Trotz Schielen zur Bundeswehr?

Hi:)

Meine Frage befasst sich mit meinem Schielen, was ich besitze und meinem Wunsch, Soldat zu werden (Mannschaftslaufbahn in der Infanterie). Ich besitze ein nicht latentes Schielen und habe Angst, daß ich deswegen beim medizinischen Test nächstes Jahr als nicht tauglich empfunden werde. Ich werde im Mai diesen Jahres zu einem Augenarzt gehen, um eine OP zu besprechen, welche das Schielen korrigiert.

Im Internet habe ich aber gelesen, dass man 1 Jahr nach einer OP sich nicht bewerben kann, weil die Bundeswehr Folgeschäden nicht absehen kann. Ich habe das in der "Wehrmedezinischen Begutachtung" (PDF im Internet) nachgeschlagen aber nichts gefunden. Zum Thema Augen steht da auch nur, dass auf die Stellung der Augen geachtet wird, was mir meine Frage nicht beantwortet.

Kommen wir nun zu meinen Fragen:

1) Würde man mich aufgrund meines Schielens als nicht tauglich empfinden?

2) Kann ich mir mein Schielen in diesem Jahr korrigieren lassen und trotztem noch mich zum Einstellungstest des 1.Quartals 2023 bewerben oder ist das aufgrund der OP ausgeschlossen?

3) Kann ich mich vor dem Einstellungstest irgendwo testen lassen ob ich gesundheitlich tauglich für die Bundeswehr bin? Es nützt ja nichts mich dann zu bewerben, wenn ich nicht geeignet bin

4) Kann mir ein Augenarzt oder eine Beraterin im Karrierecenter darüber Auskunft geben?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Roman

Augen, Bundeswehr, Schielen
Berufskraftfahrer, Schielen und korrektionsbrille. Inwieweit zulässig?

Moin,

Ich bin in der letzten Zeit nun öfter auf die Anforderungen des Sehvermögens für die Berufskraftfahrer gestoßen. In den Anforderungen heißt es, das binokulare Sehen muss ohne Einschränkungen vorhanden sein.

Wer schielt, hat selbstverständlich mit Problemen zu kämpfen, bzw. Das räumliche sehen ist gerne mal vollständig eingeschränkt. Wer aber durch spezielle Brillen mit korrektionsprismen das räumliche sehen vollständig aufwecken kann, würde doch den Anforderungen wieder gerecht werden.

Ob es möglich ist, hängt vom individuellen Einzelfall ab, das ist mir bewusst, nur möchte ich jetzt mich nicht allzusehr vertiefen darin.

Ich habe jetzt tatsächlich nichts darüber gefunden ob solche Sehhilfe konkret zulässig ist, oder nicht, deswegen ist meine Frage, ob so eine Korrektionsbrille zur Kategorie "kleinere sehfehler, die durch eine Brille ausgeglichen werden können" zählt, oder nur ein chirogischer Eingriff zulässig ist um die natürliche Geradestellung beider Augen zu erreichen, wie oft gelesen.

Das kein extremes Schielen vorliegen sollte, ist eigentlich selbstverständlich, aber kleinere Winkel, die oftmals nur eine Fehlstellung von wenigen Grad beträgt, reicht meiner Meinung nach eine Brille allemal.

Um dies zu klären, frage ich euch, ob es gesetzlich irgendwo verankert ist.

Augen, Brille, Berufskraftfahrer, Gesundheit und Medizin, Schielen, Prismenbrille

Meistgelesene Fragen zum Thema Schielen