Gerichtsschreiben Betreff elterliche Sorge

Guten Tag,

ich habe vom Gericht einen Brief erhalten wo der Betreff "elterliche Sorge" zu lesen ist. In den vorherigen Briefen war der Betreff immer "umgang" Meine Frage ist, ob es um das gemeinsame Sorgerecht oder alleine Sorgerecht geht? Zu meiner Geschichte: ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Partnerin getrennt ( wir waren nicht verheiratet) die, seit ich eine neue Beziehung eingegangen bin vor ca. 6 monate, mir die Kinder nicht mehr zeigt. Ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in Guten zueinigen, ist aber leider nicht möglich, da sie mich zusehr hasst und ich aus diesem Grund den Weg zum Gericht gesucht hab. Befor ich eine Beziehung eingegangen bin konnte ich meine Kinder normal sehen Übernachtungen haben.

Auch stattgefunden der Richter hatte Umgangstermine festgelegt wo sie und unsere Kinder nicht erschienen ist (Krankmeldung) in den vorherigen Verhandlungen stand immer betreffend "umgang mit..." jetzt steht betreffend "elterliche sorge"? Ich hoffe, ihr könnt meine oben beschriebene Frage beantworten. Vielen Dank.

P.s.: Ich entschuldige mich für die Schreibfehler

Den Umgangsantrag habe ich gestellt und bei dem letzten Gerichtstermin war der Richter nicht gut auf meiner Ex zu sprechen, da sie mehrmals den Richter angelogen hat und für die Kids keinen Kindergartenplatz hat  Umgang wurde mir zu gesprochen. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht hatte ich gestellt, meine Frage war, ob es um das gemeinsame Sorgerecht geht oder alleinige, weil (wie oben beschrieben) war der Richter nicht gut auf sie zu sprechen. Achja, wollte nochmal fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, da sie Bullumie hat und die Kinder bei ihren Eltern abschiebt und 5 mal im Jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren, dass ich die Kinder nicht sehe und Umgang mit ihnen hab. Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Gericht
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