Wahrscheinlich falle ich mit meiner Frage etwas aus dem Rahmen. Ich bin geschieden, alleinerziehend mit drei Kindern. Meine Ex-Frau lebt mit neuem Partner zusammen. Es gibt keine Umgangsvereinbarung bzgl. der Kinder. Sie will das jüngste Kind nur an einem WE im Monat sehen und dann auch nur von Samstag bis Sonntag. Und das auch nur wenn ich ihr die Hälfte der Fahrtstrecke entgegen komme. Sie weigert sich auch das Kind in den Ferien jeweils zur Hälfte zu sich zu nehmen. Kurzum sie kümmert sich nicht. Sie arbeitet nur in nem 450 Euro Job bzw Max 1/2 tags Job. Unterhalt zahlt Sie bisher keinen. Vermittlungsversuche mit Hilfe des Jugendamtes lehnt Sie ab. Nun sagte mir ein Bekannter ich solle den Unterhalt für das minderjährige Kind titulieren lassen bei Gericht. Welchen Vorteil hätte das Kind davon? Kann man den dann von ihr nicht gezahlten Unterhalt dann später rückwirkend einklagen? Für sachliche Hinweise wäre ich dankbar.