Berufskraftfahrer, Schielen und korrektionsbrille. Inwieweit zulässig?
Moin,
Ich bin in der letzten Zeit nun öfter auf die Anforderungen des Sehvermögens für die Berufskraftfahrer gestoßen. In den Anforderungen heißt es, das binokulare Sehen muss ohne Einschränkungen vorhanden sein.
Wer schielt, hat selbstverständlich mit Problemen zu kämpfen, bzw. Das räumliche sehen ist gerne mal vollständig eingeschränkt. Wer aber durch spezielle Brillen mit korrektionsprismen das räumliche sehen vollständig aufwecken kann, würde doch den Anforderungen wieder gerecht werden.
Ob es möglich ist, hängt vom individuellen Einzelfall ab, das ist mir bewusst, nur möchte ich jetzt mich nicht allzusehr vertiefen darin.
Ich habe jetzt tatsächlich nichts darüber gefunden ob solche Sehhilfe konkret zulässig ist, oder nicht, deswegen ist meine Frage, ob so eine Korrektionsbrille zur Kategorie "kleinere sehfehler, die durch eine Brille ausgeglichen werden können" zählt, oder nur ein chirogischer Eingriff zulässig ist um die natürliche Geradestellung beider Augen zu erreichen, wie oft gelesen.
Das kein extremes Schielen vorliegen sollte, ist eigentlich selbstverständlich, aber kleinere Winkel, die oftmals nur eine Fehlstellung von wenigen Grad beträgt, reicht meiner Meinung nach eine Brille allemal.
Um dies zu klären, frage ich euch, ob es gesetzlich irgendwo verankert ist.
1 Antwort
Berufskraftfahrer können einen PKW oder einen LKW oder einen Bus fahren.
Beim PKW gilt für alle das Mindestsehvermögen von Visus 0,7, wird dies mit der bestmöglichen Korrektion nicht erreicht, muss der Augenarzt in einem Attest entscheiden.
Beim LKW oder Bus entscheidet von vorneherein ein Augenarzt. Für diese Fahrzeuge muss auf jeden Fall eine Sehleistung von Visus 1,0 erreicht werden.
Normalerweise kann ein in den ersten Jahren verloren gegangenes räumliches Sehen nicht mehr zurückgeholt werden. Das Gehirn kann das nicht mehr lernen. Für eine Prismenbrille gibt es keine besonderen Tragebedingungen, die darf jeder Mensch in jeder Stärke tragen.
Vielen Dank für deine Antwort!
Letzteres beantwortet meine Frage zufriedenstellend.
Dass das Gehirn das räumliche sehen nicht nachträglich lernen kann ist mir bewusst, jedoch nachträglich verlorengegangenes Binokularsehen, auch im Kindesalter scheinen bei vielen nach einer Korrektion trotzdem zu einem positiven Ergebnis geführt zu haben. Aufgrund zahlreiche Erinnerungen und Erfahrungen aus dem Kindesalter sind relativ gute Chancen da. Ich wollte nur nicht so tief in dieses Thema, das sich dies speziell ein Optiker annehmen wird, nächstes Jahr.
Meinen Wissensstand nach muss bei FS CE, usw. Mindestens ein visus von 0.8 auf dem schwachen und 1.0 auf dem stärkeren sein.. Nur um da kurz nachzuhacken, denn Probleme mit dem Visus habe ich soweit ja nicht. ;D
Mit freundlichen Grüßen