guten abend,ich habe da eine frage zum umgangsrecht. Mein Bruder hat eine Tochter von 3 Jahren und er hat nur Probleme mit der Kindesmutter.(sind nicht verheiratet).Am anfang waren sie zusammen und nach der trennung(sie hat einen anderen) gab es sofort Probleme.Es stellte sich heraus,das sie ihn als vater nicht eingetragen hatte,so das er gewungen war eine Vaterklage zu machen,wohlwissend das nur er als vater in frage kam. es gab den begleiteten Umgang,was auch eine zeit gut ging und seit 6 Monaten gibt es wieder Theater,das heisst er bekommt seine Tochter kaum zu sehen,auch Vermittlungsgespräche führen zu nichts,im gegenteil die kindesmutter stellt unfassbare Bedingungen,natürlich nur zu ihrem Vorteil.Mein Bruder hat jetzt das Umgangsrecht eingeklagt,aber die Kindesmutter meint er würde sein Kind nicht sehen,weil er kein sorgerecht hat,was natürlich falsch ist,Die sorge ist aber das das Kind negativ beeinflußt wird und es ihm immer fremder wird,so dass die KM quasi doch im recht ist.Kann also die Kindesmutter das Umgangsrecht verhindern?Hat sie die Möglichkeit?