Hausverkäufer behauptet der Stellplatz steht noch ihm zu (Bitte Text ganz lesen)?
Hallo zusammen
Ich habe folgendes Problem undzwar
Habe ich vor einem halben Jahr eine Doppelhaushälfte gekauft wo der Zugang zur anderen Hälfte (die vom Hausverkäufer vermietet wird) über mein Grundstück verläuft.
Im Grundbuch ist nichts von einem Wegerecht eingetragen und der Verkäufer hatte beim Notar diese Sache garnicht angesprochen.
Zudem habe ich die Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen gekauft wo jetzt der Verkäufer behauptet das ein Teil des Stellplatzes dem Mieter von der anderen Hälfte zusteht. Um sich das besser vorstellen zu können, der Stellplatz ist verbunden mit dem Eingang zum Haus und nur mit einem Zaun von meinem Garten getrennt. Laut dem lagerplan steht der Stellplatz auch komplett auf meinem Grundstück das heißt theoretisch könnte ich den Zaun verschieben und aus dem Stellplatz meinen Garten vergrößern.
Der Verkäufer vom Haus hatte zudem wo der Notar gefragt hatte ob es noch irgendwelche Belastungen gäbe diese Frage verneint.
Danke im voraus
8 Antworten
Du wirst keine Doppelhaushälfte gekauft haben, sondern ein Grundstück, auf dem die Doppelhaushälfte steht.
Somit gehört Dir das Grundstück mit den Grenzen des Flurplans, wie es im Grundbuch eingetragen ist.
Das ist Deins, ganz einfach.
Wenn die beiden Stellplätze auf Deinem Grundstück liegen, dann ist die Sache klar. Kurzer Brief an den Mieter der anderen Haushälfte und dessen Vermieter, dass er da nicht mehr zu parken hat.
Bist du dir sicher, dass du eine Doppelhaushälfte erworben hast und nicht Sondereigenteigentum in Form einer DHH, dir evtl auch noch am Grundstück das Sondereigentum gemäß Plan zugeordnet wurde?
Habt ihr sonst noch was Gemeinsam? Keller, Heizung....
Dann befindest du dich im Wohnungseigentum und benötigst die Teilungserklärung sowie den dazugehörigen Plan.
Sofern es keine Teilungserklärung gibt: und dein Verkäufer vorher Eigentümer des ganzen Komplexes war - hat es dies offenbar versäumt.
Streng genommen: ohne Wegerecht im Grundbuch oder eingetragene Baulast: Baulastenverzeichnis auch noch prüfen! Könntest du dein komplettes Grundstück einzäunen. Hier würde ich aber vorher noch mit dem Notar, dem Bauamt und einem Anwalt reden
Wobei bei einer gemeinsamen Zufahrt wohl sachlich von einem zwingend zu billigenden Notwegerecht auszugehen sein wird, mindestens bis zur Schaffung einer separaten Zufahrt (vorausgesetzt, das ist überhaupt möglich). Warum man das nicht vertraglich vor dem Notartermin klärt, ist mir allerdings auch rätselhaft.
Das hört sich ja wirr an, weil vor dem Kauf es gar keine Ortsbegehung gab.
Also wurde so gekauft, und somit möge das Ding zwischen den Ohren aufhören nachträglich rumzuzicken.
Viel Glück.
Zudem habe ich die Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen gekauft
das steht auch so im Kaufvertrag? ja, dein Eigentum.
der Verkäufer behauptet das ein Teil des Stellplatzes dem Mieter von der anderen Hälfte zusteht.
und wie kommt der Hausverkäufer darauf? würd mich interessieren.
wenn hat das Nebenhaus ein eigenen Stellplatz zu haben.
den Notar aufsuchen und die genaue Situation (er-)klären lassen.
... wäre mein Ratschlag
Er hatte vorher beide Hälften vermietet wo jeder Mieter einen Stellplatz hatte.
Wo ich die Doppelhaushälfte aber gekauft hatte, hatte ich sie mit beiden Stellplätzen gekauft und jetzt parkt der Mieter von der anderen Doppelhaushälfte neben an, an der Hauptstraße.