Hallo,

ich hätte da mal eine Frage an euch.

Person a und Person b haben 2 Kinder, ein Kind lebt bei Person a und eins bei Person , nun streiten sich Person A und B wegen ein Kind. Person a möchte das 2 te Kind wieder bei sich haben, Gutachterin sagte zur Person A, machen sie aus dem SO ein UG, Person A fragte dann wie das gehen soll. Gutachterin kann einfac, machen sie eine Vereinbarung fertig. Vereinbarung würde so aussehen das Person a es wünscht das dass Kind bei Person b wohnt so lange es das Kind möchte und Person a möchte regelmäßigen Kontakt begleitet durch die Familienhilfe.

Nun wurde im Beisein der Familienhilfe beim Anwalt angerufen und um ein Termin gebeten der wurde durch denn Rechtsanwalt abgelehnt, mit der Begründung kostensparen auch ruft der Anwalt nie zurück und auch bei der ersten Verhandlung saß er nur da ohne was zu machen.

Auch sollte Person a 2 Stellungen schreiben, eine wurde dann zum Anwalt von Person b geschickt und das war es dann.

Das jetzt 6 Monate her, das Telefonat war gestern..

Kann Person A dem Anwalt das Mandat entziehen und sich einen neuen Berstungsschein holen oder läuft das unter Prozesskostenhilfe? Da das Vertrauensverhältnis zwischen Person a und dem Anwalt gestört ist weil es ja für Person a um einiges geht und es ja kein Kindergeburtstag ist, sondern darum geht ein Kind zu verlieren.

Der gleiche Anwalt hatte Person c ( Ehemann von Person a) beraten wegen einem nicht fertiges Tattoo obwohl die ganze Summe Bereiches bezahlt wurde, auch da hat der Anwalt nur ein Brief geschrieben und mehr nicht.

Beschwerde bei der Anwaltskammer, möglich und was bringt das????