Zum Sachverhalt: ich habe mich vor einigen Jahren von meiner damaligen Lebensgefährtin getrennt, wir waren nicht verheiratet haben aber beide das Sorgerecht. Ich bezahle gemäß den Berechnungen des Jugendamts den Unterhalt. Ich wohne knapp 600 Km vom Kind weg. Ich besuche das Kind wenn es Zeit und Lust hat 1x in Monat.

Zur eigentlichen Frage: Muss ausschließlich ich zum Kind fahren oder ist die Kindesmutter auch dazu verpflichtet das Kind ab und an zu mir zu bringen?