Guten Tag, ich hoffe es kann mir weitergeholfen werden.

Folgende Problematik: Mein Freund** (N.)** hat mit seiner Ex-Freundin (S.) einen dreijährigen Sohn (L.). Diese Frau hat einen neuen Freund** (J.).** S. schrieb N. gestern einen Dreizeiler per Handy: "Wir fliegen in den Urlaub von 18.4.- 25.4..... nur das du das weißt."

Nun ein paar Fakten und Fragen:

1.) - N. und S. teilen sich das gemeinsame Sorgerecht -> bei einer Urlaubsreise ins Ausland brauch S. die Einwilligung von N.? (mündlich oder schriftlich?) - muss S. N. nicht erstmal fragen, oder kann sie ihn einfach vor vollendete Tatsachen stellen?

2.) - das Wochenende (18.-20.4.) ist sein Wochenende, d.h. es ist Papawochenende (Regelung jedes zweite Wochenende ist L. bei N.). - Kann Sie ihm dieses Wochenende einfach entziehen?

  • N. hat S. bereits im Januar darüber in Kenntnis gesetzt, dass an dem 18.4. seine Mutter ihren 60. Geburtstag hat und auch zelebrieren will, natürlich auch mit ihrem Enkelkind.

Kann die Mutter sich nun dem allen widersetzen und sich über allem hinwegsetzen ohne jegliche Absprache und Zustimmung. Wie sieht in beiden Kernfragen (Urlaub bei gemeinsamen Sorgerecht und Wochenendentziehung) die Rechtslage aus?

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus und hoffe Sie können uns etwas Klarheit verschaffen.

Liebe Grüße