Hallo, ich habe eine kurze Frage/ein kleines Problem. Meine Tochter wohnt nicht bei mir und meiner Freundin, sondern bei ihrer Mutter. Sie ist jedoch jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag früh bei uns, manchmal auch in der Woche, wenn ihre Mutter Spätschicht hat. Als sie das letzte Mal bei uns war, hat meine Freundin ihr Ohrstecker von sich ausgeliehen, weil die Kleine die unbedingt am Montag zur Schule tragen wollte, mit der Bitte, diese beim nächsten Mal wieder mitzubringen. Heute nach der Schule kommt die Kleine wieder zu uns, ihre Mutter rief mich heute morgen vollkommen erbost an, weil meine Tochter ihr gesagt hat, dass sie die Ohrstecker wieder mitbbringen sollte. Wahrscheinlich ging die Mutter davon aus, dass es sich dabei um ein Geschenk und keine Leihgabe handelte, ich weiß es nicht genau - ich kam ja auch nicht zu Wort.

Das Gespräch (oder eher der Monolog meiner Exfreundin) endete mit der Aussage, dass wir uns bis Freitag (da ist die Kleine dann wieder bei uns) mal besser Klamotten zulegen sollen, denn sie würde von nun an keine mehr (außer jene, die die Kleine anhat) mitgeben.

Ich zahle natürlich meinen Unterhalt (und natürlich auch pünktlich), nehme mich von nichts aus, auch wenn es (rein rechtlich gesehen) nicht in meinen Bereich fällt: Kosten für Einschulung/Schulbedarf? Geburtstag? Geschenke, wenn sie zum Geburtstag eingeladen ist? Ein neues Fahrrad? Überall bezahle ich zusätzlich die Hälfte (wenn ich es nicht ganz übernehme), aber irgendwo bin ich es Leid, der Prellball der Launen der KM zu sein: Sie entscheidet, ob meine Tochter bei mir ist oder es ihr nicht passt, auch wenn "mein" Wochenende ist, etc. Mir stellt sich nun die Frage: Ist irgendwo festgelegt, was die KM (oder der KV, falls das Kind da wohnt) für das Betreuungswochenende mitzugeben hat?

Ich will hier keinen Shitstorm auslösen, dass es ja nicht das Problem sein sollte, dann einfach Klamotten zu kaufen. Es geht mir einfach an die Substanz, immer auf den "Guten Willen" der Mutter eingehen zu müssen und davon abhängig zu sein.