Wieviel muss ich mir gefallen lassen?

Umgangsrechtsfrage - (Umgangsrecht, Besuchsrecht)

6 Antworten

Euer Verhältnis ist gestört. Das hat nichts mit dem Kind zu tun.

Der Umgang sollte/muss gestattet sein. Eigentlich müsste das Kind auch später gelegentlich beim Vater bleiben (also mal ein Wochenende oder so) damit ein gutes Verhältnis entstehen kann. Das wäre jedenfalls wünschenswert.

Eine Äußerung wie, dass Du das Kind vor irgendwas bewahren musst solltest Du Dir ehrlicherweise abschminken. Du hast von dem Kindsvater irgendwann mal ein ganz anderes Bild gehabt. Ggf. benimmt er sich dem Kind gegenüber so wie er früher zu Dir war. Solange also nichts "Nachteiliges" vorfällt sollte er auch alleine Kontakt zu dem Kind haben, es ist ja genauso seines wie deines.

Aber es ist klar, dass es extrem schwer wird das zu trennen. Schau Dir mal den Film Kramer gegen Kramer an. Da versucht der Vater alles um dem Kind kein schlechtes Gefühl über die abwesende Mutter zu vermitteln.

Was er auch immer in Eurer Beziehung falsch gemacht hat darf dich nicht beeinflussen. Klar ist das extrem schwierig, aber versuchen solltest Du es.


Mignon5  22.11.2016, 15:31

Sehr guter Beitrag!

Häufig ist das Verhältnis der getrennten Eltern von Rachegefühlen oder von Verletzt- und Gekränktheit geprägt und die werden auf das Kind übertragen. Leider begreifen die Eltern nicht, wie sehr sie dem Kind schaden, wenn sie ihm den anderen Elternteil aus den genannten Beweggründen entziehen oder schlecht machen wollen. Das endet nicht immer, aber häufig in psychischen Störungen des Kindes.

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LoewinToday 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 15:31

Danke für die ausführlichkeit. Also das er das Kind nicht allein sehen darf das kommt daher das er es selbst verbockt hat und liegt nicht an meiner einstellung. 

Ich meine wenn das Kind beispielsweise krank is und er sich mit kümmern will und mir dann über stunden lügen verstrickt wieso er das nich kann muss ich mir auf elternbasis das gefallen lassen? Ist das etwas was ich einfach hinnehmen muss? 

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martin0815100  22.11.2016, 15:43
@LoewinToday

Rein praktisch hast Du zwar nur ein geteiltes Sorgerecht aber der bei dem das Kind gerade ist kümmert sich um das kranke Kind.

Er hat nur begrenzt Zeit für das Kind und daher wird er eher die guten Zeiten auswählen. Für das Kind ist es positiv. Du wirst auch künftig die Spielverderbering sein, die dem Kind alles mögliche verbietet (verbieten muss!). Der Vater sieht es vielleicht nur gelegentlich und dann gehts Eis essen ind den Freizeitpark und das Kind darf ungesund essen usw.

Das klingt unfair und ist es ein Stück weit auch. Für das Kind ist es aber dennoch das Beste wenn es so läuft. Jedenfalls besser als die Alternative.

Also denk einfach daran, was das Beste für das Kind ist und nicht ob das Ganze auch fair ist, das wird es nämlich nicht immer sein. Erst wenn Du das trennen kannst stellst Du die Bedürfnisse des Kindes über Deine und so sollte es sein.

Unabhängig davon solltest Du mal ruhig und ohne Vorwürfe mit dem Typ reden ob er nicht auch mal in schlechten Zeiten (Krankheit) für das Kind da sein kann. Das ganze halbwegs neutral zu machen wenn es bereits Vorfälle gegeben hat ist schwierig. Aber selbst wenn das nicht klappt solltest Du abwägen was hier wichtig ist.

Mutter sein ist eben nicht der dankbarste Job aller Zeiten und manchmal muss man über seinen Schatten springen und eigene Bedürfnisse ignorieren.

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Goodnight  28.11.2016, 02:07
@martin0815100

Glaubt ihr eigentlich Kinder seien blöd und merken nicht, dass ihre Väter verlogene  und verantwortungslose Hohlköpfe sind. Dann soll die Mutter auch noch das Kind belügen und ihm unberechtigte Hoffnungen machen und die Lügen des Vaters unterstützen?!

Echt.. meine Geschwister und ich haben sehr wohl gemerkt was los ist und ja ich hab dem selbst als Kind ein Ende gesetzt, indem ich beim Jugendamt meine Meinung darüber klar gestellt habe.

Eine Mutter die dem Kind auch noch in den Rücken fällt, braucht kein Kind. Das ist auch feige und gemein.

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Ich stecke Haar genau in der selben Situation wie du: Kind drei, Vater ein totaler Lügner, der sich auch nur wenn die Sonne scheint um sein Kind kümmert! Ich kann dich sooo gut verstehen! Ich habe auch das Bedürfnis mein Kind zu beschützen, weil er ja nicht nur mich anlügt sondern auch sein Kind, nur das es das noch nicht mitbekommt! Ich finde so ein Verhalten total respektlos dem Kind gegenüber!

Rein rechtlich kannst du da gar nicht's tun!
Und ich lasse mein Kind auch nicht mit seinem Vater alleine, das wäre mir viel zu gefährlich!
Das einzige was mir geholfen hat, ist das ich den Vater komplett aus unseren Alltag ausgeklammert habe und ihn nur noch als gelegentlichen Besucher wahrnehme! Unser Kind versorge ich alleine, dazu brauche ich ihn nicht! Wenn er kommt ist das okay und wenn nicht interessiert es auch keinen! Ich weiß das hört sich hart an aber es geht nicht anders! Ich habe mich so oft geärgert und er hat mir so oft Kraft geraubt die ich für mein Kind brauche, das ich irgendwann mal loslassen musste!

Ich wünsche euch beiden alles Gute!

der vater hat das recht auf umgang. wie er dieses gestaltet ist seine sache. solange er dich dabei duldet, ist das schön für dich. ab dem tag wo er dieses ablehnt, wirst du nicht mehr dabei sein müssen. du hast keinen anspruch dies zu betreuen. das geht dich nichts an.

du hast keinen anspruch auf wissen darüber was er tut und auch nicht auf die wahrheit. er kümmert sich um das kind, das genügt.

er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. wenn er dies fordert, wird er dies bekommen. darin enthalten ist auch das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. wenn du dies nicht gemeinsam mit ihm erklärst beim jugendamt, dann holt er es sich problemlos beim gericht. dann trägst du eben die kosten dafür.

selbiges gilt, wenn er dich per urteil in die schranken weisen muss, was den umgang betrifft.

umfang dabei wäre so ca.

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

drei wochen sommerferien.

wo also ist jetzt eigentlich dein problem, außer die die du für dich selbst zu welchen machst?

Als betreuender Elternteil musst du dem Kindsvater einen dem Alter des Kindes gemäßen Umgang gestatten...

Insofern bist du im Rahmen deiner "Wohlverhaltenspflicht" gehalten, auf den Umgang des Kindes mit seinem Vater positiv einzuwirken. Du hast kein Mitspracherecht, wie, wo, mit wem... der Vater seinen Umgang mit dem Kind gestaltet, und er ist dir auch keine Rechenschaft schuldig..., solange das Wohl des Kindes durch den Umgang nicht gefährdet ist....

Zwar klingt das erstmal sehr "theoretisch", aber praktisch solltest du dich darauf einstellen, dass der Vater bald einen intensiveren Umgang mit seinem Kind einfordern könnte (Wochenenden, hälftige Ferien, Feiertage....), wozu ihr dann auch entsprechende Absprachen tätigen müsstet, bei dem ihr dann auch auf die Belange, Termine, Möglichkeiten... des jeweils anderen Elternteils Rücksicht nehmen müsst.

Du solltest vielleicht einen vorübergehenden "betreuten" Umgang erwägen - also einen Umgang, bei dem außer dem Kind und seinem Vater ein "Umgangsbetreuer" (entsprechend ausgebildete Person) anwesend ist...

Lass dich ggf. vom Jugendamt beraten, um u. a. das Kind auf die alleinigen Besuche beim Vater vorzubereiten...., denn diese wirst du auf Dauer nicht verhindern können.

Beim Umgang handelt es sich zwar um das Umgangsrecht des Vaters, welches er ggf. einfordern/ einklagen könnte, aber dieses beruht auf dem "Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern" (BGB §1684).

Der Vater könnte auch sein Sorgerecht einfordern - auch gegen deinen Willen.... - dann müsstest du zukünftig alle relevanten Entscheidungen für das Kind (Wohnort, KiTa, Schule, Religion....) gemeinsam mit ihm treffen....

Wieviel muss ich mir gefallen lassen?


Du hast die Entscheidung getroffen, dass dieser Mann der Vater deines Kindes ist..... Das kannst du weder negieren noch rückgängig machen.

Du musst dir gar nichts gefallen lassen. Wer soll dich zwingen?


LoewinToday 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 15:23

Das ist es ja ich weiß nicht in wie weit der Vater gehen 'darf'. Auf einer Seite möchte ich ihm das Kind nicht vorenthalten auf der anderen will ich ihn nicht einfach so mit dem Verhalten durch lassen. 

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