwingen. Meint der Kleine kann das nicht entscheiden und ich solle doch auch sagen er müsse dahin. Das bringe ich aber nicht übers Herz und so habe ich Krach mit dem Ex. Hat jemand ähnliches durch? Was soll ich tun? Kann den Kleinen doch nicht gegen seinen Willen zu ihm lassen. Bin so traurig darüber, dass der Ex so egoistisch ist. Er sagt, er ist so einsam. Aber das ist doch sein Problem. Er ist erwachsen. HILFE!!!! Danke...

Kinder, Umgangsrecht
Einstweilige Verfügung - Darf ich unseren Sohn trotzdem sehen?

Hallo, am Wochenende war es soweit... Meine Ehefrau will sich von mir trennen, wir sind schon auseinander gezogen. Seit dem kommt von einem unbekannten Absender Psychoterror mit z.T. Morddrohungen, bei der Polizei war ich schon aber die können nicht viel machen. Ich vermute aber, dass ihr neuer Freund dahinter steckt. Am Donnerstag habe ich mit meiner (Noch)Ehefrau dann ausgemacht, dass ich den Samstag nachmittag mit unserem Sohn verbringen darf. Am Wochenende war ihr Freund dann tatsächlich hier in der Stadt und bei mir im Haus wurde Feuer gelegt. Ich wollte ihn zur Rede stellen, gut ich wurde ein bisschen sehr laut, weil niemand mit mir reden wollte. Stattdessen wurde die Polizei gerufen; Platzverweis! Am Freitag hat meine Ex dann gesagt, sie hätte auf die Schnelle eine Einstweilige Verfügung gegen mich, die auch für unseren Sohn gelten soll. Demnach dürfte ich mich auf 100m nicht nähern. Ich hab mir vorher schon gedacht, dass es soweit kommt, weil ihr Freund immer solche Vorschläge macht um mich fertig machen zu können. Was kann ich nun tun, und darf ich unseren Sohn trotzdem sehen? Gilt die Einstweilige Verfügung wenn sie überhaupt eine hat? Denn ich hab nichts davon gesehen. Ich vermisse meinen Sohn tierisch, immerhin hab ich ihn in den letzten 4 Wochen nur ein paar mal für wenige Minuten gesehen. Kann ich vielleicht sogar irgendwie dafür sorgen, dass der Neue nicht in die Nähe des Kindes darf?

Umgangsrecht, Familienrecht
hat der vater umgangsrecht obwohl er nach lust und laune kommt?

hey leute ich bin echt langsam am ende ich bräuchte mal paar meinungen. es geht um meinen ex wir haben zusammen ein sohn der wird jetzt am 14 dezember 1 jahr und das problem ist eben das er sich nicht an zeiten hält entweder verspätet oder 2-3 wochenlang nichts von ihm hört. er sagt manchmal er müsste 2-3 sonntage hintereinander arbeiten was ich aber schwer glaube und wenn dann hat er doch mitte des woches frei und da kommt er auch nicht. anfang hatten wir feste tage da lief es garnicht gut dann hab ich zu ihm gesagt wenn du dein kind sehen willst meld dich bei familienberatung und mach dort einen termin so geht es nicht weiter. und wann hat er einen termin ausgemacht ERST NACH 5 MONATEN !!! muss man das verstehen?? naja danach lief es erstmal gut aber auch nur 2-3 wochen dann fing er wieder mit verspätungen an und dann hörte man von ihm alle 2 wochen was. vor 3 wochen war der couseng bei ihm er wollte den kleinen sehen aber wir können nicht weil ich und mein sohn lagen mit fieber im bett und er hat mich an dem tag genervt anruf terror und sms terror er hat mich auch als bedrängt " ABER EMIN COUSENG USW " fand ich echt scheiße der hat sich nicht mal sorgen gemacht was der kleine hat oder sowas... seit dem hab ich bis heute nicht von ihm gehört er hat nicht einmal gefragt ob es dem kleinen wieder gut geht ob wir geld haben oder sonst was weil er auch kein unterhalt bezahlt hat zuletzt meinte er nur per sms " ICH HÄTTE DIR HELFEN KÖNNEN WENN WIR GEKOMMEN WÄREN" also so eine frechheit

was sagt ich dazu? darf ich das jetzt zu jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr will das er den kleinen sieht? ich habe das sorgerecht nur mal so nebenbei er hat nur den vaterschaft anerkannt... der typ aus familienberatung meinte auch ganz zuletzt wenn er es diesmal nicht schafft kann er uns in ruhe lassen....

würde mich freuen wenn ihr was dazu schreibst .. danke :)

Umgangsrecht, Vater, Jugendamt, Vaterschaft
Hol- und Bringpflicht des gemeinsamen Kindes

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an euch! Ich lebte 3 Jahre mit meiner Ex-Partnerin zusammen. In dieser Zeit kam unserer gemeisnamer Sohn zur Welt. Da wir nicht verheiratet waren bekam sie automatisch das alleinige Sorgerecht. Was zu dem Zeitpunkt auch kein Problem war. (Sohn wird im November 2 Jahre)

Irgendwann hatte ich mich aus verschiedenen Gründen von Ihr getrennt. Sie hatte mir seit dem was den Umgang mit unserem Sohn betrifft, das Leben zur Hölle gemacht....etc

Nun ist sie vor 2 Monaten ca. 270km weg gezogen; in die Nähe Ihrer Familie. Keine Arbeit, kein neuer Freund (soweit ich weiß) Die ersten beiden male hatten wir uns sowohl Freitags als auch Samstags in der Mitte getroffen. Seit einem Monat verlangt sie von mir das ich unseren Sohn alle zwei Wochen Freitags dort hole und Sonntags bringe. Ich habe dies nun 2 mal gemacht und bin völlig "fertig" 1. Kostet mich der Spaß (Nur Benzin) ca. 30% meines Gehalts. Nochmals ca. 25% des Gehalts gehen an Kindes- und Betreuungsunterhalt an Sie. Stäniges abrutschen ins Minus vorprogrammiert 2. War ich Freitags im Stau gestanden und hatte hin und zurück am Stück (abgesehen vond en 10 min Übergabe) 9 Stunden im Auto verbracht; Sonntags bei normalem Verkehr 6 Stunden. Ich sowohl Freitags als auch Sonntags heim gekommen und war mit den Nerven völlig am Ende, der Stressfaktor; Freitags nach Arbeit 540km zu fahren und das selbe nochmals Sonntags Mittags. 3. Merke ich die Körperliche Belastung extrem; bin unter der Woche einfach nur platt und ausgepowert.

Lange rede kurzer Sinn. Meine Frage: Kann sie einfach so von mir verlangen das ich als KV die Kosten und den Stress auf mich nehmen muss!? Ich würde alles für meinen Sohn machen; aber irgendwann geht es auch bei mir nicht mehr! Ich bitte euch um Ratschläge wie die rechtliche Situation ist und welche Möglichkeiten ich hätte.

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht
Arztermin während der Umgangszeit mit dem Vater

Hallo Leute, ich habe hier ein kleineres Problem, vielleicht kurze Beschreibung damit Ihr wisst um was es geht. Also ich bin seid 08.2011 geschieden wir haben einen Sohn 11 j und beide das Sorgerecht also geteiltes Sorgerecht. Meine Ex und ich können leider nicht miteinander, nach dem ganzen Scheidungskrieg, Umgangsrecht etc. darf ich meinen Sohn jedes 2. Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr sehen und zusammen sein, zusätzlich darf ich Ihn jeden 2 Mittwoch von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Ausnahme in den Ferien da fallen unter Umstände meine Wochenende rein wo wir uns nicht sehen dürfen. An den Mittwochen an den wir uns nicht sehen dürfen darf ich mit Ihm telefonieren. Da seine Mutter nicht mehr genehmigt. Jetzt hat sie Ihn mittlerweile schon zum Phychologen geschleppt weil er angeblich so verschlossen wäre. Bei mir erzählt der kleine Mann ohne Ende über alles, Naja ist auch nicht ganz so wichtig im Moment. Um was es mir geht, nun hat meine EX hat jetzt mit dem Ärzt bei dem mein Sohn in Behandlung ist ausgerechnet auf die Mittwoche an denen er mit mir zusammen wäre Termine gelegt und mich angehalten bzw. aufgefordert diese Termine war zu nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen das ich verpflichtet werden kann ausgerechnet an den Mittwochen und damit meine ich alle bis Ende des Jahres, von den 3 Stunden die mein Sohn und ich zusammen habe, 1 Stunden im Auto sitzen und beim Arzt auch nochmal 1 Stunde sitzen satt etwas zusammen mit meinem Sohn zu machen. Kann ich nicht von meine EX- Frau einen anderen Wochentag verlangen wenn Sie schon solche Termine ausmacht oder muss ich mich hier einfach fügen und es hin nehmen. Der Lebensmittelpunkt von unserem Sohn ist bei meiner Ex-Frau. Ich habe schon so oft versucht sie zu einem persönlichen Gespräch zu bewegen, statt dessen bekomme ich immer wieder Briefe von Ihrem Lebensgefährten der Rechtsanwalt ist. Vielleicht kann mir jemand helfen was ich tun kann, mir fehlt das Geld zum einen Anwalt zu gehen und ausserdem möchte ich nicht ständig bis mein Sohn Volljährig ist mit seiner Mutter vor Gericht streiten, so etwas bedeutet ja auch immer Verlust von Lebensqualität.

Schon mal im Vorfeld Danke für die Antworten

LG H. D.

Umgangsrecht, Arzttermin
Jugendamt verweigert begleiteten Umgang

Folgende Situation: 2 Kinder, 7 und 10, nachdem die Mutter zum verabredeten Abgabetermin der Kinder nach dem Wochenendumgang nicht zuhause war und sich auch nicht gemeldet hat, hat der Vater die Kinder mit zu sich genommen. Andere Möglichkeit wäre wohl sonst nur Betreuung in einer Notunterkunft übers Jugendamt gewesen. Jugendamt wird sofort informiert. Vater kümmert sich natürlich weiter um seine Kinder. Da die Mutter sich nicht meldet und noch weitere Dinge, bekommt der Vater über eine einstweilige Anordnung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen (alleiniges Sorgerecht ist beantragt). Mutter meldet sich erst kurz am Telefon, als sie die Anordnung bekommt und will sofort die Herausgabe der Kinder. Danach meldet sie sich nicht mehr. Sie fragt auch nicht nach den Kindern. Dem Jugendamt teilt sie dann nach 2 Wochen mit, sie will Umgang mit den Kindern aber der Vater wäre nicht erreichbar zwecks Terminabsprache. - Glatte Lüge-aber naja.

Als das JA dem Vater mitteilt, dass die Mutter ihr Umgangsrecht wahrnehmen will, teilt der Vater dem JA mit, dass er gegen den Umgang nichts hat, im Gegenteil. Da aber die Kinder im Moment partout nicht wollen und auch noch andere Gründe, wie Gewalt im Haushalt der Mutter (Anzeige läuft) und Entziehung droht (Mutter hat den Kindern schon erzählt, dass sie umziehen werden), regt der Vater vorerst einen begleiteten Umgang an.

Hier stellt sich das JA nun quer und meint dafür wäre keine Notwendigkeit. Und nun? Mutter droht zur Durchsetzung des Umganges mit einstweilige Anordnung - eigentlich Quatsch, da Umgang nie verweigert wurde. Aber was ist, wenn sie damit auftaucht - Kinder zwingen alleine zur Mutter zu gehen?

Oder gibt es andere Möglichkeiten auf einen begleiteten Umgang zu bestehen?

Umgangsrecht, Jugendamt, Kindeswohl
Was tun wenn Kindsvater Lügt?

Hallo...vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich...

Ich gehöre zu den Frauen die es mit dem Erzeuger ihres Kindes leider nicht sehr gut getroffen hat... seit 2 Jahren ( sie ist 3) gibt es Streit, Böse Worte, Anschuldigungen, Lügen und Gerichtstermine... Nun ist es wieder soweit...er behauptet wir würden die kleine massiv gegen ihn auflehnen, ihr die kommenden Kontakte bei der er sie mitnehmen darf, schlecht machen und uns generell Kindeswohlgefährdent verhalten... er beantragt dann nähmlich das mir das Sorgerecht für die Umgangszeit genommen wird... das alles basiert ausschließlich auf seinen Behauptungen! Das wir das unsere Tochter ( Sozialer Papa seit 2 Jahren) niemals antuen würden, versteht sich eigtl von selbst. Der Richter ist leider nicht sehr Objektiv und der Erzeuger wiederholt ihn eigt nur mit seiner jetzigen Drohung.

-Wie kann denn ein Richter erstmal so dermaßen Subjektiv sein, mir Drohen und verlangen das das funktionieren der Komunikation ausschließlich an mir liegt?! -Kann man mir tatsächlich das Sorgerecht für die Zeit nehmen? -Ist es im wohle des Kindes wenn wir gar nicht mehr erfahren was sie gemacht hat und wo sie war etc. um auf ihre erzählungen reagieren zu können?! -Wie kann ich mich dagegen wehren das mir/ uns soetwas vorgeworfen wird, oder dem eben glauben geschenkt wird? Meine Tochter ist 3!

Sie hat auch schon sachen erzählt die ich grenzwertig finde, ich mache aber noch keine riesen Sache daraus weil ich nicht davon überzeugt bin das sie alles 100% mitbekommt und wieder geben kann. Ich kenne sie nunmal sehr gut und so weit ist sie wirklich noch nicht...

Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt oder kann mir einen hilfreichen Tipp geben...

Danke!

Kinder, Umgangsrecht
Habe ich ein Recht zu wissen, wo sich mein Kind befindet?

Nach unserer Scheidung haben mein Ex und ich keine feste Regelung für das Besuchsrecht meines Sohnes (15) getroffen, sondern ihn selbst entscheiden lassen. Er lebt bei mir und ist anfangs jeden Sonntag bei meinem Ex gewesen. Seit einiger Zeit wurden es immer mehr Tage/Nächte, die er dort verbracht hat: Sa/So, dann Fr.abend bis So abend, dann hat er auch während der Woche mal bei ihm übernachtet. Alles ok, wenn er das selbst möchte. Da ich meinen Ex 25 Jahre kenne, habe ich aber das leise Gefühl, dass er ihn in irgendeiner Weise unter Druck setzt. Hat er schon bei verschiedenen anderen Gelegenheiten getan. Der hat nämlich seine eigenen Regeln und respektiert mich in keinster Weise. Sie waren dieses Jahr 2 WOchen zu Ostern zusammen weg und in diesen Sommerferien war mein Sohn auch die gesamten Ferien mit ihm zusammen, was nicht so geplant war. Mein Sohn und ich wollten eine Woche gemeinsam weg, worauf er sich sehr gefreut hatte, und die schon lange geplant und mitgeteilt war. Er hat 2 Tage vorher von meinem Ex aus abgesagt, unter fadenscheiniger Begründung. Habe später erfahren, dass er mit seinem Vater in der Woche weg war. Meine Frage: Für mich geht es jetzt über das normale Maß hinaus. Ich würde ihn vor die Entscheidung stellen: bei mir leben und gewisse Regeln einhalten (anmelden, abmelden, Zeiten einhalten die ich vorgebe, Begründungen bei Änderungen, etc.) oder zu seinem Vater ziehen, was der sicher begrüßen würde. Aber wenn er bei mir bleiben möchte, wozu habe ich im äußersten Fall das Recht? Ich wußte in den letzten 5 Wochen überhaupt nicht, wo mein Sohn war und was er machte. Ist das richtig? Mein Mann und ich reden seit 2 Jahren nicht mehr miteinander. Ich kann mir aber doch wie früher nicht alles gefallen lassen. Danke für Eure Antworten

Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt

Guten Tag Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist habe ich das Problem das mir der Vater meiner Tochter nicht sagen will wo er wohnt aber von vorne. Wir leben seit 3 Jahren getrennt und der Vater hat seine Tochter in diesen 3 Jahren einmal besucht und zwar zur Einschulung unserer Tochter ansonsten kommt nichts von ihm er ruft nicht an oder schickt etwas zum Geburtstag, da ich meine Tochter alle 2 Wochen zu seinen Eltern übers Wochenende bringe nutzt er diese Zeit um sie zu sehen oder anzurufen. Zwischenzeitlich versuchte er erst die vaterschaft anzufechten und das alleinige Sorgerecht zu beantragen was beides jeweils vom Jugendamt schon abgeblockt wurde. Nun hat er eine neue Freundinn seit geraumer Zeit und mit dieser auch schon ein Kind und auf einmal will er unsereTochter haben um sie mit zu seiner neuen Famillie zu nehmen ABER er meint er muss mir nicht sagen wo er mit dieser neuen Famillie wohnt weil er diese vor mir verstecken will und er der Meinung ist das er nicht nur ein Umgangsrecht hat (was ja stimmt) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich weiss das seine neue Famillie in Schwedt wohnt was ca. 200 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist. Ich habe ein Urteil in dem mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Meine Fragen sind nun 1. Hat er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? 2.Muss er mir sagen wo er wohnt? 3.was ist wenn etwas passiert ich muss doch wissen wo meine Tochter ist oder nicht?

Danke im Vorraus M.S.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl
Kind (13) will seinen Vater nicht sehen-kann man ihn zwingen?

Mein Sohn hat sich vor zwei Monaten mit seinem Vater überworfen. Er fühlt sich mißverstanden und von seinem Vater nicht ernst genommen. Ausserdem geht ihm die neue Frau seines Vaters auf den Zeiger. Anscheinend hat sie eine spitze Zunge und mein Sohn behauptet, dass seine Schwester ( neues Kind meines Exmannes ) ständig vorgezogen wird und die Wochenenden bei Papa nicht mehr schön seien. Nachdem er das seinem Vater geschildert hatte, wollte dieser ihn zwingen, sich zu entschuldigen ( er ist ziemlich autoritär, Lehrer eben ;-) ), weil alles was mein Sohn erzählt Quatsch wäre und albern sei. Wenn sich mein Sohn nicht entschuldigt, würde er nicht mit in Urlaub fahren dürfen! So ist es dann gekommen- er hat sich nicht entschuldigt und sie haben nicht mit migenommen. Ich rede mit Engelszungen auf den Jungen ein, sich irgendwie mit seinem Vater zu einigen. Aber er ist stur wie ein Esel. Will sich höchstens auf neutralem Gebiet treffen und auch nur, wenn die neue Frau nicht dabei ist :-( Jetzt habe ich den Eindruck, mein Exmann will unbedingt zeigen, dass er am längeren Hebel sitzt. Wenn mein Sohn weiterhin nicht kommt, will er es übers Amt einklagen- es stünde ihm zu. Ist das so? Kann man einen fast 14-Jährigen denn zwingen? Ich hab wirklich die Befürchtung, mein Sohn büxt dann aus an den entsprechenden Wochenenden.

Tut mir leid für die lange Erklärung- aber vielleicht macht es die Situation klarer.

Umgangsrecht

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