Gemeinsames Sorgerecht - Unterschrift bei Arztbesuchen?

Hallo,

ich würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für meine 2 jährige Tochter beantragen. Die Kindesmutter findet die Idee nicht so gut. Sie befürchtet, dass es ganz schön kompliziert werden würde und ihr das Leben sehr erschwert, weil sie dann häufig meine Unterschrift bräuchte (vor allem bei ärztlichen Angelegenheiten).

Es ist so, dass unsere Tochter von Geburt an grauen Star hatte. Sie musste deshalb mit einem Jahr operiert werden und ihr wurden die Linsen entfernt. Nun stehen regelmäßig Kontrolluntersuchungen an, ihre künstlichen Linsen, die sie wie Kontaktlinsen trägt, müssen ggf. angepasst und erneuert werden, genau wie ihre Brille etc.
Es wäre tatsächlich etwas umständlich, wenn ich bei jeder dieser "Kleinigkeiten" unterschreiben müsste, da ich zwei Stunden entfernt lebe und wir uns zwar sehr regelmäßig, aber eben nur alle 2 Wochen sehen.
Ist es jedoch nicht so, dass diese ganzen Arztbesuche zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören und die Kindesmutter diesbezüglich sowieso alleine entscheiden kann und meine Unterschrift damit überhaupt nicht braucht?
Muss ich nicht nur für lang vorab geplante Operationen unterschreiben?

Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?

Kinder, Sorgerecht, Anwalt, gemeinsames-sorgerecht, Vollmacht
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