Wie soll man sich gegenüber dem uneinsichtigen und drohenden Kindsvater verhalten?

Liebe Gemeinde, wir haben ein Problem bei dem es Hilfe eines Kundigen bedarf...

Meine Freundin hat ein Kind (4 Jahre) mit ihrem Ex-Ehemann, die Scheidung ist nun fast komplett vollzogen und es fehlt eigentlich nur noch die Zustellung der Scheidungsurkunde.

Es gibt Uneinigkeiten was den Umgang mit dem Kind angeht, wir (also ich und meine Freundin) wollen wirklich das beste für das Kind, wir stellen uns nicht gegen den Vater des Kindes, wir haben ihm nur aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes gewisse Regeln aufgestellt an die er sich halten sollte um das körperliche und geistige Wohl des Kindes nicht zu gefährden (das Kind leidet unter sehr häufig auftauchenden Fieberkrämpfen und dadurch hat sich ein gewisser Entwicklungsrückstand gezeigt, der sich vor allem auf die Sprache und das Verhalten des Kindes auswirkt, dazu sei noch gesagt das der Vater wirklich nicht weiß und auch nicht versteht was mit seinem Kind gesundheitlichen los ist). Diese Regeln müssen eingehalten werden, damit das Kind sich so normal wie nur eben geht entwickeln kann. Der Vater hält sich nicht an diese Regeln und will sich auch nicht sagen lassen, er fordert den Umgang mit seinem Kind. Regelmäßig hat er dann gezeigt das er nicht in der Lage ist sich vernünftig um das Kind zu kümmern, er wäscht das Kind nicht, Kleidung wird nicht gewechselt, auf die Ernährung wird nicht wirklich geachtet, ob oder was das Kind isst, mitgegebene Kleidung verschwindet "spurlos". Gummibärchen und Eis sind eigentlich immer drin was das Kind dann zuhause auch verlangt, regelmäßig. Dinge die Zuhause funktionierten, klappen nicht mehr wenn das Kind bei dem Vater war, egal wie lange. Toilettengang, Essverhalten, Schlafen gehen, auf die einfachsten Dinge hören, die Liste ist recht lang.... Nachdem dann meine Freundin sagte das sie das so nicht mehr zulässt und das er sich etwas überlegen müsse was er anders bzw besser machen kann, ist er zum Jugendamt gegangen und hat dort behauptet das wir bzw sie ihm das Kind vorenthält und den Kontakt verweigert, da wurde sie natürlich auch eingeladen und hat dort all diese Punkte vorgetragen, das Jugendamt konnte bzw kann da "wohl" nicht viel tun, das Jugendamt hat dann meine Freundin an eine Kinder- und Jugendberatungsstelle verwiesen, an diesen Terminen muss auch der Vater des Kindes teilnehmen, er wurde auf die Situation deutlich hingewiesen das er nicht machen kann was er will, er gelobte Besserung und der erste Termin ging vorbei... Es wurden gewisse Dinge festgelegt, z.B. das er sein Kind alle 2 Wochen (unter Berücksichtigung seiner Arbeitszeit, Schichtarbeiter) abholen darf/soll und das Kind dann auch über Nacht bleibt, das die beiden jeden Sonntag telefonieren (d.h. das ihm gesagt wurde das er dann anrufen soll, zwischen 1800 und 1900).

Umgangsrecht, Sorgerecht, Anwalt, Familienrecht, Scheidung, Arbeitsamt, Drohung, Hartz IV, Jugendamt
Angst vor Kindesentführung!

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe diesmal ein sehr delikates Thema aus meinem Freundeskreis. Ich hoffe wirklich das es jemanden gibt der sich irklich auskennt, denn das hier ist wirklich nicht ohne:

Also, ich kenne eine Frau, sie (28) hat eine Tochter (7), mit einem Mann der mir unbekannt ist. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, dazu ist zu sagen, beide sind getrennt, schon vor der Geburt der Tochter.

Jetzt will er Umgang, das ist schon vor Gericht gewesen, die kleine hat zu der vom Jugendamt, zu dem Anwalt der Frau und zur Richterin gesagt, das sie den Vater nicht treffen will. Das Jugendamt sagt das der Vater ein Recht auf Umgang hat!

Bevor die beiden sich getrennt haben, hat er sie geschlagen, unter anderem auch schwanger eine Treppe runter geschuppst. Dazu wurde vor Gericht gesagt, das das Vergangenheit sei und ja alle älter geworden sind.

Seine neue und er haben ihr als die kleine kein jahr alt war, gedroht das die (er und die neue) ihr (der mutter) die kleine weg nehmen werden, mit allen mitteln. Vor gericht wurde das "ignoriert"!

Jetzt will der Vater treffen mit der mutter und dem jugendamt, dann nach ein oder zwei treffen, auch mit der tochter zusammen. Wie schon erwähnt will die Tochter das nicht.

In der Schule wird die kleine seit dieser kram angefangen hat, immer schlechter. Zuhause wird sie immer frecher, hört nicht mehr so wie vorher auf das was man ihr sagt!

Der Vater will ein Foto, über seine Anwältin ließ er das alles verlauten! Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf das alles, weil die Richterin die Situation anders einschätzt als sie wirklich ist! Oder so ähnlich!

Jetzt ist es aber so das die mutter wirklich sehr große angst hat, das mit dem foto oder mit dem ersten Treffen der Vater die "Beschreibung" des kindes hat und sie dann entführt!

Vielleicht ist noch zu erwähnen das sie deutsche ist, die kleine auch und der vater "südländer".

Was kann man hier in dieser Situation für die Mutter tun??? Ich bitte JEDEN der was weiss um einen Rat!

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Gericht, alleinerziehend, Jugendamt, Tochter, Kindesentführung
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