Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

Bild zum Beitrag
Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Stellplatz
TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

Folgendes Szenario:

  • Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
  • Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
  • Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
  • Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
  • Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
  • Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.

Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?

Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.

Mietrecht, Vermieter, Stellplatz, Tiefgarage
Muss ich dulden, dass schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub über meinen Stellplatz fahren und sich dadurch der Boden teils ansenkt?

Ich habe ein Haus mit seitlichem doppelten Stellplatz am Anfang bzw. der Einfahrt zu einer verkehrsberuhigten Strasse.

Direkt vor meinem Haus mündet die verkehrsberuhigte Seitenstraße neben dem Stellplatz in die Hauptstraße (30er Zone), die aktuell wegen Bauarbeiten einspurig ist.

Dadurch kann in und aus der verkehrsberuhigten Strasse nicht mehr so großzügig, sondern nur noch mit enger Kurve abgebogen werden.

Seit 1 Woche befindet sich nun hinten in der verkehrsberuhigten Straße eine große Baustelle, wo ein Einfamilienhaus mit Keller errichtet wird.

Zu diesem Zweck sind dort mehrere schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub zugange und große Kipper fahren die verkehrsberuhigten Straße ein und aus.

Da die Hauptstraße und die Ausfahrt dahin durch die Straßenauarbeiten verengt ist, fahren nun die schweren LKW fröhlich mit ihrem Erdaushub über meinen Stellplatz, der aus handgroßen Pflastersteinen besteht.

Beim Reinfahren kommen sie von links und fahren über die der Straße zugewandten Ecke des Stellplatzes und beim Rausfahren machen sie einen Schlenker, um die Kurve zu nehmen und fahren einen Bogen über den Stellplatz.

Ich habe das live nicht gesehen, sonst hätte ich schon was gesagt, man sieht aber deutlich die Profilspuren und Sand/Lehm, die von der Hausbaustelle über die verkehrsberuhigte Strasse und dann über meinen Stellplatz gehen.

Mein Stellplatz hat sich dort, wo permanent drüber gefahren wird, erheblich abgesenkt und ist jeden Tag verschmutzt.

Muss ich mir das gefallen lassen oder falls nicht, wo kann ich mich beschweren?

Es geht nämlich nach dem Aushub dort weiter mit dem Hausbau und es ist damit zu rechnen, dass die Steine, Wände und andere Materialien auch wieder übet mein Grundsatz transportiert werden.

Ich hatte mir schon überlegt, Blumenkübel dort an den Rand zu stellen, aber die müsste ich selbst beim Ein- und Ausparken jedes Mal hin und her schleppen.

Im Grunde ist es doch mein Grundstück und keine Straße, schon gar nicht für Schwertransport, oder?

Hausbau, Recht, Bauarbeiten, bauherr, Baustelle, Eigentum, Grundbesitz, Grundstück, Sachbeschädigung, Stellplatz, Straße, Straßenverkehr, Vorgarten, Wegerecht, Beschädigungen, Privatgrundstück, Schwertransport, Auto und Motorrad
Was tun gegen Behinderung am eigenen KFZ-Parkplatz?

Ich habe zu meiner gemieteten Wohnung noch einen Stellplatz für mein Auto bekommen. Dieser befindet sich, wie auf dem Bild erkennbar auf „Mein Platz“. Dahinter ist ein sehr schmaler Gehweg und ein sehr kleiner Bereich, in welchem ein andere Auto parkt. (siehe Bild). Da unsere Parkplätze sehr eng sind, habe ich das Problem, dass wenn neben mir ein Auto parkt und jemand noch schräg vor mir parkt, ich wirklich Schwierigkeiten beim Ein- und Ausparken habe. Ich habe Angst das ich gegen eines der Autos fahre. Der der neben mir parkt, darf da auch parken, logisch, ist auch sein privater Auto Parkplatz. Jedoch steht seit einiger Zeit das Auto schräg vor meinem Stellplatz so gut wie immer da. Ich bin erst seit ein paar Monaten und wusste nicht wem das Auto gehört. Nun habe ich bereits 2 mal ein Zettel dran gemacht, und wirklich freundlich darum gebeten, mir bitte meine Ein- und Ausfahrt nicht zu behindern. Nach dem zweiten Zettel, schrieb mir der Besitzer des Fahrzeugs, dass ich bei einem Verkehrsübungsplatz das Parken lernen solle. So richtig frech, obwohl ich wirklich freundlich geblieben bin. Was kann ich nun tun ? Zur Hausverwaltung, zum Anwalt oder zur Polizei ? Ich will schließlich ohne Probleme ein und ausparken können. Da bereits der Zettel an meiner Windschutzscheibe so frech war, möchte ich davon absehen, den Herren persönlich anzusprechen.

Anmerkung: Die Straße hat nur eine Spur nicht zwei. Das macht das Ausparken umso schwieriger. Hinter der Straße befindet sich nämlich direkt ein Zaun zum Gründstück eines Nachbarn.

Vielen Dank.

Bild zum Beitrag
Auto, KFZ, Polizei, Recht, Anwalt, Hausverwaltung, Stellplatz, Störung, Auto und Motorrad
Parkplatz unter einem Balkon, wer haftet bei Schaden?

Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.

Ich habe einen Laden und über mir wohnen zwei Familien.

Mein KFZ Stellplatz ist genau unter dem Balkon von den zwei Familien.

Bis jetzt gab es keine Probleme, doch seit kurzem ist eine neue Familie hergezogen.

Der Mann macht jedesmal Stress bei mir.

Neben meinem Stellplatz sind zwei Garagen die gehören den beiden Familien.

Der Einfahrt ist bisschen eng doch man kann trotzdem rein und rausfahren.

Heute sah ich an meinem Auto hinten rechts einen leichten Lackschaden.

Ich vermute jemand ist beim rausfahren bei meinem Auto hängengeblieben.

Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.

Doch er meint, er hatte das schon sehr lange.

Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.

Er meint, ich soll wo anders parken, denn er garantiert mir nichts. Ich soll jetzt schon wissen, wenn was fällt von seinem Balkon und mein Fahrzeug beschädigt ich soll ihn in Ruhe lassen und er will kein Stress deswegen. Sonst wird er seinen Anwalt einschalten und ich hätte keine Chance. Gesetzlich ist er auch nicht verpflichtet zu haften.

Außerdem hat er mir gesagt, dass mein Vertrag falsch ist, denn unter einem Balkon darf kein Parkplatz sein.

Stimmt das? Wer haftet denn bei so einem Schaden?

Mietrecht, Gesetz, Mietvertrag, BGB, Parkplatz, Stellplatz, Auto und Motorrad
Ist die Nutzung der Zufahrt zur Garage als permanenter Abstellplatz für Anhänger berechtigt?

Hallo in die Runde.

Folgendes Problem stellt sich bei uns zu Hause dar.

(Siehe Zeichnung)

Bei dem Gebäude handelt es sich um Haus mit 6 Eigentumswohnungen. Die Garage 2 gehört zu einer Wohnung im Haus. Die Stellplätze 1 und 2 gehören ebenso zu Wohnungen im Haus.

Die Garage 1 gehört NICHT zum Haus und steht im Eigentum einer anderen Person, die nicht zur Eigentümergemeinschaft gehört.

Bislang war es immer so, dass die Nutzer der Stellplätze 1 und 2, um vernünftig auf ihre Stellplätze gelangen zu können, ein Stück der Zufahrt 1 und natürlich auch der Zufahrt 2 benutzten.

Die Nutzung der Zufahrt 2 stellt auch weiterhin kein Problem dar.

Nun stellt der Eigentümer der Garage 1 ständig seinen Anhänger auf der Zufahrt 1 ab, so dass er mit der Heckklappe bis genau an die Grenze Zufahrt 1 / Bürgersteig steht und noch ca. 20 cm rechts neben dem Anhänger frei sind, bis das Gelände der Zufahrt 2 beginnt.

Hierdurch wird das Einparken der Fahrzeuge auf Stellplatz 1 und 2 erheblich erschwert. Erst recht, wenn der Stellplatz 2 bereits belegt ist. Dann ist das Einparken auf Stellplatz 1 nur nach mehreren hin- und herfahren möglich.

Frage:

Ist es dem Eigentümer der Garage 1 erlaubt, seinen Zufahrtsweg permanent als Parkplatz für seinen Anhänger zu nutzen?

Könnte es sein, dass dieser beim Bau der Garage eventuell eine Auflage erhalten hat, dass die Nutzung der Zufahrt für die Eigentümer der Stellplätze 1 und 2 geduldet werden müssen?

Bild zum Beitrag
Recht, Stellplatz, Auto und Motorrad
Darf ich den mir zustehenden Raum für die Wäschetrocknung im Heizungskeller für das Abstellen persönlicher Sachen nutzen?

Hallo,

leider wollen mir die Mitbewohner, der Vermieter, der Verwalter im Hause, in dem ich seit Juli 17 eine Wohnung im 3. OG bewohne, nichts gutes.

Gestern habe ich zusammen mit einem Helfer Sachen, 1 Kleiderbox und ein paar Kisten, die von der oberen Tür der Maisonettewohnung im kleinen Flur entfernt werden sollten, auf den mir vom Vermieter zugewiesenen Platz in der grösseren Gemeinschaftsgarage gebracht. In der Wohnung ist kein Platz mehr, Keller klein und voll. Dabei wurde ich von 4 Mitbewohnern bedroht, behindert, angeschrien, ich hätte kein Recht dazu, und sie würden meine Sachen inclusive e-bike aus der Garage auf die Strasse kippen oder nach oben zurückstellen. Eine Mitbewohnerin ist uns sogar bis in die Garage nachgelaufen und hat uns nachgestellt und sich in private Dinge eingemischt, die sie gar nichts angehen.

Dem Verwalter habe ich deswegen geschrieben, auch dass ein Zeuge vorhanden ist.

Sollten er und der Vermieter mich nun auch weiter schikanieren, und verlangen, dass ich meine Sachen inclusive e-bike auch aus der Garage entferne, kann ich dann auf den mir zustehenden Platz im grossen und geräumigen Heizungskeller, auch im EG, ausweichen, wo jeder eine Fläche zur Verfügung hat für Wäschetrocknung, Leine oder Ständer? Davor befindet sich ein Raum mit den Stromablesern und Gerätschaften, und dort habe ich auch ein Rad gesehen. Kann ich das e-bike dann dazustellen?

Danke für sachliche Antworten.

Recht, Mietrecht, Stellplatz
In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangssituation: Ein Bauträger bebaut ein Baugebiet NRW mit mehreren Reihenhäusern. Zu jedem Haus wird mindestens ein Stellplatz oder eine Garage direkt mitverkauft. Außerdem gibt es weitere Stellplätze, Carports und Garagen die separat erworben werden können. Gemäß Bebauungsplan müssen für jedes Haus mindestens 2 separat anfahrbare Stellmöglichkeiten geschaffen werden (Garagenzufahrten sind deshalb keine Stellmöglichkeiten) Zählt man alle Stellmöglichkeiten zusammen, erfüllt der Bauträger die Regel 1 Haus = 2 Stellplätze knapp. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Hauseigentümer nur eine Stellmöglichkeit real ihr Eigen nennen. Es gibt auch keine Grunddienstbarkeiten o. Ä. das Ihnen das Nutzungsrecht an einem der separaten Stellplatzmöglichkeiten sichert.

In meinem Fall ist es so, dass ich tatsächlich 2 Stellmöglichkeiten (durch den Erwerb einer freiverkäuflichen) besitze. In der vorliegenden Baugenehmigung jedoch Ist als zweiter Stellplatz ein anderes Flurstück als das von mir erworbene aufgeführt worden.

Meine Fragen dazu: Kann der Bauträger einfach die Baugenehmigungen mit einer falschen Zuordnung beantragen? Das genannte Grundstück ist ein bisher noch unverkaufter Stellplatz, den ich in keinster Weise nutzen kann. Was ist mit den Eigentümern, die tatsächlich nur einen Stellplatz besitzen? In deren Baugenehmigung wird vermutlich ebenfalls ein frei verkäuflicher Stellplatz genannt sein, der ihnen nicht gehört. Welche rechtlichen Folgen hat das Ganze sowohl für mich als auch für die Eigentümer mit zu wenig Stellplätzen im eigenen Besitz?

Ich freue mich auf zahlreiche hilfreiche Antworten.

Baugenehmigung, Bauträger, Stellplatz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Stellplatz