darf meine Vermieterin also Jedentag neu bestimmen ob das jetzt unser Parkplatz ist oder nicht, so wie es ihr gerade passt?
Unsere Vermieterin (im Haus wohnend) hat uns mündlich Parkplätze auf dem Hof zugeordnet. Wir sollen dicht aneinander parken und nicht zu nah an den Mülltonnen. Unser Besuch darf auch dort parken, der von unserer Nachbarin zB nicht, da sie eine Garage mietet.
Seit ein paar Monaten hat sie ihre eigene Garage voll mit Müll und steht seitdem selber auf dem Hof. Ihr Besuch stellt sich dann auch immer hin wie er will - auch auf unsere Parkplätze. Mal ganz abgesehen davon, dass wir nach der Arbeit dann mit einem belegten Parkplatz überrascht werden (drehen auf dem Hof schwierig wenn alles voll), stellen sich einige einfach mittig sodass keiner mehr weg kommt, oder vor die Haustür.. darf man das? Bei einem Brand finde ich (und die Nachbarin) nicht gerade ungefährlich.
meine eigentliche Frage: darf meine Vermieterin also Jedentag neu bestimmen ob das jetzt unser Parkplatz ist oder nicht, so wie es ihr gerade passt?
mir ist bewusst das ihr der Hof gehört und sie die Rechte hat. Allerdings hat sie uns die Parkplätze mündlich zugestimmt. Und während wir manchmal (auch abends noch) runter gehen müssen um um zu parken (aus den bescheuertsten Gründen), dürfen sich andere eben hinstellen wie sie wollen.
4 Antworten
Wenn die Parkplätze zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, dann mahlt der zuerst, der zuerst da ist.
Sind sie vermietet, dann sind sie ausschließlich der Nutzung durch den Mieter vorbehalten, müssen aber dann als solche kenntlich gemacht sein.
naja nicht ganz aber beweis die mündlichen Zusagen mal als Begünstigter :) - Richtig nicht Möglich
Was steht denn im Mietvertrag? Wenn da explizit festgehalten ist, dass ihr zwei oder drei Stellplätze habt, stehen euch die fest zur Verfügung, wenn es spezielle Plätze sind, die euch zugeordnet sind, sind es eben auch diese speziellen Plätze, die euch zur Verfügung stehen (müssen).
Steht da nur was von Mitbenutzung, habt ihr keinen festen Stellplatz oder es können auch einfach mal alle belegt sein. Steht gar nichts zu Stellplätzen da, ist es ein rein freiwilliges Entgegenkommen und sie könnte euch die Nutzung auch ganz streichen.
Das war mir wohl bewusst. Aber darf sie jeden Tag neu entscheiden? Dass die montags sagt "Ja klar dürft ihr nutzen", Dienstag dann irgendwelche Leute da stehen und Mittwoch heißt es dann "stellt euch bitte vernünftig auf eure Plätze" sprich wir müssen uns wieder umstellen weil wir am Vortag anders parken mussten weil unser Platz belegt war
Aber mündlich ist praktisch nichts beweisbar. Also Mietverträge müssen meines Kenntnisstandes nach schriftlich erfolgen. Das ist eine schwierige Sache. Wenn wir voraussetzen, dass es ein freiwilliges Entgegenkommen von der Vermieterin ist, dass ihr die Stellplätze mit nutzen könnt, dann müsst ihr euch natürlich an ihre Vorgaben halten…
mündliche Mietverträge sond auch wirksam aber schwer zu beweisen
Ich bin mir doch recht sicher, dass explizit Mietverträge schriftlich sein müssen. Andere Verträge nicht zwingend.
dann schau mal in § 550 BGB - es ist halt normal aber nicht gesetzlich vorgeschrieben dass er schriftlich sein muss, beispielsweise hast du schonmal schriftlich Bowlingschuhe gemietet ? (keine Leihe sondern Miete weil gegen Entgelt)
Sie hat das Hausrecht. Du darfst aber auch ausziehen, wenn du die Allüren der Vermieterin nicht mehr ertragen willst. Und der Abstabd zwischen den PKW muss immer noch groß genug sein, dass körperlich eingeschränkte Personen bequem ein- und aussteigen können.
Wenn ihr keinen Vertrag habt, hast du Pech. Es ist ihr Parkplatt und sie kann machen was sie will.
Also sind mündliche Zusagen uninteressant