Berufskraftfahrer, Schielen und korrektionsbrille. Inwieweit zulässig?

1 Antwort

Berufskraftfahrer können einen PKW oder einen LKW oder einen Bus fahren.
Beim PKW gilt für alle das Mindestsehvermögen von Visus 0,7, wird dies mit der bestmöglichen Korrektion nicht erreicht, muss der Augenarzt in einem Attest entscheiden.
Beim LKW oder Bus entscheidet von vorneherein ein Augenarzt. Für diese Fahrzeuge muss auf jeden Fall eine Sehleistung von Visus 1,0 erreicht werden.
Normalerweise kann ein in den ersten Jahren verloren gegangenes räumliches Sehen nicht mehr zurückgeholt werden. Das Gehirn kann das nicht mehr lernen. Für eine Prismenbrille gibt es keine besonderen Tragebedingungen, die darf jeder Mensch in jeder Stärke tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SimonN171 
Beitragsersteller
 12.12.2021, 20:18

Vielen Dank für deine Antwort!

Letzteres beantwortet meine Frage zufriedenstellend.

Dass das Gehirn das räumliche sehen nicht nachträglich lernen kann ist mir bewusst, jedoch nachträglich verlorengegangenes Binokularsehen, auch im Kindesalter scheinen bei vielen nach einer Korrektion trotzdem zu einem positiven Ergebnis geführt zu haben. Aufgrund zahlreiche Erinnerungen und Erfahrungen aus dem Kindesalter sind relativ gute Chancen da. Ich wollte nur nicht so tief in dieses Thema, das sich dies speziell ein Optiker annehmen wird, nächstes Jahr.

Meinen Wissensstand nach muss bei FS CE, usw. Mindestens ein visus von 0.8 auf dem schwachen und 1.0 auf dem stärkeren sein.. Nur um da kurz nachzuhacken, denn Probleme mit dem Visus habe ich soweit ja nicht. ;D

Mit freundlichen Grüßen