Hallo, Ich habe da eine kurze Frage: Seid 11 Jahren bin ich getrennt und geschieden. Aus dieser Ehe gibt es meinen Sohn, jetzt 12 Jahre. Seid 2007 gibt es eine gerichtlich festgelegte Elternvereinbarung über den Umgang: alle 14 Tage am Wochenende und jeden Mittwoch Nachmittag. Leider waren mein Ex-Mann und ich uns nie grün, schon immer hat er versucht meinen Sohn auf seine Seite zu ziehen und ihn dazu zu bewegen zu ihm zu ziehen. Jetzt wo mein Sohn stark pupertiert kam es fast tgl. Zu Streitigkeiten zwischen mir und meinem Sohn, immerzu mit den Äußerungen, dass es bei mir doof sei und er zum Vater geht. Vor lauter Wut und Druck habe ich dann gesagt, er sollte doch zu seinem Vater gehen. Das war im Januar. Jetzt ist es drei Monate her, und ich bin mit der Regelung absolut nicht einverstanden. Ich entfremde mich zusehends von meinem Sohn und mein Ex macht mich weiterhin extrem schlecht bei meinem Jungen. Jetzt ist mein Ziel sich so zu einigen, dass alle Beteiligten zufrieden sind, beispielsweise bei einem Wechselmodel, Montags-Donnerstags bei Mama, rest der Woche bei Papa. Für mich sinnig, weil ich am Wochenende sowieso meistens arbeite. Dies lehnt der Vater ab, mit der Begründung, das unser Sohn dass nicht möchte, er möchte ganz beim Vater wohnen, weil die Mama immer nur Stress macht. Jetzt meine Frage: In wie weit ist die gerichtliche Vereinbarung bindet? Kann ich darauf bestehen, das mein Sohn wieder nach Hause muss, bis eine erneute gerichtliche Entscheidung da ist? Gespräche mit dem Jugendamt sind geführt, dort lehnt er meine Vorschläge wehement ab. Vielen dank für eure Unterstützung :-)