Folgender Fall, meine Exfrau und ich haben uns vor knapp zwei Wochen endgültig getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn (6jahre), hab ihn letzten Samstag das letzte Mal gesehen für 10 Minuten. Das Treffen fand im Garten der exschwiegermutter statt. Meine exschwiegermutter griff mich verbal massiv an, ich bin ruhig geblieben und ich ging mit meiner Exfrau vor das Haus um mich von meinem Sohn zu verabschieden, als ich mit der Exfrau noch kurz reden wollte, ist ihre Mutter komplett durchgedreht und schrie mich im Beisein von meinem Sohn an, der daraufhin in Tränen ausbrach!Bin dann zu meinem Vater ins Auto gestiegen und bin mit ihm weg gefahren um die Situation zu entspannen. Versuche mit meiner Exfrau den Umgang zu regeln ( Jugendamt wollte vermitteln) scheiterten, Antrag für alleinigen Umgang bei Gericht gestellt. Exfrau lässt mich nicht mit meinem Sohn telefonieren. Ich bin über die ganze Zeit besonnen geblieben und ich möchte im Sinne meines Kindes handeln. Mein Sohn möchte nicht zu mir, da es ihm nach seiner Aussage sehr gut geht wo er ist und er hätte Angst vor mir! Ich hab ihm nie einen Grund gegeben Angst zu haben, bin weder gewalttätig noch aggressiv. Ich weiß das er unter Einfluss von Oma und Mutter steht. Ich habe heute einen Brief von ihrem Anwalt bekommen. Zitate: " unsere Mandantin hat Ihnen zu keinem Zeitpunkt den Umgang mit Ihrem Sohn verwehrt, lediglich hat sie aus verständlichen Gründen mitgeteilt, dass derzeit kein unbegleiteter Umgang möglich ist!" Angebot der Exfrau: das ich meinen Sohn bei ihrer Mutter im Haus besuchen kann in Anwesenheit der beiden, diesen Vorschlag hab ich nach den Vorkommnissen des letzten Samstag natürlich abgelehnt. Einen anderen Vorschlag hat sie mir nicht angeboten.Weiteres Zitat aus dem anwaltsschreiben:"sie haben unsere Mandantin in jüngster Zeit massiv bedroht wobei auch Kind  diese Bedrohungen mit erlebt hat Kind hat derzeit Angst alleine zu Ihnen zu kommen deshalb hat unsere Mandantin verständlicherweise mitgeteilt hat dass ein Umgang zu nächst nur in ihrem Beisein möglich ist." Ich habe sie nie bedroht!Habe ihr diese Woche lediglich nach ihrem Angebot Kind bei Ihnen zu besuchen erklärt, dass ich Antrag bei Gericht für Umgang mit meinem Sohn stellen werde, da sie absolut nicht mit sich reden lässt was den Umgang betrifft.Es wurde auch keine Anzeige ihrerseits gestellt, was sie mitsicherheit getan hätte wenn ich sie bedroht hätte. Weiteres Zitat:"vor diesem Hintergrund steht es ihnen frei einen Umgangskontakt mit unserer Mandantschaft zu vereinbaren jedoch muss klar gestellt sein dass sie sich in jeder Weise von Bedrohung gegenüber unserer mandantin.ihrVerhalten gibt Anlass sie auf Unterlassung und auf Gewalt Schutz rechtlicher Maßnahmen Anspruch zu nehmen. Im Sinne des gemeinsamen Kindes wird unsere Mandantschaft dies zurückstellen wobei bei der nächsten bedrohung oder sonstigen nächsten Fehlverhalten von Ihnen gws Antrag zu stellen. Sie wollen auch prüfen asr zu beantragen.