Meine Freundin und ich brauchen bitte dringend Hilfe.

Meine Freundin hat einen 5-jährigen Sohn und ist seit ihrer Geburt alleinerziehend (ich kenne sie seit 1,5 Jahren). Sie hat das alleinige Sorgerecht. Mit den leiblichen Vater (hat KEIN Umgangsrecht) hat sie nichts zu tun und will es auch nicht. Sie hatte nur 2x Kontakt mit ihm gehabt. Seit vor der Geburt hat sie keinen Kontakt mehr mit ihm. Er wollte das Kind nie haben, hat sich nie für seinen Sohn interessiert und hat nie den Kontakt gesucht. Er ist Ausländer und hat nur deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung, weil er in Deutschland geringverdienend ist (stockt mit Harz 4 auf). Er zahlt kein Unterhalt und will es auch nicht (das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss). Er versucht tatsächlich vorhandene Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit zu verstecken, damit er nicht zahlen muss.

Im Juli 2013 gab es eine Gesetzesänderung zur "Stärkung" der Väterrechte. Erst dann hat er sich gemeldet und forderte mit seiner Anwältin sein Umgangsrecht und gleichzeitig Sorgerecht ein. Sie will auf KEINEN Fall, dass er das Umgangsrecht bekommt, denn sie hat panische Angst, ihren Sohn auch nur eine Stunde alleine mit ihn zu lassen. Die Angst ist nicht unbegründet, denn er wolle sich an ihr rechen. Er habe ihr mündlich gesagt, dass er ihr Leben zerstören und ihr ihr Kind wegnehmen möchte.

Es begann ein gerichtlicher Prozess, den sie zu verhindern und zu verzögern versuchte. Der Vater hat nur auf Aufforderung des Gerichtes sein Kind 2x lieblos geschrieben. 2015 bis Anfang 2016 musste sie mit ihren Sohn alle 2 Wochen zum Eltern-Kind-Zentrum gehen, bei welchen das Kind an den Vater herangeführt werden soll. Anfang 2016 wurde dies durch die Kinderpsychologin, welche das Vorgehen betreut hat, aufgrund von Aussichtslosigkeit abgebrochen (Kind hat sich geweht, geschrien und will von dem Mann nichts). Der Vater soll auch nur gelangweilt dagesessen haben. Dann hat das Gericht eine Umgangspflegerin angeordnet, welche die Aufgabe hatte, das Kind nach dem Kindergarten abzuholen und zu dem Vater zu bringen. Dies ist auch gescheitert, da das Kind geschrien und sich mit aller Kraft gewehrt hat, mitzukommen. Meine Freundin hat sich von der Kinderärztin und einer Kinderpsychologin bestätigen lassen, dass das alles NICHT zum Wohle des Kindes wäre. Doch der Richter will dieses Gutachten nicht akzeptieren, sondern nur das negative Gutachten der Kinderpsychologin aus dem EKZ.

Jetzt kam Post vom Gericht, wo gedroht wird, dass das Jugendamt ihr das Kind wegnehmen soll. Ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit könne sie zwar beantragen, doch der Richter meint, dass es sowieso negativ ausfällt, alleine weile der Prozess schon 3 Jahre dauert.

Ist der Richter damit nicht befangen, wenn er sich schon vorher eine Meinung bildet?

Wie kann man das Schlimmste verhindern? Kann man irgenwas tun? Ist das zum Wohle des Kindes?? Kann man gegen Richter auf Befangenheit klagen oder gegen das Jugendamt