Umgang durch JA ausgesetzt, Vater kapiert es nicht, will per Gericht einklagen?

7 Antworten

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Hey ich bin selbst Tochter (16) und hab noch einen kleinen Bruder (10). Meine Mutter und mein Vater sind offiziell seit Jahren geschieden, allerdings gibt es immer wieder Probleme z.B. aktuell, dass er das Kindergeld meiner Mutter arbstreitet, die das Geld seit der Trennung sehr nötig hat. Die Sache mit dem, dass er meint, meine Mutter würde ihm die Kinder vorenthalten, hatten wir auch schon. Es war eben so, dass wir vor Gericht geladen wurden und aussagten, wir wollen ihn nicht sehen. Der Richter wird zuhören. Du kannst da ganz beruhigt sein, die Sache hat sich mit einem Mal erledigt. Ich fühle mit deinen Söhnen mit, es geht mir genauso. Ich wünsche dir viel Erfolg in dieser Sache, du packst das auf jeden Fall, bloß nicht unterkriegen lassen! <3 LG Tanja


blumenkanne  17.10.2015, 06:08

der richter wird zuhören und seine eigene entscheidung fällen. was das jugendamt dazu sagt ist eine randnotitz. sein urteil fällt er für sich allein. dabei ist unerheblich was die kinder wollen. in der regel sind sie vom betreuten elternteil manipuliert. so wie du - es geht dich nichts an, was kv mit dem kindergeld macht. wenn deine mutter geld braucht, muss sie sich arbeit suchen. da ihr das kindergeld zusteht muss sie es ummelden. kümmern heißt das zauberwort.

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Wie alt sind Deine Söhne?

Das Jugendamt kann nur Empfehlungen aussprechen, diese sind rechtlich nicht bindend.

Das Jugendamt kann den Umgang nicht aussetzen, das ist eine dreiste Frechheit, dem Vater so einen Bären aufzubinden.

Die Kinder können einfach so auch nicht entscheiden, dass sie nicht mehr zum Vater wolllen.

Der Vater hat ein Recht darauf und es müssen massive Gründe vorliegen, wenn er das vom Gericht nicht erlaubt bekommen soll.

Deine negative Haltung dem Vater färbt auch ohne bewußtes Aussprechen negativ auf die Kinder ab.

Es ist richtig und gut, dass der Vater sich ans Familiengericht wendet, das ist ein untragbarer Zustand.

Ach weißt du, gerade bei Streitereien um das Sorge- und Besuchsrecht sind die Aussagen nur eines Elternteils mit äußerter Sorgfalt zu betrachten und beide Seite anzuhören und sich dann ein Urteil zu fällen. Auch gerade weil so ein Streit mit unsauberen, unfairen, falschen Behauptungen geführt wird, die weit weg sind von der Realität.


Wenn eine Lösung und Einigung nicht über das Jugendamt möglich ist, sollte dann das Familiengericht mit dem Fall betraut werden. Der Richter wird dann schon beide Seiten plus die Kinder anhören und zu einem Entschluss kommen.

wow DU kapierst nicht, dass du jedesmal gegen die rechte des vaters verstößt. er hat recht, du machst genau das: du enthältst die kinder und entziehst ihm diese. folgendes:

1. ein jugendamt kann keinen umgang aussetzen

2. ein jugendamt darf keinen umgang aussetzen

3. ein jugendamt darf beraten, MEHR nicht.

der vater hat nur einen fehler gemacht: er hat viel zu lange gewartet und sich viel zu viel gefallen lassen von dir. da mediationen nicht funktionieren und du beratungsresistent bist. du hast die kinder manipuliert und sie in einen loyalitätskonflikt gestürzt, das tut den kindern nicht gut - also dein verhalten.

ja er wird zum gericht gehen und dort wird er natürlich auch den umgang regeln.  er wird 2-3 mal umgang betreut bekommen und dann in vollem umfang: 2-3 nachmittage jede woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so/mo, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. das wären so der mindestumgang der ihm zusteht und den wird er auch bekommen.

du empfehlen ist ihm, ordnungsstrafen gegen dich verhängen zu lassen und das in dem beschluss aufzunehmen. wenn du also wieder oder weiterhin umgang boykottierst werden ordnungsgelder verhängt, ersatzweise haft und androhung dir das sorgerecht zu entziehen.

höre auf den vater schlecht zu machen, höre auf die kinder gegen ihn weiter aufzuhetzen, höre auf damit die kinder kaputt zu machen - kein kind reagiert unbegründet so wie deine kinder nur bei der erwähnung des namens. das ist etwas das du ihnen eingetrichtert hast, weil sie wissen das du genau diese reaktionen möchtest, da du ihn nicht leiden kannst.

wie gesagt, du hast dich bindungsintolerant verhalten in den letzten zwei jahren und kein gutes haar an dir gelassen durch diese handlung. höre auf damit und das sofort. hoffentlich kapierst DU DAS recht zügig, bevor die kinder von dir zum vater wechseln.


Migi5 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 06:26

du scheinst mich ja zu kennen, nimmst dir raus, zu behaupten das ich die kinder fern halte...... JA hat entschieden, das kein Umgang statt findet zum schutz der kinder, du weißt nicht was vor gefallen ist, ,,, aber drogensüchtigen und schlägertypen darf man kinder ja ruhig jeder zeit überlassen,,, ganz klar das unsere zukünftigen psychopaten alle so entstehen, kinder sind bereits in der pubertät.,,,,, und JA gibt keine kinder in obhut eines vaters der sie schlägt durch zimmer wirft oder mit bücher schlägt...... ich versuch nur meine nerven hier zu beruhigen, dennn ich kann dann mit den kids zu psychiater laufen,,, nicht du!!!!!!,,,,,, und auf dumme antworten war ich nicht scharf, sondern nur auf ähnliche fälle usw......

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blumenkanne  12.10.2015, 06:30
@Migi5

noch einmal: das jugendamt setzt keinen umgang aus, das jugendamt trifft niemals entscheidungen zum umngang und das jugendamt würde niemals solche dinge entscheiden. das jugendamt darf nur beratetnd tätig werden.

natürlich haben auch drogensüchtige umgang. es soll genügend drogensüchtige oder psychisch kranke mit alleinigem sorgerecht geben. dumm sind nicht wir, dumm bist du. denn ein gericht wird dich in die schranken weisen und ein gericht könnte dafür sorgen das dir der umgang ausgesetzt wird aufgrund deines verhaltens den kindern gegenüber - das ist kindeswohlschädigend. unmöglich, dass es solche menschen wie dich noch gibt. dem vater ist zu wünschen, dass er erfolgreich klagt und dich mit strafen beschweren lässt

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Gerichtliche Klärungen sind insofern sehr gut, weil unabhängig von den Interessen der in ihren Rsosenkrieg verwickelten Elternteile ein neutrales und unabhängiges Gericht im Sinne des Kindeswohls etscheidet - wozu die Eltern zumeist gar nicht mehr in ihren wechselseitigen Hasstiraden fähig sind.

Für uns Außenstehende ist es z.B. nicht zu beurteilen, ob die Reakton deiner Kinder wirklich am Verhalten des vaters liegt oder daran, dass du sie systematisch gegen ihren Vater aufhetzt. Das alles kann aber vor einem gericht in aller Ruhe abgeklärt werden.

Insofern unternimmt der Vater mit seiner Klageeinreichung einen vernünftigen Schritt und das dich das so anfasst, hat dabei sein ganz eigenes geschmäckle...