In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangssituation: Ein Bauträger bebaut ein Baugebiet NRW mit mehreren Reihenhäusern. Zu jedem Haus wird mindestens ein Stellplatz oder eine Garage direkt mitverkauft. Außerdem gibt es weitere Stellplätze, Carports und Garagen die separat erworben werden können. Gemäß Bebauungsplan müssen für jedes Haus mindestens 2 separat anfahrbare Stellmöglichkeiten geschaffen werden (Garagenzufahrten sind deshalb keine Stellmöglichkeiten) Zählt man alle Stellmöglichkeiten zusammen, erfüllt der Bauträger die Regel 1 Haus = 2 Stellplätze knapp. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Hauseigentümer nur eine Stellmöglichkeit real ihr Eigen nennen. Es gibt auch keine Grunddienstbarkeiten o. Ä. das Ihnen das Nutzungsrecht an einem der separaten Stellplatzmöglichkeiten sichert.

In meinem Fall ist es so, dass ich tatsächlich 2 Stellmöglichkeiten (durch den Erwerb einer freiverkäuflichen) besitze. In der vorliegenden Baugenehmigung jedoch Ist als zweiter Stellplatz ein anderes Flurstück als das von mir erworbene aufgeführt worden.

Meine Fragen dazu: Kann der Bauträger einfach die Baugenehmigungen mit einer falschen Zuordnung beantragen? Das genannte Grundstück ist ein bisher noch unverkaufter Stellplatz, den ich in keinster Weise nutzen kann. Was ist mit den Eigentümern, die tatsächlich nur einen Stellplatz besitzen? In deren Baugenehmigung wird vermutlich ebenfalls ein frei verkäuflicher Stellplatz genannt sein, der ihnen nicht gehört. Welche rechtlichen Folgen hat das Ganze sowohl für mich als auch für die Eigentümer mit zu wenig Stellplätzen im eigenen Besitz?

Ich freue mich auf zahlreiche hilfreiche Antworten.

Baugenehmigung, Bauträger, Stellplatz
Mein Nachbar droht und beschimpft mich wegen einem parkplatz

Hallo Leute ich verzweifel und brauche echt hilfe......

also es ist so...

Meine freundin und ich haben uns vor etwa einem jahr ein altes fachwerkhaus gekauft. müssen uns aber den hof mit einem Nachbarn teilen. Laut Teilungserklärung hat er einen parplatz direkt an seinem haus, und wir einen parklpatz direkt vor unserem haus und einen in der garage. Da die Garage aber so winzig ist parkten meine freundin und ich mit zwei autos im hof. Da hatten wir uns noch mit dem nachbarn verstanden und es war auch für ihn inordnung. Jetzt aber hatten wir handwerker da (einen tag...) . also parkte ich draussen um die ecke, sodass das auto meiner freundin im hof stand und der Wagen der handwerker, der auch etwas grösser war ( VW t4 bus), was aber in keinster weise gestört hätte. Der nachbar wurde nicht in der Sicht beschränkt oder an Platz, das der in irgend einer weise einbußen müsste. Der Hof generell wird nur zum parken genutzt. Von uns, wie auch vom Nachbarn. Der Nachbar anfang 40, 2 kleine kinder, und seine Frau(kann kein deutsch ist aber sehr sehr lieb). Die familie ist Türkischer herkunft mit Rechtschutzversicherung ;). nun aber zum eigentlichen problem. Ich hatte vor einigen tagen noch mit ihm ne zigarette geraucht und gelacht. den tag nach dem die handwerker da waren kam er plötzlich morgens zu mir, Hass in den augen (tatsächlich hab ich so einen blick noch nie gesehn) sagt, das das mit dem handwerkern so nicht geht. Das nur unsere autos dort stehen dürften und das er uns verklagen könnte. Dann fing er mit dem kehren an, das wir nie kehren würden. Wer kehrt schon gern.... ich kehre den hof, wenn ich blätter oder dreck sehe oder er verschmutzt ist, wie man das halt so macht... er selber hat aber nie gekehrt seitdem wir hier wohnen hab ich weder ihn noch seine frau kehren sehen(was mir eigentlich schnuppe ist). Jetzt kommt aber der knaller.... er fing mich an als Bast.... zu beschimpfen, ich ging weiter weil ich kein bock auf so einen mist, hatte und auf die arbeit musste. Dann lief er mir hinterher bis zur strasse und nannte mich Hu. .ohn. Als ich dann die strasse überquerte rief er mir hinterher " Ich f . k dich, dich und deine familie.... ich bin setlsamerweise ziemlich eingeschüchtert gewesen weil ich auch nicht damit gerechnet habe. Habe ihn mit keiner silbe beleidigt. In meinem früheren leben hätt ich ihm den hintern versohlt kann mir aber kein schmerzensgeld leisten.... also macht das wohl meine eingeschüchterte zwickmühle aus .... ich befürchte das wir uns in den nächsten tagen auf die fr .se hauen werden. Ich bin ihm nicht mehr begegnet, konnte aber die wut aus dem fenster heraus sehen. Bei der nächsten gelegenheit wird er weitermachen.... man sieht es ihm einfach an. Und dann werde ich mich auch nicht zurück halten. oder leute schlagt mir bitte mal was vor was würdet ihr machen?? logischer weise parken wir jetzt nur noch so wie es laut teilungserklärung festgemacht wurde.

Beleidigung, Eigentum, Nachbarn, parken, Parkplatz, Stellplatz, kehren, drohen
Stellplatz - Nachträgliche Rechnung vom Vermieter

Hallo,

ich wohne in einem Doppelmietshaus mit 24 Parteien. Dort gab es schon immer kostenpflichtige Garagen und 6 zusätzliche kostenfreie Stellplätze auf einem Privatgrundstück (nur für Hausbewohner). Mitte letzten Jahres hat der Vermieter die zusätzlichen Stellplätze für kostenpflichtig erklärt (30€/Monat). Bisher hat aber kein einziger Mieter so einen Stellplatz angemietet, da die meisten eine Garage haben. Meist parken da nachts eh nur die, die zu faul sind in ihre Garage zu fahren.

Diese Mieter parken nachts relativ wild auf 3-4 Stellplätzen - so wie ich auch - zwei Stellplätze sind aber meist immer frei, weils nicht so viele Autos gibt. Dachte immer, spricht ja nichts dagegen wenns eh einige machen.. solang keiner einen Stellplatz für sich reserviert und man niemanden behindert. Jetzt hat mir der Vermieter jedoch eine nachträgliche Rechnung über 3 volle Monate geschickt. So ganz ohne vorherige Abmahnung oder sowas. Ist das rechtens?

Hätte der Vermieter mir nicht irgendwas schreiben oder einfach direkt abschleppen lassen müssen, wenn er offensichtlich Kenntnis davon hatte und es ihn so sehr stört? Stattdessen duldete er es scheinbar wissend längere Zeit und wartet ab, um mir dann selbst eine Rechnung zu schicken, weil die Plätze sonst nur brach liegen würden und er eh nichts dran verdient, wenn keiner drin parkt? Hier herrscht nun mal kein Parkplatzmangel, deshalb kriegt er die Stellplätze auch so nie vermietet.

Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Nutzung evtl unrechtmäßig war, seh ich jetzt trotzdem nicht ein, ihm was zu zahlen. Wenns ihn so sehr gestört hätte, hätte ers doch viel früher konsequent bereits im ersten Monat unterbinden können. Jetzt wirkts irgendwie nur noch wie Abzocke. Kann man sich gegen diese Rechnung irgendwie wehren? Hat jemand eine Idee?

Rechnung, Recht, Vermieter, parken, Stellplatz
darf Miete für Carportstellplatz rückwirkend in Rechnung gestellt werden?

Hallo

Kurz zum Sachverhalt: Ich wohne in einem 4 Parteien-Haus zur Miete. Meine Vermieterin gehören 3 Wohnungen und 2 Stellplätze unter dem Carport, die 2. Vermieterin (Mutter meiner Vermieterin --- befinden sich seit Jahren im Rechtsstreit) gehört eine Wohnung und ein Carportstellplatz. Von der Mutter meiner Vermieterin sind vor kurzem die Mieter Hals über Kopf ausgezogen, nachdem es nur Ärger und Streit gab. Sie zahlen die Miete noch bis 31.12.2012. Seit November sind sie aber nun schon ausgezogen und ich nutze seitdem den Carportstellplatz. Ich muss dazu sagen, dass ich der einzigste bin, der keinen Stellplatz zur Wohnung hat und mein Auto immer auf der Straße stehen lassen muss, was auch schon mal zu einem Vandalismusschaden führte, wodurch das komplette Auto neulackiert werden musste. (1600€ Schaden) Heute (29.12.2012) habe ich einen Brief von der Mutter meiner Vermieterin im Kasten, wo folgendes drin steht:

Da Sie seit November und Dezember den Carport für ihren Wagen nutzen, können Sie ihn für eine Monatsmiete von 30€ solange anmieten, bis zu einer Neuvermietung der unteren rechten Wohnung ab 01.01.2013. Meine Bankverbindung.....

Es wurde nie irgendwas mündlich oder schriftlich besprochen, dass ich da nicht stehen dürfe oder Miete für bezahlen müsse.

Wie ist nun die Rechtslage? Gibt es irgend einen Gesetzesauszug den ich für ein Antwortschreiben verwenden kann? Habe bisher nichts zu diesem Sachverhalt finden können.

Gruß Thomas

Miete, Mietrecht, Carport, Stellplatz, rückwirkend
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Dachraum ausgebaut und Vermietet ohne Genehmigung. Was kann im nachhinein getan werden?

Hallo liebe Antwortgeber.

Sachverhalt: Wir wollen eine Wohnung in Pattensen / Niedersachsen kaufen, die uns als 86qm EG Wohnung mit 24qm Dachgeschosswohnung (vermitiet) mit Keller und Garage angeboten wurde.

Mit dem Verkäufer sind wir soweit Übereingekommen, bis wir den Grundriss erhalten haben und die Dachgeschosswohnung nicht aufgeführt war.

Der Verkäufer hat sich beim Bauamt darum gekümmert, und nachdem auch dort nur ein Dachboden erwähnt war, hat dieser sich um eine Genehmigung kümmer wollen.

Die Wohnung gehörte der Mutter und der Bruder hat sie Verwaltet. Die Dachgeschosswohnung soll schon lange Vermitet sein und die anderen Eigentümer haben das auch alle ohne Genehmigung gemacht. "Das wurde damals so gemacht", wurde uns gesagt.

Nach einiger Zeit trat er an uns erhan und erklährte, dass das mit der Genemigung denen zu lange dauert und auch ein weiteren Stellplatz bereitgestellt werden muss.

Sie wollen jetzt die Wohnung nicht mehr mit zusätzlicher Dachwohnung sondern Dachraum verkaufen und uns beim Kaufpreis 5000€ entgegenkommen.

Da wir auf die Mieteinnahme angewiesen sind überlegen wir nun, ob wir kaufen und die Wohnung genehmigen lassen oder vom Kauf zurücktreten.

Nun meine Frage: - Können wir die Dachgeschosswohnung so übernehmen und vermietet lassen ohne uns strafbar zu machen? - Was muss gemacht werden um eine Genehmigung zu bekommen? - Benötigen wir wirklich einen weiteren Stellplatz? Im Hof gibt es keine Möglichkeit einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Auf der Strasse gehören die Parkpläzte der Stadt. - Was können für Kosten auf uns zukommen? (bestenfalls und schlimmstenfalls) - Was sollten wir im Kaufvertrag mit aufnehmen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Wohnung, Ausbau, Dachboden, Genehmigung, Stellplatz

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