Wer bezahlt bei Eintreten der Wohnungstür durch Polizei?
Hallo an alle,
ich hatte vor kurzem ein Ereignis, das nun ziemlich teuer werden könnte.
Mein Freund und ich wohnen in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag läuft nur auf ihn, da ich erst später in die Wohnung gezogen bin.
Letztens habe ich abends vergeblich 20min an der Tür geklingelt und er hatte von innen den Schlüssel stecken. Ich machte mir aufgrund seiner psychischen Verfassung und seines Alkoholproblems Sorgen und habe vor Hilflosigkeit die Polizei gerufen. Diese traf etwa 10min später ein und versuchte auch sturm zu klingeln und richtig gegen die Tür zu klopfen. JEDER normale Mensch hätte das gehört!
Nachdem ich die Situation geschildert habe, meinten sie es sei zu akut um auf den schlüsseldienst zu warten (Freund nahe am burnout, familiäre und finanzielle Probleme und ertränkt Probleme immer in Alkohol): Tür eingetreten!
Gottseidank hat ihm nichts gefehlt, bis auf seinen bedenklichen gesundheitlichen Zustand.
Der Vermieter hat uns nun beauftragt die Neue Tür zu bezahlen. Er hat die Tischlerfirma ausgesucht. Diese machte uns ein Angebot in Höhe von 1000€!
Der Vermieter war anfangs natürlich verärgert doch die Polizei hat ihm ausdrücklich geschildert, dass ich mehr als richtig gehandelt habe.
frage: wer bezahlt dies und darf der Vermieter einen Schadenersatz in solchen Summe von uns/mir/meinem Freund verlangen?
Zudem kann man (bzw. Ich) doch nicht für sein richtiges Handeln bezahlen müssen?
Mein mittlerweile EX Freund versteht es einfach nicht und verlangt von mir nun die ganze Summe!
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe als Studentin keine 1000€ übrig und sehe es zudem einfach nicht ein, etwas zahlen zu müssen, denn wenn ich nichts gemacht hätte/ die Polizei nicht gerufen hätte und meinem Ex Freund wäre tatsächlich etwas passiert? Mehr als fahrlässig!
vielen Dank im Voraus für die Hilfe :-)
6 Antworten
Der Mieter schuldet dem Vermieter die Kosten für die zerstörte Türe.
Da Sie für die Beschädigung verantwortlich zeichnen, kann er das Geld von Ihnen zurückverlangen.
Das Ganze dürfte vermutlich vor Gericht landen. Ein Richter enscheidet dann nach Würdigung der gegenseitigen Vorträge.
... erstmal der Vermieter, denn seine Tür ist es.
Und der holt sich seine Schadensumme vom Mieter und der leistet sich ja auch für solche Fälle eine private Haftpflicht, die das Problem dann ordnet.
Zitat:
Aufgebrochene Tür durch Polizei, Feuerwehr - Kosten des Schadens soll der Mieter zahlenFür die Kostenerstattung bzw. das Verlangen von Schadenersatz vom Mieter reicht es nicht, wenn durch einen Polizeieinsatz oder durch die Feuerwehr die Tür beschädigt wurde.
Für eine Schadenersatzpflicht kommt es sehr genau darauf an, ob der Mieter den Mietvertrag verletzt hat, genau diese Vertragsverletzung auch für den Schaden dann ursächlich war, der durch die Polizei, Feuerwehr verursacht wurde.
Auch ein fahrlässiges Handeln des Mieters, durch den ein Einsatz von Polizei oder Feuerwehr ausgelöst und der Schaden verursacht wurde, könnte zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen.
Eine Schadenersatzforderung kann auch berechtigt sein, wenn Sie als Mieterin oder Mieter vorsätzlich die Ursache für die Beschädigung herbeigeführt hätten. Den Vorsatz oder die Absicht müsste der Vermieter nachweisen.
Hallo, du hast zwar die Polizei gerufen und ein Problem geschildert, ich glaube nicht das du die Polizei aufgefordert hast, die Tür einzutreten? Selbst wenn du die Polizei darum gebeten hättest, dürften die grundlos die Tür nicht aufbrechen.
Ich bin kein Anwalt, aber ich denke es ist nicht dein Problem. Wenn du in einem Haus Rauch riechst, dann fragst du auch erst bei der Feuerwehr nach und schilderst die Sache, wenn die kommen und die Tür eintreten, ist es auch nicht dein Problem?
Wenn du Studentin bis, keine Rechtsschutzversicherung hast, hole dir bei Gericht einen Beratungsschein, um einen Anwalt aufzusuchen. Ich würde allerdings erst warten, bis man dir eine Aufforderung zur Zahlung z.B. als Einschreiben zukommen lässt oder einen Mahnbescheid. Auf einen Mahnbescheid unbedingt in der Frist reagieren. Wenn nichts dergleichen kommt, unternehme nicht, mach dir nur Notizen von dem Hergang.
Schwierig. Da es quasi um einen auf Verdacht bestehenden Notfall ging und ihr evtl. eine Haftpflicht wie Hausratsversicherung habt, könnte sowas auch von der Versicherung gezahlt werden. Andernfalls bleibt noch der Punkt, das das Gericht (solltet ihr es in Erwägung ziehen), diese Maßnahme der Polizei ebenfalls notiert und ihr die Summe nicht zahlen müsst, da du/ihr die Tür ja nicht mutwillig zerstört habt, sondern die Polizei.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tür durch das Eintreten komplett zerstört wurde. Üblicherweise beträgt der Schaden in so einem Fall höchstens 100 Euro. Da will wohl der Vermieter ein Geschäft machen. Ich würde einen anderen Kostenvoranschlag besorgen.
Dachte ich mir eben auch. Nein, komplett zerstört ist die Tür natürlich nicht. Sie schließt sogar wieder, da wir sofort das Türschloss ausgetauscht haben.
Aber das Holz ist eben kaputt. Also ja, es gehört eine neue Tür her. Aber für 1000€?!?!
Wieso verlangt Dein (Ex)Freund von Dir das Geld? Du hast die Tür doch nicht eingetreten. Somit hast Du damit erst mal nichts zu tun.
Eingetreten hat die Tür die Polizei. Dies zu tun war auch die Entscheidung der Beamten vor Ort. Diese tragen dafür also die Verantwortung, nicht Du. Also wäre es Sache des Bundeslandes, wenn dies unberechtigt gewesen wäre.
Meiner Meinung nach hat Dein Ex sich die Sache aber selber zuzuschreiben, da seine fehlende Reaktion berechtigterweise auf etwas schlimmeres schließen lassen durfte, so dass die Notöffnung der Polizei berechtigt war.
Seine Schuld, dass er nicht geöffnet hat. Meiner Meinung nach darf er somit allein den Schaden tragen.
Ich würde ihm verklickern, dass nicht Du es warst, der die Tür eingetreten hat, sondern die Polizei und dass er sich gefälligst an diese wenden und Dich in Frieden lassen soll.