Guten Abend, ich habe folgende Frage. Das Bauamt erwartet von mir den Nachweis eines weiteren Stellplatzes auf meinem Grundstück. Das Tiefbauamt verweigert mir die Zuwegung zum Stellplatz über den Gehweg, da damit der davor gelagerte öffentliche Stellplatz wegfällt. Links neben meinem Grundstück befindet sich ein gemeinschaftlicher Garagenhof (Zufahrt + Garagen, jeweils eigene Flurstücke). Auf diesem Garagenhof haben ich ein Garage. Ich bin Miteigentümer am vorgelagerten Flurstück, das als Zufahrt zu den einzelnen Garagen dient. Ich darf also diese Zufahrt befahren, damit ich meine Garage erreichen kann. Dieses Flurstück (gemeinschaftliche Zufahrt) grenzt unmittelbar an mein Baugrundstück. Kann ich nun auch ohne Zustimmung der restlichen Miteigentümer des Garagenhofes mit meinem Pkw über die gemeinschaftliche Zufahrt auf mein Grundstück fahren? Falls nicht, müsste ich nämlich die Zustimmung aller restlichen Miteigentümer einholen, um eine Baulast auf dem Flurstück (Zufahrt) eintragen zu lassen. Ich bin der Meinung, dass ich mein Grundstück über die gemeinschaftliche Zufahrt anfahren darf. Schließlich darf ich als Miteigentümer die Zufahrt befahren, um meine Garage zu erreichen. Ich freue mich über jeden Hinweis. Gerne auch Verweise auf ähnliche Fälle. Vg,