Dürfen 2 Fahrzeuge auf einen Stellplatz?
Hallo zusammen, ich bin vor 2 Monaten in einem Dorf in ein 4-Parteien-Haus in eine EG-Wohnung mit Garten gezogen. Dazugehörig (im Mietvertrag geregelt) ist ein Stellplatz. Wenn nun Besuch kommt, max 1x die Woche, dann fahre ich ein bisschen vor in meine Wiese und hinter mir kann gut das 2. Fahrzeug stehen, ohne jemanden zu behindern. Nun passt das einem anderen Bewohner gar nicht, selbst angesprochen hat mich noch nie, aber hagelt wohl Beschwerde-Emails bei der Hausverwaltung, die nun das 2. Fahrzeug mit der Aussage, es wäre nur ein Fahrzeug pro Stellplatz zulässig, verboten hat. Dieser andere Bewohner lagert übrigens seit 6 Wochen Holz auf seinen Stellplatz, damit niemand darauf parken kann... ist das denn überhaupt zulässig? Danke schonmal! A.
4 Antworten
Warum muss alles so perfekt sein. Statt hier eine Antwort zu finden wäre es sicher sinnvoller gewesen, das Problemchen in einem persönlichen Gespräch aller "Beteiligten" zu klären. Danach könnte man mit der Hausverwaltung sprechen. Es lassen sich viele Probleme statt über Paragraphen, Vorschriften und Regeln besser zwischenmenschlich lösen.
Ich würde jetzt mal denken das es nicht zulässig ist 2 Fahrzeuge auf einen Stellplatz zu Parken.
Wenn es so sein sollte das für den Stellplatz Miete gezahlt werden muß, dann zahlst du schließlich auch nur für 1 Fahrzeug und nicht für 2.
Zumal du dann ja nicht allein deinen Stellplatz nutzt, sondern auch noch Grund und Boden welcher (wenn er zu eurem Haus gehört) dann ja allen Mietern zusteht. Wenn dann also einer was dagegen hat, dann muß man das wohl so hin nehmen.
Und die Hausverwaltung scheint das dann ja auch genauso zu sehen.
Was er mit seinem Stellplatz anstellt, ist das seine Sache. Es darf nur keine Gefahr von dem Stellplatz ausgehen.
So sehe ich das .
Naja das mit dem Holz k. A. - aber immer noch besser, wie von ihm abgeschleppt zu werden!
Sorry bei der Wiese bin ich seiner Meinung und das kann man auch als Hausverwaltung festlegen.
Verzeih dem Mann und akzeptiere, was du nicht ändern kannst, dann gehts dir besser.
Dann würde ich mal die vertragliche Grundlage dafür einfordern, dass auf einem Stellplatz angeblich nur ein Fahrzeug abgestellt werden darf. In den Verträgen, die ich bisher kennengelernt habe, war stets nur von "einem Stellplatz" die Rede, nicht von "einem Stellplatz für ein Fahrzeug".
Es ist auch durchaus gang und gäbe, dass Stellplatzinhaber außer ihrem Auto dort noch ein Motorrad parken. Und wenn man zwei Smarts hintereinander auf den Platz bekommt - warum nicht?
Kritisch würde ich allenfalls das Befahren der Wiese mit einem der Autos sehen.