Guten Abend,

Ich bin geschieden. Vor etwa 4 Jahren nahm ich meine heute 10 jährige Tochter zu mir. Dies geschah aus gesundheitlichen Gründen der Mutter. Die Mutter ist Alkoholikerin. Ein Gericht sprach mir das Kind zu. Vereinbart wurde der Verbleib des Kindes bei mir zumindest bis zum Abschluss der 4. Klasse.

In den letzten Jahren hat die Mutter eine Alkoholtherapie absolviert. Trocken geworden ist sie nie. Die Situation verschlechterte sich zusehends, oftmals war die Mutter an den Umgangswochenenden betrunken. Die Situation eskalierte. Ich schrieb das Gericht an. Eine neue Umgangsregelung solle gefunden werden. Zudem wünschte ich den Verbleib des Kindes nach Abschluss der 4. Klasse geregelt zu haben.

Bei der 1. Anhörung vor Gericht erschien die Mutter samt Anwalt. Sie bestreitet jeglichen Alkoholkonsum. Meiner Tochter wurde ein Verfahrensbeistand zugeordnet. Beide Parteien wurden vom Verfahrensbeistand besucht und befragt. Morgen soll der abschließende Gerichtstermin stattfinden. Eventuell muss ein Gutachten erstellt werden, falls wir uns immer noch nicht einigen können. Wir sind nicht sonderlich wohlhabend. Meine Frage zu diesen Thema: Welche Kosten für das Gerichtsverfahren und den Verfahrensbeistand werden hier auf mich zukommen? Werde ich die Kosten für das familienpsychologische Gutachten tragen müssen? Der Mutter wurde Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Liebe Grüße, Stefan