Was versteht man in Deutschland unter dem Satz "Meine Post ist wahrscheinlich bei der Post (in einer Postliliale) zurückgeblieben."?
"Meine Post ist wahrscheinlich bei der Post (in einer Postliliale) zurückgeblieben.": Heißt das, dass er meine Post (die an mich) dort absichtlich gelassen hat?
Nach DUDEN bedeutet ZURÜCKBLEIBEN: "nicht mitkommen, nicht mitgenommen werden und an seinem Standort, an seinem Platz bleiben".
Geht es bei ZURÜCKBLEIBEN um "MIT ABSICHT", und zwar nur in Bezug auf private Angelegenheiten, wie bei dem DUDEN-ischen Beispielsatz: "das Gepäck muss im Hotel zurückbleiben"?
Ein Postkurier erfüllt seine Pflichten, indem er in "seine" Postfiliale fährt, die Post abholt und sie weitergibt - er MUSS das machen. Kann es dabei überhaupt die Rede von ZURÜCKLASSEN bzw. ZURÜCKBLEIBEN sein, wenn der Postbote die Post in der Filiale nicht mit Absicht dort gelassen hat???
Angenommen, dass ein Postbote in die Postfiliale fährt, dort auch ankommt, aber alle Post total vergisst und "mit leeren Händen" zurückfährt. Kann man das so schildern: "Der Postbote war zwar hier, aber hat die Post nicht ABHEHOLT / NICHT GENOMMEN / NICHT MIT SICH GENOMMEN / NICHT MITGENOMMEN / NICHT ABGENOMMEN."?
MITNEHMEN ist für mich auch eher privatbezogen, nicht für "dienstlich" gedacht...
ABHOLEN und ABNEHMEN heißen für mich: "ankommen / da gewesen und nehmen / genommen". Wäre der folgende Satz logisch?: "Der Postbote zwar war hier (bei der Postfiliale), aber hat die Post nicht abgeholt / nicht abgenommen (egal, ob mit oder ohne Absicht)."?
Hätte der Ausgangssatz vielleicht lauten sollen (angenommen, dass ohne Absicht): Meine Post ist wahrscheinlich bei der Post (in einer Postliliale) geblieben (und bleibt/liegt wahrschienlichtimmer noch da.)." bzw. "Der Postbote hat meine Post in einer Postfiliale vergessen bzw. liegen lassen bzw. gelassen."?