Gewohnheitsrecht wohnwagen stellplatz?

6 Antworten

Haben wir nach so vielen Jahren nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht ?

Nein - maßgebend ist, was in der Hausordnung steht, bzw. in der Teilungserklärung.

Aber du könntest ja eine Eigentümerversammlung beantragen und dann diesen Punkt zur Abstimmung vorbringen.


schleudermaxe  15.04.2018, 10:46

.... bei uns gilt auch die Bauordnung,

In vielen Landesbauordnungen ist festgeschrieben, dass Stellplätze fürs Auto nur im zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Das bedeutet konkret: In erster Linie sollte dort das Auto seinen Platz finden - um die Straßen zu entlasten, der Parkplatznot entgegenzuwirken und Fahrzeuge vor Diebstahl zu schützen

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Apolon  15.04.2018, 18:25
@schleudermaxe

Dies mag sein, nur wissen wir beide nicht in welchem Bundesland sich die Geschichte abspielt.

Und außerdem kommt es auch oft auf die Entscheidung der Gemeinde (Bauamt) an, was man als zulässigen Rahmen versteht.

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emib5  16.04.2018, 18:35
@schleudermaxe

Welche Landesbauordnung ist das?

IMHO gilt dies normalerweise nur für erforderliche Stellplätze. Alle Stellplätze, die nicht auf Grund der Stellplatzsatzung erforderlich sind dürfen auch anders genutzt werden, solange keine weiteren Beschränkungen vorliegen, wie z. B. Grenzabstände.

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Apolon  17.04.2018, 00:56
@emib5

Dies ist bei jeder Landesbauordnung möglich.

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Nein, ein Gewohnheitsrecht habt ihr nicht.

Aber wenn es Euer Stellplatz ist, auf dem der Wohnwagen steht, wo ist das Problem?


schleudermaxe  15.04.2018, 10:45

.... vielleicht kennt der Miteigentümer die Bauordnung?

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Oben schreibst du, das zur Wohnung ein Stellplatz gehört, unten Schreibst du, das du den Stellplatz nicht mit deinem Wohnwagen zustellen darfst.

Warum nicht? welches Argument führt der Miteigentümer auf? Ist dein Wohnwagen größer wie dein Stellplatz?


schleudermaxe  15.04.2018, 10:44

.... vielleicht kennt der Miteigentümer die Bauordnung?

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Hasennase50 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 20:11

Hallo Berlina76, der Wohnwagen steht auf dem Stellplatz und unser PKW steht davor, da das die Zufahrt zu unserem Stellplatz ist kann da auch kein anderer parken.. Wir dürften laut Teilungserklärung eine Garage auf unseren Stellplatz aufstellen. In der nächsten Woche ist unser Eigentümerversammlung da werde ich mehr erfahren. Wollte nur schon mal Erfahrungen austauschen. Manchmal ist es gut die Meinung anderer zu hören. Danke

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.... Stellplatz für was?

Wenn denn in der TE nichts weiters steht, darf dort ein zugelassenes Kraftfahrzeug abgestellt werden, Wohnwagen sind keine Kraftfahrzeuge.


ZuumZuum  15.04.2018, 10:37

Wenn denn in der TE nichts weiters steht, darf dort ein zugelassenes Kraftfahrzeug abgestellt werden, Wohnwagen sind keine Kraftfahrzeuge.

Nein, auch Wohnwagen und anderen Anhänger dürfen auf einem Stellplatz abgestellt werden, solange die Teilungserklärung nicht ausdrücklich diese nur für KFZ vorsieht. Voraussetzung ist natürlich, das niemand Anderer behindert wird, und das Fahrzeug nicht größer als der Stellplatz ist.

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schleudermaxe  15.04.2018, 10:44
@ZuumZuum

.... nicht so ganz, bei uns gilt zudem die Bauordnung.

In vielen Landesbauordnungen ist festgeschrieben, dass Stellplätze fürs Auto nur im zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Das bedeutet konkret: In erster Linie sollte dort das Auto seinen Platz finden - um die Straßen zu entlasten, der Parkplatznot entgegenzuwirken und Fahrzeuge vor Diebstahl zu schützen

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Apolon  17.04.2018, 01:02
@schleudermaxe

Sorry, aber würdest du mir mal diese Landesbauordnung mit § nennen, wo auf einem Privatgelände Stellplätze für Wohnwagen nicht erlaubt sind?

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schleudermaxe  17.04.2018, 06:12
@Apolon

... das hast du vor Stunden noch gewusst, überprüfe einfach deine Kommentare oder lasse googlen.

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nein, gibt es nicht, es war bis Dato nur geduldet