Polizei Anzeige keine Rückmeldung?

Hallo allerseits,

ich hatte vor längerer Zeit (Ca November 2018) eine Anzeige gegen einen Arbeitskollegen aufgegeben bei der Polizei wegen Körperlicher Verletzung.

Meine Frage lautet:

Ich hab bis heute keine Rückmeldung bekommen, hätte doch aber irgendwie Post erhalten sollen von der Polizei, oder nicht?

Meine Zeugen die genannt waren, haben auch keine Post erhalten (dabei werden bei anderen Anzeigen innerhalb 2 Wochen die Zeugen kontaktiert via Post).

Bis heute erhielt ich nur Post von der BG Verkehr, wo ich erneut alles schildern sollte.

Bei der ersten nachfrage bei der Polizei hieß es, dass man mir keine Auskunft geben kann, wie das verfahren geendet ist, oder wie es weiter verläuft. Man sagt mir sogar, dass das Verfahren sogar abgeschlossen sei.

Das fand ich komisch, also ging ich wieder am nächsten Tag dorthin und dort wurde ich schnell abgewimmelt und man sagte mir ich solle mich beim Ansprechpartner erkundigen.

Dies tat ich, der sagte mir lediglich er schaue nochmal in die Akten, was damit sei. Es solle, laut seiner Aussage, wohl zur Staatsanwaltschaft weiter geleitet und die Polizei hätte somit ihre Aufgabe erledigt und kümmere sich nicht weiter darum.

Wieso ich bei der ganzen Sache so skeptisch bin ist, weil mein Ansprechpartner, also der Polizist der diesen Sachverhalt bearbeitet, gleichzeitig ein guter Freund ist von dem Herren den ich angezeigt habe aufgrund körperlicher Verletzung.

Welche Möglichkeiten bzw Rechte habe ich?

Ich finde es komisch das ich nie über irgendetwas nach Aufgabe der Anzeige informiert wurde.

Polizei, Recht, Rechte, Anzeige
Wer bezahlt bei Eintreten der Wohnungstür durch Polizei?

Hallo an alle,

ich hatte vor kurzem ein Ereignis, das nun ziemlich teuer werden könnte.

Mein Freund und ich wohnen in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag läuft nur auf ihn, da ich erst später in die Wohnung gezogen bin.

Letztens habe ich abends vergeblich 20min an der Tür geklingelt und er hatte von innen den Schlüssel stecken. Ich machte mir aufgrund seiner psychischen Verfassung und seines Alkoholproblems Sorgen und habe vor Hilflosigkeit die Polizei gerufen. Diese traf etwa 10min später ein und versuchte auch sturm zu klingeln und richtig gegen die Tür zu klopfen. JEDER normale Mensch hätte das gehört!

Nachdem ich die Situation geschildert habe, meinten sie es sei zu akut um auf den schlüsseldienst zu warten (Freund nahe am burnout, familiäre und finanzielle Probleme und ertränkt Probleme immer in Alkohol): Tür eingetreten!

Gottseidank hat ihm nichts gefehlt, bis auf seinen bedenklichen gesundheitlichen Zustand.

Der Vermieter hat uns nun beauftragt die Neue Tür zu bezahlen. Er hat die Tischlerfirma ausgesucht. Diese machte uns ein Angebot in Höhe von 1000€!

Der Vermieter war anfangs natürlich verärgert doch die Polizei hat ihm ausdrücklich geschildert, dass ich mehr als richtig gehandelt habe.

frage: wer bezahlt dies und darf der Vermieter einen Schadenersatz in solchen Summe von uns/mir/meinem Freund verlangen?

Zudem kann man (bzw. Ich) doch nicht für sein richtiges Handeln bezahlen müssen?

Mein mittlerweile EX Freund versteht es einfach nicht und verlangt von mir nun die ganze Summe!

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe als Studentin keine 1000€ übrig und sehe es zudem einfach nicht ein, etwas zahlen zu müssen, denn wenn ich nichts gemacht hätte/ die Polizei nicht gerufen hätte und meinem Ex Freund wäre tatsächlich etwas passiert? Mehr als fahrlässig!

vielen Dank im Voraus für die Hilfe :-)

Wohnung, Polizei, Versicherung, Recht, Kosten, rechtsauskunft
Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe was tun?

Hallo Leute

Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt der Betrag war 2.400€...Ich habe die Raten eine Zeitlang gezahlt danach hatte ich Geldprobleme und konnte nicht weiter zahlen ...dann habe ich eine Ladung zum Strafantritt bekommen... ich hätte noch Sozialstunden beantragen können ...aber mein Anwalt meinte ich könnte auch nochmal ein Antrag auf Ratenzahlung stellen...da ich gerade einen neuen Job gefunden habe ...das habe ich dann auch getan...Nur bis heute kam keine Antwort! Der erste Antrag ist genau 10 Tage her und die Frist ist jetzt um! Das heißt ich hätte die Strafe schon antreten müssen ...Gestern habe ich dann ein Termin bei meinem Anwalt gehabt ...er hat dann erneut einen Antrag geschrieben und auch reingeschrieben... dass ich bis heute keine Antwort auf den ersten Antrag bekommen habe...obwohl ich mich an die Frist gehalten habe! Er meinte so schnell sammeln sie mich nicht ein...Aber ich bin da anderer Meinung... er sieht das alles viel zulocker ...Ich habe jetzt angst ...dass sie am Montag auf meine Arbeitstelle kommen und mich dort einsammeln?Nahause gehe ich aufjedenfall erstmal nicht ... Meint ihr man kann die Sache noch irgendwie aus der Welt schaffen?Ich will meine Arbeitstelle nicht verlieren wegen einer Geldstrafe... Kann alles nicht wahrsein ich habe früh genug einen Antrag gestellt und keine Antwort erhalten .Hätte ich das vorher gewusst hätte ich direkt Sozialstunden beantragt? Aber nein ich verlasse mich auf meinen Anwalt der garnichts ernstnimmt und am Ende stehe ich da ... 

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Geldstrafe, Haftbefehl, Staatsanwaltschaft, Strafe, Rechtslage Deutschland
Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?

Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.

Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.

Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.

1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.

Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.

Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.

Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?

Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Kleinanzeigen, Mahnbescheid, Rechtsberatung, Rechtsbeistand
Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im mittleren Dienst(bin Beamtenanwärter), die nach 30 Monaten nunmehr bald endet.Bislang erhält meine Mutter Kindergeld, das an mich weitergeleitet wird. Da ich Abitur habe und eine Tätigkeit bei der Kripo mein Traumberuf ist, überlege ich, mich für den gehobenen Dienst zu bewerben und so unmittelbar nach meiner Ausbildung nochmals dann für 36 Monate eine Ausbildung, konkret ein Fachhochschulstudium mit div. Praktika an der Fachoerschule als Beamtenanwärter zu absolvieren. Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.

Ich verzichte dann in den 3 Jahren zwar deutlich auf Einkomen, da ich nur deutlich geringe Beamtenanwärterbezüge während der weiteren Ausbildung im Rahmen des Studiums erhalte, dies ist mir es aber wert, wenn ich dann erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort im gehobenen Dienst arbeiten kann.

Mir ist nicht klar, ob ich bei meinem Lebenslauf dann weiterhin während des Studiums an der Fachoberschule mit div. Praktikas über meine Mutter Kindergeld erhalte. Ich bin bei Aufnahme des Studiums 21 Jahre alt und werde dies dann mit noch 24 Jahren beenden.

Wenn ich im Internet nach den Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug suche, wird bei ähnlichen Fällen in anderen Berufszweigen immer auf eine 20 Stunden-Grenze verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann, zumal mir nicht klar ist, wie sich diese bei einem Studium mit div. Praktikas errechnet.

Schule, Polizei, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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