Vater hat neue Freundin und lässt sie ohne mein Einverständnis alleine mit unserer Tochter?
Hey
Ich bin etwas ratlos
Ich habe eine 2 jährige Tochter und lebe getrennt vom Vater, wir haben gemeinsames Sorgerecht
Er hat eine neue Freundin, die Dame möchte mich nicht kennenlernen, ich weiß nicht warum
Er hat die kleine von Montag zu Dienstag gehabt, ich bin davon ausgegangen das er auch zuhause ist, rausgestellt hat sich aber das er arbeiten musste(dienstag früh) und meine Tochter quasi ohne mein Wissen alleine mit dieser Frau gelassen hat
Er weiß das ich das nicht möchte, weil ich sie nicht kenne und ich ihr auch nicht vertrauen kann, jetzt habe ich natürlich gesagt das ich sofort meine Tochter wieder haben möchte, doch die beiden weigern sich
Meine Frage ist, darf er das?
Schließlich weiß ich nicht mal wo meine Tochter gerade ist, das kann doch nicht richtig so sein
Ich habe natürlich meiner zuständigen Jugendamt Mitarbeiterin getextet, sie ist aber im Urlaub und ich brauche einfach Antworten
Danke
7 Antworten
Grundsätzlich kann der mit der Obsorge betraute Elternteil die Pflege- und Erziehungsbefugnis und die damit zusammenhängenden Aufsichts- und Anleitungsrechte auch auf dritte Personen übertragen. Dabei ist dies nicht nur auf den neuen Partner beschränkt, sondern es kann jede andere Dritte Person sein: Schwester, Bruder Großeltern, Tagesmutter oder Freunde.
Der andere Elternteil kann, wenn sie/er Bedenken gegen die mit der Pflege betraute Person hat – etwa weil der neue Partner ein Alkohol Problem hat –, bei Gericht oder vor dem Jugendamt seine Gründe vorbringen. Das Gericht entscheidet im Außerstreitverfahren, welche Vorgehensweise für das Kind am besten ist. Das Gericht kann daher auch die Pflegerechte des neuen Partners wieder entziehen.
https://www.meinanwalt.at/news/kinder-obsorge-was-darf-der-neue-partner_dhrkow
Alles Gute für dich!
Dein Einverständnis ist hier nicht notwendig.
Wenn seine Partnerin mal ein paar Stunden auf die Kleine aufpasst, ist doch nichts dabei.
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht. Das bedeutet, ihr habt beide dieselben Rechte und Pflichten.
Nein.
Die Obhut ist in dieser Zeit seine Sache.
Du musst ihm ja auch nicht jedesmal Bescheid geben, wenn jemand für dich ein paar Stunden die Betreuung übernimmt.
Sie ist beim Vater, das weißt du doch. Sagst du ihm jedes Mal, wenn du z. B. Spazieren oder Einkaufen gehst, wo und wann genau du unterwegs bist und mit wem?
Im Moment kannst du nichts dagegen tun. Sein Recht erstreckt sich da nicht nur darauf, permanent bei eurer Tochter zu sein.
Aber die kennen sich gerade mal 1 Monat und ich kenne sie garnicht, kann doch nicht sein das ich das so hinnehmen muss
du hast auch kein anrecht darauf sie zu kennen. es geht dich schlichtweg nichts an.
Schließlich weiß ich nicht mal wo meine Tochter gerade ist, das kann doch nicht richtig so sein
Du hast die gemeinsame Tochter in Obhut zum Vater gegeben. In dem Fall weißt du natürlich wo sie sein "sollte". Grundsätzlich wirst du nie wissen, wo sie sich zu welchen Zeitpunkt aufhält und mit welchen Personen. Er muss dir da auch keine Rechenschaft ablegen.
Das es nicht ideal ist, kann ich verstehen und das dich das unsicher macht, ist auch nachvollziehbar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es "verboten" sein sollte. Ansonsten "gibt" man das Kind ja auch in der Kita, bei einer Tagesmutter oder ähnliches "ab". Da musst du auch nicht zustimmen, darf er dennoch tun.
Das musst du so hinnehmen, er braucht dein Einverständnis nicht.
Wenn du dein Kind hast, kannst du genauso entscheiden, dass es von der Oma, Tante, Tagesmutter betreut wird, wenn du kurzzeitig verhindert bist.
Und du musst dem Vater das nicht sagen oder die Person vorstellen .
Mein Kind wurde auch von meinem Freund manchmal betreut.
Wenn sie ein Massenmõrder ist, dann kannst du das verweigern, aber ansonsten gilt, sein Umgang, seine Entscheidung. Dein Umgang, deine Entscheidung.
Aber zählt zu Pflichten den nicht das ich das wissen muss, wo meine Tochter ist ?