Kann der Vater Bringpflicht & Sorgerecht einklagen?

Hallo, ich habe da ein kleines Problem. Der Vater meines Sohnes möchte plötzlich das Sorgerecht zu 50% sowie eine Bringpflicht einklagen. Zur Vorgeschichte:

Ich habe mich von dem Vater getrennt als unser Sohn 6 Monate alt war. Der Grund dafür war, dass ich einen neuen Mann kennen gelernt habe, der mich aus dieser Beziehung mit dem Kindesvater rausgeholt hat. Der Kindesvater war mir gegenüber gewalttätig und nahm Drogen. Ihm wurde letztes Jahr auch der Führerschein entzogen da er unter Drogeneinfluss in eine Polizeikontrolle geraten war. Nach der Trennung zog der Kindesvater weg, es entstand eine Entfernung von 600km. Ich bin dann zu meinem neuen Lebensgefährten gezogen, es gab eine Entfernung von nur mehr 300km. Dann zog der Kindesvater wieder weg und es gibt aktuell eine Entfernung von 500km. Der Vater gibt mir jetzt die Schuld für die weite Entfernung..warum auch immer... Der Vater meines Sohnes bezahlt seit über einem Jahr keinen Unterhalt mehr, reagierte weder auf meine Briefe,Mails, Anrufe noch auf die Schreiben vom Jugendamt. Vor zwei Wochen hat er sich plötzlich nach zweieinhalb Jahren gemeldet und möchte plötzlich seinen Sohn kennen lernen. Ich habe immer gesagt, das er ihn sehen kann wann immer er möchte. Als er sich vor zwei Wochen gemeldet hat, habe ich sofort mit ihm ein Treffen vereinbart, welches er aber leider abgesagt hat. Begründung: Die Zugfahrt ist ihm zu teuer. Nun gut. Ich habe ihm gesagt dass ich es traurig finde das ihm sogar die Zugfahrt zu seinem Sohn zu teuer ist. Er meinte plötzlich, ich hätte ihm gegenüber eine Bringpflicht, sprich ich soll ihm seinen Sohn bringen damit er ihn sehen kann. Was ich allerdings überhaupt nicht einsehe. Da meldet er sich völlig aus dem Nichts nach fast drei Jahren, hat sich nie für seinen Sohn interessiert, keinen Unterhalt bezahlt und jetzt soll ich ihm auch noch den Kleinen bringen? Ich muss allein schon den Kleinen auf das Treffen vorbereiten und jetzt soll das auch noch in fremder Umgebung sein? Naja und ausserdem meinte er noch, er möchte das Sorgerecht zu 50%. Was soll das denn bringen bei dieser Entfernung und vor allem bei der Vergangenheit des Kindesvaters ist mir das auch gar nicht recht. Vielleicht kann mir ja von euch jemand weiterhelfen, mir ein paar Tipps geben und mir vielleicht auch die aktuelle Rechtslage erklären? Inweiweit kann er da vorgehen und sogar sein Recht bekommen? Wie gesagt, er darf seinen Sohn sehen, wenn er will...Jederzeit..Das habe ich ihm immer gesagt, nur fahr ich nicht durch die Gegend damit er auf seinem gemütlichen Hinterteil sitzen bleiben kann. Bitte einfach mal um Hilfe und um eure Meinung.

Lg Nadja

Umgangsrecht, Sorgerecht
Vollmacht zur Abholung des Kindes vom Hort

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte dringend mal eine Rat, da ich gerade gegen Wände laufe.. Ich bin 38, männlich und derzeit alleinerziehend mit einem Sohn (9 Jahre). Die Kindesmutter hat gerichtlich das Umgangsrecht zugesprochen bekommen für Dienstag und Donnerstag. An diesen 2 Tagen holt sie unseren Sohn vom Hort ab. Nun ist es zu einem Vorfall gekommen. Ich habe meiner Freundin, die seit 3 Monaten bei uns lebt, schriftlich die Vollmacht erteilt, meinen Sohn vom Hort abzuholen, da ich ab und an abends länger arbeite und es nicht schaffe, meinen Sohn bis 17.30 Uhr abzuholen. Die Kindesmutter hat daraufhin den Hort angewiesen, dass sie es nicht wünscht, dass unser Sohn von einer anderen Person, als von mir abgeholt wird. Daraufhin verweigerte der Hort die Herausgabe unseres Sohnes an meine Freundin, trotz schriftlich vorliegender Vollmacht von mir. Ich mußte dann meine Arbeit unterbrechen und das Kind abholen. Auch nachfolgende Gespräche mit der Hortleitung brachten diese nicht zur Einsicht und sie beharrten auf der Weisung der Mutter. Zur Sachlage: Es ist so, dass mein Sohn gerichtlich mir zugesprochen wurde, d.h. dass er bei mir lebt und dies in gegenseitigem Einverständnis mit der Kindesmutter. Somit habe ich die Alltagssorge nach $ 1687. Die Kindesmutter hat lediglich das Umgangsrecht. Das Sorgerecht haben wir gemeinsam. Mir liegt eine Tabelle nach $1687 (Quelle T. Keller, 1999) vor, nachdem die Ausstellung von Vollmachten zur Abholung des Kindes in die Kategorie "Entscheidungen des täglichen Lebens" eingestuft werden und nicht in die der Kategorie "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung". Somit müßte ich eigentlich diese Vollmacht nicht mit der Kindesmutter absprechen und die Kindesmutter andererseits ist aufgrund ihrer Stellung als nur Umgangsberechtigte nicht befugt, Weisungen an den Hort zu erteilen. Liege ich hier richtig? Wie kann ich mich nun weiter verhalten? Die Hortleitung weigert sich hartnäckig, meine Vollmachten anzuerkennen und sieht (vielleicht aus Sympathiegründen von Frauen untereinander) die Mutter entgegen dem Beschluß vom Familiengericht als Hauptweisungsbefugte. Die Hortleitung fordert jetzt von mir einen erneuten richterlichen Beschluss darüber, dass Ich Vollmachen ausstellen darf, obwohl dies bereits über die Umgangsregelung vom Familiengericht und § 1687 und $ 1632 geklärt ist.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Hort
Kann der Ex-Freund Sorgerecht und Besuchsrecht beantragen?

Es geht um folgendes.....

eine Bekannte hat eine 6 Jahre alte Tochter und einen neuen Lebenspartner mit dem sie jetzt verlobt ist. Der Ex-Freund kommt in ein paar wochen aus dem Knast, nach über 3 Jahren, da er wegen Drogenmissbrauch gesessen hat. Er hatte sich nie um das Kind gekümmert und früher sogar Sprüche gelassen, das wenn seine Tochter gross ist, er mit ihr einen kiffen tut. Jetzt kommt er aus dem Knast und möchte Besuchsrecht und Sorgerecht haben. Die Mutter möchte das nicht, da er schlechter Umgang ist und die Tochter wünscht es auch nicht. Das neue Familienglück läuft richtig harmonisch und die Tochter fühlt sich sehr wohl, hat einen guten Umgang und ein gesundes Umfeld in der sie aufwächst. Das Jugendamt hat gesagt das er Besuchsrecht bekommt und auch Sorgerecht beantragen kann, sowie ein Anwalt meinte da hätter er gute Chancen.

Wie verhält sich das, wenn der Ex wegen Drogenmissbrauch im Knast war und beides beantragen möchte. Kann er beides bekommen oder hat die Mutter und das Kind das recht den Umgang komplett zu verbieten? Es gibt ja ein neues Gesetz für das Sorgerecht und Besuchsrecht seit 2013.

Bräuchte bitte Kompetente und brauchbare Antworten, so das wir richtig reagieren können, da der Verdacht besteht das der Ex-Freund es nicht ehrlich meint mit seinem Vorhaben und da natürlich auch gewisse Zweifel bestehen.

Bitte nur Antworten die sich wirklich auskennen und Erfahrung auf diesem Gebiet haben!! Danke!

Umgangsrecht, Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindeswohl
Probleme im Umgangsrecht mit dem Kindsvater

Guten morgen,

Ich habe ein typisches Problem mit dem Umgangsrecht. Mein Ex-Mann und Ich sind seit 2 1/2 Jahren getrennt und unser gemeinsamer Sohn lebt bei mir.Er hat ADHS und massive Verhaltensprobleme und wird daher auch dementsprechend behandelt.Nun ist es so,dass Ich seit 1 1/2 Jahren versuche mit dem Vater einen "GEREGELTEN" und "FESTEN" Umgang auf die Beine zu stellen.Um das Kindeswohl nicht weiter zu strapazieren,da der kleine besonders viel Struktur braucht. Der Vater ist leider nicht in der Lage dieses in den Griff zu kriegen und da habe ich mich gezwungen gesehen einen Anwalt aufzusuchen. Der Vater nimmt das Kind,wenn überhaupt,nur ein Wochenende im Monat und hat ihn bisher auch nur eine Woche in den Ferien Betreut. Immer wieder kam es vor das Diese Wochenenden Väterlicherseits verschoben oder abgesagt wurden.Man kann sich vorstellen wie das Kind darauf reagierte :( Meine Anwältin hat den Vater darauf hin mit einem Brief kontaktiert in dem steht,dass ich den Umgang "zeitweilig" auf Eis legen möchte bis eine gute Regelung gefunden ist. Da mehrere Gespräche bereits übers JA liefen und scheiterten.

Nun kommt der eigentliche Punkt!!!!!!

Der Vater ignoriert dieses Schreiben einfach und möchte heute sein Kind holen. Ich persönlich möchte jetzt wissen ob ich dieses Schrieben vom Anwalt rechtskräftig machen kann und ihm das Kind in diesem Fall verweigern darf,bis eine vernünftige Regelung Väterlicherseits gefunden ist.Denn alles andere entspricht meiner Meinung nach auf keinen Fall dem Kindeswohl..

MfG

Mimi R.

Umgangsrecht
Abholung aus der KiTa der Freundin des Kindesvaters verweigern

Hallo,

meine Freundin steht gerade vor einer schwierigen Situation. Der Kindesvater holt aktuell seine Tochter alle 14 Tage von Sa bis So. Er selber hat seit einigen Monaten eine neue Lebenspartnerin.

Da er demnächst weit weg zieht und er angeblich Freitags immer lange arbeiten muss soll seine Freundin das Kind aus der KiTa abholen. Meine Freundin hat ihm darauf hin gesagt das sie das nicht möchte, weil sie die Freundin des Kindesvaters nicht kennt. Sie haben sich bisher nur paar mal gesehen zwischen Tür und Angel. Auch ihre Tochter hat vorhin gesagt das sie von der Freundin des Vaters nicht abgeholt werden möchte und lieber vom Papa selber. Die kleine muss sowas schon bereits vorhin im Auto gesagt haben und der Kindesvater hat wohl in der Art darauf geantwortet das, wenn sie von seiner Freundin nicht abgeholt wird, sie ihren Papa dann nicht mehr sehen kann.

Meine Freundin hat ihm dies vorhin bei der Übergabe nochmal deutlich gemacht das er sich selber um sein Kind kümmern soll. Die Antwort darauf kamt prompt das er das dann wohl auf "anderem" Wege klärt. Ich selber kann da meine Freundin sehr gut verstehen das sie so ihr Kind einer "fremden" Person aushändigt. Der Kindesvater kümmert sich soweit nicht innerhalb der Zeit um seine Tochter. Da herrscht toten Stille. Keine Anrufe - gar nichts vom Papa. Was ich selber sehr traurig finde.

Kann sie als Mutter dem Kindesvater das Recht verweigern das sie ihr Kind der Freundin des Kindesvaters aushändigt?

Umgangsrecht, Kindsvater
Meine Tochter will keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater

Meine Tochter ist 12 Jahre alt. Hat keinen geregelten Umgang mit ihrem vater. Nur hin und wieder mal. Sie hat nie wirklich ein gutes Verhältnis zum Vater gehabt und ist immer ungern hin gegangen. Er ist mittlerweile wieder verheiratet und hat auch einen kleinen sohn. Es gab auch eine Zeit in der mein mann und ich uns gut mit ihm und seiner Frau verstanden haben. Schon eine richtige freundschaft. Und wohnen (leider) unmittelbar in der nachbarschaft. Aber auch in dieser Zeit ist meine Tochter ungern mitgegangen. Sie selber traut sich nicht ihm das mitzuteilen oder ihm irgendwas zu sagen. Ihre Begründung dazu ist, dass sie ihn nichtsahnend kann, wenn er am Boden zerstört ist. Ihre Gründe warum sie nicht mehr hin will, sind mehrere. Jetzt hab ich ihm das alles mitgeteilt und jetzt bekomme ich vorwürfe, dass sie ja angst vor mir und meinem Mann hat, ihm sowie zu sagen. Und dass die Entscheidung nicht 100% von ihr kommen würde. Jetzt ist meine Frage, ob ich sie leider Gottes zwingen muss zu ihm zu gehen oder nicht. Ich mein er hat sich auch kaum bei ihr gemeldet um sie mal zu sehen. Ich kann meine Tochter einfacher gut verstehen. Ich habdasselbe als Kind durch. Mit nur einem unterschied: ich War älter. Ich weiß jetzt nicht wie ich mich richtig verhalten soll. Bitte helft mir. Und Jugendamt hab ich kein vertrauen. Mit denen hab ich nur Ärger wegen meiner kleinen tochter.

Gruß janine

Umgangsrecht, Entwicklung
Umgang mit dem Kindsvater ausserhalb seiner Umgangszeit

Hallo,

ich brauche einfach einen Rat. Ich bin seit 4 Jahren von dem Vater meiner Tochter getrennt. Sie wird demnächt 5 Jahre alt. Das jeder nicht immer richtig handelt bzw sich falsch verhält und fehler macht ist durchaus menschlich. Nun versuch ich seit längerem mit dem Papa ein stabiles Verhältnis aufzubauen, nachdem ich alle gemeinsamen Kontakte abgebrochen habe, um weitere einmischung dritter zu verhindern. Ich versuche ihn zu verstehen und viel verständnis für seine Situation aufzubringen...was mit wut im Bauch nicht immer ganz einfach ist, gebe ich zu. Für den Papa ist es verständlicherweise nicht leicht, sein Kind "nur" alle 2 Wochenenden zu sehen und zu wissen, dass ein neuer Mann im Haushalt bei uns lebt. (Seit 2 Jahren)

Der Papa sieht seine Tochter alle zwei Wochen von Donnerstag nach der Kita bis Montag in die Kita bringen. Alles nötige besprechen wir per mails oder am Telefon. Durch viele Meinungsverschiedenheiten, Vorwürfe und schnelle Meinungsänderungen seinerseits, ist das die angenehmste Lösung. Viele Fragen seinerseits, wer das Kind aus der Kita abholt und wie ich arbeite, was wir machen etc. kommen mir auf Dauer als belastend vor.

Soviel dazu. Noch vor 2 jahren pflegte ich ein gutes Verhältnis zu Freunden (Nachbarn) die zwei aufgänge neben mit wohnen. Sie waren mir eine große Stütze in der Zeit des Alleinerziehens sein. Differenzen meinerseitz beendeten diese Freundschaft.

Nun allerdings lässt der Papa die Freundschaft zu den Nachbarn seit geraumer Zeit neu aufleben. Sicher bin ich da sehr voreingenommen was diesen Umgang angeht.

Seit längerem setzt sich der Papa auf meinen Hinterhof mit den Nachbarn zusammen, wenn er keinen Umgang mit seiner Tochter hat. (Eine Neue Frau, auch eine Nachberin von mir, spielt da auch eine Rolle) Unsere Tochter sieht ihn wenn wir nach Hause gehen und möchte natürlich zu ihm Hallo sagen was ich ihr nicht verwähre.

Dennoch sitzt sie dann am Fenster und ist traurig weil ihr Papa da unten ist und sie oben in der Wohnung. Genauso verbringt er allerdings Zeit hier auf dem Hof wenn er den Umgang mit seiner Tochter hat. Allerdings meist bis weit über 21 Uhr auch unter der Woche, sprich Donnerstags. D.H. ich sehe sie nach arbeit, gehe vorbei, am besten auf zehnspitzen damit sie mich nicht sieht. Mir tut es im Herzen weh.

Ich bin für klare Grenzen und Strukturen. Um das schon so hin und her des Kindes zu vermeiden.

Ich arbeite im Einzelhandel und meine Zeit mit meiner Tochter ist schon begrenzt durch die Arbeitszeit. Dennoch hab ich nicht das Recht diese Zeit auch im vollem Umgang zu genießen, ohne das sich der Papa so präsent macht? Oder ist das sehr egoistisch von mir gedacht?

Ich stand ihm damals das geteilte Sorgerecht ein, weil ich der Meinung bin, ein Kind hat das Recht auf seinen Vater und mit ihm regelmäßig Zeit zu verbringen. Sie liebt ihn und das ist auch richtig so. Mein Lebensgefährte und ich versuchen sie in keinster Weise auszuhorchen oder sticheln gegen den Papa.

Umgangsrecht, Kindsvater
Teeneager zum Umgangsrecht mit dem Vater gezwungen.

Ich weis mir nicht mehr zu helfen und versteh die Welt nicht mehr. Meine Tochter 13 möchte keinen Umgang mit ihrem Vater. Sie ist bei mir aufgewachsen ich habe das alleinige Sorgerecht. Ihr Vater war die ersten 8 jahre so gut wie gar nicht für sie da (Junky). Ich habe in der Zwischenzeit geheiratet und noch ein Kind bekommen. Meine Tochter fühlt sich wohl in unserer Familie und hat entlich den Vater den sie sich immer gewünscht hat. Nach 8Jahren kamm mein Ex und wollte umgang mit seiner Tochter. Da er in der Zwischenzeit einen Entzug gemacht hatte und meine Tochter nicht abgeneigt war habe ich dem zugestimmt. Doch in diesen 2 Jahren des Umgangs sind ein paar Dinge nicht recht gelaufen. Er hat sie zwar regelmäßig geholt aber sich nicht ausreichent um sie gekümmert, er hatte oft einen Freund dabei, oder ist des öffteren zu seinen Bruder gefahren wo er meisten mit den großen sprach und meine Tochter mit ihrem kleineren Cousin im Kinderzimmer verbracht hat. Er hat sie auch mit ins Krankenhaus zu seinem Kranken Vater gebracht obwohl wir besprochen hatten das daß nicht gut ist. Oft hat er ihr ein schlechtes Gewissen gemacht so das sie manchen zugestimmt hat obwohl sie keine lust dazu hatte. Danach wahr der Umgang nur noch sporadisch und dann gar nicht mehr. Als ich dann eine Klage wegen Unterhalt gemacht hatte hat er den Umgang angeklagt. Seit 3 Jahren läuft das per Gericht ........ meine Tochter möchte nicht doch es wurden Besuchstage vom Gericht vereinbart. Mein Fehler war mich auf ein vergleich einzulassen. Als wir den ersten Besuchstagen entgegen kammen war meine Tochter mit ihren Großeltern (Mütterlicher seits) im Urlaub und hat mit heftigen Bauchschmerzen reagiert. Da sie sich so heftig dagegen gewehrt hat ließ ich sie nicht hingehen. Darauf reagierte er mit einem neuen Gerichtstermin, in dem meine Tochter nicht anwesent sein muste und ich habe die Sachlage geschildert. Darauf wider ein vorladung vom Gericht diesmal mit Kind. Woraf meine Tochter wieder mit hftigen Bachschmerzen reagirte, eine Woche Krankenhaus aufenthalt und es stellte sich heraus es ist eine nervöse Gastritis. Meine Tochter schilderte nochmalig das sie kein Kontakt zu ihrem Vater wolle. Doch laut Gericht sollen wir Eltern jetzt Termine beim Jugentamt wahrnehmen damit es zu einem Treffen kommt. Wenn ich mit meiner Tochter über ihren Vater reden möcht lehnt sie es ab, ich solle sie mit dem Tehma in ruhe lassen, knallt mit den Türen o. schließt sich ein. Ich weiß nicht was ich machen soll wie ich ihr helfen kann diese Sache macht sie krank und demnächst wohlen sie uns vom Gericht einen Gutachter schicken. Läuft das noch auf normalen Wege ? Bitte helft uns ...... das läuf nicht mehr zum wohle des Kindes. Danke im vorraus, NieGee

Umgangsrecht, Teenager, Vater, Rechte, Gericht
Droht Umgangsverbot?

Schönen guten Abend.

Bin neu hier und hoffe, das ich keine Blödsinnige Frage stelle.

Folgende Situation: Meine neue Partnerin hat einen 4jährigen Sohn mit ihrem Ex-Freund, die sind seit knapp einem Jahr getrennt. Wir sind seit knapp 2 Monaten ein Paar, kennen uns aber schon bisschen länger. Nun möchte der Kindsvater ein Umgangsverbot gegen mich und meine Familie erwirken. Er ist auch der Meinung, das sie ohne seine Erlaubnis den kleinen den neuen Partner nicht vorstellen darf. Ich muss dazu sagen, der Kleine wurde langsam an die Situation rangeführt, also nicht "zack, das ist mein neuer Freund".

Meine Familie kümmert sich auch viel um den Kleinen, wenn der Kindsvater ihn plötzlich nicht aus dem Kindergarten abholen kann, weil er zum Kumpel einen Trinken will. Sie kümmern sich halt so, als wäre es ihr richtiger Enkel.

Außerdem werden wir auch von ihm bedroht bzw genötigt wie zum Beispiel, wenn du einen neuen Freund hast, zerstöre ich dein Leben usw...leider alles ohne beweise, weil's am Telefon gesagt wird.

Er versucht auch den kleinen gegen mich aufzuhetzen, spricht zum Beispiel schlecht über mich in seiner und der Kindsmutters Gegenwart. Zu Hause hört man denn Sätze wie: "Mama ich hab Steffen lieb, aber Papa sagt, ich darf ihn nicht lieb haben".

In der Gegenwart von den Kleinen würden wir nie schlecht über den KV sprechen, der Kleine kann nunmal nichts für die Situation. Alles ziemlich kompliziert.

Müssen wir da Befürchtungen haben, wenn der KV beim Anwalt/JA irgendwelche Lügen über uns erzählt? Oder brauch der KV eher eine Therapie?

Ich muss dazu sagen, ich war selber mal in so einer Situation wie der KV, bei mir waren es aber keine acht Monate bis die KM einen neuen Partner hatte, sondern nur eine Woche. Mir wäre damals nie im Sinn gekommen ein Umgangsverbot zu erwirken. Bei meiner Ex und mir klappt das alles super.

Umgangsrecht
Psychisch kranker Vater und unbetreuter Kontakt. Wie kann ich mich und mein Kind noch schützen und stärken? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hallo.

Nach viel hin und her, Gerichtsterminen, Jugendamtterminen, Gutachten und arztberichten wird wahrscheinlich bald unbetreuter Kontakt zum psychisch kranken Vater eingeleitet.

Es gibt beim Vater eine einschlägige Vergangenheit von Gewalt, psychotischen Episoden, schwerer Depression, Dorgen- und Tablettenmissbrauch. Sein Verhalten hat bereits früher einmal zur Verhaltensauffälligkeit beim Kind geführt, worauf gemeinsam mit dem Jugendamt beschlossen wurde, den unbetreuten Kontakt ein zu stellen. Darauf hin verschwand der Vater ein paar Jahre.

Nun ist er wieder aufgetaucht und möchte wie ein gesunder Elternteil behandelt werden. Er ist völlig überzeugt, dass es für das Kind das höchste Gut sein würde, auch über Nacht in seiner 20qm Wohnung zu bleiben.

Nun sehe ich mich vor das Problem gestellt, mein Kind darauf vor zu bereiten, was kommen könnte. Wir haben uns bereits entschlossen, dem Kind ein Telefon mit zu geben. Nach entsprechender kindgerechter Lektüre suchen wir bereits. Die Kinderpsychologin hilft uns auch. Nun weiß ich aus Erfahrung, dass es unglaublich schwierig ist Absprachen mit dem kranken Vater zu treffen, er nimmt die Realität anders war. Das Jugendamt war seit begin des Prozess eine gressliche enttäuschung. Uns wurde vor ein paar Monaten mitgeteilt, man bräuchte nun keine Gespräche mehr, ich solle dem Vater einfach vertrauen und man solle keine Anschuldigungen mehr aussprechen...

Ich könnte nun also Rat gebrauchen, worauf ich bei den künftigen Übergaben achten sollte. Die Anwältin und andere Beteiligten sagen, ich solle das Kind nicht mitgeben, wenn etwas nicht stimmt... Aber woran soll ich Leie das erkennen? Und wie soll ich mich verhalten, wenn der Vater wieder in schlechten Phasen steckt? Ich habe nicht das Gefühl mich ans Jugendamt wenden zu können... ich werde ignoriert und ausgelacht... sowas habe ich noch nicht erlebt... Einen Kinderschutzbund gibt es hier erst seit gaaanz kurzem und die haben niemanden der sich mit sowas auskennt... Die Caritas sagte mir, es sei ein Kommunikationsproblem an dem ich auch Schuld sei. Ich bezweifle das ich an des Vaters Dysthimia und schweren Depression schuld bin.

Also, wie kann ich mich und mein Kind und unsere Familie noch schützen und stärken? Hat jemand änliche Erfahrungen gemacht?

Danke

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Eltern, Familiengericht, Jugendamt, Jugendschutz, Kinderschutz, Kindeswohl, psychische Erkrankung, Umgang
Wechselmodell und unregelmäßige Arbeitszeiten- Bitte um neutralen Rat

Hallo zusammen,

meine Frau ist hat sich von mir vor 3/4 Jahr von mir getrennt und ist zu ihrem neuen Freund gezogen . Wir haben eine Tochter ( 3 Jahre ).

Meine Frau arbeitet 30 Stunden die Wochen , der neue Freund Vollzeit und ich bin Selbstständig mit sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten ( Viel am Wochenende und unter der Woönlche erst ab Nachmittags) . Trotzdem habe ich im Schnitt 3 mal in der Woche frei und häufig am Sonntag frei.

Meine Tochter habe ich zur knappen Hälfte der Zeit bei mir.

Das klappt ansich alles sehr gut. Für mich (persönlich ) ist es so , das ich also an meinen freien Tagen meine Tochter habe. Und ich zu der Zeit , wenn andere frei haben und feiern gehen ich arbeiten muss. Das ist nunmal so, aber mein Job macht mir auch sehr viel Spaß.

Nun ist es so das es zwischen dem Neuen und meiner Ex wohl immer mal kriselt, da er sich darüber aufregt , das die Beiden sich immer nach meinem Arbeitsplan richten müssen. Diesen gebe ich meiner Ex 2 Wochen im Voraus durch.

Ich habe gestern mit ihm telefoniert ( wir haben einen guten Draht ) . Er kommt sich Fremdbestimmt vor und wünscht sich für die Zukunft ,das ich die Kleine an 2 Wochenenden im Monat nehmen soll. Diese WE müssten nicht immer starr sein, aber damit dort mal feste Zeiten einkehren.

Ich habe ihm gesagt das ich das Vestehen kann( was ich auch irgendwo tue ), aber ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Ich habe mich erstmal nicht dazu geäußert . Ich müsste mir für diese Variante ein Bein ausreissen. Mir bliebe keine andere Wahl als einen Babysitter zu nehmen. Diesen hatte er auch Vorgeschlage.

Er kann nichts dafür wie ich arbeiten muss. Ich aber auch nicht.

Falls sich jemand wundert warum wir beide so telefonieren.... Meine Frau hat große psychische Probleme und er bat mich um rat....

Wie dem auch sei. Ich wollte mal eure unabhängige Meinung dazu hören. Ich bin ja an einer friedlichen Lösung interessiert ,aber ich kann mich nicht vierteilen. Ist sein Vorschlag berechtigt ? Wie seht ihr das ?

Vielen Dank im Voraus

Und bitte keine Diskussion über das Wechselmodell !!! Unsere Tochter ist hervorragendst entwickelt . Diese Bestätigung bekommen wir auch immer wieder vom Kindergarten zu hören. Sie ist sehr selbstbewusst , kontaktfreudig und sozial.

Kinder, Umgangsrecht, Familienrecht, Scheidung, Jugendamt
Hund beisst mein Kind

Ich habe eine Freundin.Von dieser lebe ich räumlich getrennt.Wir sehen uns wenn es hoch kommt einmal die Woche. Haben ein Kind zusammen welches 10 Monate alt ist.Durch meine Arbeit, ist unser Verhältniss sehr geschwächt und jeder führt irgendwo sein eigenes Leben.Dies ist letztendlich so gewurden,da Sie mich nie besucht,obwohl Sie im Erziehungsjahr ist und Zeit haben müsste.Ich muss immer wenn ich mein Kind sehen will zu ihr fahren.In ihrer Wohnung führt Sie sich dann auf wie der Boss und das kleinste falsche Wort führt zu Beleidung und Rauswurf. Ich habe mir echt viel gefallen lassen um mein Kind zu sehen. Irgendwie kann man schon gar nicht mehr von einer Beziehung reden. Sie sagt zwar in guten Momenten mal ein "Ich liebe dich" und ist eifersüchtig. Ich tue nur Dinge für Sie und das Kind,aber kaum habe ich eine Bitte,wird Streit provoziert um den Bitten nicht nachzukommen. Mein Kind bekomm in Streitsituationen nichtmal auf den Arm. Soviel zum Beziehungsleben.Jetzt aber zum Hauptproblem. Ihr Hund. Ein grosser SchäferhundLabrador-Mix 11 Jahre. Dieser kann im Haushalt alles tun. Schläft in Bett von Ihr(auch wenn ich da bin), auf Couch.Nimmt dem Kind die Schnitte aus der Hand.Schleckt es von oben bis unten ab.Schläft ab und zu in Kinderbett.Sitzt beim gemeinschaftlichen Essen immer mit am Tisch und bekommt die Schnitten zugeworfen wie eine Frisbiescheibe. Wenn ich irgendwas dagegen sagte war ich der Idiot,der nix von Hunden versteht. Vor ein paar Tagen hat es dann geklappt. Ich war nicht dabei. Beim Streit um ein Krümel hat der Hund zugeschnappt in den Kopf des Kindes. Der kleine musste genäht werden. Die Ärzte haben gesagt bis auf Narben am Kopf würde nix bleiben.Zum Glück an Stellen, wo Haare sind.Nicht sichtbar später. Es war für mich ein Warnzeichen. Ich habe Sie gebeten den Hund abzugeben. Doch Sie will ihn weiter behalten und nichts an Ihren Leben ändern.Es wäre ein Unfall gewesen. Der Vogel wurde mit dieser Antwort aber abgeschossen: Was ist wenn es das nächste Mal der Arm ist? Antwort: Würdest du dann dein Kind nicht mehr nehmen.Es könnte theoretisch auch stürzen. Sie begreift den Ernst der Situation nicht und nimmt mich gar nicht mehr war.Anderen gegenüber soll ich den Mund halten,damit niemand erfährt das es ihr Hund war,den Sie behalten will. Ich kann es aber nicht mehr.Ich habe Angst um das Leben meines Kindes. Was kann ich tun und was für möglichkeiten stehen mir offen um mein Kind vor dieser Frau bzw. Hund zu schützen. Kommt Sie so einfach davon?

Umgangsrecht, Hund, Erziehung, Sorgerecht, Recht, Tierhaltung
Umgangsrecht: mein Sohn (6 Jahre) will nicht mitgehen!

Der Vater von meinen Sohn (6 Jahre) u. ich sind seit Januar 2009 getrennt. Der Grund dafür waren unter anderen Gewalttätigkeiten, sein cholerisches u. lautes Verhalten, das Desinteresse am Sohn (war nur genervt und hat nie mich in der Betreuung und Pflege etc. unterstützt) das mich letztendlich dazu gezwungen hat ins Frauenhaus zu gehen... der Umgang fand zwar statt in den letzten Jahren, aber immer wieder mit Streitigkeiten seinerseits, sein cholerischen und lauten Verhalten,mit Vorwürfen und Beschimpfungen an mich, wo es ihn nicht störte, dies vor unseren Sohn aus zutragen. Ich hatte mehrmals versucht über DRK oder ähnliche Vereine eine Beratung zur Klärung der Probleme zu bekommen,die der Vater jedesmal ablehnte, bis er vom Gericht dazu aufgefordert wurde, was zuletzt im Jahr 2008 bis 2009 stattfand. Er versprach sich immer zu ändern, jedenfalls vor der Psychologin, doch beim Umgang war nie davon etwas zu spüren. Im März 2011 wurde per Beschluss der Umgang 14-tägig von Donnerstag bis Sonntag, sowie die Feiertagsregelungen und jeden Mittwoch ein Telefonat mit dem Vater festgelegt, ansonsten bei Nichteinhaltung: 25000 Euro Geldstrafe oder Ordnungshaft. Seit Mai 2013 möchte mein Sohn nicht mehr telefonieren aufgrund mehrerer Vorfälle, was bis heute anhält und der Kleine bei jeden Anruf sich entweder die Ohren zuhält, sagt, das er nicht möchte oder sich sogar in der Wohnung versteckt. Nachdem 2012 wieder Probleme auftauchten, versuchte ich erneut beim DRK die Beratung zu beanspruchen, doch im Januar kam dann der Anruf von der Psychologin, das der Vater kein Interesse hat und die Beratung nicht in Anspruch nehmen möchte. In letzter Zeit wurden die Streitereien vom Vater immer schlimmer, auch die Vorfälle, was mein Sohn berichtet und mich echt traurig machen. Seit dem 19.12.2013 hat er jeden Umgang total verweigert, weil er laut seiner Aussage: -zur Oma muss, die er nicht mag, aber sein Vater sagt, dass er da hin muss -er nicht geduscht wird (kommt stark riechend vom Umgang zurück), noch nicht mal mit dem Waschlappen gewaschen wird -er heiße Mahlzeiten essen muss, die er auf drängen vom Vater zu sich nimmt, ihm dann zu heiss sind und er dafür noch geschimpft wird -er generell ein lautes, fast schon schreiendes Auftreten hat, ihn immer nur schimpfen würde -er im Bett vom Vater schlafen muss, weil sein Bett mit anderen Sachen beladen ist -er nie Zeit für unser Kind hat, geschweige denn mit ihm spielt -er nie eine Umarmung oder ein Kussi bekommt, was er sich nach den Umgang von mir alles holt,da der Vater von Babyalter keine Bindung hatte, wie jetzt auch noch (bsp. jedesmal wenn er unseren Sohn abholt oder wiederbringt, erfolgt keine Begrüßung etc., sprich der Vater läuft vorne weg u. der Kleine hinterher) usw. Jedenfalls habe ich jetzt nochmals das DRK um Hilfe gebeten u. nächste Woche einen Termin mit Sohn, damit er alles sagt was vorgefallen ist bzw. was noch? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben? danke im voraus

Umgangsrecht, Sorgerecht
Umgangsreglung Sohn 3 Jahre Ferien Feiertage Vater braucht Hilfe!

Hallo,Vor etwa einem Jahr hab ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt, waren nicht verheiratet, unser Sohn(gemeinsames Sorgerecht)ist jetzt 3 Jahre alt geworden. Letzten März haben wir bei der Lebensberatung eine Umgangsreglung getroffen.Jedes 2.WE und jeden Mittwoch hab ich meinen kleinen(hätte ihn so gerne noch mehr),daran halte ich mich sofern es irgend wie machbar ist, kann ich ein WE nicht,egal aus welchem Grund hab ich Pech(Aussage der KM), die Mutter verschiebt absolut kein WE.Ist das im Sinne von dem Kleinen ? Jetzt im Sommer 2014 will Sie mir mein Kind nur für eine Woche geben, er ist im Kindergarten und die haben 2 Wochen geschlossen, ne Woche würde völlig ausreichen für mich,sagt Sie, 2013 hatte ich ihn 9 Tage, muss sagen sie Situation war neu für mich und war mir nicht sicher ob ich als Mann alles hinbekomme mit Haushalt Kind usw, klappt aber wunderbar .. in 2 Wochen ist ein neuer Termin bei der Lebensberatung,gewollt von mir nach einem heftigen Streit weil ich meinen Sohne ne Woche länger haben will ihr das aber nicht passt... Meiner Meinung das Kind Anspruch auf halbe Ferien und Feiertage beim Papa zu verbringen ? Hoffe auf aufbauende Antworten... Die Mutter macht mir echt das Leben schwer, reist mir den kleinen vom Arm bei der Übergabe weil er sich an mir festklammert, kein Wort von ihr wie es dem kleinen geht,ob er geschlafen und gegessen hat usw..Kleider bekomme ich keine fürs WE...mit der KM ist leider kein vernünftiges Wort zu sprechen

Kinder, Umgangsrecht, gemeinsames-sorgerecht
Er will das Sorgerecht, er ist spielsüchtig

Hallo zusammen,

ich mache mir Sorgen und hoffe, mir kann jemand die rechtliche Lage erklären...

Mein Exfreund ist seit ca 5 Jahren spielsüchtig. Nachdem ich raus gefunden habe, dass er mich kontinuierlich belogen hat und mindestens 20000 Euro Spielschulden hat - auch bei mir ein Teil, habe ich mich getrennt. vor 7 Monaten ist unsere Tochter geboren worden, nachdem ich die komplette Schwangerschaft alleine gelassen wurde und durch meinen Diabetis, wirklich eine schwere Zeit die 9 Monate hatte... Jetzt zieht er morgen aus und meinte so nebenzu, wann ICH mal den Termin beim JA mache, dass er das Sorgerecht auch bekommt!? Ich erklärte Ihm, dass er das Sorgerecht nicht bekommt, solange nicht von einem Psychologen bescheinigt wurde, dass er nicht mehr spielsüchtig ist.

Ich habe solche Angst, dass er jetzt - was er androhte - ein riesen Fass mit Anwalt usw auf macht, denn mir steht ja auch der Betreuungsunterhalt von ihm zu, den er mir nicht geben wird...Kindesunterhalt zahlt er.

Weiss jemand, wieviel Betreuungsunterhalt ich bekommen sollte (er verdient 1450 € netto), mein Verdienst vor der Elternzeit war bei 1544 €?

Wie schauen die Chancen beim Jugendamt aus, dass er das Sorgerecht bekommt?

Ich habe ein bisschen Angst, wenn meine Tochter bei Ihm ist...was tut er dann? Kümmert er sich um sie, oder schiebt er sie zur Oma ab (Sie ist eine Überoma!!!)

Hoffe Ihr habt mir ein paar Antworten!

Vielen Dank

Umgangsrecht, Schulden, Sorgerecht, Privatinsolvenz, Spielsucht
Kindsvater hält sich nicht an gerichtlich geregelten Umgang!

Hallo,

bin neu hier und habe eine Frage! Meine Partnerin und ich sind nun seit fast 2 Jahren ein Paar und sie hat einen jetzt 3 jährigen Sohn der schon lange zu mir auch nur noch Papa sagt bzw. bin ich nur der papa für ihn!

Es gibt seitdem Dezember 2012 einen richterlichen Beschluss über den Umgang aller 2 Wochen von Freitag Nachmittag bis Samstag Abend da der Kindsvater auch eine Stunde weg wohnt und ein volles WE dem Kind nicht gut tat bzw. wir dann Sonntags immer das Problem hatten das Kind wieder auf ein normales Level zu bekommen. Selbst die Kita fragte uns jedesmal nach den Umgangswochenenden was mit dem Kind los sei es tritt,schlägt und beißt bzw. spuckt die Kinder und erzieher an. Daraufhin schrenkten wir den Umgang ein auf Samstag von 10-18 Uhr bei uns im Ort. Lief auch eine Weile gut bis er die volle Hand wieder wollte und vor Gericht zog, wir diesem aber glaubhaft und mit Nachweisen darlegen konnten das der von ihm angestrebte Umgang nicht machbar ist.

Der Richter wollte es bei dem von uns angestrebten Umgang auf die 8 Stunden Samstags belassen aber unsere Anwältin hat den guten Willen gezeigt und ihm von Freitag Nachmittag bis Samstag Abend angeboten und dieser hat es akzeptiert.

Nun haben wir aktuell folgendes Problem! Es besteht ein Beschluss an den sich jeder zu halten hat, wir haben nie und ich betone wirklich nie den Umgang verwehren wollen da wir beide uns ja auch arbeitstechnisch absprechen mit den Dienstplänen wegen abholen von der Kita bzw. das Kind haben!

Nun kam vor ca. 1 Monat eine SMS vom Kinsvater er fängt jetz eine neue Arbeit an weil das gericht ihn dazu verurteilt hat Unterhalt zu zahlen ( Was ja seine Pflicht und nicht unser Problem ist) daraufhin schrieb er ob es denn möglich ist den Umgang von Samstag zu Sonntag zu legen weil er angeblich von seiner Firma kein frei für den Umgang bekommt ( Was ich ehrlich gesagt von einer seriösen Firma nicht glauben kann).

Wir schauten uns an und meine Partnerin schrieb das dies nicht möglich ist da wir auch mit unseren Arbeitgebern absprechen mussten das wir zu diesen Übergabezeiten und Empfangszeiten auch frei haben bzw. wegen der Kita! Wir können doch nicht nur weil er jetzt eine neue Arbeit hat unser Leben nach ihm richten.

Er konnte es nicht fassen und droht wieder mit Gericht. Soll er machen!

Nun war das Kind seitdem zwei Umgänge hintereinander krank so dass der Umgang ausfallen musste. Von ihm selbst kamen nur SMS wie es dem Kind geht keine Anrufe oder Vorschläge bzw. Nachfragen über alternativ Umgänge an den folge WE´s!

Nun war unser Kind wieder gesund und der Umgang vor 2 Wochen schlich heran und meine Partnerin war 15 Uhr am Kindergarten zur Übergabe. Komisch. Er war nicht da!!! Es kam weder ein Anruf noch eine SMS......Garnichts.......! Nun gut haben uns nichts dabei gedacht da er den darauffolgenden Mittwoch wieder fragte wie es dem Kind geht! Heute nun war wieder Umgang. Wir waren 15 Uhr da aber er nicht. Keine SMS kein Anruf. NICHTS!!!

Was soll das?

Umgangsrecht, alleinerziehend, Rosenkrieg
Angst vor Kindesentführung!

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe diesmal ein sehr delikates Thema aus meinem Freundeskreis. Ich hoffe wirklich das es jemanden gibt der sich irklich auskennt, denn das hier ist wirklich nicht ohne:

Also, ich kenne eine Frau, sie (28) hat eine Tochter (7), mit einem Mann der mir unbekannt ist. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, dazu ist zu sagen, beide sind getrennt, schon vor der Geburt der Tochter.

Jetzt will er Umgang, das ist schon vor Gericht gewesen, die kleine hat zu der vom Jugendamt, zu dem Anwalt der Frau und zur Richterin gesagt, das sie den Vater nicht treffen will. Das Jugendamt sagt das der Vater ein Recht auf Umgang hat!

Bevor die beiden sich getrennt haben, hat er sie geschlagen, unter anderem auch schwanger eine Treppe runter geschuppst. Dazu wurde vor Gericht gesagt, das das Vergangenheit sei und ja alle älter geworden sind.

Seine neue und er haben ihr als die kleine kein jahr alt war, gedroht das die (er und die neue) ihr (der mutter) die kleine weg nehmen werden, mit allen mitteln. Vor gericht wurde das "ignoriert"!

Jetzt will der Vater treffen mit der mutter und dem jugendamt, dann nach ein oder zwei treffen, auch mit der tochter zusammen. Wie schon erwähnt will die Tochter das nicht.

In der Schule wird die kleine seit dieser kram angefangen hat, immer schlechter. Zuhause wird sie immer frecher, hört nicht mehr so wie vorher auf das was man ihr sagt!

Der Vater will ein Foto, über seine Anwältin ließ er das alles verlauten! Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf das alles, weil die Richterin die Situation anders einschätzt als sie wirklich ist! Oder so ähnlich!

Jetzt ist es aber so das die mutter wirklich sehr große angst hat, das mit dem foto oder mit dem ersten Treffen der Vater die "Beschreibung" des kindes hat und sie dann entführt!

Vielleicht ist noch zu erwähnen das sie deutsche ist, die kleine auch und der vater "südländer".

Was kann man hier in dieser Situation für die Mutter tun??? Ich bitte JEDEN der was weiss um einen Rat!

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Gericht, alleinerziehend, Jugendamt, Tochter, Kindesentführung
Möglichkeit über Psychologisches Gutachten über EX-Mann? / Kinder werden zerrissen!

Guten Morgen,

welche Möglichkeit gibt es für mich meinem Ex-Mann eine Grenze zu setzen ?

Wir haben zwei Kinder 7 und 10 und sind seit sieben Jahren getrennt/geschieden. (Er trennte sich wegen seiner jetzigen Frau) Mir wurde gesagt, dass er ziemlich massiv "psychisch krank" sei>eine passiv-agressive Persönlichkeitsstörung. Dies äussert sich darin, dass er keine Grenzen/Spielregeln akzeptieren kann. Er hat Schwierigkeiten sich in Systeme einzufügen. voll Neid, keine Empathie.

In unserem Leben äussert sich das so, dass er mich immer wieder abstraft. Sobald er merkt, was ich mir wünsche, tut er das Gegenteil. Sobald es mir gut geht, sucht er etwas, wie er mir das vermiesen kann Es gibt NULL Kommunikation zwischen uns. Maximal per email oder er nutzt die Kinder. Er erzählt ihnen laufend Schlechtes über mich oder schreibt dies per sms oder per Post. Anrufe von mir werden nicht beantwortet . Die Kinder müssen ihren Anruf auf seiner mailbox "ankündigen". Die Kinder werden auf dem Bordstein ein und ausgeladen. Wir sehen uns so gut wie gar nicht. Er vermeidet ALLES an Kontakt mit mir. Der Umgang wird ein Jahr im voraus per email festgelegt. Er sagt regelmäßig ab, da seine Frau oder eine Katze krank sind oder er "beruflich im Stress ist." Ersatztermine schafft er auch selten. Er hatte jedoch eine Klage eingereicht, damit sein Umgangsrecht geregelt uns festgehalten wird und "damit jegliche Kommunkation in Zukunft mit mir entbehrlich sei", sagte er. Umsetzten tut er den Umgang aber nicht wie geplant und macht sich bei den Anwalt deswegen schon lächerlich... Wenn die Kinder bei ihm sind "kümmert er sich aber immer um seine Frau" sagen die Kinder mit völligem Verständnis!!!!! Sie sind bei ihm total eingeschüchtert, sagt seine Familie, mit denen er mittlerweile den Kontakt abgebrochen hat, da sie mit ihren Enkeln und mir Kontakt halten. Die Kinder dürfen kaum etwas von ihren Sachen mit nach HH nehmen. (gibt immer Theater) Bei ihm werden sie in seine (!) Kleidung gesteckt. Von meiner Tochter habe ich zufällig erfahren, dass sie täglich Tropfen gegen eine Katzenallergie bekommt. Dies teilte er mir nicht mit. Genauso Arztbesuche in seinen Ferien. Er will mit unserem Leben NICHTS zu tun haben. Themen wie Schule Gesundheit, Finanzen usw. interessieren ihn nicht. Es gibt nur das Leben in seiner Stadt. Dort haben die Kinder ihn und seine Familie (inkl. neuem Baby)

Seine Frau (diese schreibt seine emails in seinem fragt die Kinder über mich und meinen Partner aus...wann wir heiraten und das ich wohl immer noch eifersüchtig auf sie sei. (die Kinder und ich sind bin aber seit vier Jahren mit meinem neuen Partner sehr glücklich und leben gemeinsam !)

WAS kann ich also tun, damit er sein Spiel mich abzustrafen aufgibt und die Kinder ihre Anspannung deswegen verlieren ? Meine Tochter verweigert eine Therapie, "da nicht sie sondern ihre Eltern ein massives Problem haben." Er verweigert jegliche Gespräche bei einer Beratung/Mediation.

DANKE !!!!

Leben, Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Beziehung, Scheidung, Psychologie
Bin alleinerziehend und nun zu meiner frage: darf der vater ständig seinen sohn zur oma geben?

Ich schildere erstmal die Situation!ER sieht alle 14 tage seinen Sohn von fr bis sa!Er holt ihn ab der erste weg ist direkt zu oma,hab ich kein problem mit. aber er gibt ihn ständig auch über Nacht zu seiner mutter ab.Letztens fragte ich meinen sohn 2 1/2 jahre alt hast du bei papa oder bei oma geschlafen?er antwortete bei oma,das frage ich ihn jedesmal wenn er von seinem vater kommt jedesmal sagt er er schläft bei seiner oma nicht beim vater!!da liegt es klar auf der hand das er sich gar nicht um ihn kümmert. finde es ja ok wenn der vater seine mutter besucht aber was mich stört das er ständig ihn ab gibt und er schön feiern geht,das immer wieder!!für mich ist so er schiebt sein kind zur oma ab!damit er nichts am hut hat mit ihm,er soll sich um ihn kümmern und nicht sein leben geniessen,genauso er hat ständig neue frauen!alle zwei monate ne neue freundin und jedesmal kriegt leon das mit.ich finde das geht gar nicht!!genauso wenn er ihn holt heult dr kleine wen er zu seinem vater das immer wieder...bsp: meine mutter die sieht seinen enkel viell alle zwei monate und da freut er sich tierisch wenn er mit kann und bei seinem vater überhaupt nicht!!aber ich kann leider nicht nach weisen das er sich nicht drum kümmert.und habe mir deshalb uberlegt ein detektiv zu beauftragen und heraus zu finden ob er sich wirklich kümmert wie er es behauptet..wassagt ihr dazu!!?? ich möchte nun hören was ich dagegen tun kann?den der stress hört nie auf!!kann ich ihm das umgangrecht verbieten..wenn er sich nicht drum kümmert?brauch rat..hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. ps hatte schonmal was dies betrifft geschrieben...nur das es genausso abläuft wie immer nix hat sich geändert

Umgangsrecht, alleinerziehend
Mein Sohn geht zur Kita wie verhält sich jetzt mein Umgangsrecht?

Folgende Situation Mein sohn 1 jahr 3 Monate alt besucht seid Montag die Kita. Ist ja alles Wunderschön freu mich auch darüber das er ein Platz so schnell bekommen hat. Morgen gehe ich selbst mal zur Eingewöhnung mit um mir mal ein Bild machen zu können. Meine Frage ist da meine Ex mir wieder mal das Leben schwer machen will, darf ich nach der Eingewöhnung sprich in ca 3-4 wochen mein Umgangsrecht wahr nehmen auch wenn mein Kind in der Kita ist? Heißt ich will ihn für einen Vormittag in der Woche dann aus den Kindergarten herraus nehmen. Ich bin Berufstätig und Arbeite nur Nachmittags bis spät Abends heißt ich konnte bisher meine Umgänge mit mein Sohn immer nur Vormittags Tätigen bzw nur Nachmittags wenn ich unter der Woche mal ein Tag frei habe was aber sehr selten ist. Und laut Jugendamt stehen mir 2 Besuche unter der Woche zu, Wie Verhält sich das jetzt? Meine Ex sagt ich nehme ihn nicht raus das wäre mein Problem da ich Nachmittags arbeite. Wir haben aber das Geteilte Sorgerecht und ich will mein Sohn weiterhin sehen und Umgang mit ihm haben auch Vormittags wie er es gewohnt ist. Denn kindergarten schön und gut aber die Festigung und der Umgang mit dein eigenen Vater find ich Persönlich schon wichtiger. Einen Vormittag in der Woche würde ich gern weiterhin haben wollen. Den anderen Tag kann man ja am Wochenende machen je nach dem wie ich arbeiten muss.

Vil hat ja jemand eine Idee Vorschalg ist ähnlich in der Situation? Besten dank Vorraus.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Jugendamt, Kindergarten
Kann ich Umgang mit betimmten Personen untersagen?

Hallo, also ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder und wir hatte bis vor einem dreiviertel Jahr betreuten Umgang, danach alles 14 Tage bei uns in der Stadt, da der Vater in einer anderen Stadt wohnt. Er ist jetzt verheiratet und hat mit seiner Frau auch ein Kind bekommen, seit ein paar mal haben wir es jetzt so gehandhabt das er die Kinder für ein paar Stunden zu sich holt und dann zurück bringt. Das seine Frau dabei ist und die beiden ihren Halbbruder kennen lernen und ihren Sohn(aus einer früheren Beziehung) war abgesprochen. Habe aber immer gesagt wenn etwas ohne mein Wissen abläuft oder irgendwas ist was nicht abgesprochen war, werde ich es ganz schnell wieder unterbinden und der Umgang findet wieder bei uns statt. Nun ist es so gekommen das auf einer Internetplattform die jedem bekannt ist ein Foto gepostet wurde mit dem Kommentar "We are Family" und lauter Personen dabei waren die ich nicht kenne, da sie von der Familie seiner Frau sind und sein Bruder, obwohl ich immer gesagt habe das weder seine Mutter noch seine Schwester oder sein Bruder Kontakt mit den beiden haben soll da sie sich über vier Jahre nicht gemeldet haben und die beiden die auch dementsprechend nicht kennen. Kann ich den Kontakt unterbinden binden lassen? Ich weiß das es möglich ist als Oma oder Onkel/Tante betreuten Umgang zu beantragen. Der Vater der beiden sagt das ér in der Zeit in der er Umgang hat 1. mit den beiden machen kann was er will und 2. er entscheiden kann wer dabei ist. Stimmt das und wem kann ich den Umgang mit den Kindern untersagen und wem nicht und was kann ich dagegen tun wenn Fotos mit meinen Kinder gepostet werden ohne mein Einverständnis? Ich habe das alleinige Sorgerecht. Ich hoffe ihr habt verstanden worum es mir geht und freue mich über Antworten. LG

Umgangsrecht, Sorgerecht
Unregelmässigkeiten beim Umgangsrecht. Gemeinsames Sorgerecht beantragen oder vor Gericht?

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe einen 9jährigen Sohn, der in der Regel jedes zweite Wochennde bei mir ist. Dieser Sohn stammt nicht aus einer Ehe und das alleinige Sorgerecht liegt bei der Mutter.

Nun hat die Mutter meines Sohnes einen neuen Lebenspartner und langsam werden die Zeiten meines Umgangs mit meinem Sohn immer willkürlicher. Normalerweise ist mein Sohn jedes zweite Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag bei mir. Diesen Monat wurde mein Wochenende mal eben eine Woche nach vorne verlegt und halbiert (Samstag Mittag bis Sonntag Nachmittag), weil ja schönes Wetter ist und meine Ex genau an "meinem" Wochenende Lust hat mit ihrem Neuen und meinem Sohn zum Zelten zu gehen. Siefragt aber auch nicht,ob das OK ist, sondern beschränkt sich darauf mir mitzuteilen, dass es halt jetzt so ist.

Die Zeiten, die ich ihn in den Sommerferien habe wurden jetzt auch schon drei mal geändert und von 3 Wochen auf 2 Wochen gekürzt.

Ich hatte mirüberlegt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, aber nachdem ich mich durch einige Internetseiten gelesen habe musste ich feststellen, dass das keinerlei Einfluss auf das Umgangsrecht hat.

Ich überlege auch vor Gericht zu gehen um das regelmässige Umgangsrecht einzuklagen. Ich habe aber im Internet von einigen Vätern gelesen, dass sie ihr Kind nicht mal das Ganze Wochenende haben, sondern nur Stundenweise und in den Ferien nur mit ganz viel Glück mal kurz. Ich befürchtenun, dass es ein Schuss nach hinten werden könnten und ich meinen Sohn zwar regelmässiger sehe aber am Ende noch seltener als bisher.

Ich hönnte ihr auch damit "drohen" das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, wenn ich meinen Sohn nicht zuverlässig jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei mir haben kann. Das würde aber sicher unser an und für sich nicht schlechtes Verhältnis trüben. Andererseits will ich nicht ein besserer Babysitter sein, der den Sohn nur bekommt, wenn Mutti gerade keine Zeit, oder nichts besseres vor hat und schlechtes Wetter ist. Auf ein geteiltes Sorgerecht hat sie sicher keine Lust, weil ich ja dann alles mit unterschreiben muss und sie gegen meinen Widerstand nicht einfach entscheiden kann wie sie will.

Nicht das jetzt ein falscher Eindruck entsteht. Sie ist ein gute Mutter und sie trifft eigentlich alle Entscheidungen in meinem Sinne.

Hat hier jemand evtl. Erfahrung mit dieser Problematik? Wie stehen meine Chancen meinen Sohn jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien zu bekommen?

Danke schon mal im vorraus für alle Antworten

Panazee

P.S.:

Im Internet habe ich oft als Begründung für sehr kurze Umgangszeiten gelesen, dass sich das Kind erst gewöhnen muss. Mein Sohn übernachtet aber schon seit 7 Jahre immer wieder bei mir, teilweise auch 2 Wochen am Stück und gerne. Er hat auch schon von selbst gesagt, dass er lieber länger bei mir wäre.

P.P.S.:

Ja, das ist ein langer Text, aber es ist auch eine komplexere Frage als "Bin ich schwanger" oder "Liebt er mich". ;-)

Umgangsrecht, Sorgerecht, Vater, Besuchszeiten
Hat die Stiefschwiegermutter Umgangsrecht mit dem Kind des Stiefsohnes?

Ich frage für meine Schwester (19), die vor einigen Tagen einen gesunden Sohn zur Welt gebracht hat. Es geht um die Stiefmutter ihres Freundes (sie sind noch nicht verheiratet), mit der es schon länger Probleme gibt. Der Freund meiner Schwester ist schon als Jugendlicher von zuhause zu seiner Großmutter gezogen, weil diese Frau ihm das Leben zur Hölle gemacht hat (einmal z.B. hat sie ihn mehrere Tage auf dem Dachboden eingeschlossen.) Wirklich etwas dagegen unternommen hat er jedoch nie, weil ihm dazu immer der Mut gefehlt hat und sie ihm drohte, ihm den Umgang mit seinen Geschwistern zu verweigern. Zu dem Vater hat er eine gute Beziehung, doch der war ihm nie eine große Hilfe. Seine Stiefmutter ist manipulativ, falsch und hinterhältig und sowohl er als auch meine Schwester fürchten, sie könnte den Jungen von kleinauf manipulieren und einen schlechten Einfluss auf ihn haben, doch vor allem versucht sie die Kontrolle über das Kind und seine Erziehung zu übernehmen. Da die Stiefmutter von Beruf Tagesmutter ist, mischte sie sich schon lange vor der eigentlichen Geburt in die Familienplanung ein und bestand darauf, dass das Kind von ihr betreut werden sollte. Als meine Schwester sagte, ich als ihre Schwester würde auf meinen Neffen aufpassen, sollte es denn mal nötig sein, fing sie an meiner Schwester vorzuwerfen, sie sei unfähig ein Kind zu erziehen und sie würde das Jugendamt auf sie ansetzen und man sollte ihnen das Sorgerecht entziehen - so reagierte sie jedes Mal, wenn ihr jemand deutlich machte, dass sie kein Mitspracherecht bei der Erziehung des Kindes haben sollte. Vor einigen Wochen haben sie sich dann zerstritten, doch obwohl meine Schwester ihr schon mehrmals gesagt hat, dass sie nichts mehr mit ihr zu tun haben wollen, drängt sie sich ihnen doch immer wieder auf, tut als sei nichts gewesen und steht gleich am Tag der Geburt im Krankenhaus und besteht als "Oma" darauf, ihr Enkelkind zu sehen. Meine Frage ist nun: Hat sie als Stiefschwiegermutter, die zumindest biologisch keine Beziehung zu dem Kind hat, ein Recht auf den Umgang mit ihm? Der Freund meiner Schwester hat nicht den Mut, etwas gegen sie zu unternehmen, doch meine Schwester hat große Angst, dass diese Frau ihr das Kind wegnehmen könnte. Ich möchte ihr so gerne helfen, doch weiß ich nicht, ob und was man da unternehmen kann.

Umgangsrecht, Recht
Freundin jammert, sucht bei mir Hilfe aber nimmt keine Hilfe so richtig an

Hallo,

eine Freundin kotz sich regelrecht bei mir aus, stellt mir Fragen bezüglich Thema Männer usw. und andere Probleme. Was ich auch nicht schlimme denn ich tue das auch in Maßen passe aber auf das ich den anderen nicht vereinahme.

Ich höre ihr auch zu und gebe ihr Tips und Ratschläge. Mittlerweile habe ich auch ihr sehr hilfreiche Bücher verliehen, damit sie sich selbst helfen kann.

Mir scheint es so, das sie es sich durchliest aber gar nicht verinnerlicht was sie da liest und wenn ich ihr Ratschläge gebe und meine Stellungnahme zu ihren Sorgen sage hört sie zwar zu und setzt das NIE wirklich um was ich ihr sage bzw nimmt meine Hilfe nicht ernst.

Sie sagt: Soll ich das wirklich machen zu ihm gehen

Ich sage: Ne lass es lieber, meine Meinung

Sie sagt: Echt jetzt, auch wenn er so nett war und ...das alles getan hat? Also ehrlich da würdest du doch auch nicht abgeneigt sein...komm schon

Ich sage: Ja ok, dann mache es wenn dir danach ist,

Sie sagt: Echt soll ich es tun, aber was ist wenn XY wieder nur das eine will, dann ist es doch besser nicht dorthin zu gehen

Das Hin und Her Gespräch geht immer so weiter ist wie ein unendlicher Teufelskreis So ähnlich verlaufen die Gespräche in jeden Themenbereich...bzw redet viel nur über ihre Sorgen.

Ich fühle mich danach immer Leer und Energielos. Wenn ich dann mal mein Ärger Luft mache und ihr meine Meinung sage heißt es wieder "Wahre Freunde hören einen immer zu und sind immer für ein da, helfen und haben immer Verständnis, aber dir ist es ja egal was mit mir ist." oder "Echte Freunde akzeptieren mich wie ich bin"

Könnt ihr mir helfen was man bei ihr machen kann? Oder benutzt sie mich nur als "seelischen Mülleimer".

Umgangsrecht, Verhalten, Freundschaft, Gefühle, Menschen, Freunde, Psychologie, Psyche
Weiß jemand vielleicht wie so eine Umgangsklage abläuft?

nun ist es so weit der Gerichtstermin für die Umgangsklage steht.

Der vater meiner Tochter(19M.) sagt immer das er sich kümmern will tut aber nichts und hält sich nicht an regeln und auch nicht an die die vom jugendamt festgelegt werden.

immer wieder kümmert er sich nur wenn er lust hat mal garnicht und wenn er die mal hat dann steht er plötzlich vor der haustür und will sie so schnell wie möglich loswerden weil er ja mal wieder (angeblich) termine hat. öfters habe ich versucht mit ihm zu reden und ich zu verstehen zu geben das seine tochter keine puppe ist aber ob das wirklich beim im angekommen ist bezweifel ich.

mein problem ist es das er immer sagt er will sich kümmern aber dafür nichts tut und sich auch nicht anregeln hält. ich kann in meinem job nicht wieder einsteigen weil ich mich nicht auf den kindesvater verlassen kann.(wenn er sich dran halten würde könnte ich wieder in mein job ohne probleme einsteigen) ich habe mir einen anwalt genommen und mir oft rat geholt und jugendamt weiß auch bescheid mein anwalt sagt der letzte weg ihm zu zeigen das er nicht machen kann was er will und ihn klar zu machen das das kind keine puppe ist ich eine umgangsklage. einfach aus dem grund weil er immer sagt er will sich kümmern. weiß jemand vielleicht wie so eine umgangsklage abläuft oder hat es schon selber erlebt ich bin nähmlich ziemlich aufgeregt....

Umgangsrecht, Anwalt, Vater, Gericht, Familiengericht, Jugendamt, Tochter
Was darf die neue Partnerin?

Hallo, ich frage für eine Freundin. Sie hat geteiltes Sorgerecht für die achtjährige Tochter die beim Vater lebt. Dieser verhindert oft die pünktliche Übergabe zu den Besuchswochenenden mit Gründen wie: Sie muss noch Hausaufgaben machen; sie fühlt sich nicht so; er entscheide, wann sie gehen darf, etc. Oft bekommt das Kind zusätzliche "Lernaufgaben" von der neuen Lebenspartnerin, die das Kind dann mit der Mutter am Besuchswochenende erledigen soll, wodurch Mutter und Kind gemeinsame schöne Zeit beschnitten wird und beide unter Druck gesetzt werden. Die neue Partnerin geht zu Elternsprechstunden in der Schule, während der Mutter Auskünfte über schulische Belange nicht mitgeteilt werden. Auch will die neue Lebenspartnerin gegen den Wunsch der Mutter an Beratungsgesprächen beim Jugendamt teilnehmen. Die Neue zwingt auch der Mutter Hausmittel, wie Zwiebelsaft auf, welchen sie vorbereitet mitgibt, wenn das Kind erkältet ist. Das Kind muss das trinken, sonst bekommt es zu Hause wieder Ärger. Auch werden Telefonate von Mutter und Kind überwacht und das Kind wird angehalten, "Generalbeichten" bei der Mutter abzulegen, welche auf Druck von der neuen Partnerin und Vater veranlasst werden. Passendes Schuhwerk wurde von der Neuen nicht mitgegeben, weil die Neue meinte, die solle die Mutter selber kaufen, obwohl Kindergeld und Unterhalt an den Vater fliessen. Gibt es eine Regelung, was der/die neuen Lebenspartner wirklich dürfen? Wie kann sie die Mutter vor solch "Übergriffen" schützen oder wehren? Kann jemand Tipps und Ratschläge für diese eingeschüchterte Mutter und das Kind geben? Die Anhörung beim Jug. ist bereits am Dienstag. Vielen Dank im Voraus. Eure Antworten leite ich sofort an die Mutter weiter.

Umgangsrecht, Sorgerecht
kann man ein 9 jähriges Kind zwingen zum Vater zu gehen

Meine Tochter 9 möchte nicht mehr zu ihrem Vater. Wir haben uns vor 3 Jahren getrennt. Bisher war der Kontakt zwischen den Beiden immer gut. Sie ist gerne zu ihrem Vater gegangen. Vor 1 1/2 Jahr kam mein Ex ins Gefängnis wegen Drogenhandel und Besitz. Trotz all dem wurde der Kontakt zu ihm gehalten mit regelmäßigen besuchen, weil die Kleine ihren Vater über alles liebte. Man muß dazu sagen er hat sich immer gut um sein Kind gekümmert. Jetzt ist er vor 8 Monaten entlassen worden hat auch eine Therapie gemacht und hatte an sich gearbeitet. Meine Tochter besuchte ihn regelmäßig, bis vor 3 Monaten. Von heute auf Morgen wollte sie plötzlich nicht mehr zu ihm gehen. Ich habe nun von meiner Tochter erfahren, das ihr Papa eine neue Freundin hat. Meine Tochter hat Angst vor dieser Frau. Sie hat mir erzählt, das diese Frau auf der Treppe zusammen gebrochen ist und das ihr Papa sehr viel mit ihr zusammen trinkt. Das er sich negativ verändert hat und wieder mit den alten Freunden Kontkt hat. Ich selber habe ihn darauf angesprochen doch er block nur ab. Ich habe mich erkundingt und erfahren, das seine neue Freundin instabil ist und ein massives Problem mit Alkohol hat. Desweitern ist sie auch bekannt dafür das sie mit Drogen zu tun hat. Sie selber hat 3 Kinder die bei den Großeltern wohnen. Wir haben es dann über das Jugendamt laufen lassen. Über die neue Freundin von meinem Ex gibt es eine Akte beim Jugendamt. Das Jugendamt hat dann vereinbart, das er seine Tochter vorerst 4 std. in der Wochen sehen kann bis er wieder ein Vertrauen zu dem Kind aufgebaut hat, später dann mehrer Stunden.( 4 std. in dem er alleine Zeit mit dem Kind verbringt ohne die Freundin. Gehalten hat er sich nicht daran und seine Freundin hat er ohne was zu sagen miteinbezogen. Nun weigert sich meine Tochter und sagt sie will nie wieder zu ihm gehen. Ich zwinge mein Kind nicht dazu, wenn es nicht will. Also bin ich wieder zum Jugendamt habe das geschildert. Nun sagt das Jugendamt sie soll 4std. zu ihm gehen, ich soll ihr gut zu reden, es wäre für das Kind schliesslich wichtig, Kontakt mit beiden Eltern zu haben. ( Das Jugendamt ist wirklich keine Hilfe, sondern unterstützt das auch noch. )Wenn meine Tochter es nicht will, werde ich sie nicht zwingen. Für mich ist das eine Kindeswohlgefährdung. Ich mache mir Sorgen um meine Tochter und weis das mein Ex nicht mehr stabil ist. Muß den erst was passieren das da gehandelt wird. Nun meine Frage........Muß mein Kind zu Ihrem Vater, wenn Sie nicht will und kann er es Einklagen das sie gezwungen wird zu ihm zu gehen? Vielen Dank......

Kinder, Umgangsrecht

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