Im ursprünglichen Bebauungsplan wurden zwei Außenstellplätze eingezeichnet. Diese aber so nie eingerichtitet, da der Platz dafür gar nicht vorhanden ist. Nun existiert ein Stellplatz. Eine Eigentümerin die an deren Wohnung an diese Stellplatz angrenzt ist der Meinung es handelt sich dabei um Ihr Sondereigentum. Die WEG ist der Meinung, dass es sich hierbei um Gemeinchaftseigentum bzw. einen Besucherparkplatz handelt da laut Teilungserklärung jedem Bewohner ein Garagenstellplatz zugeordnet wurde und mehr nicht. In der Teilungserklärung ist bzgl. diesem Stellplatz nichts vermerkt.

Wie ist hier nun die Lage? Vielen Dank für Ihre Antworten.