Hallo zusammen.

Ich wohne in einem mehrfamilienhaus mit eigentumswohnungen. Dieses wurde damals so gebaut dass zu jeder Wohnung eine Garage dazu gehört.

Jetzt ist es so dass wir als Mieter in die Wohnung eingezogen sind. Die Garage aber nicht dazu bekommen haben da sie an eine fremde Person welche nicht hier im haus wohnt vermietet ist. Ist auxh nixht im vertrag aufgeführt. Beim Einzug benötigten wir beide keine Garage . (Vermieter ist also privat)

Da wir jetzt aber beide beruflich gezwungen sind jeweils ein Auto zu besitzen würden wir diese doch eigentlich zur Wohnung dazugehörige Garage haben. Da die parksituation auf der Strasse teilweise sehr prikär ist.

Meine Frage auf die ich heraus will ist ob ich als Mieter, der eigentlichen Wohnung zu der die Garage gehört, ein Anrecht/vorrecht darauf habe. Darf der Vermieter diese Garage fremdvermieten obwohl ich diese als wohnungssmieter in Anspruch nehmen möchte? Gibt es dort ggf ein Gesetz oder Regelung für auf die ich mich berufen kann?

Vielen Dank schonmal im voraus.

LG

Mo