Hallo! Meine Tochter ist 2 ½, lebt bei mir und ich hab das alleinige. Ich habe es den Vater von Anfang an ermöglicht die kleine 1 mal die Woche zu sehen, bis er betrunken kam. Ich hab weiter Umgänge vorerst verweigert und mich parallel ans Jugendamt gewendet. Letzten Endes standen wir vor Gericht und für ihn gab es kontrollierten Umgang. Die Umgänge liefen, dich den dazugehörigen Elterngesprächen hat er sich verweigert. Weiter hat er sich an die Auflage, mich außerhalb des kontrollierten Umganges nicht zu kontaktieren etliche male nicht gehalten. Das ging soweit, das die stelle, die die Umgänge gemacht hat alles abgebrochen hat. Ein paar Tage nachdem das abgebrochen wurde bin ich Auf ihn zu, um zu versuchen mich mit ihn Allein zu einigen,damit die kleine Kontakt zu ihm hat. Wir haben regeln aufgestellt. Zwei davon: kein Alkohol, regelmäßige elterngespräche. Nach nur fünf Monaten kam er erneut betrunken, hat zwischendurch grundlos Umgänge über SMS abgesagt, und die elterngespräche nach zwei Gesprächen grundlos abgebrochen. Er will Probleme vor der kleinen klären, erzählt ihr,das sie nicht Mama sondern mich beim Vornamen nennen soll. Er macht was und wann er will, nimmt auf die kleine keine Rücksicht, lässt mich nicht in Ruhe und hält sich nicht an absprachen. Ich weiss nicht was ich noch machen soll und möchte wissen ob dies Grund genug wäre Umgangsausschluss zu beantragen?