Zugesicherter Stellplatz steht nicht im Mietvertrag?

5 Antworten

Whatsapp gilt als mündliche Geschichte. Im Grunde genommen gilt der Beweis des Protokolls, also das was im Mietvertrag nebst eventueller Anlagen steht.

Ich würde beim Vermieter einfach darauf bestehen, dass der Stellplatz Teil des Vertrages wird - z.B. durch eine Zusatzvereinbarung als Anlage zu diesem. Dann seid ihr safe und keiner kann mehr etwas abstreiten. Mündliche Verträge sind zwar durchaus bindend, aber im Streitfall muss derjenige, der etwas behauptet auch den Nachweis führen, dass das so ist. Und das wird bei rein mündlichen Absprachen halt schwierig.

Solange ihr bezahlt und alles passt - es also nicht zum Streit kommt - ist alles gut, wenn es doch dazu kommt wird es allerdings etwas komplizierter.

die meisten schriftlichen Mietverträge sehe vor, dass Nebenabreden in mündlicher Form nicht gültig sind

ich kenne den Mietvertrag nicht, deshalb kann ich hierzu nicht viel sagen - wenn dort aber kein Stellplatz vorgesehen ist (wie du ja schreibst), dann ist der Stellplatz nicht integraler Teil der übrigen Mietsache - du kannst also aus dem Mietvertrag heraus keine Ansprüche am Stellplatz geltend machen

du hast hierfür nur die Zusage des Vermieters per WhatsApp, also sozusagen einen informellen und separaten Mietvertrag (und nur daraus kannst du Rechte am Stellplatz geltend machen) , sonst nichts


w18j66399  14.07.2023, 13:12

Mir wurde mal ein "Beet" (vertraglich) zu Nutzung überlassen. Es wurde mir auch gezeigt (ca. 30qm). Bei Einzug meinte die Vermieterin, sie brauche das Beet jetzt selbst, sie ließe mir aber den hinteren Teil übrig (ca. 3qm). Es gab auch noch andere Probleme, die einen Anwaltbesuch erforderlich machten. Da brachte ich auch das Beet zur Sprache. Der Anwalt meinte, die Größe des Beets sei im Vertrag ja nicht angegeben. 3qm seien ja auch noch ein Beet.

Was lernt man daraus? Man kann nicht vorsichtig genug sein!

Ohne Eintrag im MV oder als Ergänzung bringt Dir die Whatsapp-Nachricht m.E. nichts.

Frage Deinen VM doch einfach nach einer Ergänzung des MV (nebenbei: ist der Stellplatz in der Miete enthalten?). Aufmacher des Gesprächs: Grund ist insbesondere die Frage, welcher Stellplatz denn Deiner sein soll (also Lageplan mit Kennzeichnung oder Nummerierung am Stellplatz selbst).

Bei Eigentumsgemeinschaften ist es nicht unüblich, dass die Stellplätze gar nicht den einzelnen Eigentümern gehören sondern diese ein uneingeschränktes Nutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums auf einen PPl. haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Einen Anspruch auf den Stellplatz sehe ich hier nicht. Schliesslich wurde mietvertraglich kein Stellplatz vereinbart.

Moeglicherweise kannst du den Vertrag aber wegen Irrtums anfechten. Dazu muesste man sich dann jedoch den vorvertraglichen Nachrichtenverlauf erst einmal genauer ansehen. Ob du das aber wirklich willst? Die Wohnung waere dann ja weg.

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter dich vor Vertragsschluss nicht darauf hingewiesen hat, dass es nun doch nichts mit dem Stellplatz wird.

Meistens wird für einen Stellplatz oder Garage ein separater Mietvertrag abgeschlossen.