Polizei Berlin Studium Zustimmung der Beschäftigtenvertretung nach bestandenem Auswahlverfahren?

Moin,

vor 3 Monaten hatte ich mich bei der Polizei Berlin für das Studium der Kriminalpolizei beworben. Hab ne Direktzusage bekommen und auch das Interview und die Polizeidiensttauglichkeitsuntersuchung bestanden. Dann hab ich gespannt auf die Rangliste gewartet. Der Ranglistenplatz ist für mich, durch die Direktzusage, ja mehr oder weniger egal. Primär wollte ich einfach nur checken ob ich die Leumundsprüfung, also den letzten "Test", auch bestanden habe. Glücklicherweise konnte ich dann feststellen, dass ich auch die Leumundsprüfung bestanden habe.

In der E-Mail stand dann folgendes:

wie ich Ihnen per E-Mail vom 19. September 2019 bereits mitgeteilt habe, beabsichtige ich, Sie aufgrund Ihres guten Prüfungsergebnisses zum 1. April 2020 in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes der Berliner Kriminalpolizei einzustellen.

Diese Zusage ist unabhängig von Ihrem im Internet veröffentlichen Ranglistenplatz verbindlich und steht nur unter dem Vorbehalt   

- der Zustimmung durch die Beschäigtenvertretungen,

- des vollständigen Vorliegens der von Ihnen noch zu übersendenden Vordrucke,

- dass keine sonstigen Ihre Eignung ausschließenden Umstände bekannt werden.

Was genau ist die Zustimmung der Beschäftigtenvertretungen? Ich hab ja alle Test Bestandteile bestanden und zusätzlich eine Direktzusage bekommen, also auf was genau muss ich mich da jetzt noch einstellen? Kann da jetzt noch was passieren?

Studium, Berlin, Polizei, Recht, Kriminalpolizei, Rangliste, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Medizin studieren trotz Vorstrafe?

Hallo Leute,

Mir ist es bewusst wie scheiße und naiv ich gewesen bin! Doch ich brauche bitte Hilfe....

Also, es ist so, dass ich mal mit 13 Jahren wegen Sachbeschädigung angezeigt wurde. Ich habe nämlich, (einfach gedankenverloren und ausversehen, schon garnicht mit der Absicht, irgendetwas zu zerstören) einen kleinen Stein aus dem Balkon gekickt und bei meinem Pech ist es genau auf das Glasdach eines PKWs geflogen.... So, ich muss jetzt eine Geldstrafe von 900€ abbezahlen.

Leider ist das nicht alles. Heute habe ich aus Rossmann eine Kleinigkeit aus der Verpackung rausgenommen und eingesteckt, ich wurde erwischt und die Polizei wurde informiert etc... Bin jetzt übrigens 14, dementsprechend ja strafmündig...

Alles was ich momentan weiß, ist, dass ich eine Geldstrafe von 100€ überweisen muss.

Meine Frage ist jetzt, ob es bei den 100€ bleiben wird? Und welche von diesen Taten wird noch im Führungszeugnis stehen, wenn ich später dann eine Ausbildung machem will? Hindert mich das daran, Arzt zu werden?

Wird die Strafe wegen des Diebstahls vermindert, da Ersttat, oder zählt die Sachbeschädigung schon als Ersttat? Das verwirrt mich nämlich, da ich bei der Sachbeschädigung noch nicht strafmündig war.

Wird beides in meinem Führungszeugnis stehen? Oder im Bundeszentralregister? Hat hier jemand schlechte Erfahrungen damit gemacht, also dass man deswegen von einer Ausbildung zurückgewiesen wurde?

Werde ich überhaupt einen guten Beruf machen können mit Vorstrafen????

Bitte, ich verzweifle echt....

Ich danke ich Voraus!!

Medizin, Beruf, Geld, Polizei, Ausbildung, Diebstahl, Führungszeugnis, Sachbeschädigung, Strafanzeige

Meistgelesene Beiträge zum Thema Polizei