Enkeling in Pflegefamilie - Rechte von Oma und Opa nach Gerichtsbeschluss?

Hallo, leider muss ich noch einmal mit dem gleichen Thema an Euch wenden. Als Erstes muss ich meine voran gegangene Einschätzung über unsere „Schwiegertochter“ korrigieren. Sie war auf Grund einer schizophrenen Krankheit nicht wirklich in der Lage die Rolle der Mama auszufüllen. Sie ist aber in Behandlung und auf dem Weg die Krankheit in den Griff zu bekommen. Dies belegt auch ein Gutachten, welches im Auftrag des Familiengerichtes erstellt wurde. Leider sind den Eltern per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht und weitere „Bestimmungsrechte“ entzogen worden und unsere Enkelin soll in eine Dauerpflegefamilie untergebracht werden. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt. Das JA gewährt uns zur Zeit alle 2 Monate Umgangskontakt zu unserer Enkelin. Allerdings sind das jeweils nur zwei Stunden und unter ständiger Begleitung und Überwachung. Die Besuche erfolgen stets im Tierpark und verlaufen zwischen Großeltern und Enkelin sehr harmonisch. Wir sehen keinen Grund warum immer eine Mitarbeiterin des JA und ein Mitglied der Pflegefamilie überwachend anwesend sein müssen. Hier nun stellt sich die Frage: Was können wir tun um unsere Enkelin unbegleitet zu sehen oder haben wir auch das Recht unsere Enkelin länger z. B. übers Wochenende oder für die Urlaubszeit vom Jugendamt zu fordern?? Man fühlt sich so hilfslos?

Umgangsrecht, Großeltern, Jugendamt, Pflegefamilie
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