Wer trägt die Kosten für Kleidung, Creme, etc., wenn das Kind beim Vater ist?

Hallo,

im Internet findet man immer wieder Meinungen, aber wenig, womit man aussagekräftig argumentieren kann, deshalb meine Frage.

Meine Tochter lebt bei mir und ist an zwei Tagen in der Woche, sowie ein Wochenende im Monat bei ihrem Vater zu Besuch. Ich bekomme daher auch Unterhalt für sie von ihm. In letzter Zeit häufen sich, die Forderungen seitens des Kindsvater, er bräuchte neue Strumpfhosen, Hosen, ich solle die Creme für ihre Neurodermitis bezahlen, die er ihr drauf schmieren soll und alles was im Kindergarten anfällt (inkl. Laternenstab). Das sind immer kleine Beträge, die auch häufiger mal an ihn heran getragen werden und der er dann an mich weiterleitet... nicht viel... aber es läppert sich eben. Auch die neuen Hausschuhe, weil ihre zu klein wären, solle ich ihr bitte beim nächsten mal mitgeben. Und er hätte gerne zwei neue Schlafanzüge.

Er glaubt, dass alles wäre von den 250 Euro Unterhalt auch weiter kein Problem, bei mir kommen da so langsam Zweifel auf, ob das alles so richtig ist. Immerhin stellt er kein Kinderzimmer, ich aber schon. Wir müssen wegen jedem Stück diskutieren und ich hätte daher gerne mal die Information, was der Gesetzgeber sich bei der Unterhaltsberechnung eigentlich gedacht hat. Langsam habe ich nämlich das Gefühl, dass es ihm Spaß macht, mich wegen neuen Sachen anzuhauen.

Also, was ist im Unterhalt enthalten? Man darf ja nicht vergessen, dass das halbe Kindergeld zu Gunsten des Vaters vom Unterhalt abgezogen wird. Ich habe kein Problem damit, ihr Sachen mitzugeben, aber langsam glaube ich, er hortet dort Klamotten von ihr und da wir unsere Tochter meist über den Kindergarten tauschen, kann ich ihr keine riesen Reisetasche packen. Ich muss zur Zeit Kleidung für den Kindergarten (3 Garnituren), Kleidung für ihn und Kleidung für ihr Zuhause stellen... das artet immer mehr aus.. Wie haltet ihr das?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt
Streit über Kita-Vollmacht bei gemeinsamen Sorgerecht - Antrag auf Unterschriftersetzung?

Hallo, ich wühle mich schon eine ganze Weile durch das Internet, finde aber keinen Fall, der meinem so richtig entspricht.

Die Frage ist

a) muss der Kindsvater auf einer Abholvollmacht für den Kindergarten mitunterschreiben? b) falls ja, wie läuft das Verfahren der Unterschriftersetzung ab und was kostet es in etwa?

zu den Fakten:

Lebe mit dem Vater meiner 2 1/2 jährigen Tochter (Gemeinsames Sorgerecht) seit acht Monaten getrennt.

Habe seit sechs Monaten einen neuen Partner, den meine Tochter kennt, seit sie 9 Monate alt ist. Die beiden haben ein sehr gutes Verhältnis. Wir leben seit vier Monaten zusammen. Meine Tochter hat ihren Lebensmittelpunkt bei mir.

Erwarte mit meinem neuen Partner Ende März ein gemeinsames Kind.

Der Kindsvater verweigert die Unterschrift, die meinen Lebensgefährten dazu berechtigt unsere Tochter aus dem Kindergarten zu holen. Gleichzeitig wird er aber den gesamten März verreist sein und wenn ich dann im Krankenhaus bin, weiß ich nicht, wie ich das Bringen und Abholen in der Kita erledigen soll.

Auch in Zukunft wäre es für uns sehr sinnvoll, wenn mein Lebenspartner meine erste Tochter hin und wieder abholen könnte, da ich schon bald nach der Geburt arbeiten gehen werde und mein Freund die Elternzeit übernimmt.

Ich versuche bereits seit einiger Zeit mit meinem Exfreund darüber zu sprechen, er weigert sich aber diese Unterschrift zu erteilen. Der Kindergarten möchte auf der sicheren Seite bleiben und verlangt beide Unterschriften.

Welches weitere Vorgehen ist also sinnvoll?

Sorgerecht, Trennung, Streit